Bericht über die Sitzung
des Gemeinderates am 28.09.2006 im Bürgersaal des Amtshauses Oberkirchberg
Schillerstraße
– Vergabe der Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten
Bürgermeister Bertele erläuterte, dass die
Bauarbeiten, wie in der Sitzung vom 18.05.2006 beschlossen. öffentlich
ausgeschrieben wurden. Die Ausschreibung umfasste ca. 400 m² Erdarbeiten für
die Wasserleitung, ca. 256 m Rohre mit Nennweiten 100-150 mm,
5 Hydrantenschächte mit 1,5 m Durchmesser, ca. 425 m Hausanschlüsse in
PE-Leitung mit 5 cm Durchmesser sowie schließlich ca. 1510 m² Straßenarbeiten.
Über die
Submissionsergebnisse vom Donnerstag, 21.09.2006 berichtete Ingenieur Rimmele.
Insgesamt hätten 19 Firmen Angebotsunterlagen angefordert, davon jedoch nur
10 Firmen ein Angebot abgegeben. Günstigster Bieter war die Fa. Gebr.
Schliesser aus Wain mit einem Preis von 180.321,65 €. Die weiteren
Angebotspreise lauten wie folgt:
191.062,79 €, 191.285,67 €, 193.499,24 €, 201.749,07 €,
203.639,46 €, 215.304,13 €, 222.487,72 €, 259.599,90
€ und 581.516,02 €. Das höchste Angebot lag damit 3,2 mal so hoch wie das
günstigste Angebot.
Aus der
Anliegerversammlung berichtete Bürgermeister Bertele den dringenden Wunsch, den
Straßenausbau nicht am letzten Wasserleitungsschacht beim Haus Schillerstraße
20 enden zu lassen, sondern bis zur Einmündung Goethestraße zu erneuern. Die
Ausschreibung beinhalte diese um ca. 40 m längere Strecke bereits. Der
Kostenanteil hierfür beträgt 8.745,91 €.
In der Ausschreibung und
der Angebotssumme seien auch die notwendigen Kosten zur Erneuerung bzw.
Herstellung von Hausanschlüssen auf Privatgrundstücken enthalten, sodass diese
zu den gleichen Konditionen wie im öffentlichen Bereich hergestellt werden
können. Diese Kosten wären dann von den Grundstückseigentümern zu tragen.
Ebenso enthalten seien die Erdarbeiten zur Herstellung der Straßenbeleuchtung
bis zur letzten Überspannungsleitung im Norden der Schillerstraße. Diese werde
dann von der Hölderlinstraße her versorgt.
Entsprechend dem
Beschluss vom 18.05.2006 sollte die Maßnahme ohne Bauunterbrechung entweder im
Dezember 2006 fertiggestellt oder erst nach dem Winter begonnen werden. Die
Firma Schliesser wolle nun die Arbeiten unverzüglich auszuführen. Bürgermeister
Bertele begrüßte die sofortige Bauausführung, weil die rd. 6.000 € höhere
Mehrwertsteuer eingespart werde. Deshalb sollen auch die weiteren Arbeiten zur
Lieferung und Installation der Straßenleuchten in gleicher Ausführung wie
bisher sofort in Auftrag gegeben werden.
Einstimmig
beschloss der Gemeinderat sodann, die Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten
der Fa. Schliesser, Wain in Auftrag zu geben und die Straße bis zur Einmündung
Goethestraße zu erneuern. Mit der Lieferung und Installation der Straßenlampen
wurde die Fa. Häussler, Illerkirchberg beauftragt.
Finanziert
werden die Arbeiten aus eingeplanten Haushaltsmitteln sowie aus der Rücklage.
Auf Rückfrage aus dem Gemeinderat bestätigte Ingenieur Tsalos, dass die Kosten
innerhalb der errechneten Kostenvoranschläge liegen.
Baugebiet
„Hornbächle-Süd“ - Erschließungsplanung
ABWASSERBESEITIGUNG
Bürgermeister
Bertele erläuterte dem Gemeinderat, dass nach derzeitiger Rechtslage das in
einem Baugebiet anfallende Regenwasser grundsätzlich zu versickern sei. Die
lehmigen Sperrschichten im Baugebiet „Hornbächle-Süd“ lassen jedoch eine
Versickerung nicht zu. Nachrangig schreibe das Gesetz aus ökologischen Gründen
die Einleitung in einen „Vorfluter“ (Fluss oder Bach) vor. Falls auch dies
technisch nicht machbar wäre, käme schließlich ein Mischsystem in Betracht.
Ingenieur Rimmele habe daher die möglichen technischen Varianten
Mischsystem/Trennsystem mit ihren Vor- und Nachteilen geprüft.
