Bericht über die Gemeinderatssitzung am 22.11.2007 im Bürgersaal des Amtshauses Oberkirchberg

 

Zur Sitzung begrüßte Bürgermeister Anton Bertele die Gemeinderatsmitglieder, Herrn Franz Glogger von der Südwest-Presse, einige Zuhörer sowie Herrn Manfred Kornmayer und die Praktikantin Lilli Haberkern von der Verwaltung.

Er stellte die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Die Protokolle zur letzten Sitzung wurden ausgelegt. Zur Bürgerfrageviertelstunde äußerte ein Anlieger Bedenken gegen ein etwaiges Haltverbot an der Westseite der Mussinger Straße.

 

Landessanierungsprogramm

Bürgermeister Bertele erinnerte daran, dass die Gemeinde die Aufnahme ins Landessanierungsprogramm nach sehr kurzer Wartezeit geschafft habe. Als außerordentlich erfreuliches Ergebnis stünden der Gemeinde Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen an Straßen und Plätzen und gegebenenfalls auch Gebäuden mit einem Volumen von   600.000,-- EUR zur Verfügung. Darüber hinaus hätten Privateigentümer von Häusern auch die Möglichkeit, steuerliche Vorteile in Anspruch zu nehmen. Aufgabe der Gemeinde sei es nun, in einer sogenannten vorbereitenden Untersuchung den Geltungsbereich des Sanierungsgebietes verbindlich zu ermitteln und schließlich in einer Satzung festzulegen. Der bisherige Vorschlag sei gemeinsam mit der Kommunalentwicklung GmbH erarbeitet und mit dem Regierungspräsidium Tübingen abgestimmt worden. Auf eine Rückfrage aus dem Gemeinderat nach der Grenzziehung zwischen Sanierungsgebiet und restlichem Gemeindegebiet erläuterte er, dass einerseits die Bestrebung galt, das Sanierungsgebiet möglichst groß zu gestalten, andererseits der Bogen aber nicht überspannt werden durfte, weil das Regierungspräsidium ansonsten den Aufnahmeantrag insgesamt abgelehnt hätte. Mit der Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen solle aber nunmehr die Voraussetzung für die endgültige Gebietsabgrenzung geschaffen und das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren abgewickelt werden. Dies wurde einstimmig gebilligt.

 

Planfeststellungsverfahren Hochwasserschutz „Illersäge“

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Hochwasserschutzeinrichtung im Bereich „Illersäge“ läge der Planordner zur öffentlichen Einsichtnahme im Rathaus, Hauptstraße 49, Besprechungszimmer aus, so Bürgermeister Bertele. Zugleich werde die Gemeinde als Träger öffentlicher Belange angehört. Wegen der Aufteilung der Unterhaltslast an Hochwassereinrichtungen nach der Kategorie „Leitdämme“ und „Schutzdämme“ nach dem württembergischen Wasserrecht müsse letztendlich eine gemeinsame Unterhaltslast der Gemeinde Illerkirchberg mit der Stadt Senden an der mobilen Schutzeinrichtung am Ende der Mündelbachdole akzeptiert werden.

 

Nach Durcharbeitung des Planordners wären aus der Sicht der Gemeinde Illerkirchberg folgende Anmerkungen bzw. Stellungnahmen zu drei Punkten erforderlich:

 

Die Beschreibung des Vorhabenszweckes lautet, dass die beteiligten Kommunen die sogenannte Binnenentwässerung „sicherstellen“ müssten. Dies würde bedeuten, dass die Kommunen ergänzend zu den Schutzdämmen wegen der Binnenentwässerung bei Bedarf Polderpumpwerke bauen müssten. Wegen der enormen Kosten dieser Anlagen wurde die ursprüngliche Planung auf Landesebene mit Kosten von 3,5 Mio. EUR gestoppt. Alle Beteiligten waren sich bei den Verhandlungen über die jetzige abgespeckte Planung darüber einig, dass aus Kostengründen kein 100%iger Schutz sichergestellt werden kann, sondern Unwägbarkeiten bei gleichzeitigem Illerhochwasser, Mündelbachhochwasser und Starkregen bewusst in Kauf genommen werden, wobei ein Zusammentreffen dieser Ereignisse eher als unwahrscheinlich angesehen werde. Dies sei daher auch in die Beschreibung des Schutzzwecke so widerzugeben.

