Bericht über die Sitzung des Gemeinderates am 14.02.2007 im Bürgersaal des Amtshauses Oberkirchberg

 

Bürgermeister Bertele begrüßte die Gemeinderatsmitglieder, Frau Angela Häussler von der Neu-Ulmer Zeitung, einige Zuhörer, die Sachverständigen sowie Herrn Manfred Kornmayer von der Verwaltung. Er stellte die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Die Protokolle der öffentlichen und der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.01.2007 wurden dem Gemeinderat durch Auflegen bekannt gegeben. Zum Tagesordnungspunkt „Bürgerfrageviertelstunde“ meldete sich niemand.

Vorausgegangen war der Sitzung eine Ortsbesichtigung in der Gemeindewohnung „Sterngasse 1“ sowie im Jugendtreff Oberkirchberg.

 

Baugebiet „Hornbächle-Süd“ – Vergabe der Erschließungsarbeiten

Bürgermeister Bertele berichtete über die von der Ingenieurgemeinschaft Rimmele und Tsalos ausgeschriebenen Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Hornbächle-Süd“ mit:

 

ca. 4.900 m³         Kanal- und Wasserleitungsaushub

ca.    452 m          Schmutzwasserkanal

ca.    323 m          Regenwasserkanal

ca.      75 m         Horizontalbohrung zur Ableitung des Regenwassers in den Mündelbach

ca.    340 m          Wasserleitung

ca. 2.185 m²         Straßenfläche

ca.    560 m          Randsteinarbeiten

ca.      18 Stck.    Hausanschlüsse

 

Die Submission fand am 01.02.2007 im Rathaus Unterkirchberg statt. Das Ergebnis aus den geprüften Angeboten trug Ingenieur Gerhard Rimmele vor. Demnach hatten insgesamt 26 Firmen Angebotsunterlagen angefordert und davon 21 Firmen ein Angebot abgegeben. Die geprüften Angebotssummen lagen zwischen 476.230,75 € und 822.255,75 €. Hinzu kamen von vielen Firmen Nebenangebote. Die Ausschreibung beinhaltete die Möglichkeit, den Aushub der Erdarbeiten mittels technischer Aufarbeitung wieder einzubauen, um Erdtransport- und Deponiekosten einzusparen. Ingenieuer Gerhard Rimmele erläuterte diese Bautechnik ausführlich.

 

Das günstigste Angebot für die Gesamtarbeiten unterbreitete die Fa. Wild aus Berkheim mit rd. 476.000,--€, der nächstgünstigste Bieter war die Fa. Heim KG mit 502.000,--€. Bei einer etwaigen separaten Auftragsvergabe der Wasserleitungsarbeiten war die Fa. Schick aus Uttenweiler die günstigste Bieterin. Die Kosten aller Erschließungsarbeiten hätten sich bei einer Auftragsteilung noch um ca. 4.000 € auf rd. 472.000,--€ verringert.

 

In der Diskussion standen die um 4.000,--€ niedrigeren Kosten der alleinigen Haftung eines Unternehmens gegenüber. Mehrere Gemeinderäte hatten bei getrennter Auftragsvergabe an die Firmen Wild und Schick Bedenken wegen der Abgrenzung eventueller Gewährleistungsansprüche. Auch müsse mit eventuellen Nachforderungen gerechnet werden, falls sich die Firmen gegenseitig Behinderungen vorwerfen würden. Sie sprachen sich deshalb für eine einheitliche Vergabe an nur eine ausführende Firma und damit an die Fa. Wild aus. Dafür spreche auch die relativ geringe Kostendifferenz von nur ca. 4.000,--€ im Verhältnis zum Gesamtauftrag.

Im Hinblick auf etwaige Setzungen beim geplanten Wiedereinbau des Erdaushubes erkundigte sich ein Gemeinderat über die Wartefrist bis zur Aufbringung des Feinbelages auf die Straße. Nach Auskunft von Ingenieur Rimmele sei ein Zeitraum von 1 bis 2 Jahren als angemessen anzusehen.

 

Bürgermeister Bertele griff die Argumente aus der Diskussion auf und schlug eine einheitliche Vergabe aller Gewerke an die Fa. Wild als günstigste Gesamtbieterin vor. Bei einer Enthaltung wurde dies beschlossen.

