Bericht über die
Gemeinderatssitzung am 23.03.2006 im Bürgersaal des Amtshauses Oberkirchberg
Zur
Sitzung begrüßte Bürgermeister Bertele die Mitglieder des Gemeinderates, Herrn
Dipl. Ing. Erwin Zint, Büro für Stadtplanung, Neu-Ulm, Frau Angela Häußler
von der Neu-Ulmer Zeitung, Herrn Franz Glogger von der Südwest Presse, Herrn
Manfred Kornmayer von der Verwaltung sowie die Zuhörer. Er stellte die
ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Die Protokolle der
öffentlichen und der nichtöffentlichen Sitzung vom 16.02.2006 wurden dem
Gemeinderat durch Auflegen bekannt gegeben. Zur Bürgerfrageviertelstunde
meldete sich niemand zu Wort.
Bebauungsplanentwurf „Hornbächle-Süd“
Bürgermeister Bertele bat
hierzu Herrn Dipl. Ing. Erwin Zint vom Büro für Stadtplanung, Neu-Ulm, der bei
der vergangenen Sitzung mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragt
wurde, den Planentwurf zu erläutern.
Mit der bestehenden
Erschließung des bisherigen Baugebiets „Hornbächle“ sei die Struktur für die
Erweiterung weitgehend vorgegeben. Die Anbindung an Mozartstraße,
Beethovenstraße und den Abwasserkanal zur Mündelstraße ergebe sich
zwangsläufig.
Das Plangebiet soll als
abschließende Ortsrandbebauung mit Einfamilienhäusern entwickelt werden. Auf
den südlichen Grundstücken wird eine Ortsrandeingrünung auf den privaten
Grundstücken im Eigeninteresse der Bauherren zum bestehenden Feldweg hin
vorgeschlagen. In Anlehnung an die bestehende Bebauung schlug der Planer
zweigeschossige Gebäude vor, wobei das obere Geschoss mit einem geneigten Dach
(z.B. Satteldach oder Walmdach) ausgebildet werden soll.
Zur Gestaltung des
Plangebietes zeigte er 2 Varianten auf. Variante 1 beinhaltet eine
Straßenverbindung zwischen Beethoven- und Mozartstraße bei insgesamt
20 Grundstücken mit Größen von 510 m² bis 710 m². Variante 2 enthält
anstelle einer durchgehenden Straßenverbindung eine Verlängerung der
Beethovenstraße als Stichstraße mit Wendebereich und einen Fußweg zur
Mozartstraße bei 19 Grundstücken mit Größen von ca. 500 m² bis 760 m². Beide
Varianten beinhalten zusätzlich zu Parkmöglichkeiten auf der Straße 4
zusätzliche Parkplätze.
Die Erschließungsstraße
empfahl der Planer Dipl.-Ing. Erwin Zint in beiden Varianten in einer
Gesamtbreite der Verkehrsfläche von 6,5 m, davon Fahrbahn mit 5,5 m und
beidseitigen Schrammborden von je 0,5 m. Zwei Stichwege zur Erschließung der
östlichen Grundstücke sollen mit einer Breite von 4,0 m ausgebildet werden.
Anstelle eigener Gehwege plädierte er für einen verkehrsberuhigten Bereich im
Sinne der Straßenverkehrsordnung.
Als Dichte der Bebauung gab
er eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 für die größeren und 0,4 für die
kleineren Grundstücke, eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,5 und eine absolute
Höhe der Gebäude von 8,5 m (bis zum Dachfirst) vor. Ansonsten sprach er sich
für größtmögliche Baufreiheiten aus. Festlegungen zur Firstrichtung
beispielsweise lehnte er ab.
Zur Landesstraße L 260 hin
kämen ein parallel verlaufender Radweg, die Errichtung einer
Versickerungsrigole zur Sicherung der gesetzlich vorgeschriebenen
Regenwasser-bewirtschaftung sowie Lärmschutzeinrichtungen in Betracht.