Weiterhin diene die Hochwasserschutzmauer am Mündelbach sowohl Sendener Anliegern als auch Illerkirchberger Anliegern. Daher sei es angemessen, dass die Unterhaltslast auf Senden und Illerkirchberg hälftig aufgeteilt werde.

Schließlich sei ergänzend anzumerken, dass das Wasserschutzgebiet Unterkirchberg nach dem Abbau der Brunnenanlage aufgehoben werden könne.

 

Ein Gemeinderat regte an, den weiter nördlich der Illersäge befindlichen Anlieger in seinen Belangen zu unterstützen, da er keine Zuschüsse oder bauliche Maßnahmen erhalte. Darauf erwiderte Bürgermeister Bertele, dass das fragliche Haus auf bayerischem Gebiet liege und seitens der württembergischen Gemeinde Illerkirchberg den bayerischen Behörden nur schwerlich Vorgaben gemacht werden könnten.

Ein weiterer Gemeinderat erinnerte an das als Druckwasser aus dem Boden austretende Grundwasser und fragte, wie die Zuständigkeiten der Feuerwehren seien. Hierauf antwortet Bürgermeister Bertele, dass die Feuerwehr der Stadt Senden für das Pumpen an der tiefsten Geländestelle bei der Hochwasserschutzmauer bzw. beim Damm zur Hangkante und die Feuerwehrabteilung Oberkirchberg für die Aufstellung der mobilen Hochwasserschutzwand am Mündelbachauslass zuständig sei.

In der Diskussion war sich der Gemeinderat einig, dass es keinen 100 %-igen Schutz für die Anlieger geben könne und dies auch bekannt sei. Unter Einbeziehung der vorgetragenen Stellungnahmen wurde die Planung sodann gebilligt.

 

Halteverbot an der Mussinger Straße

Seitens der Anlieger der Mussinger Straße wurden dem Bericht des Bürgermeisters zufolge immer wieder Klagen über –hauptsächlich ortseinwärts- zu schnell fahrende Kraftfahrzeuge vorgetragen.

Wegen der Erneuerung des Fahrbahnbelages wurden bereits wiederholt Anträge an den Straßenbaulastträger gestellt, aus Kostengründen jedoch bisher noch nicht umgesetzt. Wegen der unsteten Fahrbahnbeschaffenheit ist deswegen beispielsweise auch die Aufstellung einer Radarmessstation in Richtung Ortseingang derzeit nicht möglich. Bei der Besichtigung durch das Landratsamt, die Polizei und das Straßenbauamt wurde jedoch vorgeschlagen, im Bereich der Kuppe an der Westseite der Mussinger Straße ein eingeschränktes Halteverbot anzuordnen. Dies sorge nach behördlicher Bewertung dafür, dass Fahrzeuge an der Ostseite, also ortseinwärts geparkt werden und dort eine Geschwindigkeitsbremse bilden. Zudem wirke sich die dortige Kuppe für den ortsauswärts fahrenden Kraftfahrer nachteilig in Bezug auf die Verkehrssicherheit aus. Seitens der Fachbehörden wurde deshalb ein eingeschränktes Haltverbot für diesen Abschnitt als sinnvoll angesehen. Anlieger hätten sich seinerzeit unmittelbar bei der Ortsbesichtigung ebenfalls dafür ausgesprochen.

 

In der Diskussion bezweifelten mehrere Gemeinderäte die Zweckmäßigkeit des vorgeschlagenen Halteverbotes, teilweise wurde es sogar als eher gefahrenträchtig angesehen. Statt dessen solle die Möglichkeit einer Verkehrsinsel ausgelotet werden. Dem Wunsch der Anlieger nach einer weiteren Radaranlage an der Mussinger Straße begegnete teilweise große Skepsis. Immerhin stünden in Illerkirchberg schon zahlreiche Radarstationen und überdies gäbe es auch Standorte, an denen solche Geräte eher notwendig wären.

Insgesamt wurde in der Diskussion deutlich, dass sich der Gemeinderat gegen ein Halteverbot in der Mussinger Straße ausspricht. Mit großer Mehrheit wurde statt eines Haltverbotes beschlossen, die Möglichkeiten einer Verkehrsinsel zu prüfen und gegebenenfalls die Kosten zu ermitteln.

