Bericht über die Sitzung
des Gemeinderates am 14.02.2007 im Bürgersaal des Amtshauses Oberkirchberg
Vorausgegangen war der
Sitzung eine Ortsbesichtigung in der Gemeindewohnung „Sterngasse 1“ sowie im
Jugendtreff Oberkirchberg.
Baugebiet „Hornbächle-Süd“ –
Vergabe der Erschließungsarbeiten
Bürgermeister
Bertele berichtete über die von der Ingenieurgemeinschaft Rimmele und Tsalos
ausgeschriebenen Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Hornbächle-Süd“ mit:
ca. 4.900 m³ Kanal- und Wasserleitungsaushub
ca. 452 m Schmutzwasserkanal
ca. 323 m Regenwasserkanal
ca. 75 m Horizontalbohrung
zur Ableitung des Regenwassers in den Mündelbach
ca. 340 m Wasserleitung
ca. 2.185 m² Straßenfläche
ca. 560 m Randsteinarbeiten
ca. 18 Stck. Hausanschlüsse
Die
Submission fand am 01.02.2007 im Rathaus Unterkirchberg statt. Das Ergebnis aus
den geprüften Angeboten trug Ingenieur Gerhard Rimmele vor. Demnach hatten
insgesamt 26 Firmen Angebotsunterlagen angefordert und davon 21 Firmen ein
Angebot abgegeben. Die geprüften Angebotssummen lagen zwischen 476.230,75 € und
822.255,75 €. Hinzu kamen von vielen Firmen Nebenangebote. Die Ausschreibung
beinhaltete die Möglichkeit, den Aushub der Erdarbeiten mittels technischer
Aufarbeitung wieder einzubauen, um Erdtransport- und Deponiekosten einzusparen.
Ingenieuer Gerhard Rimmele erläuterte diese Bautechnik ausführlich.
Das günstigste Angebot für die Gesamtarbeiten
unterbreitete die Fa. Wild aus Berkheim mit rd. 476.000,--€, der
nächstgünstigste Bieter war die Fa. Heim KG mit 502.000,--€. Bei einer etwaigen
separaten Auftragsvergabe der Wasserleitungsarbeiten war die Fa. Schick aus
Uttenweiler die günstigste Bieterin. Die Kosten aller Erschließungsarbeiten
hätten sich bei einer Auftragsteilung noch um ca. 4.000 € auf rd. 472.000,--€
verringert.
In der Diskussion standen
die um 4.000,--€ niedrigeren Kosten der alleinigen Haftung eines Unternehmens
gegenüber. Mehrere Gemeinderäte hatten bei getrennter Auftragsvergabe an die
Firmen Wild und Schick Bedenken wegen der Abgrenzung eventueller Gewährleistungsansprüche.
Auch müsse mit eventuellen Nachforderungen gerechnet werden, falls sich die
Firmen gegenseitig Behinderungen vorwerfen würden. Sie sprachen sich deshalb
für eine einheitliche Vergabe an nur eine ausführende Firma und damit an die
Fa. Wild aus. Dafür spreche auch die relativ geringe Kostendifferenz von nur
ca. 4.000,--€ im Verhältnis zum Gesamtauftrag.
Im Hinblick auf etwaige
Setzungen beim geplanten Wiedereinbau des Erdaushubes erkundigte sich ein
Gemeinderat über die Wartefrist bis zur Aufbringung des Feinbelages auf die
Straße. Nach Auskunft von Ingenieur Rimmele sei ein Zeitraum von 1 bis 2 Jahren
als angemessen anzusehen.
Bürgermeister Bertele griff die Argumente aus der
Diskussion auf und schlug eine einheitliche Vergabe aller Gewerke an die Fa.
Wild als günstigste Gesamtbieterin vor. Bei einer Enthaltung wurde dies
beschlossen.
Bebauungsplan
„Schelmenwinkel-Nord III“ – Vorstellung des Entwurfs
Bürgermeister Bertele verwies auf den
Aufstellungsbeschluss in der vergangenen Sitzung und gab die Auftragserteilung
zur Bebauungsplanung an die Architektin Maria Kirchhauser-Rimmele bekannt.
Sie hatte bereits mit dem Bebauungsplan „Schelmenwinkel-Nord II“ vor ca.