Regenwasser soll nach Möglichkeit örtlich schadlos beseitigt werden.
In der Diskussion betonte
Bürgermeister Bertele den Vorteil einer durchgehenden Verbindungsstraße für
größere Fahrzeuge wie Müllabfuhr, Feuerwehr, Rettungsdienst und Winterdienst.
Er verwies ferner auf einen Vorschlag eines Anliegers, die Beethovenstraße bis
zum Feldweg Flurstück Nr. 210 nicht nur als Fußweg, sondern in gesamter Breite
für eine spätere Straßenanschlussmöglichkeit auszubauen.
Die Gemeinderäte sprachen
sind klar gegen eine Wendeplatte und damit für eine durchgehende
Straßenverbindung zwischen Mozart- und Beethovenstraße aus.
Soweit Kanäle zwingend auf
Privatgrund verlegt werden müssten, gelte es, diese unbedingt dinglich zu
sichern.
Auf Rückfrage erklärte der
Planer, dass im westlichen Teil des Baugebietes durchaus Verschiebungen in der
Grundstücksgröße denkbar wären. Ein Vorschlag aus der Mitte des Gremiums
richtete sich darauf, am Ortseingang der Landesstraße zur
Geschwindigkeitsdämpfung eine Mittelinsel einzubauen. Ein besonderes Augenmerk
gelte es ferner auf eine künftige Radwegeinmündung zu richten. Zu bedenken gäbe
es weiterhin, ob nicht im Süden von Oberkirchberg eine weitere Bushaltestelle
mit vorgesehen werden solle. Kontroverse Meinungen zeigten sich zur Frage, ob
–wie von einem Bürger gefordert- eine mögliche Straßenanbindung nach Süden zu
dem jetzigen Feldweg vorgesehen werden soll oder nicht. Dieser Vorschlag wurde
schließlich nach ausgiebiger Diskussion mit 8 zu 6 Stimmen abgelehnt. Im
Übrigen wurde die Entwurfsplanung mit einer Straßenverbindung zwischen Mozart-
und Beethovenstraße einstimmig angenommen und die Verwaltung beauftragt, mit
dem Straßenbauamt die Frage einer Mittelinsel und die Radweganbindung sowie mit
der ÖPNV-Gesellschaft DING die Frage einer Bushaltestelle zu klären.
Haushaltssatzung/Haushaltserlass 2006
Kämmerer Manfred Kornmayer berichtete, dass das
Landratsamt Alb-Donau-Kreis mit Erlass vom 15.02.2006 die Gesetzmäßigkeit der
vom Gemeinderat am 19.01.2006 beschlossenen Haushaltssatzung 2006 bestätigt
hatte. Beim Entwurf der Haushaltssatzung hatte sich allerdings ein Druckfehler
im Bereich der Steuersätze eingeschlichen. Dieser wurde einstimmig berichtigt.
TSG-Turnhalle – Abrechnung der Betriebskosten
2005
Kämmerer Manfred Kornmayer erläuterte die von der
TSG Oberkirchberg e.V. vorgelegte Betriebskostenabrechnung 2005 für die Turnhalle
in Oberkirchberg. Die Betriebskosten belaufen sich insgesamt auf 17.745,11 €,
abzüglich der Küchenbenutzung mit 420,00 €, und somit die zu übernehmenden
Kosten auf 17.325,11 €. Die Abrechnung zeige eine wirtschaftliche
Mittelverwendung. Einstimmig bestätigte der Gemeinderat die Abrechnung und
beschloss, wie bisher auch künftig angemessene Abschlagszahlungen zu leisten
sowie den Abrechnungsrest aus 2005 in Höhe von 1.325,11 € auszuzahlen.
Kindergärten – Abrechnung der Betriebskosten
2005
Die Abrechungen der beiden katholischen Kindergärten
St. Josef in Unterkirchberg und St. Franziskus in Oberkirchberg hatte das
Verwaltungsaktuariat Ehingen der Diözese Rottenburg-Stuttgart vorgelegt.
