Bericht über
die Gemeinderatssitzung am 17.April 2008 im Bürgersaal Oberkirchberg
Als stellvertretender
Bürgermeister begrüßte Dr. Karlheinz Maier die Mitglieder des Gemeinderates,
Herrn Ing. Gerhard Rimmele, Illerkirchberg, Herrn Manfred Kornmayer von der
Verwaltung sowie die Zuhörer. Er stellt die form- und fristgerechte Ladung
sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest und berichtete, dass
Bürgermeister Anton Bertele als Vorsitzender des Gemeindeverwaltungsverbandes
Kirchberg-Weihungstal an der Amtseinsetzung von Bürgermeister Martin Jung in
Staig teilnehme und entschuldigte ihn daher. Die Niederschriften der letzten
Sitzung wurden durch Auflegen bekannt gegeben. Im Rahmen der
Bürgerfrageviertelstunde regte ein Gemeinderat an, den Sportvereinen KSV und
FCI finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde zukommen zu lassen, um den
Wildschaden am Sportplatz beheben zu können. Dieser Schaden werde auf ca.
6.000,-- EUR geschätzt. Der Vorschlag soll nach entsprechendem Antrag durch die
Sportvereine im Rahmen der Sportförderung geprüft werden.
Bereits
vor Sitzungsbeginn wurde dem Gemeinderat das neu angeschaffte
Bauhofgroßfahrzeug, ein MAN Kommunal-LKW der Fa. Alber, samt neuem Streuer vom
Bauhofleiter Karl Hagel vorgestellt. Das Fahrzeug ersetzt den zwanzig Jahre
alten Unimog, der mit vertretbarem Aufwand nicht mehr tüv-gerecht hergerichtet
werden kann.
Baugebiet „Hornbächle-Süd“ – Vergabe Lärmschutzwand
In der Sitzung vom 13.03.2008 wurde die Vergabe der
Arbeiten für die Lieferung und Montage der Lärmschutzwände zurückgestellt, um
die technischen Daten sowie die Wirtschaftlichkeitsberechnung durch das
Ingenieurbüro noch detailliert vornehmen zu lassen. Herr Ingenieur Gerd Rimmele
erläuterte dem Gemeinderat nun die Ergebnisse der Angebotswertung. Im Wesentlichen
handelte es sich um zwei verschiedene Wandtypen, nämlich mit waagrechten oder
mit senkrechten Lamellen. Die physikalischen Eigenschaften hinsichtlich der
Lärmabsorption sind demnach gleichwertig, auch die Lebensdauer der aus
unbehandelter Lärche hergestellten Wände liege jeweils bei ca. 35 Jahren.
Nachdem die Wand mit den senkrechten Lamellen geringfügig preislich günstiger
lag, empfahl Herr Ing. Gerd Rimmele diesen Typ zum Angebotspreis von 27.316,45
EUR.
Auf Rückfrage
erläuterte er, dass an den Holzteilen keine Anstricharbeiten erforderlich
seien, da diese aus Lärchenholz seien und somit unbehandelt blieben. Die
Wartungsarbeiten würden sich in der Regel auf die Reparatur und den Austausch
einzelner, beschädigter Holzteile beschränken. Gleichwohl empfahl er eine
regelmäßige Kontrolle des baulichen Zustands der Lärmschutzwände. Ein
Grundstücksnachbar erwäge, die Lärmschutzwand auch entlang seines Grundstückes
fortführen zu lassen. Einstimmig wurde der Vorschlag angenommen und dem
Grundstücksnachbar die Möglichkeit eingeräumt, entlang seines Grundstückes
gegen Kostenerstattung die Lärmschutzwand verlängern zu lassen.