Ein
herkömmliches Mischsystem mit Einleitung des Regenwassers in den
Schmutz-wasserkanal wäre mit Kosten von 624.000,00 € zwar am günstigsten,
entspräche aber nicht den gesetzlichen Vorgaben. Das mit Regenwasser verdünnte
Schmutzwasser führe zu Problemen in der Kläranlage, da die Klärbakterien sich
von der konzentrierten Schmutzfracht ernährten und von Wasser, sprich
Regenwasser, nicht leben könnten. Nach Auskunft der Kläranlage Steinhäule
liefere die Gemeinde Illerkirchberg ohnehin schon einen recht hohen Anteil von
sogenanntem Fremdwasser über die bezogene Trinkwassermenge hinaus an. Außerdem
entlaste eine Trennkanalisation die weitere Kanalisation und den Stauraumkanal
im Illerdamm. Wegen des nahe gelegenen Mündelbaches bestehe hier die
Möglichkeit, dem Gesetzesauftrag folgend das Regenwasser dort einzuleiten
anstatt in die Kläranlage zu schicken. Ein Trennsystem könne bei einer etwaigen
Erweiterung des Baugebiets westlich der Mozartstraße weitergeführt werden.
Mangels Vorfluter biete sich die Möglichkeit eines Trennsystems bei einem
Neubaugebiet an der Schwabstraße jedenfalls nicht. Dort komme auch künftig nur
ein Mischsystem in Betracht.
Ingenieur
Rimmele erläuterte dem Gemeinderat die im Rahmen der Erschließungsplanung
untersuchten Alternativen.
Variante
1 |
Mischwasserkanal mit
Regenrückhaltung, ohne Zisternenbetrieb |
Kostenansatz: 624.000,00
€ |
Nachteil: Kanalrückstau
in den tiefer liegenden Gründstücken, Einbau einer Abwasserrück-stausicherung
zwingend erforderlich |
Variante
2 |
Mischwasserkanal mit
Regenrückhaltung mit zugeordnetem, planmäßigem Zisternenbetrieb |
Kostenansatz: 628.000,00
€ Kostenanteil
der Gemeinde an den Puffervolumen der jeweiligen Grundstücke |
|
Variante
3 |
Trennwasserkanal mit
direkter Ableitung des Regenwassers in den Mündelbach, Zisternen-betrieb aus
erschließungs-technischen Gründen nicht notwendig |
Kostenansatz: 701.000,00
€ |
Nachteil: keiner |
Variante
4 |
Trennwasserkanal mit
vorgeschalteter Regen-wasserrückhaltung (Rigole) im Bereich des
Lärmschutz-walls, Zisternenbetrieb aus erschließungstechnischen Gründen nicht
notwendig |
Kostenansatz: 737.000,00
€ |
Nachteil: Seitliche
Infiltration von Bodenschichten sind nicht auszuschließen. Für
nahe liegende Baumaßnahmen sind geeignete Keller-abdichtungen zu empfehlen! |
Variante
5 |
Trennwasserkanal mit
vorgeschalteter Regen-wasserrückhaltung (Rigole) im Bereich des
Lärmschutz-walls, Zisternenbetrieb auf Privatgrundstücken unbedingt
notwendig! |
Kostenansatz: 696.000,00
€ Kostenanteil
der Gemeinde an den Puffervolumen der jeweiligen Grundstücke |
Ingenieur
Rimmele erklärte, dass bei einer etwaigen Mischkanalisation im unteren Teil des
Baugebietes, d.h. östlich der Beethovenstraße, bei Regen mit einem erheblichen
Rückstau im Kanalsystem zu rechnen sei. Dem könne nur dann vorgebeugt werden,
wenn die Grundstücke aufgeschüttet und damit auch die Straße um mehr als einen
Meter (!) aufgeschüttet werde. Die Straße auf einen so hoch zu bauenden Damm zu
legen, verursache aber enorme Kosten und zudem unerwünschte gestalterische
Schwierigkeiten.
In
ausführlicher Diskussion sprachen sich die Gemeinderäte für eine
Trennkanalisation aus. Mehrere Gemeinderäte vertraten die Auffassung, dass es
auch nicht sinnvoll sei, sauberes Regenwasser im Schmutzwasserkanal zu
verschmutzen.
Unterschiedliche
Auffassungen zeigten sich hinsichtlich der Zisternen auf den Baugrundstücken.
Der Bebauungsplaner, Ingenieur Zint, wies darauf hin, dass per Bebauungsplan
nur erschließungstechnisch erforderliche Zisternen vorgeschrieben werden
könnten. Dies wäre dann der Fall, wenn die Gemeinde Rückhaltevolumen brauche
und es nicht selbst herstelle, sondern den Bauherren diese Aufgabe übertrage.
Hierfür kämen dann Zisternen mit einem sogenannten Puffervolumen in Betracht.