Zusammengefasst
lauten die Einnahmen und Ausgaben beim Kindergarten St.-Josef:
Betriebsausgaben: |
194.686,60 € |
80 % Anteil an Investitionskosten von 357,98 €: |
286,38 € |
Betriebseinnahmen: |
37.336,39 € |
Betriebskostenabmangel: |
157.609,59 € |
Abschlagszahlungen geleistet: |
161.200,00 € |
Überzahlung: |
3.590,41 € |
Zusammengefasst
lauten die Einnahmen und Ausgaben beim Kindergarten St.-Franziskus:
Betriebsausgaben: |
282.540,97 € |
Betriebseinnahmen: |
45.855,00 € |
Betriebskostenabmangel: |
236.685,97 € |
Abschlagszahlungen geleistet: |
237.400,00 € |
Überzahlung: |
714,03 € |
Die beiden Abrechnungen wurden vom Gemeinderat
jeweils einstimmig anerkannt; die jeweiligen Überzahlungen werden mit den
künftigen Betriebskosten verrechnet.
Die Betriebskosten des
Antoniuskindergartens sind im Kostenvergleich der 3 Kindergärten aufgeführt.
Dieser Kostenvergleich wird auch den Kindergärten und den Kirchengemeinden nach
der Beschlussfassung im Gemeinderat überlassen. Eine Rückfrage aus dem
Gemeinderat bezog sich auf relativ höhere Reinigungskosten im Kindergarten St.
Josef. Kämmerer Manfred Kornmayer verwies diesbezüglich auf unterschiedlich
Personalstrukturen, wobei sich bei allen Kindergärten gleichermaßen immer
wieder Abweichungen ergäben. Die Abrechnung des Antoniuskindergartens wurde
ebenfalls einstimmig anerkannt und der Kostenvergleich zur Kenntnis genommen.
Bündelausschreibung für die
Stromlieferung für die Jahre 2007 und 2008
Bürgermeister
Bertele erinnerte an die Bündelausschreibung des Gemeindetages für die
Stromlieferverträge in den Jahren 2005 und 2006, die zum 31.12.2006 auslaufen.
Der Gemeindetag biete nun wieder allen Gemeinden des Landes Baden-Württemberg
eine gemeinsame Ausschreibung für die Jahre 2007 und 2008 an. Um möglichst
günstige Stromlieferkonditionen zu erhalten, empfahl er die neuerliche
Beteiligung an dieser Ausschreibung. Die Stromlieferverträge beinhalten bisher
folgende Abnahmestellen:
7 x |
Wärmestrom (Lieferant: EnBW) |
1 x |
Niederspannung mit
Leistungsmessung für das Abwasserpumpwerk (Lieferant: EnBW) |
30 x |
Niederspannung ohne
Leistungsmessung für Gebäude und anderes (Lieferant: Lichtblick) |
20 x |
Straßenbeleuchtung
(Lieferant: Lichtblick) |
1 x |
Gemeindehalle mit Ökostrom
(Lieferant: Lichtblick) |
59 |
Abnahmestellen mit insgesamt
ca. 515.000 kw/h Jahresverbrauch |
|
(weggefallen ist die
Abnahmestelle „Wasserpumpstation“ u. der überwiegende Verbrauch im Wasserwerk
Unterkirchberg) |
Ein Gemeinderat verwies auf
ein ganz aktuelles Angebot der EnBW mit einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren und
damit auf 3 Jahre gesicherte Strompreise. In Anbetracht der großen
Abnahmemengen aller sich beteiligender Kommunen in Baden-Württemberg ging der
Gemeinderat bei einer Enthaltung davon aus, dass die Bündelausschreibung die
günstigsten Preise erzielt und beschloss somit die Bündelausschreibung.