Sperrung der Durchfahrt
Robert-Schuman-Straße / Adenauerstraße
Dr. Karlheinz Maier erinnerte daran, dass
der Bebauungsplan „Schelmenwinkel-Nord II“ für den Verbindungsweg zwischen der
Adenauerstraße und der Robert-Schuman-Straße die Festlegung „befristete,
provisorische Straße“ mit dem Ziel der späteren Nutzung als Geh- und Radweg
beinhalte. Mit dem Bau der Erschließungsstraße Robert-Schuman-Straße vom
Schelmenweg her gelte es, die Sperrung des bezeichneten Verbindungsweges
umzusetzen.
Hierzu wurden Stellungnahmen des Brand- und
Katastrophenschutzes beim Landratsamt, bei der Polizei, bei der Feuerwehr und
beim Roten Kreuz eingeholt. Einvernehmlich wurde es in allen Stellungnahmen für
notwendig bzw. zweckmäßig erachtet, einen zweiten Rettungsweg zu gewährleisten.
Würde die Durchfahrt durch völligen Rückbau usw. restlos versperrt, entstünden
sowohl aus Richtung Adenauerstraße als auch aus Richtung Robert-Schuman-Straße
dauerhaft zwei große Wohngebiete als Sackgasse. Hierbei ist auch daran zu
denken, dass bei kurzfristigen Rohrbrüchen, Straßenbauarbeiten usw. die
Zufahrten versperrt sein können. Um in Gefahrensituationen eine zweite
Rettungszufahrt zu gewährleisten, wurde empfohlen, den Verbindungsweg mittels
absperrbarer, aber von den Rettungseinheiten herausnehmbarer Pfosten zu
schließen.
Die unmittelbaren Angrenzer wurden durch die
Verwaltung vorab informiert. Die für die Anlieger maßgebliche Verkehrsberuhigung
wird damit gleichermaßen erfüllt wie die Rettungssicherheit. Ein Gemeinderat
empfahl, die Sperrung erst nach der erfolgten Erschließung im Neubaugebiet
vorzunehmen, um die Zufahrt für die jetzigen Anlieger über die Adenauerstraße
zu gewährleisten. Während der Bauphase im Neubaugebiet solle diese Durchfahrt
aber für Baufahrzeuge und Lieferanten in beiden Richtungen gesperrt werden.
Einstimmig wurde anstelle eines
Straßenrückbaues die Sperrung per Pfosten beschlossen.
Vorbereitung
Rechnungsabschluss 2007 – Bildung der Haushaltsreste
Zur
Vorbereitung des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2007 sind die
notwendigen Haushaltsreste zu bilden, um nicht ausgegebene, aber noch benötigte
Haushaltsmittel in das laufende Jahr zu übertragen. Kämmerer Manfred Kornmayer
erläuterte die einzelnen Positionen detailliert. Dem Verwaltungsvorschlag
folgte der Gemeinderat einstimmig.
Rad-/Wirtschaftsweg Oberkirchberg-Illerrieden
Im Jahr 2004 konnte der Radweg auf
Oberkirchberger Gemarkung nicht mitgebaut werden, weil damals einige
Eigentümerzustimmungen noch fehlten. Der Vorsitzende Dr. Karlheinz Maier gab
bekannt, dass nach kurzfristiger Ankündigung der Radweg heuer bis zur
Abzweigung nach Beutelreusch/Laupheim gebaut werden soll. Zahlreichen
Interventionen und dank der Mithilfe seitens der Mandatsträger rücke die
Realisierung nun doch zeitlich näher.
Mit der Straßenbauverwaltung sei nunmehr
eine Vereinbarung über die Unterhaltslasten zu schließen. Seit dem Jahr 2005
übernehme das Straßenbauamt keinen Unterhalt mehr, weder für bauliche Maßnahmen
noch für den Winterdienst. Beispielsweise würden für den auf Gemarkung
Illerrieden im Jahr 2004 errichteten Radweg Erstattungsleistungen an die
Gemeinde noch gezahlt. Für das Reststück auf Gemarkung Illerrieden, das auch
noch zu bauen ist, entfallen solche Leistungen ebenfalls. Durch die
Ausklammerung von Unterhaltslasten wolle das Land Kosten sparen und so den Bau
von mehr Radwegen ermöglichen. Die Unterhaltslasten würden somit auf die
Gemeinde verlagert.