 

Breitbandkabelanlagen in den Bereichen „Bleiche“, „Herrschaftsbreite“ und „Hornbächle“

Die Kabel Baden-Württemberg bietet über ihr Kabelnetz die Möglichkeit, Multimedia-Dienste zu nutzen. Damit können zusätzlich zum Fernsehen Telefondienste und Internet genutzt werden. Die seinerzeit in den vorstehenden Bereichen errichteten Fernsehkabelnetze müssten zur Multimediatauglichkeit umgerüstet werden. Die Umrüstung wäre aber nur dann möglich, wenn ausreichend viele Grundstückseigentümer dies wollen und die Kosten von ca. 590.-- EUR je Anschluss dadurch gedeckt werden können. Soweit einzelne Teilnehmer sich daran nicht beteiligen, würden sich Kosten für anderen Anschlussnehmer entsprechend erhöhen. Um Aufschluss über die Interessenlage zu gewinnen, hatte die Verwaltung eine Umfrage bei allen Teilnehmern vorgenommen. Allein der nur etwas mehr als 50%ige Rücklauf der Fragebogen ließ bereits auf mangelndes Interesse schließen. Von den zurückgegebenen Fragebogen bekundeten deutlich weniger als die Hälfte die Bereitschaft und Interesse an einer Umrüstung. Ein Gemeinderat hatte sich besonders um die Kabelangelegenheit bemüht; auch er stellte allerdings fest, dass sich in Anbetracht des Aufwandes ein Umbau nicht lohne. Einstimmig wurde sodann beschlossen, die Kabelanlagen nicht umrüsten zu lassen.

 

Haushaltsbericht 2007

Mit der Sitzungseinladung wurde den Gemeinderäten ein Bericht mit den wichtigsten Haushaltszahlen 2007 zum Stand 05.11.2007 vorgelegt. Kämmerer Manfred Kornmayer erläuterte dem Gemeinderat den Bericht. Danach kann bei der Gewerbesteuer, den Schlüsselzuweisungen und dem Einkommensteueranteil mit höheren Einnahmen gerechnet werden. Aufgrund der Steuerschätzung vom November könne die Prognose sogar nochmals erhöht werden. Die Sammelnachweise Personalaufwand und Geschäftsausgaben können relativ planmäßig abgewickelt werden. Beim Sammelnachweis Bewirtschaftungskosten und Gebäudeunterhaltung sei mit Einsparungen zu rechnen. Der Gemeinderat nahm von dem Bericht Kenntnis.

 

Haushaltsplan 2008

Kämmerer Manfred Kornmayer behandelte zunächst die steuerlichen Hebesätze. Er verwies darauf, dass diese an die Vorgaben des Ausgleichstockes angepasst seien. Eine Erhöhung sei deswegen nicht erforderlich. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, die Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2008 unverändert zu belassen bei:

320 v.H. für die Grundsteuer A,

300 v.H. für die Grundsteuer B,

340 v.H. für die Gewerbesteuer.

 

Ferner verwies er darauf, dass der Haushaltserlass für 2008 bereits veröffentlicht sei. Dieser lasse auf deutliche Mehreinnahmen gegenüber den Vorjahren hoffen. Bei den Steuern und allg. Zuweisungen rechne er mit Einnahmen von rd. 4,4 Mio. EUR, bei den allg. Umlagen mit Ausgaben von 2,1 Mio. EUR.

In der Diskussion im Rahmen der Gebäudeunterhaltungen wurde aus dem Gremium auf Sanierungsbedarf in den Kindergärten St. Josef bzgl. der Heizung und St. Franziskus bzgl. Raumabdunklung hingewiesen. Eine Rückfrage bezog sich auf Reparaturmaßnahmen am Rathaus. Daraufhin erklärte Bürgermeister Bertele, dass am Dachvorsprung des neuen Rathauses in Unterkirchberg Undichtigkeiten auftraten und diese zunächst behelfsmäßig abgedichtet worden seien, aber noch regulär repariert werden müssten. Die frühere Spenglerfirma könne nicht mehr herangezogen werden. Aus ähnlichen Erfahrungen mit der Seniorenwohnanlage wurde dies aus dem Gremium bestätigt. Ein anderer Gemeinderat reklamierte den schlechten Zustand des Belags in der unteren Goethestraße. Breiten Raum nahm in der Diskussion das künftige Investitionsprogramm ein. Bedauert wurde, dass es im Jahr 2007 nicht gelungen sei, den beabsichtigten Mannschaftstransportwagen für die Feuerwehr zu den im Haushalt eingestellten Zahlen zu beschaffen. Gegebenenfalls sei dann 2008 an eine Neubeschaffung zu denken.