10 Jahren das Bebauungskonzept für dieses Gebiet entwickelt. Auf dieser Grundlage
sollte der Entwurf nach dem Beschluss des Gemeinderats mit Anpassungen zu den
möglichen Bauplatzgrößen und den Straßenbreiten sowie unter Berücksichtigung
der heutigen Bebauungswünsche der Bauherren fortentwickelt werden.
Frau Kirchhauser-Rimmele
stellte dem Gemeinderat ihren Vorentwurf als Lageplan mit textlichen
Erläuterungen anhand einer detaillierten Präsentation vor.
Das Gebiet umfasse insgesamt
ca. 1,77 ha mit einer Baufläche von ca. 1,46 ha. Der jetzige Entwurf gehe von
20 Einzelhäusern und 5 Doppelhäusern auf Grundstücksgrößen von 450 bis 700
m² aus.
Die Topographie weise ein
gleichmäßiges West-Ost-Gefälle von ca. 3,1 % auf, was einem Höhenunterschied je
Grundstück von ca. 0,9 m entspreche. Die bauliche Nutzung sei als allgemeines
Wohngebiet (WA) mit einer Grundflächenzahl von 0,3 bei E und 0,4 bei ED sowie
einer Geschossflächenzahl von 0,5 bei E und 0,6 bei ED vorgesehen. Die Gebäude
sollen mit max. 8,50 m Höhe, maximal 2 Wohnungen je Gebäude und mindestens
2 Stellplätzen je Wohnung zulässig sein. Als Dachformen seien
Satteldächer, Walmdächer, versetzte Pultdächer und reine Pultdächer ohne
Festlegung der Firstrichtung vorgesehen. Die Verkehrserschließung solle über
eine 5,50 m breite Zufahrtsstraße vom Schelmenweg her mit einem einseitigen
Parkstreifen und einem kreisförmigen Verteilerplatz für kurze Stichstraßen
erfolgen. Gleichzeitig soll die Robert-Schuman-Straße angebunden und die
bisherige Verbindung zur Adenauerstraße zurückgebaut werden. Die Bauplätze
entlang des Schelmenwegs erhielten Straßenanschluss über verdolte Überfahrten
über den bestehenden Wassergraben. Der westliche Ortsrand soll mit einer
Flächendrainage vor Oberflächenwasser aus den landwirtschaftlichen Feldern
geschützt und als Ortsrand eingegrünt werden. Zur Abwasserbeseitigung sei
nur für das Schmutzwasser eine Kanalisation vorgesehen.
Das Oberflächenwasser soll in Zisternen aufgefangen oder über
Retentionsmulden bzw. flächig über eine Humuspassage versickert werden. Die
Erschließung des Baugebiets werde Gesamtkosten von ca. 566.000,00--€ erfordern.
In der Diskussion wurde die
Auswirkung der Geländeneigung auf die Bauplätze angesprochen. Zur Diskussion
standen Stützmauern zu den öffentlichen Verkehrsflächen hin oder aber ein
Verbot von Aufschüttungen und Abgrabungen, um terrassenartige Abstufungen über
das ganze Baugebiet hinweg zu vermeiden. Der Gemeinderat verständigte sich
darauf, Abgrabungen und Aufschüttungen nicht zuzulassen.
Aus dem Gremium wurde
bezüglich der Grundstücke entlang des Schelmenweges vorgeschlagen, statt
jeweils 2 zusammengefasster, 4 Einzelüberfahrten zuzulassen.
Ebenfalls fand eine
Empfehlung aus dem Gemeinderat Eingang in die Entwurfsplanung, auch an den
Stichstraßen zusätzliche öffentliche Parkplätze anzulegen.
Eine ausführliche Diskussion
entwickelte sich wegen der Zulassung von Pultdächern. Bürgermeister Bertele
erinnerte an die immer mehr aufkommende Bauform der Pultdächer. Er schlug vor,
dieser Entwicklung Rechnung zu tragen und solche Dachformen ausdrücklich
zuzulassen. Ein Gemeinderat pflichtete dem bei und sprach sich für die
Zulassung von Pultdächern aus unter dem Aspekt kostengünstigstes Bauen unter
modernen Gesichtspunkten. Die Gemeinderäte fürchteten allerdings auch, dass es
zu vermehrter Beschattung nachbarlicher –insbesondere nördlicher- Grundstücke bei
Pultdachhäusern auf Mindestabständen komme könne. Eine Möglichkeit, dagegen
Abhilfe zu schaffen, wurde darin gesehen, die Mindestabstandsflächen im
Bebauungsplan größer vorzugeben, als die Mindestabstände der Landesbauordnung.
