Bericht über die Gemeinderatssitzung am 23.03.2006 im Bürgersaal des Amtshauses Oberkirchberg

 

Zur Sitzung begrüßte Bürgermeister Bertele die Mitglieder des Gemeinderates, Herrn Dipl. Ing. Erwin Zint, Büro für Stadtplanung, Neu-Ulm, Frau Angela Häußler von der Neu-Ulmer Zeitung, Herrn Franz Glogger von der Südwest Presse, Herrn Manfred Kornmayer von der Verwaltung sowie die Zuhörer. Er stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Die Protokolle der öffentlichen und der nichtöffentlichen Sitzung vom 16.02.2006 wurden dem Gemeinderat durch Auflegen bekannt gegeben. Zur Bürgerfrageviertelstunde meldete sich niemand zu Wort.

 

Bebauungsplanentwurf „Hornbächle-Süd“

Bürgermeister Bertele bat hierzu Herrn Dipl. Ing. Erwin Zint vom Büro für Stadtplanung, Neu-Ulm, der bei der vergangenen Sitzung mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragt wurde, den Planentwurf zu erläutern.

Mit der bestehenden Erschließung des bisherigen Baugebiets „Hornbächle“ sei die Struktur für die Erweiterung weitgehend vorgegeben. Die Anbindung an Mozartstraße, Beethovenstraße und den Abwasserkanal zur Mündelstraße ergebe sich zwangsläufig.

Das Plangebiet soll als abschließende Ortsrandbebauung mit Einfamilienhäusern entwickelt werden. Auf den südlichen Grundstücken wird eine Ortsrandeingrünung auf den privaten Grundstücken im Eigeninteresse der Bauherren zum bestehenden Feldweg hin vorgeschlagen. In Anlehnung an die bestehende Bebauung schlug der Planer zweigeschossige Gebäude vor, wobei das obere Geschoss mit einem geneigten Dach (z.B. Satteldach oder Walmdach) ausgebildet werden soll.

 

Zur Gestaltung des Plangebietes zeigte er 2 Varianten auf. Variante 1 beinhaltet eine Straßenverbindung zwischen Beethoven- und Mozartstraße bei insgesamt 20 Grundstücken mit Größen von 510 m² bis 710 m². Variante 2 enthält anstelle einer durchgehenden Straßenverbindung eine Verlängerung der Beethovenstraße als Stichstraße mit Wendebereich und einen Fußweg zur Mozartstraße bei 19 Grundstücken mit Größen von ca. 500 m² bis 760 m². Beide Varianten beinhalten zusätzlich zu Parkmöglichkeiten auf der Straße 4 zusätzliche Parkplätze.

Die Erschließungsstraße empfahl der Planer Dipl.-Ing. Erwin Zint in beiden Varianten in einer Gesamtbreite der Verkehrsfläche von 6,5 m, davon Fahrbahn mit 5,5 m und beidseitigen Schrammborden von je 0,5 m. Zwei Stichwege zur Erschließung der östlichen Grundstücke sollen mit einer Breite von 4,0 m ausgebildet werden. Anstelle eigener Gehwege plädierte er für einen verkehrsberuhigten Bereich im Sinne der Straßenverkehrsordnung.

 

Als Dichte der Bebauung gab er eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 für die größeren und 0,4 für die kleineren Grundstücke, eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,5 und eine absolute Höhe der Gebäude von 8,5 m (bis zum Dachfirst) vor. Ansonsten sprach er sich für größtmögliche Baufreiheiten aus. Festlegungen zur Firstrichtung beispielsweise lehnte er ab.

 

Zur Landesstraße L 260 hin kämen ein parallel verlaufender Radweg, die Errichtung einer Versickerungsrigole zur Sicherung der gesetzlich vorgeschriebenen Regenwasser-bewirtschaftung sowie Lärmschutzeinrichtungen in Betracht. Regenwasser soll nach Möglichkeit örtlich schadlos beseitigt werden.