Ein Gemeinderat erkundigte sich nach der Veranschlagung von Baukosten für eine neue Sporthalle. Bisher seien lediglich Planungskosten veranschlagt. Der Gemeinderat hatte diesbezüglich noch vor den Sommerferien eine Informationsfahrt unternommen und mehrere Sporthallen mit unterschiedlichen Konzeptionen besichtigt. Bürgermeister Bertele erinnerte an ein gemeinsames Gespräch mit allen Sportvereinen, KSV, TSG und FCI und dem Gemeinderat Mitte Oktober. Bei diesem Gespräch hätte es sich gezeigt, dass übereinstimmend alle Sportvereine zusätzlichen Sportflächenbedarf bekundeten. Konkret wurde von allen Vereinen einvernehmlich eine Dreifachturnhalle mit Außensportanlagen für notwendig erachtet. Mit diesem klaren Auftrag habe er nun weitere Überprüfungen unternommen. Er gab sich zuversichtlich, alsbald hierüber berichten zu können, wollte aber verschiedenen Besprechungen nicht vorgreifen. Nach einer Standortentscheidung könne dann die Bauplanung konkret in Angriff genommen werden.

Im Anschluss wurde der Haushaltsentwurf für 2008 gebilligt.

 

Angebot einer Privatfirma zur Postzustellung

Der Gemeinde wurde angeboten, die Postzustellung durch eine Privatfirma vornehmen zu lassen. Die Preise wären im Bereich dieses Zustelldienstes (PLZ 70..., 72..., 73..., 74..., 86..., 87..., 89... und 97...).geringfügig günstiger. Post an Adressen außerhalb dieser Poltleitzahlen würden von dem Privatunternehmen an die Deutsche Post AG zur Zustellung weitergegeben. Zusätzlich hätte die Gemeinde den Vorteil, dass die Post im Rathaus abgeholt und frankiert würde. Damit könnte sich die Gemeinde die Frankiermaschine einschließlich des Wartungsdienstes einsparen. Insgesamt belaufe sich die zu erwartende Einsparung auf maximal 1000.-- EUR pro Jahr. Kämmerer Manfred Kornmayer legte die Vorteile und Serviceleistungen im detaillierten Vergleich dar. Das Austragen von Massensendungen verbliebe allerdings wie bisher bei den Bediensteten der Gemeinde (z. B. Lohnsteuerkarten, Wasserzählerabrechnungen, etc.).

Während die Einsparung und der zusätzliche Service für das Privatunternehmen spreche, gelte es nach den Worten von Bürgermeister Bertele aber auch, die aktuelle Diskussion um die Entlohnung der privaten Briefträger zu berücksichtigen. Dem Auftrag der Gemeindeordnung zur sparsamen Haushaltswirtschaft folgend wären Aufträge dem günstigsten Anbieter und daher dem Privatunternehmen zu erteilen. Andererseits beförderten private Unternehmen häufig die Post nur in lukrativen Bereichen, während abseits gelegene Adressaten der Bundespost aufgebürdet würden. Persönlich widerstrebe ihm dies.

Zwei Gemeinderäte sprachen sich sofort gegen eine Umstellung auf Privatzusteller aus, da deren Zusteller eigenen Informationen zufolge nur 8 Cent pro Brief als Lohn erhalten sollen. „Rosinenpicken“ dürfe nicht zugelassen werden.

Demgegenüber empfand ein Gemeinderat den Wettbewerb nach Abschaffung des Briefmonopols durchaus als zulässig und wurde hierbei unterstützt mit dem Hinweis, dass es bei den Paketdiensten längst einen Wettbewerb gebe.

Ein weiteres Ratsmitglied plädierte schließlich dafür, erst einmal abzuwarten und die Marktentwicklung zu betrachten. Mit 9 zu 3 Stimmen wurde daraufhin beschlossen, weiterhin Kunde der Deutschen Post AG zu bleiben.