Nach Lage der Dinge habe die Gemeinde die
nachfolgende Vereinbarung abzuschließen, um den Bau des Radweges nicht zu
verzögern.
Der Weg ist von der Gemarkungsgrenze
Illerrieden-Dorndorf bis zur Einmündung der Friedhofstraße als Rad- und
Wirtschaftsweg mit 3,00 m Asphaltbefestigung vorgesehen und von der Einmündung
Friedhofstraße bis zur Einmündung der L 261 nach Beutelreusch als Radweg mit
2,25 m Asphaltbefestigung. Der Verlauf wurde anhand der Pläne erläutert.
Auf
Rückfrage nach der Höhe der Unterhaltskosten verwies Kämmerer Manfred Kornmayer
beispielhaft auf den Radweg Oberkirchberg-Unterkirchberg mit ca. 300,-- bis
600,-- EUR Kostenersatz durch das Land. Ferner kam aus dem Gremium der
Vorschlag, den neuen Rad- und Wirtschaftsweg in den Streuplan aufzunehmen, aber
nicht mit oberster Priorität. Die Vereinbarung wurde sodann einstimmig
gebilligt.
Baugesuche
Bei
einem Baugesuch im Schwalbenweg wurde die Garagenhöhe in den ersten
Planzeichnungen mit 5,60 m angegeben, in den Nachtragsplänen dann mit 5,80 m,
tatsächlich aber nach Überprüfung des Baukontrolleurs knapp 6,20 m hoch gebaut.
Das Landratsamt hatte angekündigt, dass es sachentsprechende Pläne einfordern
werde. Die Angrenzeranhörung hatte drei Zustimmungen sowie einen Widerspruch
ergeben. Einstimmig wurde dem Baugesuch nicht zugestimmt, weil Plan und
Ausführung nicht übereinstimmen.
Bei
einem Bauvorhaben im Pappelweg wurde nachträglich das Dachgeschoss ausgebaut
und die nach dem Bebauungsplan höchstzulässige Geschossfläche lt. Baugesuch um
89 qm überschritten. Es lagen hierzu zwar die nachbarlichen Zustimmungen vor.
Im Vorfeld hatte es hierzu bereits Diskussionen gegeben. Einstimmig wurde dem
Baugesuch wegen Überschreitung der Geschossflächenzahl nicht zugestimmt.
Ein
Baugesuch für ein Wohnhaus im Baugebiet „Hornbächle-Süd“ war neu eingereicht
worden, weil die vorherige Planung ebenfalls die höchstzulässige
Geschossflächenzahl überschritten hatte und hierzu die Zustimmung nicht erteilt
wurde. Das neue Baugesuch entsprach allen Festsetzungen des Bebauungsplanes und
die nachbarlichen Zustimmung lagen auch bereits vor. Es wurde einstimmig die
gemeindliche Zustimmung erteilt.
Bei einem Baugesuch für
eine Doppelhaushälfte im „Hornbächle-Süd“ wurde zunächst ebenfalls die
zulässige Geschossfläche überschritten. Die Bauherrschaft wurde seitens der
Verwaltung darauf hingewiesen, dass hierfür nicht mit einer Zustimmung seitens
der Gemeinde zu rechnen sei. Im verändert eingereichten Baugesuch wurden
kurzerhand die Wände dünner angegeben und damit die Geschossflächenzahl eingehalten.
Nun hat die Gemeinde nicht das Recht und die Aufgabe, den Wärmeschutz eines
Gebäudes zu überwachen. Zum Stand der Sitzung lag eine Nachbarzustimmung vor,
eine fehlte noch.
Bei einer Enthaltung
fasste der Gemeinderat den Beschluss, dem Baugesuch zuzustimmen unter dem
Vorbehalt, dass in Anbetracht der geringen Mauerwerksstärke die
Geschossflächenzahl aufgrund der nach der neuesten Wärmeschutzverordnung
einzuhaltenden Dämmung nicht überschritten wird. Das Landratsamt wurde
beauftragt, dies zu überprüfen.