 

In der Diskussion betonte Bürgermeister Bertele den Vorteil einer durchgehenden Verbindungsstraße für größere Fahrzeuge wie Müllabfuhr, Feuerwehr, Rettungsdienst und Winterdienst. Er verwies ferner auf einen Vorschlag eines Anliegers, die Beethovenstraße bis zum Feldweg Flurstück Nr. 210 nicht nur als Fußweg, sondern in gesamter Breite für eine spätere Straßenanschlussmöglichkeit auszubauen.

 

Die Gemeinderäte sprachen sind klar gegen eine Wendeplatte und damit für eine durchgehende Straßenverbindung zwischen Mozart- und Beethovenstraße aus.

Soweit Kanäle zwingend auf Privatgrund verlegt werden müssten, gelte es, diese unbedingt dinglich zu sichern.

Auf Rückfrage erklärte der Planer, dass im westlichen Teil des Baugebietes durchaus Verschiebungen in der Grundstücksgröße denkbar wären. Ein Vorschlag aus der Mitte des Gremiums richtete sich darauf, am Ortseingang der Landesstraße zur Geschwindigkeitsdämpfung eine Mittelinsel einzubauen. Ein besonderes Augenmerk gelte es ferner auf eine künftige Radwegeinmündung zu richten. Zu bedenken gäbe es weiterhin, ob nicht im Süden von Oberkirchberg eine weitere Bushaltestelle mit vorgesehen werden solle. Kontroverse Meinungen zeigten sich zur Frage, ob –wie von einem Bürger gefordert- eine mögliche Straßenanbindung nach Süden zu dem jetzigen Feldweg vorgesehen werden soll oder nicht. Dieser Vorschlag wurde schließlich nach ausgiebiger Diskussion mit 8 zu 6 Stimmen abgelehnt. Im Übrigen wurde die Entwurfsplanung mit einer Straßenverbindung zwischen Mozart- und Beethovenstraße einstimmig angenommen und die Verwaltung beauftragt, mit dem Straßenbauamt die Frage einer Mittelinsel und die Radweganbindung sowie mit der ÖPNV-Gesellschaft DING die Frage einer Bushaltestelle zu klären.

 

Haushaltssatzung/Haushaltserlass 2006

Kämmerer Manfred Kornmayer berichtete, dass das Landratsamt Alb-Donau-Kreis mit Erlass vom 15.02.2006 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 19.01.2006 beschlossenen Haushaltssatzung 2006 bestätigt hatte. Beim Entwurf der Haushaltssatzung hatte sich allerdings ein Druckfehler im Bereich der Steuersätze eingeschlichen. Dieser wurde einstimmig berichtigt.

 

TSG-Turnhalle – Abrechnung der Betriebskosten 2005

Kämmerer Manfred Kornmayer erläuterte die von der TSG Oberkirchberg e.V. vorgelegte Betriebskostenabrechnung 2005 für die Turnhalle in Oberkirchberg. Die Betriebskosten belaufen sich insgesamt auf 17.745,11 €, abzüglich der Küchenbenutzung mit 420,00 €, und somit die zu übernehmenden Kosten auf 17.325,11 €. Die Abrechnung zeige eine wirtschaftliche Mittelverwendung. Einstimmig bestätigte der Gemeinderat die Abrechnung und beschloss, wie bisher auch künftig angemessene Abschlagszahlungen zu leisten sowie den Abrechnungsrest aus 2005 in Höhe von 1.325,11 € auszuzahlen.

 

Kindergärten – Abrechnung der Betriebskosten 2005

Die Abrechungen der beiden katholischen Kindergärten St. Josef in Unterkirchberg und St. Franziskus in Oberkirchberg hatte das Verwaltungsaktuariat Ehingen der Diözese Rottenburg-Stuttgart vorgelegt.