 

Bebauungsplan „Schelmenwinkel-Nord III“ – Vorstellung des Entwurfs

Bürgermeister Bertele verwies auf den Aufstellungsbeschluss in der vergangenen Sitzung und gab die Auftragserteilung zur Bebauungsplanung an die Architektin Maria Kirchhauser-Rimmele bekannt. Sie hatte bereits mit dem Bebauungsplan „Schelmenwinkel-Nord II“ vor ca. 10 Jahren das Bebauungskonzept für dieses Gebiet entwickelt. Auf dieser Grundlage sollte der Entwurf nach dem Beschluss des Gemeinderats mit Anpassungen zu den möglichen Bauplatzgrößen und den Straßenbreiten sowie unter Berücksichtigung der heutigen Bebauungswünsche der Bauherren fortentwickelt werden.

 

Frau Kirchhauser-Rimmele stellte dem Gemeinderat ihren Vorentwurf als Lageplan mit textlichen Erläuterungen anhand einer detaillierten Präsentation vor.

Das Gebiet umfasse insgesamt ca. 1,77 ha mit einer Baufläche von ca. 1,46 ha. Der jetzige Entwurf gehe von 20 Einzelhäusern und 5 Doppelhäusern auf Grundstücksgrößen von 450 bis 700 m² aus.

Die Topographie weise ein gleichmäßiges West-Ost-Gefälle von ca. 3,1 % auf, was einem Höhenunterschied je Grundstück von ca. 0,9 m entspreche. Die bauliche Nutzung sei als allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Grundflächenzahl von 0,3 bei E und 0,4 bei ED sowie einer Geschossflächenzahl von 0,5 bei E und 0,6 bei ED vorgesehen. Die Gebäude sollen mit max. 8,50 m Höhe, maximal 2 Wohnungen je Gebäude und mindestens 2 Stellplätzen je Wohnung zulässig sein. Als Dachformen seien Satteldächer, Walmdächer, versetzte Pultdächer und reine Pultdächer ohne Festlegung der Firstrichtung vorgesehen. Die Verkehrserschließung solle über eine 5,50 m breite Zufahrtsstraße vom Schelmenweg her mit einem einseitigen Parkstreifen und einem kreisförmigen Verteilerplatz für kurze Stichstraßen erfolgen. Gleichzeitig soll die Robert-Schuman-Straße angebunden und die bisherige Verbindung zur Adenauerstraße zurückgebaut werden. Die Bauplätze entlang des Schelmenwegs erhielten Straßenanschluss über verdolte Überfahrten über den bestehenden Wassergraben. Der westliche Ortsrand soll mit einer Flächendrainage vor Oberflächenwasser aus den landwirtschaftlichen Feldern geschützt und als Ortsrand eingegrünt werden. Zur Abwasserbeseitigung sei nur für das Schmutzwasser eine Kanalisation vorgesehen. Das Oberflächenwasser soll in Zisternen aufgefangen oder über Retentionsmulden bzw. flächig über eine Humuspassage versickert werden. Die Erschließung des Baugebiets werde Gesamtkosten von ca. 566.000,00--€ erfordern.

 

In der Diskussion wurde die Auswirkung der Geländeneigung auf die Bauplätze angesprochen. Zur Diskussion standen Stützmauern zu den öffentlichen Verkehrsflächen hin oder aber ein Verbot von Aufschüttungen und Abgrabungen, um terrassenartige Abstufungen über das ganze Baugebiet hinweg zu vermeiden. Der Gemeinderat verständigte sich darauf, Abgrabungen und Aufschüttungen nicht zuzulassen.

 

Aus dem Gremium wurde bezüglich der Grundstücke entlang des Schelmenweges vorgeschlagen, statt jeweils 2 zusammengefasster, 4 Einzelüberfahrten zuzulassen.

Ebenfalls fand eine Empfehlung aus dem Gemeinderat Eingang in die Entwurfsplanung, auch an den Stichstraßen zusätzliche öffentliche Parkplätze anzulegen.