 

Gewässerentwicklung an der Weihung bei Buch

In der Sitzung vom 20.09.2007 wurde dem Gemeinderat die Planung für die Gewässerentwicklungsmaßnahme an der Weihung bei Buch vorgestellt. Durch den Erwerb eines kleinen Flurstücks östlich der Weihung ist es möglich, weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur an der Weihung durchzuführen. Hierdurch könnten Retentionsvolumen und Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden. Diese wiederum wären dann anrechenbar auf künftige Baumaßnahmen der Gemeinde, die mit Eingriffen in den Naturhaushalt verbunden und auszugleichen sind. Bürgermeister Bertele erinnerte an den gesetzlich vorgeschriebenen naturschutzrechtlichen Ausgleich für Baugebiete. Für diese weiteren Maßnahmen sind die Planungen mit dem Landratsamt abgestimmt und die Anrechnung als naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Retentionsausgleichsmaßnahmen anerkannt und gesichert worden, ebenso die entsprechende Fachförderung mit ca. 50 %. Die Kosten für die weiteren Maßnahmen wurden geschätzt auf ca. 28.000,-- EUR. Gewissermaßen als Vorrat für künftige nötige Ausgleiche wurde die Maßnahme sodann einstimmig beschlossen.

 

Baugesuche

Zwei Baugesuche wurden für das Baugebiet Hornbächle-Süd im Kenntnisgabeverfahren eingereicht. Ausnahmen und Befreiungen waren hierzu nicht erforderlich und den Baugesuchen wurde jeweils einstimmig zugestimmt. Ein weiteres Baugesuch bezog sich auf eine Nutzungsänderung eines bisher gewerblichen Objektes an der Hauptstraße. Das Gebäude bzw. das Grundstück wurde früher als Cafe bzw. als Omnibusunternehmen genutzt, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Gäßle“ und ist als Mischgebiet ausgewiesen. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis vertrat zwar einerseits die Meinung, dass die geplante Nutzung über die bisherige Nutzung hinaus gehe, andererseits hielt es eine etwaige Zustimmungsverweigerung für bedenklich. Nach eingehender Diskussion wurde das Baugesuch schließlich bei drei Stimmenenthaltungen gebilligt.

 

Bericht über die Standsicherheitsprüfung der Gemeindehalle

Kämmerer Manfred Kornmayer berichtete, dass im Gefolge des Halleneinsturzes in Bad Reichenhall auch die Gemeinde vorsorglich ihre Halle überprüfen ließ und hierbei keine Beeinträchtigung der Standsicherheit festgestellt worden sei. Nach Ablauf von 15 Jahren sei dann wieder eine neuerlich Untersuchung zu veranlassen.

 

Bericht über die Standsicherheitsprüfung der Brücken

Im Anschluss an den Bericht über die Halle informierte Kämmerer Manfred Kornmayer darüber, dass auch alle Brücken und Durchlässe in der Gemeinde, insgesamt 28 an der Zahl, vom Ing.-Büro Rimmele untersucht und im Wesentlichen für in Ordnung befunden worden seien. Kleinere Reparaturen könnten im Zuge der allgemeinen Unterhaltungsarbeiten erfolgen.

Eine Ausnahme stelle die Feldwegbrücke am „Fallenstock“, an der Brücke südlich der Bucher Mühle dar. In Anbetracht der Kosten für eine Erneuerung habe man hier schon in früherer Zeit einen Abbruch der Brücke beabsichtigt. Dies wurde vom Grundsatz her auch vom Gemeinderat so eingeschätzt, jedoch mit der Maßgabe, dass in Anbetracht der zahlreichen Spaziergänger später wieder ein Fußgängersteg errichtet werde.

 

Entfernung einer Säuleneiche beim Antoniuskindergarten

Bürgermeister Bertele berichtete, dass die Säuleneiche beim Antoniuskindergarten Feuchtigkeitsschäden am Dach verursache. Der Baum wurde beim Neubau gepflanzt, ragt über das Dach hinweg und hat nun eine enorme Größe erreicht. Auch wenn es schade um den schönen Baum sei, gelte es künftige Schäden im vierstelligen EURO-Bereich zu vermeiden. Notgedrungen gebe es keine andere Möglichkeit, als den Baum zu beseitigen und nach Möglichkeit an anderer Stelle einen neuen Baum zu pflanzen.

 

Großflächiger Einzelhandel im benachbarten Ulm

Bürgermeister Bertele berichtete über die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes durch den Nachbarschaftsverband. Die Stadt Ulm beabsichtige einen großflächigen Einzelhandel am künftigen Durchstich L 260 – Wiblinger Ring sowie in Gögglingen/Donaustetten. Für den örtlichen Markt am Standort Unterkirchberg sei dies sicherlich nicht förderlich, so bestünde insoweit kein Abwehrrecht.

 

Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.