 

Zusammengefasst lauten die Einnahmen und Ausgaben beim Kindergarten St.-Josef:

 

Betriebsausgaben:

194.686,60 €

80 % Anteil an Investitionskosten von 357,98 €:

286,38 €

Betriebseinnahmen:

37.336,39 €

Betriebskostenabmangel:

157.609,59 €

Abschlagszahlungen geleistet:

161.200,00 €

Überzahlung:

3.590,41 €

 

Zusammengefasst lauten die Einnahmen und Ausgaben beim Kindergarten St.-Franziskus:

 

Betriebsausgaben:

282.540,97 €

Betriebseinnahmen:

45.855,00 €

Betriebskostenabmangel:

236.685,97 €

Abschlagszahlungen geleistet:

237.400,00 €

Überzahlung:

714,03 €

 

Die beiden Abrechnungen wurden vom Gemeinderat jeweils einstimmig anerkannt; die jeweiligen Überzahlungen werden mit den künftigen Betriebskosten verrechnet.

 

Die Betriebskosten des Antoniuskindergartens sind im Kostenvergleich der 3 Kindergärten aufgeführt. Dieser Kostenvergleich wird auch den Kindergärten und den Kirchengemeinden nach der Beschlussfassung im Gemeinderat überlassen. Eine Rückfrage aus dem Gemeinderat bezog sich auf relativ höhere Reinigungskosten im Kindergarten St. Josef. Kämmerer Manfred Kornmayer verwies diesbezüglich auf unterschiedlich Personalstrukturen, wobei sich bei allen Kindergärten gleichermaßen immer wieder Abweichungen ergäben. Die Abrechnung des Antoniuskindergartens wurde ebenfalls einstimmig anerkannt und der Kostenvergleich zur Kenntnis genommen.

 

Bündelausschreibung für die Stromlieferung für die Jahre 2007 und 2008

Bürgermeister Bertele erinnerte an die Bündelausschreibung des Gemeindetages für die Stromlieferverträge in den Jahren 2005 und 2006, die zum 31.12.2006 auslaufen. Der Gemeindetag biete nun wieder allen Gemeinden des Landes Baden-Württemberg eine gemeinsame Ausschreibung für die Jahre 2007 und 2008 an. Um möglichst günstige Stromlieferkonditionen zu erhalten, empfahl er die neuerliche Beteiligung an dieser Ausschreibung. Die Stromlieferverträge beinhalten bisher folgende Abnahmestellen:

 

  7 x

Wärmestrom (Lieferant: EnBW)

  1 x

Niederspannung mit Leistungsmessung für das Abwasserpumpwerk (Lieferant: EnBW)

30 x

Niederspannung ohne Leistungsmessung für Gebäude und anderes (Lieferant: Lichtblick)

20 x

Straßenbeleuchtung (Lieferant: Lichtblick)

  1 x

Gemeindehalle mit Ökostrom (Lieferant: Lichtblick)

59

Abnahmestellen mit insgesamt ca. 515.000 kw/h Jahresverbrauch

 

(weggefallen ist die Abnahmestelle „Wasserpumpstation“ u. der überwiegende Verbrauch im Wasserwerk Unterkirchberg)

 

Ein Gemeinderat verwies auf ein ganz aktuelles Angebot der EnBW mit einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren und damit auf 3 Jahre gesicherte Strompreise. In Anbetracht der großen Abnahmemengen aller sich beteiligender Kommunen in Baden-Württemberg ging der Gemeinderat bei einer Enthaltung davon aus, dass die Bündelausschreibung die günstigsten Preise erzielt und beschloss somit die Bündelausschreibung.

 

Landeskreditbank Baden-Württemberg

- Mitteilung über das Restkapital von Förderdarlehen (Ausfallhaftung der Gemeinde)

Die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, Karlsruhe – gewährt im Rahmen der Wohnbauförderung zinsverbilligte Förderdarlehen von derzeit bis zu 240.000 €. Das Förderprogramm richtet sich insbesondere an Familien, die in die Lage versetzt werden sollen, Wohneigentum zu schaffen. Die zinsverbilligten Darlehen sind nach den Worten von Bürgermeister Bertele allerdings an eine Bedingung geknüpft, nämlich an eine Ausfallhaftung der Gemeinde; das heißt, ohne Ausfallhaftungszusage der Gemeinde werden Förderanträge für Neubauten durch die Landesbank abgelehnt. Bei Erwerb von vorhandenem Wohnraum gilt diese Bedingung nicht.

