Bericht über die Gemeinderatssitzung am 17.April 2008 im Bürgersaal Oberkirchberg

 

Als stellvertretender Bürgermeister begrüßte Dr. Karlheinz Maier die Mitglieder des Gemeinderates, Herrn Ing. Gerhard Rimmele, Illerkirchberg, Herrn Manfred Kornmayer von der Verwaltung sowie die Zuhörer. Er stellt die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest und berichtete, dass Bürgermeister Anton Bertele als Vorsitzender des Gemeindeverwaltungsverbandes Kirchberg-Weihungstal an der Amtseinsetzung von Bürgermeister Martin Jung in Staig teilnehme und entschuldigte ihn daher. Die Niederschriften der letzten Sitzung wurden durch Auflegen bekannt gegeben. Im Rahmen der Bürgerfrageviertelstunde regte ein Gemeinderat an, den Sportvereinen KSV und FCI finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde zukommen zu lassen, um den Wildschaden am Sportplatz beheben zu können. Dieser Schaden werde auf ca. 6.000,-- EUR geschätzt. Der Vorschlag soll nach entsprechendem Antrag durch die Sportvereine im Rahmen der Sportförderung geprüft werden.

Bereits vor Sitzungsbeginn wurde dem Gemeinderat das neu angeschaffte Bauhofgroßfahrzeug, ein MAN Kommunal-LKW der Fa. Alber, samt neuem Streuer vom Bauhofleiter Karl Hagel vorgestellt. Das Fahrzeug ersetzt den zwanzig Jahre alten Unimog, der mit vertretbarem Aufwand nicht mehr tüv-gerecht hergerichtet werden kann.

 

Baugebiet „Hornbächle-Süd“ – Vergabe Lärmschutzwand

In der Sitzung vom 13.03.2008 wurde die Vergabe der Arbeiten für die Lieferung und Montage der Lärmschutzwände zurückgestellt, um die technischen Daten sowie die Wirtschaftlichkeitsberechnung durch das Ingenieurbüro noch detailliert vornehmen zu lassen. Herr Ingenieur Gerd Rimmele erläuterte dem Gemeinderat nun die Ergebnisse der Angebotswertung. Im Wesentlichen handelte es sich um zwei verschiedene Wandtypen, nämlich mit waagrechten oder mit senkrechten Lamellen. Die physikalischen Eigenschaften hinsichtlich der Lärmabsorption sind demnach gleichwertig, auch die Lebensdauer der aus unbehandelter Lärche hergestellten Wände liege jeweils bei ca. 35 Jahren. Nachdem die Wand mit den senkrechten Lamellen geringfügig preislich günstiger lag, empfahl Herr Ing. Gerd Rimmele diesen Typ zum Angebotspreis von 27.316,45 EUR.

Auf Rückfrage erläuterte er, dass an den Holzteilen keine Anstricharbeiten erforderlich seien, da diese aus Lärchenholz seien und somit unbehandelt blieben. Die Wartungsarbeiten würden sich in der Regel auf die Reparatur und den Austausch einzelner, beschädigter Holzteile beschränken. Gleichwohl empfahl er eine regelmäßige Kontrolle des baulichen Zustands der Lärmschutzwände. Ein Grundstücksnachbar erwäge, die Lärmschutzwand auch entlang seines Grundstückes fortführen zu lassen. Einstimmig wurde der Vorschlag angenommen und dem Grundstücksnachbar die Möglichkeit eingeräumt, entlang seines Grundstückes gegen Kostenerstattung die Lärmschutzwand verlängern zu lassen.

 

Sperrung der Durchfahrt Robert-Schuman-Straße / Adenauerstraße

Dr. Karlheinz Maier erinnerte daran, dass der Bebauungsplan „Schelmenwinkel-Nord II“ für den Verbindungsweg zwischen der Adenauerstraße und der Robert-Schuman-Straße die Festlegung „befristete, provisorische Straße“ mit dem Ziel der späteren Nutzung als Geh- und Radweg beinhalte. Mit dem Bau der Erschließungsstraße Robert-Schuman-Straße vom Schelmenweg her gelte es, die Sperrung des bezeichneten Verbindungsweges umzusetzen.

 

Hierzu wurden Stellungnahmen des Brand- und Katastrophenschutzes beim Landratsamt, bei der Polizei, bei der Feuerwehr und beim Roten Kreuz eingeholt. Einvernehmlich wurde es in allen Stellungnahmen für notwendig bzw. zweckmäßig erachtet, einen zweiten Rettungsweg zu gewährleisten. Würde die Durchfahrt durch völligen Rückbau usw. restlos versperrt, entstünden sowohl aus Richtung Adenauerstraße als auch aus Richtung Robert-Schuman-Straße dauerhaft zwei große Wohngebiete als Sackgasse. Hierbei ist auch daran zu denken, dass bei kurzfristigen Rohrbrüchen, Straßenbauarbeiten usw. die Zufahrten versperrt sein können. Um in Gefahrensituationen eine zweite Rettungszufahrt zu gewährleisten, wurde empfohlen, den Verbindungsweg mittels absperrbarer, aber von den Rettungseinheiten herausnehmbarer Pfosten zu schließen.