 

Eine ausführliche Diskussion entwickelte sich wegen der Zulassung von Pultdächern. Bürgermeister Bertele erinnerte an die immer mehr aufkommende Bauform der Pultdächer. Er schlug vor, dieser Entwicklung Rechnung zu tragen und solche Dachformen ausdrücklich zuzulassen. Ein Gemeinderat pflichtete dem bei und sprach sich für die Zulassung von Pultdächern aus unter dem Aspekt kostengünstigstes Bauen unter modernen Gesichtspunkten. Die Gemeinderäte fürchteten allerdings auch, dass es zu vermehrter Beschattung nachbarlicher –insbesondere nördlicher- Grundstücke bei Pultdachhäusern auf Mindestabständen komme könne. Eine Möglichkeit, dagegen Abhilfe zu schaffen, wurde darin gesehen, die Mindestabstandsflächen im Bebauungsplan größer vorzugeben, als die Mindestabstände der Landesbauordnung. Alternativ oder ergänzend dazu sei es auch denkbar, die maximale Gebäudehöhe für Häuser mit Pultdächern auf einer geringere Höhe festzuschreiben.

 

Um die plastische Vorstellung der Möglichkeiten zu verbessern einigte man sich darauf, ein Baugebiet in Dornstadt zu besichtigen.

 

Ersatzbeschaffung Bauhoffahrzeug – Vorberatung

Bürgermeister Bertele informierte darüber, das der Bauhof-Unimog, Baujahr 1987, im Jahr 2005 nochmals aufwändig repariert wurde, um den Winterdienst durchführen zu können. Die Funktionen des Fahrzeugs und der Winterdienstgeräte seien zwischenzeitlich stark beeinträchtigt. Insbesondere das Streugerät sei durch Korrosion so stark beschädigt, dass die Einstellung der Streugutmenge und des Mischverhältnisses Splitt/Salz nicht mehr automatisch funktioniere. Aufgrund der langen Nutzungszeit wäre eine Ersatzbeschaffung für den Unimog und das Streugerät dringend erforderlich. Diese sei im Vermögenshaushalt 2007 vorgesehen.

 

Der Unimog bilde insbesondere das Rückgrat beim Winterdienst.

In der Sitzung vom 18.05.2006 hatte sich der Gemeinderat mit der Alternative befasst, den Winterdienst teilweise als Dienstleistung von Privatfirmen ausführen zu lassen. Nach Anfrage beim landwirtschaftlichen Maschinenring und bei Lohnunternehmen konnte jedoch kein zufriedenstellendes Angebot erreicht werden. Zu berücksichtigen wären auch die weiteren Einsatzgebiete für ein Großgerät ebenso wie die Auslastung des Bauhofpersonals in der Winterzeit. Auch die Kooperation mit anderen Gemeinden stelle keine Alternative dar, da insbesondere beim Winterdienst in jeder Gemeinde sofortiger Handlungsbedarf bestehe. Die Verantwortung und die Pflicht zur Verkehrssicherung blieben immer der jeweiligen Gemeinde übertragen. Auch bei Fremdvergabe ergäbe sich deshalb nur eine bedingte Entlastung für den Bauhof, da dieser bei Reklamationen und Problemfällen doch wieder für Nacharbeiten herangezogen würde. Der Gemeinderat war sich deshalb bei der letzten Beratung einig, entsprechend dem bisherigen System auch den Winterdienst mit Großgerät weiterhin in Eigenregie durchzuführen. Daneben bleibe die Notwendigkeit und der Bedarf für ein schnelles Transportgerät (z.T. mit Anhänger) sowie beispielsweise als Gerät für Reinigungsarbeiten mit Besen und Schachtentleerungsgerät.

Ein Gemeinderat hielt auch ein Fahrzeugleasing für denkbar und bat, dies zu prüfen.

 

Zur Vorbereitung einer Ersatzbeschaffung für das bisherige Großgerät Unimog U 1200, Baujahr 1987, einschließlich Zubehör wurde vom Gemeinderat sodann ein Arbeitskreis gebildet.

 

Mittagsbetreuung im Kindergarten und an der Grundschule

Im vergangenen Herbst wurde laut Bürgermeister Bertele mit dem gemeinsamen Kindergartenausschuss besprochen, im Kindergarten St. Josef ab 01.03.2007 eine Mittagsbetreuung einschließlich Mittagstisch anzubieten. Die zunächst ausschließlich auf Kinder des Kindergartens St. Josef beschränkte Bedarfsermittlung ergab keine Nachfrage.

Es bestehe jedoch Einvernehmen darüber, dass das Angebot ab dem kommenden Kindergartenjahr 2007/2008 für Kinder aus dem gesamten Gemeindegebiet gelten und bei der Anmeldung der Kinder für das nächste Kindergartenjahr darauf gezielt hingewiesen werden soll.