Der letzten Mitteilung der L-Bank zufolge reicht das älteste Darlehen bis in das Jahr 1965 zurück. Die gesamte bewilligte Darlehenssumme beträgt 7.435.848,47 €, der Darlehensreststand zum 31.12.2005 beläuft sich auf 6.628.316,89 € bei insgesamt 136 ausgereichten Darlehen. Die höchsten Einzeldarlehen an private Bauherren in Illerkirchberg belaufen sich auf 135.000 €.

Die Gemeinde Illerkirchberg wurde bisher in einem Fall zur Haftung herangezogen (im Jahr 1987 mit 12.008,67 DM). Zwischenzeitlich stünden Kommunen, ablehnend den verlangten Bürgschaften gegenüber, mit der Folge, dass dort keine Förderdarlehen mehr bewilligt werden.

Nach Anfrage bei der L-Bank gab es in Baden-Württemberg folgende Rückgriffe auf die Städte und Gemeinden:

 

1997                        33 Fälle

1998                        19 Fälle

1999                        46 Fälle

2000                        36 Fälle

2001                        28 Fälle

2002                        56 Fälle

2003                        64 Fälle

2004                        89 Fälle

2005                      115 Fälle

 

Die durchschnittliche Inanspruchnahme betroffener Kommunen lag z.B. 1999 bei 8.000 €, im Jahr 2001 bei 22.000 €. Das Risiko der Förderdarlehen ist im Vergleich zu Bauspardarlehen oder Bankhypotheken eher höher, weil sie nachrangig abgesichert werden. Hauptursache der Haftungsfälle waren offenbar Scheidungsfolgen sowie Arbeitslosigkeit. Die schwierigere wirtschaftliche Lage ließ die Zahl der Haftungsfälle steigen, wenngleich deren absolute Zahl für ganz Baden-Württemberg nach wie vor relativ klein ist.

In Anbetracht des insgesamt doch geringen Risikos und der beträchtlichen Fördervorteile für die Bürgerschaft empfahl Bürgermeister Bertele, die Ausfallhaftung auch künftig zu tragen.

 

In der Diskussion sprachen sich Gemeinderäte durchaus gegen die Übernahme der Ausfallhaftung aus, unter anderem, weil die Zunahme der Haftungsfälle in den letzten Jahren zu bedenken sei und an diesen Förderdarlehen nur die Landeskreditbank verdiene.

Ein Gemeinderat verwies auf die Bedeutung dieser Darlehen für junge Familien, die auf solche Hilfen bei der Schaffung von Wohneigentum angewiesen seien.

 

Mit 8 Stimmen, 3 Enthaltungen und 3 Gegenstimmen beschloss der Gemeinderat nach ausgiebiger Diskussion, dass die Gemeinde weiterhin zur Förderung der Eigentumsbildung die Ausfallhaftung, als Voraussetzung für die Bewilligung zinsverbilligter Darlehen, übernehmen wird.

 

Baugesuche

Zu beraten gab es nur ein einziges Baugesuch. Es handelte sich um die Errichtung zweier Futtersilos für einen landwirtschaftlichen Betrieb im Außenbereich. Bürgermeister Bertele verwies darauf, dass es sich um ein landwirtschaftliches privilegiertes Vorhaben zur Bestandserweiterung handle und ohnehin ein Rechtsanspruch auf die Baugenehmigung bestünde. Einstimmig wurde dem Antrag zugestimmt.