Alternativ oder ergänzend dazu sei es auch denkbar, die maximale Gebäudehöhe
für Häuser mit Pultdächern auf einer geringere Höhe festzuschreiben.
Um die plastische
Vorstellung der Möglichkeiten zu verbessern einigte man sich darauf, ein
Baugebiet in Dornstadt zu besichtigen.
Ersatzbeschaffung
Bauhoffahrzeug – Vorberatung
Bürgermeister Bertele informierte darüber, das der
Bauhof-Unimog, Baujahr 1987, im Jahr 2005 nochmals aufwändig repariert wurde,
um den Winterdienst durchführen zu können. Die Funktionen des Fahrzeugs
und der Winterdienstgeräte seien zwischenzeitlich stark beeinträchtigt.
Insbesondere das Streugerät sei durch Korrosion so stark beschädigt, dass die
Einstellung der Streugutmenge und des Mischverhältnisses Splitt/Salz nicht mehr
automatisch funktioniere. Aufgrund der langen Nutzungszeit wäre eine
Ersatzbeschaffung für den Unimog und das Streugerät dringend erforderlich.
Diese sei im Vermögenshaushalt 2007 vorgesehen.
Der Unimog bilde insbesondere das Rückgrat beim
Winterdienst.
In der Sitzung vom 18.05.2006 hatte sich der
Gemeinderat mit der Alternative befasst, den Winterdienst teilweise als
Dienstleistung von Privatfirmen ausführen zu lassen. Nach Anfrage beim
landwirtschaftlichen Maschinenring und bei Lohnunternehmen konnte jedoch kein
zufriedenstellendes Angebot erreicht werden. Zu berücksichtigen wären auch die
weiteren Einsatzgebiete für ein Großgerät ebenso wie die Auslastung des
Bauhofpersonals in der Winterzeit. Auch die Kooperation mit anderen Gemeinden
stelle keine Alternative dar, da insbesondere beim Winterdienst in jeder
Gemeinde sofortiger Handlungsbedarf bestehe. Die Verantwortung und die
Pflicht zur Verkehrssicherung blieben immer der jeweiligen Gemeinde übertragen.
Auch bei Fremdvergabe ergäbe sich deshalb nur eine bedingte Entlastung für den
Bauhof, da dieser bei Reklamationen und Problemfällen doch wieder für
Nacharbeiten herangezogen würde. Der Gemeinderat war sich deshalb bei der
letzten Beratung einig, entsprechend dem bisherigen System auch den
Winterdienst mit Großgerät weiterhin in Eigenregie durchzuführen. Daneben
bleibe die Notwendigkeit und der Bedarf für ein schnelles Transportgerät (z.T.
mit Anhänger) sowie beispielsweise als Gerät für Reinigungsarbeiten mit Besen
und Schachtentleerungsgerät.
Ein Gemeinderat hielt auch ein Fahrzeugleasing für
denkbar und bat, dies zu prüfen.
Zur Vorbereitung einer Ersatzbeschaffung für das
bisherige Großgerät Unimog U 1200, Baujahr 1987, einschließlich Zubehör wurde
vom Gemeinderat sodann ein Arbeitskreis gebildet.
Mittagsbetreuung im
Kindergarten und an der Grundschule
Im vergangenen Herbst wurde laut Bürgermeister
Bertele mit dem gemeinsamen Kindergartenausschuss besprochen, im Kindergarten
St. Josef ab 01.03.2007 eine Mittagsbetreuung einschließlich Mittagstisch
anzubieten. Die zunächst ausschließlich auf Kinder des Kindergartens St. Josef
beschränkte Bedarfsermittlung ergab keine Nachfrage.
Es bestehe jedoch Einvernehmen darüber, dass das
Angebot ab dem kommenden Kindergartenjahr 2007/2008 für Kinder aus dem gesamten
Gemeindegebiet gelten und bei der Anmeldung der Kinder für das nächste
Kindergartenjahr darauf gezielt hingewiesen werden soll.
Soweit in einer Familie ein Kind den Kindergarten
besucht und evtl. ein weiteres Kind die Grundschule, wäre es naheliegend, so
Bürgermeister Bertele, dass ggf. beide Kinder ein Mittagessen erhalten.