Landeskreditbank Baden-Württemberg
- Mitteilung über das Restkapital von
Förderdarlehen (Ausfallhaftung der Gemeinde)
Die
Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, Karlsruhe – gewährt im Rahmen
der Wohnbauförderung zinsverbilligte Förderdarlehen von derzeit bis zu 240.000
€. Das Förderprogramm richtet sich insbesondere an Familien, die in die
Lage versetzt werden sollen, Wohneigentum zu schaffen.
Die zinsverbilligten Darlehen sind nach den Worten von Bürgermeister
Bertele allerdings an eine Bedingung geknüpft, nämlich an eine Ausfallhaftung
der Gemeinde; das heißt, ohne Ausfallhaftungszusage der Gemeinde werden
Förderanträge für Neubauten durch die Landesbank abgelehnt. Bei Erwerb von
vorhandenem Wohnraum gilt diese Bedingung nicht.
Der
letzten Mitteilung der L-Bank zufolge reicht das älteste Darlehen bis in das
Jahr 1965 zurück. Die gesamte bewilligte Darlehenssumme beträgt 7.435.848,47 €,
der Darlehensreststand zum 31.12.2005 beläuft sich auf 6.628.316,89 € bei
insgesamt 136 ausgereichten Darlehen. Die höchsten Einzeldarlehen an
private Bauherren in Illerkirchberg belaufen sich auf 135.000 €.
Die
Gemeinde Illerkirchberg wurde bisher in einem Fall zur Haftung herangezogen (im
Jahr 1987 mit 12.008,67 DM). Zwischenzeitlich stünden Kommunen, ablehnend den
verlangten Bürgschaften gegenüber, mit der Folge, dass dort keine
Förderdarlehen mehr bewilligt werden.
Nach
Anfrage bei der L-Bank gab es in Baden-Württemberg folgende Rückgriffe auf die
Städte und Gemeinden:
1997
33 Fälle
1998
19 Fälle
1999
46 Fälle
2000
36 Fälle
2001
28 Fälle
2002
56 Fälle
2003
64 Fälle
2004
89 Fälle
2005
115
Fälle
Die
durchschnittliche Inanspruchnahme betroffener Kommunen lag z.B. 1999 bei 8.000
€, im Jahr 2001 bei 22.000 €. Das Risiko der Förderdarlehen ist im Vergleich zu
Bauspardarlehen oder Bankhypotheken eher höher, weil sie nachrangig abgesichert
werden. Hauptursache der Haftungsfälle waren offenbar Scheidungsfolgen sowie
Arbeitslosigkeit. Die schwierigere wirtschaftliche Lage ließ die Zahl der
Haftungsfälle steigen, wenngleich deren absolute Zahl für ganz
Baden-Württemberg nach wie vor relativ klein ist.
In
Anbetracht des insgesamt doch geringen Risikos und der beträchtlichen
Fördervorteile für die Bürgerschaft empfahl Bürgermeister Bertele, die
Ausfallhaftung auch künftig zu tragen.
In der Diskussion sprachen sich Gemeinderäte
durchaus gegen die Übernahme der Ausfallhaftung aus, unter anderem, weil die
Zunahme der Haftungsfälle in den letzten Jahren zu bedenken sei und an diesen
Förderdarlehen nur die Landeskreditbank verdiene.
Ein Gemeinderat verwies auf die Bedeutung dieser
Darlehen für junge Familien, die auf solche Hilfen bei der Schaffung von
Wohneigentum angewiesen seien.
Mit
8 Stimmen, 3 Enthaltungen und 3 Gegenstimmen beschloss der Gemeinderat nach
ausgiebiger Diskussion, dass die Gemeinde weiterhin zur Förderung der
Eigentumsbildung die Ausfallhaftung, als Voraussetzung für die Bewilligung
zinsverbilligter Darlehen, übernehmen wird.