Unabhängig vom Speichervolumen einer Zisterne für eigene Zwecke des Bauherren,
z. B. als Brauchwasser entleere sich das Puffervolumen nach einem Regenfall
binnen einer Viertelstunde und bewirke lediglich einen verzögerten Abfluss.
Ingenieur Rimmele habe allerdings errechnet, dass ein etwaiges Puffervolumen in
einer Gesamtbetrachtung kostengünstiger durch die Gemeinde in einer großen
Einheit hergestellt werden könne als im Vergleich durch viele kleine
Pufferzisternen. Zur Entscheidung stünden damit reine Speicherzisternen für den
privaten Gebrauch. Solche könnten jedoch nur als Empfehlung in den
Bebauungsplan aufgenommen werden und ggf. über die Bauplatzkaufverträge mit den
Erwerbern geregelt werden.
Ingenieur
Rimmele ergänzte, dass nur solche Zisternen in eine hydraulische Berechnung des
Abwassersystems einfließen können, die einen entsprechenden Rückhaltepuffer
aufweisen. Nach seinen Berechnungen wären Privattzisternen mit Mindestgröße 8
m³ und darin enthaltenem Puffervolumen von 1,98 m³ erforderlich.
In
der Diskussion unterstützen mehrere Gemeinderäte nachhaltig eine Zisternenpflicht
zur ökologischen Ausrichtung der Baugebiete in der Zukunft. Hierzu sollten
Möglichkeiten gefunden werden, die die Bauherren überzeugen, beispielsweise
auch finanzielle Anreize, sodass die Mehrkosten einer Zisterne aufgefangen
werden. Demgegenüber gaben andere Gemeinderäte zu bedenken, dass eine
Zisternenpflicht zwar wünschenswert, aber nur schwer durchsetzbar sei. Zudem
müsse eine Förderung von Zisternen wieder auf den Bauplatzpreis aufgeschlagen
werden.
Ein
Gemeinderat bezweifelte den Sinn von Zisternen. Er schlug vor, die
Abwasserbeseitigung nach Variante 3 des Ingenieurbüros Rimmele und Tsalos
vorzunehmen und die Entscheidung zur Regelung der Zisternenfrage im Rahmen der
Bauplatzpreisfestlegung zu beraten.
Als
juristisch gangbaren Weg hielt Bürgermeister Bertele einen Aufschlag in der
Größenordnung der Zisternenbaukosten auf den Bauplatzpreis und Rückzahlung nach
Herstellung einer Zisterne für möglich. Der ansonsten erforderliche
Kontrollschacht für den Regenwasseranschluss werde bei einer Zisterne nicht
gebraucht, weil die Zisterne diese Funktion gleich mitübernehme. Ingenieur
Rimmele ging hierbei von realen Zusatzausgaben in Höhe von ca. 1500 € aus.
Nach
ausführlicher Diskussion beschloss der Gemeinderat zunächst eine
Trennkanalisation zur Ableitung des Regenwassers und stellte die abschließende
Zisternenregelung noch zurück.
STRAßENPLANUNG
Ingenieur
Rimmele erläuterte dem Gemeinderat die Straßenplanung für das Baugebiet „Hornbächle-Süd“
anhand von Querschnitten mit Straßenprofil. Danach steht eine Gesamtbreite von
5,50 m zur Verfügung zuzüglich vereinzelt angeordneter Parkbuchten mit 2,12 m.
Bei dieser Straßenbreite wäre die Anlegung eines Schrammbords mit 50 cm in Form
einer 3-zeiligen Pflasterung möglich. Nach ausführlicher Diskussion kommt der
Gemeinderat auf Vorschlag von Bürgermeister Bertele überein, auf ein
Schrammbord zu verzichten und die entsprechende Fläche den Bauplätzen
zuzuschlagen. Damit können Kosten eingespart und zusätzliche Bauflächen
gewonnen werden. Außerdem stehe dann immer noch eine ausreichende Straßenbreite
für Begegnungsverkehr zur Verfügung.
FORTFÜHRUNG
DER BEBAUUNGSPLANUNG
Ingenieur
Zint fasste zusammen, dass nach der Festlegung des Entwässerungssystems die im
Bebauungsplanentwurf enthaltene Festsetzung zu den Zisternen abzuändern sei.
Die Berechnung von Ingenieur Rimmele hätte schließlich ergeben, dass viele
kleine Pufferzisternen auf den Privatgrundstücken teurer wären als ein
einzelner großer von der Gemeinde hergestellter Rückhalt. Die bisherige
Verpflichtung sei daher, wie zuvor besprochen, in eine Empfehlung umzuwandeln.
Inwieweit dann über die Kaufverträge Regelungen noch getroffen würden, erfolge
unabhängig vom Bebauungsplan. Einstimmig wurde seinem Vorschlag entsprochen.