Abhängig von der Nachfrage wäre zu klären, ob Grundschulkinder ihr Mittagessen
im Rahmen der Kernzeitbetreuung einnehmen könnten oder unter Umständen bei der
Mittagsbetreuung im Kindergarten St. Josef. Bei den Grundschülern in der
Kernzeitbetreuung in Oberkirchberg käme ein Mittagessen generell nur im Rahmen
der Kernzeitbetreuung in Betracht.
Nach
jetziger Einschätzung sei nur mit einem geringen Anteil der kernzeitbetreuten
Schüler für ein Mittagessen zu rechnen. Die Ausgaben würden daher
untergeordneter Art sein. Nachdem ein grundlegend neues Angebot geschaffen
werde, bedürfe es des beschlussmäßigen Auftrags durch den Gemeinderat an die
Verwaltung.
Im Gemeinderat wurde der
Vorschlag des Bürgermeisters begrüßt und einstimmig angenommen.
Renovierung der Wohnung
„Sterngasse 1“, DG
In der Sitzung vom 16.02.2006 wurde dem Gemeinderat
bekannt gegeben, dass die Wohnung in der Sterngasse 1, DG links, von der
bisherigen Mieterin zurückgegeben wurde. Die Wohnung sollte in diesem Winter
vom Bauhof renoviert werden. Die Kosten für die Durchführung der
Renovierungsarbeiten sind im Haushaltsplan 2007 eingestellt. Der Bauhof begann
zwischenzeitlich mit den Arbeiten. Im Zuge der Renovierung werden die Fenster
auf der Westseite erneuert, ein neues Bad eingebaut und eine teilweise
Wärmedämmung eingebracht.
Der Gemeinderat besichtigte diese Wohnung vor der
öffentlichen Sitzung. Nach Abschluss der Renovierungsarbeiten soll die 60
m²-Wohnung zur Vermietung angeboten werden.
Baugesuche
In einer gewerblichen Halle
im Gewerbegebiet „Gassenäcker“ sollen bestehende Aufenthaltsräume um- und
angebaut werden. Dem Antrag wurde bei einer Gegenstimme zugestimmt. Ebenfalls
zugestimmt wurde der Errichtung einer Grenzgarage am Lettenbergweg. Die
Anwohnerunterschriften lagen hierfür bereits vor. Für einen errichteten Carport
am Pappelweg lag ein Antrag auf Nachgenehmigung vor. Inhaltlich entsprach der
Carport der geltenden Rechtslage. Bemängelt wurde allerdings, dass nicht zuerst
der Bauantrag gestellt und dann gebaut wurde. Bei einer Gegenstimme und einer
Enthaltung fand der Antrag dann doch Zustimmung. Bei einem Wohnhaus in
Beutelreusch hatte der Baukontrolleur festgestellt, dass eine Außenwand im
Bereich der Terrasse nicht wie im Bauplan dargestellt im 45° Grad-Winkel,
sondern rechtwinklig hergestellt wurde. Der hierauf vorgelegten Tekturplanung
wurde ebenfalls einstimmig entsprochen.
Breiten Raum in der
Diskussion um die Baugesuche nahmen kurzfristig –oft auch nur wenige Stunden
vor Sitzungsbeginn- eingereichte Anträge ein. Teilweise beklagten die
Gemeinderäte, dass sie in diesen Fällen keine Gelegenheit mehr hätten, in
Zweifelsfällen die Örtlichkeiten zu besichtigen. Demgegenüber steht das
Bestreben sowohl der Verwaltung als auch des Gemeinderates, im Interesse der
Bürgerfreundlichkeit Baugesuche möglichst kurzfristig zu behandeln. Nach
umfangreicher Diskussion kam das Gremium darauf überein, dass Baugesuche
spätestens 3 Tage vor der jeweiligen Sitzung einzureichen seien. Nur dann könne
eine abschließende Behandlung sichergestellt werden. Baugesuche untergeordneter
Bedeutung oder bei völlig klarem Sachverhalt könnten –soweit möglich- behandelt
werden. Generell stehe es jedoch dem Gemeinderat bei kurzfristigen Anträgen
frei, deren Vertagung zu beschließen.