 

Sonstiges, Bekanntgaben

 

Pflasterbelag Hölderlinstraße

Bürgermeister Bertele erinnerte an die auch unter den Anliegern kontroverse Diskussion im vergangenen Jahr. Der Gemeinderat hatte die Verwaltung beauftragt, an der Hölderlinstraße Langzeitmessungen durch die Gemeinde sowie stichpunktartige Radarkontrollen durch die Polizei vornehmen zu lassen. Die daraus errechnete Durchschnittsgeschwindigkeit lag sogar dann noch unter 30 km/h, wenn nur Fahrzeuge in die Berechnung einbezogen wurden, die schneller als 20 km/h fuhren. In einer Stellungnahme des Landratsamtes hieß es dazu: „Das von Ihnen ermittelte Messergebnis in der Hölderlinstraße zeigt, dass die zulässige Geschwindigkeit in der Tempo 30–Zone gute Beachtung findet und sie von rund 80 % aller Fahrzeuge nicht überschritten wird. Dies ist angesichts des Ausbauzustandes ein hervorragender Wert.“

Nachdem sich schon im vergangenen Jahr sehr unterschiedliche Auffassungen zeigten, wurde bei 33 Anliegern der Hölderlinstraße (einschließlich der Eckgrundstücke) eine vertrauliche Umfrage durchgeführt. Von den abgegebenen Rückantworten verlangte etwa 1/3 der Anlieger die Beseitigung der Aufpflasterungen, 2/3 der Anlieger wollten es erhalten oder äußerten sich neutral. Die Bereitschaft zu einer etwaigen Eigenleistung war insgesamt recht gering. Das Meinungsbild über die verkehrsberuhigende Wirkung des Pflasters war uneinheitlich von hervorragend bis nutzlos.

In Anbetracht der geschätzten Kosten eines Pflasteraustausches von 25.000 € und der überwiegenden Ansicht, dass der jetzige Zustand bleiben soll, sei klar, dass die Mehrheitsmeinung zu respektieren sei.

 

Ein Gemeinderat regte an, wiederholt Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Bürgermeister Bertele kündigte ergänzend an, hierzu auch die Radarpistole der Stadt Senden auszuleihen.

 

Radwegausbau Oberkirchberg-Illerrieden

Nachdem die Zustimmungserklärungen der Grundstückseigentümer entlang der Landesstraße 260 zwischen der Gemarkungsgrenze und der Abzweigung Beutelreusch vorlagen, fertigte das Straßenbauamt Ehingen die Radwegplanung. Beim Ausbau des Radwegs soll nun zusätzlich der Straßenverlauf ab der Gemarkungsgrenze Dorndorf/Oberkirchberg verbessert werden. Dazu bedarf es einer ganzen Reihe von Grundstücksteilen. Bürgermeister bedauerte, dass es nun durch die zusätzlichen Planungen des Straßenbauamtes einen Bezug bei der Realisierung des Radweges gebe und er neuerlich mit Grundstücksverhandlungen beginnen müsse. Er appellierte an dieser Stelle schon vorab an die Bereitschaft der Eigentümer, die benötigten Flächen zwischen 40 und 400 m² abzugeben.

 

Jugendtreff Unterkirchberg

Ein besonderer Dank für seine Bemühungen um den Jugendtreff Unterkirchberg wurde aus der Mitte des Gemeinderates und von Bürgermeister Bertele Herrn Giuseppe Lapomarda ausgesprochen. Seinem Bericht zufolge erklärten sich einige Eltern und jugendliche zur aktiven Mitarbeit in einem zu gründenden Verein und bei der Realisierung des Jugendtreffs bereit.

 

Sportentwicklungsplanung

Eine Erklärung eines Gemeinderates bezog sich auf die Berichterstattung in der Südwestpresse über die Jahreshauptversammlung der TSG. Es sei daraus zu schließen, dass von der TSG einseitig und ohne Absprache bisherige gemeinsame Positionen betreffend die Sportentwicklung aufgegeben worden seien. In einem Aktenvermerk des Bürgermeisters Gerhard Lotter vom 08.06.1999 konnten die seinerzeitigen Festlegung nachgelesen werden.

Dieser Erklärung folgte eine kontroverse Diskussion im Gemeinderat. Bürgermeister Bertele bat um sachliche Behandlung dieses wichtigen Themas der Sportentwicklungsplanung. Dieses solle vom Gemeinderat grundsätzlich und umfassend in einer Klausurtagung behandelt werden. Hierzu wird er die entsprechenden Vorbereitungen treffen.

 

Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.