Bereits in vergangenen
Sitzungen war eine drehbare landwirtschaftliche Maschinenhalle mit großem
Pultdach zur Aufnahme von Solaranlagen Gegenstand der Diskussion. Im
Außenbereich wurden diese nicht zugelassen. Ein Landwirt reichte nun ein
Baugesuch mit einem Standort unmittelbar bei seiner Hofstelle in Buch ein. Bei
einer vorausgegangenen Ortsbesichtigung mit dem Landratsamt wurde dieser
Standort für genehmigungsfähig erachtet. Dies erachtete auch der Gemeinderat
einstimmig so.
Einem weiteren Standort
für den gleichen Hallentyp ebenfalls unmittelbar bei einer Hofstelle in
Beutelreusch stimmte der Gemeinderat mehrheitlich zu. Der Bauort befindet sich östlich an die
bestehenden landwirtschaftlichen Betriebsgebäude angrenzend. Die vorhandenen
Betriebsgebäude und Fahrsilos ragen zum Teil über die Grenze der
Abrundungssatzung Beutelreusch und in das Landschaftsschutzgebiet
Illerkirchberg (LSG) hinein. Nach einer gemeinsamen Ortsbesichtigung mit dem
Landratsamt wurde festgestellt, dass dort eine
Genehmigung denkbar wäre, jedoch noch interne Überprüfungen mit der
Landschaftsschutzabteilung erforderlich wären. Aus dem Gemeinderat wurde zu
bedenken gegeben, dass wegen der Überschreitung der
Landschaftsschutzgebietsgrenzen auch die Konsequenzen zu beachten seien.
Zu einem bestehenden Gebäude im Antoniusweg lag ein
Genehmigungsantrag zur Errichtung zweier Garagen vor. Die
Angrenzeranhörung war abgeschlossen; ein Angrenzer hatte wegen des geringen
Abstandes zwischen der Grenzgarage und seinem Wohnhaus (Abstand 3,27 m) dem
Baugesuch nicht zugestimmt. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 LBO sind Abstandsflächen
allerdings nicht erforderlich vor Außenwänden von Gebäuden oder Gebäudeteilen,
die nur Garagen oder Nebenräume enthalten, soweit die Wandhöhe nicht mehr als 3
m beträgt und die Wandfläche nicht größer als 25 m² ist (Grenzgaragen). Nachdem
dies eingehalten ist, war dem Baugesuch zuzustimmen. Ein Gemeinderat regte an,
dem Bauherrn ein Abrücken vom Gehweg von ca. 0,5 m bis 1,0 m zu empfehlen.
Ein letztes Baugesuch
schließlich bezog sich auf die Errichtung einer Einstellhalle für PKWs sowie Umnutzung des Wohnhauses
in Garagen und Einbau von Garagentoren an der Landesstraße am südlichen
Ortsrand von Oberkirchberg.
Im Umfeld des Bauortes befinden sich mehrere
landwirtschaftliche Schuppen und Scheunen. Bei einer gemeinsamen Besichtigung
mit dem Landratsamt wurde festgestellt, dass sich das Bauvorhaben in die
umgebende Bebauung einpasst und daher genehmigungsfähig sei. Eine
Angrenzerzustimmung lag vor. Einstimmig wurde zugestimmt.
Ablesung der
Wasserzähler
Kämmerer Manfred Kornmayer wies auf die
nächste Ablesung der Wasserzähler zum 01.05.2008 hin. Die Zählerstände werden
in der Zeit vom 14.04. bis 02.05.2008 entgegengenommen. Die Gemeinderäte wurden
hiervon informiert und gebeten, auch ihrerseits in der Bevölkerung für eine
Unterstützung der Selbstablesung der Wasserzähler zu werben.