 

Die unmittelbaren Angrenzer wurden durch die Verwaltung vorab informiert. Die für die Anlieger maßgebliche Verkehrsberuhigung wird damit gleichermaßen erfüllt wie die Rettungssicherheit. Ein Gemeinderat empfahl, die Sperrung erst nach der erfolgten Erschließung im Neubaugebiet vorzunehmen, um die Zufahrt für die jetzigen Anlieger über die Adenauerstraße zu gewährleisten. Während der Bauphase im Neubaugebiet solle diese Durchfahrt aber für Baufahrzeuge und Lieferanten in beiden Richtungen gesperrt werden.

 

Einstimmig wurde anstelle eines Straßenrückbaues die Sperrung per Pfosten beschlossen.

 

Vorbereitung Rechnungsabschluss 2007 – Bildung der Haushaltsreste

Zur Vorbereitung des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2007 sind die notwendigen Haushaltsreste zu bilden, um nicht ausgegebene, aber noch benötigte Haushaltsmittel in das laufende Jahr zu übertragen. Kämmerer Manfred Kornmayer erläuterte die einzelnen Positionen detailliert. Dem Verwaltungsvorschlag folgte der Gemeinderat einstimmig.

 

Rad-/Wirtschaftsweg Oberkirchberg-Illerrieden

Im Jahr 2004 konnte der Radweg auf Oberkirchberger Gemarkung nicht mitgebaut werden, weil damals einige Eigentümerzustimmungen noch fehlten. Der Vorsitzende Dr. Karlheinz Maier gab bekannt, dass nach kurzfristiger Ankündigung der Radweg heuer bis zur Abzweigung nach Beutelreusch/Laupheim gebaut werden soll. Zahlreichen Interventionen und dank der Mithilfe seitens der Mandatsträger rücke die Realisierung nun doch zeitlich näher.

Mit der Straßenbauverwaltung sei nunmehr eine Vereinbarung über die Unterhaltslasten zu schließen. Seit dem Jahr 2005 übernehme das Straßenbauamt keinen Unterhalt mehr, weder für bauliche Maßnahmen noch für den Winterdienst. Beispielsweise würden für den auf Gemarkung Illerrieden im Jahr 2004 errichteten Radweg Erstattungsleistungen an die Gemeinde noch gezahlt. Für das Reststück auf Gemarkung Illerrieden, das auch noch zu bauen ist, entfallen solche Leistungen ebenfalls. Durch die Ausklammerung von Unterhaltslasten wolle das Land Kosten sparen und so den Bau von mehr Radwegen ermöglichen. Die Unterhaltslasten würden somit auf die Gemeinde verlagert.

Nach Lage der Dinge habe die Gemeinde die nachfolgende Vereinbarung abzuschließen, um den Bau des Radweges nicht zu verzögern.

 

Der Weg ist von der Gemarkungsgrenze Illerrieden-Dorndorf bis zur Einmündung der Friedhofstraße als Rad- und Wirtschaftsweg mit 3,00 m Asphaltbefestigung vorgesehen und von der Einmündung Friedhofstraße bis zur Einmündung der L 261 nach Beutelreusch als Radweg mit 2,25 m Asphaltbefestigung. Der Verlauf wurde anhand der Pläne erläutert.

 

Auf Rückfrage nach der Höhe der Unterhaltskosten verwies Kämmerer Manfred Kornmayer beispielhaft auf den Radweg Oberkirchberg-Unterkirchberg mit ca. 300,-- bis 600,-- EUR Kostenersatz durch das Land. Ferner kam aus dem Gremium der Vorschlag, den neuen Rad- und Wirtschaftsweg in den Streuplan aufzunehmen, aber nicht mit oberster Priorität. Die Vereinbarung wurde sodann einstimmig gebilligt.

 

Baugesuche

Bei einem Baugesuch im Schwalbenweg wurde die Garagenhöhe in den ersten Planzeichnungen mit 5,60 m angegeben, in den Nachtragsplänen dann mit 5,80 m, tatsächlich aber nach Überprüfung des Baukontrolleurs knapp 6,20 m hoch gebaut. Das Landratsamt hatte angekündigt, dass es sachentsprechende Pläne einfordern werde. Die Angrenzeranhörung hatte drei Zustimmungen sowie einen Widerspruch ergeben. Einstimmig wurde dem Baugesuch nicht zugestimmt, weil Plan und Ausführung nicht übereinstimmen.