Einführung der Blauen Tonne in
Illerkirchberg
Bürgermeister Bertele nahm Bezug auf die Ankündigung
der Firma Knittel, in Illerkirchberg kurzfristig die für alle privaten
Haushalte blaue Tonnen zur Sammlung von Papier und Kartonagen einführen. Hierzu
hatte er im Mitteilungsblatt vom 09.02.2007 um Unterstützung der bisher
sammelnden Vereine gebeten. Durch die Bereitstellung der Blauen Tonne werden
finanzielle Einbußen für diese Vereine erwartet. Die Situation wurde deshalb
auf Kreisebene geprüft. Aufgrund abfallrechtlicher Vorgaben werden die
Erfolgsaussichten einer Untersagung der Einführung der Blauen Tonne seitens des
Alb-Donau-Kreises als sehr gering eingeschätzt. Es wurde deshalb versucht,
wenigstens eine gemeinsame Abstimmung hinsichtlich der Einführung zu erreichen.
Diese sieht nun vor, dass die Blaue Tonne nach vorheriger Abstimmung mit den
betroffenen Gemeinden flächendeckend und nachhaltig eingeführt werden soll,
d.h. für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren. Mindermengen bei
Vereinssammlungen nach Einführung der Blauen Tonne werden vom gewerblichen
Entsorger bis maximal 10 % Gewichtsreduzierung mit 46,00 € je Tonne für einen
Zeitraum von 5 Jahren finanziell ausgeglichen. Erfahrungen andernorts hätten
allerdings ergeben, dass mit der Blauen Tonne das zusätzliche
Erfassungspotenzial für Altpapier auf ca. 50 bis 100 kg je Einwohner gesteigert
werden kann. Bisher werden in Illerkirchberg über die Vereine ca. 14 kg je
Einwohner eingesammelt, d.h. somit könnte auch die Restmüllmenge erheblich
verringert werden.
Umweltpreis 2007 des Alb-Donau-Kreises
Bürgermeister Bertele wies
auf die bereits im Mitteilungsblatt abgedruckte Auslobung eines Umweltpreises
durch den Alb-Donau-Kreis für 2007 hin. Auszeichnungswürdig sind praktische
Maßnahmen auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des
Gewässerschutzes, der Abfallwirtschaft und Abfallvermeidung sowie des
Immissionsschutzes. Die Maßnahmen müssen innerhalb des Alb-Donau-Kreises
realisiert worden sein und dürfen nicht länger als 4 Jahre zurückliegen.
Bewerbungen können unter dem Stichwort „Umweltpreis 2007“ bis zum 01.07.2007
beim Landratsamt eingereicht werden.
Fällung von Pappeln an der Weihung
Bürgermeister Bertele berichtete dem Gemeinderat,
dass durch den Bauhof in der nächsten Zeit ca. 4 Pappeln an der Weihung gefällt
werden müssten. Die Bäume weisen erhebliche Schäden auf und sind überaltert.
Auch soll den nachwachsenden, jungen Bäumen mehr Platz und Belichtung gegeben
werden. Aus Verkehrssicherungsgründen komme nur eine Fällung ein Betracht. Diese
wurde auch von Anliegern durch eine Unterschriftenliste, die dem Gemeinderat
vorlag, nachdrücklich gefordert.
Halteverbot in der Fuggerstraße
In der Fuggerstraße komme es, nach Schilderung von
Bürgermeister Bertele, immer wieder zu Beschwerden wegen Behinderungen durch
widerrechtlich parkende Fahrzeuge. Müllfahrzeuge mussten beispielsweise
wiederholt unverrichteter Dinge umkehren. Anwohnerrundschreiben hätten zu
keiner nachhaltigen Verbesserung geführt. Das Landratsamt habe nun eine
Überprüfung vor Ort vorgenommen und dabei festgestellt, dass die Situation nur
mit der Anordnung eines beidseitigen Halteverbotes verbessert werden könne. Bei
einer Fahrbahnbreite von nur 4m gelte demnach bereits nach der StVO kraft
Gesetzes ein Parkverbot. Ein geparktes Fahrzeug beanspruche ca. 1,80m und daher
wären nur noch 2,20m Fahrgasse frei. Bekanntlich gelte bei weniger als 3m
verbleibender Restbreite kraft Gesetzes schon jetzt ein Halteverbot. Dieses
Halteverbot werde nun durch eine entsprechende Beschilderung verdeutlicht.
Anschließend fand noch eine
nichtöffentliche Sitzung statt.