Öffnungszeiten des
Recyclinghofs
Kämmerer Manfred Kornmayer erinnerte an die
Änderung der Öffnungszeiten im Recyclinghof. Wie vom Gemeinderat angeregt, wird
der Recyclinghof während der Vegetationszeit länger und häufiger geöffnet
haben:
ab 19.04.2008 samstags bis
14:00 Uhr
ab 22.04.2008 dienstags von
18:00 bis 20:00 Uhr
Eine
Gemeinderätin regte an, bei Beendigung der zusätzlichen Öffnungszeiten diese
eventuell generell neu einzuteilen.
Hochspannungsleitung
der EnBW von Dellmensingen nach Niederstotzingen
Vorsitzender
Dr. Karlheinz Maier berichtete, dass mit der EnBW nunmehr eine abgestimmte
Variante zur Neutrassierung der Hochspannungsleitung nördlich von Oberkirchberg
ausgearbeitet wurde. Die Planung werde den betroffenen Grundstückseigentümern
derzeit zur Kenntnis gegeben mit der Bitte um Zustimmung.
Der
Vorsitzende appellierte an die betroffenen Grundstückseigentümer, die gefundene
Trassenvariante zu unterstützen und mit ihrem Einverständnis dazu beizutragen,
die Freileitung von der Wohnbebauung abrücken zu können.
Raue
Rampe an der Weihung bei Buch
Dem
Gemeinderat wurde eine Ausgabe des Informationsblattes „Einblicke“ des Büros
Schmid und Rauh vorgelegt. In dieser Ausgabe ist das Projekt zur Anlegung einer
rauen Rampe in der Weihung bei Buch detailliert beschrieben. Es wird als
besonders gelungene und kostengünstige Maßnahme dargestellt, mit der der
Weihung ein Stück Natürlichkeit zurückgegeben und gleichzeitig ein
naturschutzrechtlicher Ausgleich für Eingriffe durch Baugebietserschließungen
erreicht werden konnte.
Baugebiet
„Schelmenwinkel-Nord III“ – Angebot der Kabel-BW
Der
Vorsitzende Dr. Karlheinz Maier informierte darüber, dass die Kabel-BW neuerdings
für die Versorgung des Neubaugebiets „Schelmenwinkel-Nord III“ einen
Kostenbeitrag der Gemeinde fordere. Beim Baugebiet „Hornbächle-Süd“ habe die
Kabel-BW das Material und die Planung geliefert und die Gemeinde habe es
ermöglicht, dass die Leitungen in vorhandene Kabelgräben eingelegt wurden.
Nunmehr berechne sie aber für
- Planung der Breitbandanlage
- Bestellung und Lieferung des
Materials
- Montage der Bauteile und der
Kabelanlage
- Bauüberwachung und Abnahmemessung
- Netzdokumentation, Planauskunft und
Service für die Breitbandanlage
einen
zusätzlichen Kostenbeitrag von 4.284,00 EUR. Demgegenüber stelle die Telekom
ihr DSL-Netz ohne Zusatzkosten für die Gemeinde her. Nach ausführlicher
Beratung wurde das Angebot der Kabel-BW abgelehnt.
Abwassergebühren
ab 01.05.2008
Das
Landratsamt Alb-Donau-Kreis wies im Erlass zur Änderung der Abwassersatzung
darauf hin, dass die in der Gebührenkalkulation festgestellte
Gebührenobergrenze von 1,96 EUR/m³ durch die festgesetzten Gebühren mit
1,90 EUR/m³ um 0,06 EUR/m³ unterschritten werde. Dies sei nach den Worten von
Kämmerer Manfred Kornmayer eine in Kauf genommene Unterdeckung, die später
nicht mehr ausgleichsfähig wäre. Soll die Unterdeckung nicht in Kauf genommen,
sondern später mit eventuellen Überdeckungen verrechnet werden, sei dies durch
Gemeinderatsbeschluss zu dokumentieren. Dies wurde hierauf einstimmig
beschlossen.
Anschließend
fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.