Bei einem Bauvorhaben im Pappelweg wurde nachträglich das Dachgeschoss ausgebaut und die nach dem Bebauungsplan höchstzulässige Geschossfläche lt. Baugesuch um 89 qm überschritten. Es lagen hierzu zwar die nachbarlichen Zustimmungen vor. Im Vorfeld hatte es hierzu bereits Diskussionen gegeben. Einstimmig wurde dem Baugesuch wegen Überschreitung der Geschossflächenzahl nicht zugestimmt.

Ein Baugesuch für ein Wohnhaus im Baugebiet „Hornbächle-Süd“ war neu eingereicht worden, weil die vorherige Planung ebenfalls die höchstzulässige Geschossflächenzahl überschritten hatte und hierzu die Zustimmung nicht erteilt wurde. Das neue Baugesuch entsprach allen Festsetzungen des Bebauungsplanes und die nachbarlichen Zustimmung lagen auch bereits vor. Es wurde einstimmig die gemeindliche Zustimmung erteilt.

Bei einem Baugesuch für eine Doppelhaushälfte im „Hornbächle-Süd“ wurde zunächst ebenfalls die zulässige Geschossfläche überschritten. Die Bauherrschaft wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass hierfür nicht mit einer Zustimmung seitens der Gemeinde zu rechnen sei. Im verändert eingereichten Baugesuch wurden kurzerhand die Wände dünner angegeben und damit die Geschossflächenzahl eingehalten. Nun hat die Gemeinde nicht das Recht und die Aufgabe, den Wärmeschutz eines Gebäudes zu überwachen. Zum Stand der Sitzung lag eine Nachbarzustimmung vor, eine fehlte noch.

Bei einer Enthaltung fasste der Gemeinderat den Beschluss, dem Baugesuch zuzustimmen unter dem Vorbehalt, dass in Anbetracht der geringen Mauerwerksstärke die Geschossflächenzahl aufgrund der nach der neuesten Wärmeschutzverordnung einzuhaltenden Dämmung nicht überschritten wird. Das Landratsamt wurde beauftragt, dies zu überprüfen.

Bereits in vergangenen Sitzungen war eine drehbare landwirtschaftliche Maschinenhalle mit großem Pultdach zur Aufnahme von Solaranlagen Gegenstand der Diskussion. Im Außenbereich wurden diese nicht zugelassen. Ein Landwirt reichte nun ein Baugesuch mit einem Standort unmittelbar bei seiner Hofstelle in Buch ein. Bei einer vorausgegangenen Ortsbesichtigung mit dem Landratsamt wurde dieser Standort für genehmigungsfähig erachtet. Dies erachtete auch der Gemeinderat einstimmig so.

Einem weiteren Standort für den gleichen Hallentyp ebenfalls unmittelbar bei einer Hofstelle in Beutelreusch stimmte der Gemeinderat mehrheitlich zu. Der Bauort befindet sich östlich an die bestehenden landwirtschaftlichen Betriebsgebäude angrenzend. Die vorhandenen Betriebsgebäude und Fahrsilos ragen zum Teil über die Grenze der Abrundungssatzung Beutelreusch und in das Landschaftsschutzgebiet Illerkirchberg (LSG) hinein. Nach einer gemeinsamen Ortsbesichtigung mit dem Landratsamt wurde festgestellt, dass dort eine  Genehmigung denkbar wäre, jedoch noch interne Überprüfungen mit der Landschaftsschutzabteilung erforderlich wären. Aus dem Gemeinderat wurde zu bedenken gegeben, dass wegen der Überschreitung der Landschaftsschutzgebietsgrenzen auch die Konsequenzen zu beachten seien.

Zu einem bestehenden Gebäude im Antoniusweg lag ein Genehmigungsantrag zur Errichtung zweier Garagen vor. Die Angrenzeranhörung war abgeschlossen; ein Angrenzer hatte wegen des geringen Abstandes zwischen der Grenzgarage und seinem Wohnhaus (Abstand 3,27 m) dem Baugesuch nicht zugestimmt. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 LBO sind Abstandsflächen allerdings nicht erforderlich vor Außenwänden von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nur Garagen oder Nebenräume enthalten, soweit die Wandhöhe nicht mehr als 3 m beträgt und die Wandfläche nicht größer als 25 m² ist (Grenzgaragen). Nachdem dies eingehalten ist, war dem Baugesuch zuzustimmen. Ein Gemeinderat regte an, dem Bauherrn ein Abrücken vom Gehweg von ca. 0,5 m bis 1,0 m zu empfehlen.

Ein letztes Baugesuch schließlich bezog sich auf die Errichtung einer Einstellhalle für PKWs sowie Umnutzung des Wohnhauses in Garagen und Einbau von Garagentoren an der Landesstraße am südlichen Ortsrand von Oberkirchberg.