Soweit in einer Familie ein Kind den Kindergarten besucht und evtl. ein weiteres Kind die Grundschule, wäre es naheliegend, so Bürgermeister Bertele, dass ggf. beide Kinder ein Mittagessen erhalten. Abhängig von der Nachfrage wäre zu klären, ob Grundschulkinder ihr Mittagessen im Rahmen der Kernzeitbetreuung einnehmen könnten oder unter Umständen bei der Mittagsbetreuung im Kindergarten St. Josef. Bei den Grundschülern in der Kernzeitbetreuung in Oberkirchberg käme ein Mittagessen generell nur im Rahmen der Kernzeitbetreuung in Betracht.

Nach jetziger Einschätzung sei nur mit einem geringen Anteil der kernzeitbetreuten Schüler für ein Mittagessen zu rechnen. Die Ausgaben würden daher untergeordneter Art sein. Nachdem ein grundlegend neues Angebot geschaffen werde, bedürfe es des beschlussmäßigen Auftrags durch den Gemeinderat an die Verwaltung.

Im Gemeinderat wurde der Vorschlag des Bürgermeisters begrüßt und einstimmig angenommen.

 

Renovierung der Wohnung „Sterngasse 1“, DG

In der Sitzung vom 16.02.2006 wurde dem Gemeinderat bekannt gegeben, dass die Wohnung in der Sterngasse 1, DG links, von der bisherigen Mieterin zurückgegeben wurde. Die Wohnung sollte in diesem Winter vom Bauhof renoviert werden. Die Kosten für die Durchführung der Renovierungsarbeiten sind im Haushaltsplan 2007 eingestellt. Der Bauhof begann zwischenzeitlich mit den Arbeiten. Im Zuge der Renovierung werden die Fenster auf der Westseite erneuert, ein neues Bad eingebaut und eine teilweise Wärmedämmung eingebracht.

Der Gemeinderat besichtigte diese Wohnung vor der öffentlichen Sitzung. Nach Abschluss der Renovierungsarbeiten soll die 60 m²-Wohnung zur Vermietung angeboten werden.

 

Baugesuche

In einer gewerblichen Halle im Gewerbegebiet „Gassenäcker“ sollen bestehende Aufenthaltsräume um- und angebaut werden. Dem Antrag wurde bei einer Gegenstimme zugestimmt. Ebenfalls zugestimmt wurde der Errichtung einer Grenzgarage am Lettenbergweg. Die Anwohnerunterschriften lagen hierfür bereits vor. Für einen errichteten Carport am Pappelweg lag ein Antrag auf Nachgenehmigung vor. Inhaltlich entsprach der Carport der geltenden Rechtslage. Bemängelt wurde allerdings, dass nicht zuerst der Bauantrag gestellt und dann gebaut wurde. Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung fand der Antrag dann doch Zustimmung. Bei einem Wohnhaus in Beutelreusch hatte der Baukontrolleur festgestellt, dass eine Außenwand im Bereich der Terrasse nicht wie im Bauplan dargestellt im 45° Grad-Winkel, sondern rechtwinklig hergestellt wurde. Der hierauf vorgelegten Tekturplanung wurde ebenfalls einstimmig entsprochen.

 

Breiten Raum in der Diskussion um die Baugesuche nahmen kurzfristig –oft auch nur wenige Stunden vor Sitzungsbeginn- eingereichte Anträge ein. Teilweise beklagten die Gemeinderäte, dass sie in diesen Fällen keine Gelegenheit mehr hätten, in Zweifelsfällen die Örtlichkeiten zu besichtigen. Demgegenüber steht das Bestreben sowohl der Verwaltung als auch des Gemeinderates, im Interesse der Bürgerfreundlichkeit Baugesuche möglichst kurzfristig zu behandeln. Nach umfangreicher Diskussion kam das Gremium darauf überein, dass Baugesuche spätestens 3 Tage vor der jeweiligen Sitzung einzureichen seien. Nur dann könne eine abschließende Behandlung sichergestellt werden. Baugesuche untergeordneter Bedeutung oder bei völlig klarem Sachverhalt könnten –soweit möglich- behandelt werden. Generell stehe es jedoch dem Gemeinderat bei kurzfristigen Anträgen frei, deren Vertagung zu beschließen.