Baugesuche
Einem Baugesuch für ein
Zweifamilienhaus im Bereich „Dorfäcker-Nord“, das allen Vorgaben des
Bebauungsplanes entsprach sowie die Nachbarunterschriften bereits vorlagen,
wurde zugestimmt.
Ein weiterer Bauantrag bezog
sich auf die Errichtung eines Lagergebäudes mit Büros in innerörtlicher Lage an
der Hauptstraße. Auf der südlichen Dachseite soll eine Photovoltaikanlage
errichtet werden, weshalb diese Dachseite mit einer Neigung von nur
30 Grad geplant werde. Das nördliche Dach werde steiler. Dem Baugesuch
wurde ebenfalls zugestimmt. Nachdem wegen des kurzfristigen Eingangs noch keine
Nachbarbeteiligung durchgeführt wurde, erfolgte die Zustimmung unter dem
üblichen Vorbehalt der Nachbarzustimmung.
Einer Bauvoranfrage
bezüglich der Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses an der St.-Ida-Straße in
Oberkirchberg zu gewerblicher Nutzung eines Kellerraumes sowie eines bisherigen
Kinderzimmers wurde ebenfalls unter dem Vorbehalt der Nachbarzustimmung
zugestimmt.
Für ein Doppelhaus am
Justinus-Kerner-Weg lag dem Gemeinderat ein weiteres Baugesuch vor. Dazu waren
allerdings einige Befreiungen beantragt. Insbesondere wegen der nicht
ausreichend nachgewiesenen Stellplätze sowie der Überbauung des Baufensters
wurde das Baugesuch abgelehnt.
Sonstiges,
Bekanntgaben
Bauarbeiten
Hauptstraße
Bürgermeister Bertele
erinnerte daran, dass die Bauarbeiten in der Hauptstraße zur Herstellung von 3
Schieberschächten, Anpassung von Randsteinen und zur Erneuerung des
Fahrbahnbelags planmäßig abgeschlossen werden konnten. Er bedankte sich bei den
Anliegern und betroffenen Bürgern für das Verständnis gegenüber unvermeidlichen
Behinderungen und Belastungen während der Bauzeit. Durch die Bauarbeiten
ergäben sich aber allseitige Vorteile durch geringere Rollgeräusche und eine
verbesserte Absicherung in der Wasserversorgung. Besonders dankte er dem
Regierungspräsidium, Referat Straßenbau-Mitte, für die Durchführung der
Belagsarbeiten. Die Kosten dafür trägt das Land Baden-Württemberg.
Dorfmeisterschaft
Zur
Teilnahme an der Dorfmeisterschaft 2006 lud Bürgermeister Bertele ein und bat
den Gemeinderat um zahlreiche Beteiligung bei diesem schießsportlichen Ereignis
des Schützenvereins „Hubertus“. Der Gemeinderat wolle wie in den Vorjahren
wieder eine Mannschaft stellen.
Bündelausschreibung
Kämmerer
Kornmayer gab dem Gemeinderat das Ergebnis der Ausschreibung für die
Stromlieferungen in den Jahren 2007 und 2008 durch die Service GmbH des
Gemeindetags bekannt. Das Ausschreibungsergebnis brachte Preissteigerungen von
ca. 10 % im Durchschnitt im Vergleich zum letzten zweijährigen Bezugszeitraum
mit sich. Künftig erfolgt die Stromlieferung für die Gemeinde Illerkirchberg
für die Gemeindehalle (durch Ökostrom) durch den Energiedienst Donaueschingen.
Alle anderen Verbrauchseinrichtungen (Sonderverträge, Tarifabnahmestellen,
Wärmestrom und Straßenbeleuchtung) werden für die nächsten zwei Jahre durch die
EnBW beliefert.
Kabelnetze
in den Baugebieten „Bleiche“, „Herrschaftsbreite“ und „Hornbächle“
Kämmerer Kornmayer gab
dem Gemeinderat weiterhin bekannt, dass seit März 2006 ein Untersuchungsauftrag
zur Verbesserung der Breitbandkabelnetze bei der Kabel BW und der Wartungsfirma
ewt laufe. Trotz wiederholter Rückfragen lägen leider bis heute noch keine
Angebote über die technischen Möglichkeiten und die entsprechenden Kosten einer
Aufrüstung für die digitale Technik und die Rückkanalfähigkeit vor. Sobald
konkrete Angebote bei der Gemeinde eingingen, würden die Anschlussnehmer in den
Baugebieten von der Gemeinde verständigt werden. Ein Gemeinderat bat um
Klärung, in wessen Eigentum die vorhandenen Kabelnetze denn überhaupt stünden.
Anschließend fand noch
eine nichtöffentliche Sitzung statt.