Im Umfeld des Bauortes befinden sich mehrere landwirtschaftliche Schuppen und Scheunen. Bei einer gemeinsamen Besichtigung mit dem Landratsamt wurde festgestellt, dass sich das Bauvorhaben in die umgebende Bebauung einpasst und daher genehmigungsfähig sei. Eine Angrenzerzustimmung lag vor. Einstimmig wurde zugestimmt.

 

Ablesung der Wasserzähler

Kämmerer Manfred Kornmayer wies auf die nächste Ablesung der Wasserzähler zum 01.05.2008 hin. Die Zählerstände werden in der Zeit vom 14.04. bis 02.05.2008 entgegengenommen. Die Gemeinderäte wurden hiervon informiert und gebeten, auch ihrerseits in der Bevölkerung für eine Unterstützung der Selbstablesung der Wasserzähler zu werben.

 

Öffnungszeiten des Recyclinghofs

Kämmerer Manfred Kornmayer erinnerte an die Änderung der Öffnungszeiten im Recyclinghof. Wie vom Gemeinderat angeregt, wird der Recyclinghof während der Vegetationszeit länger und häufiger geöffnet haben:

 

ab 19.04.2008               samstags bis 14:00 Uhr

 

ab 22.04.2008               dienstags von 18:00 bis 20:00 Uhr

 

Eine Gemeinderätin regte an, bei Beendigung der zusätzlichen Öffnungszeiten diese eventuell generell neu einzuteilen.

 

Hochspannungsleitung der EnBW von Dellmensingen nach Niederstotzingen

Vorsitzender Dr. Karlheinz Maier berichtete, dass mit der EnBW nunmehr eine abgestimmte Variante zur Neutrassierung der Hochspannungsleitung nördlich von Oberkirchberg ausgearbeitet wurde. Die Planung werde den betroffenen Grundstückseigentümern derzeit zur Kenntnis gegeben mit der Bitte um Zustimmung.

Der Vorsitzende appellierte an die betroffenen Grundstückseigentümer, die gefundene Trassenvariante zu unterstützen und mit ihrem Einverständnis dazu beizutragen, die Freileitung von der Wohnbebauung abrücken zu können.

 

Raue Rampe an der Weihung bei Buch

Dem Gemeinderat wurde eine Ausgabe des Informationsblattes „Einblicke“ des Büros Schmid und Rauh vorgelegt. In dieser Ausgabe ist das Projekt zur Anlegung einer rauen Rampe in der Weihung bei Buch detailliert beschrieben. Es wird als besonders gelungene und kostengünstige Maßnahme dargestellt, mit der der Weihung ein Stück Natürlichkeit zurückgegeben und gleichzeitig ein naturschutzrechtlicher Ausgleich für Eingriffe durch Baugebietserschließungen erreicht werden konnte.

 

Baugebiet „Schelmenwinkel-Nord III“ – Angebot der Kabel-BW

Der Vorsitzende Dr. Karlheinz Maier informierte darüber, dass die Kabel-BW neuerdings für die Versorgung des Neubaugebiets „Schelmenwinkel-Nord III“ einen Kostenbeitrag der Gemeinde fordere. Beim Baugebiet „Hornbächle-Süd“ habe die Kabel-BW das Material und die Planung geliefert und die Gemeinde habe es ermöglicht, dass die Leitungen in vorhandene Kabelgräben eingelegt wurden. Nunmehr berechne sie aber für

-           Planung der Breitbandanlage

-            Bestellung und Lieferung des Materials

-            Montage der Bauteile und der Kabelanlage

-            Bauüberwachung und Abnahmemessung

-            Netzdokumentation, Planauskunft und Service für die Breitbandanlage

einen zusätzlichen Kostenbeitrag von 4.284,00 EUR. Demgegenüber stelle die Telekom ihr DSL-Netz ohne Zusatzkosten für die Gemeinde her. Nach ausführlicher Beratung wurde das Angebot der Kabel-BW abgelehnt.

 

Abwassergebühren ab 01.05.2008

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis wies im Erlass zur Änderung der Abwassersatzung darauf hin, dass die in der Gebührenkalkulation festgestellte Gebührenobergrenze von 1,96 EUR/m³ durch die festgesetzten Gebühren mit 1,90 EUR/m³ um 0,06 EUR/m³ unterschritten werde. Dies sei nach den Worten von Kämmerer Manfred Kornmayer eine in Kauf genommene Unterdeckung, die später nicht mehr ausgleichsfähig wäre. Soll die Unterdeckung nicht in Kauf genommen, sondern später mit eventuellen Überdeckungen verrechnet werden, sei dies durch Gemeinderatsbeschluss zu dokumentieren. Dies wurde hierauf einstimmig beschlossen.

 

Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.