 

Einführung der Blauen Tonne in Illerkirchberg

Bürgermeister Bertele nahm Bezug auf die Ankündigung der Firma Knittel, in Illerkirchberg kurzfristig die für alle privaten Haushalte blaue Tonnen zur Sammlung von Papier und Kartonagen einführen. Hierzu hatte er im Mitteilungsblatt vom 09.02.2007 um Unterstützung der bisher sammelnden Vereine gebeten. Durch die Bereitstellung der Blauen Tonne werden finanzielle Einbußen für diese Vereine erwartet. Die Situation wurde deshalb auf Kreisebene geprüft. Aufgrund abfallrechtlicher Vorgaben werden die Erfolgsaussichten einer Untersagung der Einführung der Blauen Tonne seitens des Alb-Donau-Kreises als sehr gering eingeschätzt. Es wurde deshalb versucht, wenigstens eine gemeinsame Abstimmung hinsichtlich der Einführung zu erreichen. Diese sieht nun vor, dass die Blaue Tonne nach vorheriger Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden flächendeckend und nachhaltig eingeführt werden soll, d.h. für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren. Mindermengen bei Vereinssammlungen nach Einführung der Blauen Tonne werden vom gewerblichen Entsorger bis maximal 10 % Gewichtsreduzierung mit 46,00 € je Tonne für einen Zeitraum von 5 Jahren finanziell ausgeglichen. Erfahrungen andernorts hätten allerdings ergeben, dass mit der Blauen Tonne das zusätzliche Erfassungspotenzial für Altpapier auf ca. 50 bis 100 kg je Einwohner gesteigert werden kann. Bisher werden in Illerkirchberg über die Vereine ca. 14 kg je Einwohner eingesammelt, d.h. somit könnte auch die Restmüllmenge erheblich verringert werden.

 

Umweltpreis 2007 des Alb-Donau-Kreises

Bürgermeister Bertele wies auf die bereits im Mitteilungsblatt abgedruckte Auslobung eines Umweltpreises durch den Alb-Donau-Kreis für 2007 hin. Auszeichnungswürdig sind praktische Maßnahmen auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Gewässerschutzes, der Abfallwirtschaft und Abfallvermeidung sowie des Immissionsschutzes. Die Maßnahmen müssen innerhalb des Alb-Donau-Kreises realisiert worden sein und dürfen nicht länger als 4 Jahre zurückliegen. Bewerbungen können unter dem Stichwort „Umweltpreis 2007“ bis zum 01.07.2007 beim Landratsamt eingereicht werden.

 

Fällung von Pappeln an der Weihung

Bürgermeister Bertele berichtete dem Gemeinderat, dass durch den Bauhof in der nächsten Zeit ca. 4 Pappeln an der Weihung gefällt werden müssten. Die Bäume weisen erhebliche Schäden auf und sind überaltert. Auch soll den nachwachsenden, jungen Bäumen mehr Platz und Belichtung gegeben werden. Aus Verkehrssicherungsgründen komme nur eine Fällung ein Betracht. Diese wurde auch von Anliegern durch eine Unterschriftenliste, die dem Gemeinderat vorlag, nachdrücklich gefordert.

 

Halteverbot in der Fuggerstraße

In der Fuggerstraße komme es, nach Schilderung von Bürgermeister Bertele, immer wieder zu Beschwerden wegen Behinderungen durch widerrechtlich parkende Fahrzeuge. Müllfahrzeuge mussten beispielsweise wiederholt unverrichteter Dinge umkehren. Anwohnerrundschreiben hätten zu keiner nachhaltigen Verbesserung geführt. Das Landratsamt habe nun eine Überprüfung vor Ort vorgenommen und dabei festgestellt, dass die Situation nur mit der Anordnung eines beidseitigen Halteverbotes verbessert werden könne. Bei einer Fahrbahnbreite von nur 4m gelte demnach bereits nach der StVO kraft Gesetzes ein Parkverbot. Ein geparktes Fahrzeug beanspruche ca. 1,80m und daher wären nur noch 2,20m Fahrgasse frei. Bekanntlich gelte bei weniger als 3m verbleibender Restbreite kraft Gesetzes schon jetzt ein Halteverbot. Dieses Halteverbot werde nun durch eine entsprechende Beschilderung verdeutlicht.

 

Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.