Baugesuche
Zu beraten gab es nur ein einziges Baugesuch. Es
handelte sich um die Errichtung zweier Futtersilos für einen
landwirtschaftlichen Betrieb im Außenbereich. Bürgermeister Bertele verwies
darauf, dass es sich um ein landwirtschaftliches privilegiertes Vorhaben zur
Bestandserweiterung handle und ohnehin ein Rechtsanspruch auf die
Baugenehmigung bestünde. Einstimmig wurde dem Antrag zugestimmt.
Sonstiges, Bekanntgaben
Pflasterbelag Hölderlinstraße
Bürgermeister Bertele erinnerte an die
auch unter den Anliegern kontroverse Diskussion im vergangenen Jahr. Der
Gemeinderat hatte die Verwaltung beauftragt, an der Hölderlinstraße
Langzeitmessungen durch die Gemeinde sowie stichpunktartige Radarkontrollen durch
die Polizei vornehmen zu lassen. Die daraus errechnete
Durchschnittsgeschwindigkeit lag sogar dann noch unter 30 km/h, wenn nur
Fahrzeuge in die Berechnung einbezogen wurden, die schneller als 20 km/h
fuhren. In einer Stellungnahme des Landratsamtes hieß es dazu: „Das von Ihnen
ermittelte Messergebnis in der Hölderlinstraße zeigt, dass die zulässige
Geschwindigkeit in der Tempo 30–Zone gute Beachtung findet und sie von rund 80
% aller Fahrzeuge nicht überschritten wird. Dies ist angesichts des Ausbauzustandes
ein hervorragender Wert.“
Nachdem sich schon im vergangenen Jahr sehr
unterschiedliche Auffassungen zeigten, wurde bei 33 Anliegern der
Hölderlinstraße (einschließlich der Eckgrundstücke) eine vertrauliche Umfrage
durchgeführt. Von den abgegebenen Rückantworten verlangte etwa 1/3 der Anlieger
die Beseitigung der Aufpflasterungen, 2/3 der Anlieger wollten es erhalten oder
äußerten sich neutral. Die Bereitschaft zu einer etwaigen Eigenleistung
war insgesamt recht gering. Das Meinungsbild über die verkehrsberuhigende
Wirkung des Pflasters war uneinheitlich von hervorragend bis nutzlos.
In Anbetracht der geschätzten Kosten eines
Pflasteraustausches von 25.000 € und der überwiegenden Ansicht, dass der
jetzige Zustand bleiben soll, sei klar, dass die Mehrheitsmeinung zu
respektieren sei.
Ein
Gemeinderat regte an, wiederholt Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.
Bürgermeister Bertele kündigte ergänzend an, hierzu auch die Radarpistole
der Stadt Senden auszuleihen.
Radwegausbau Oberkirchberg-Illerrieden
Nachdem die Zustimmungserklärungen der
Grundstückseigentümer entlang der Landesstraße 260 zwischen der
Gemarkungsgrenze und der Abzweigung Beutelreusch vorlagen, fertigte das
Straßenbauamt Ehingen die Radwegplanung. Beim Ausbau des Radwegs soll nun
zusätzlich der Straßenverlauf ab der Gemarkungsgrenze Dorndorf/Oberkirchberg
verbessert werden. Dazu bedarf es einer ganzen Reihe von Grundstücksteilen.
Bürgermeister bedauerte, dass es nun durch die zusätzlichen Planungen des
Straßenbauamtes einen Bezug bei der Realisierung des Radweges gebe und er
neuerlich mit Grundstücksverhandlungen beginnen müsse. Er appellierte an dieser
Stelle schon vorab an die Bereitschaft der Eigentümer, die benötigten Flächen
zwischen 40 und 400 m² abzugeben.
Jugendtreff Unterkirchberg
Ein
besonderer Dank für seine Bemühungen um den Jugendtreff Unterkirchberg wurde
aus der Mitte des Gemeinderates und von Bürgermeister Bertele Herrn Giuseppe
Lapomarda ausgesprochen. Seinem Bericht zufolge erklärten sich einige Eltern
und jugendliche zur aktiven Mitarbeit in einem zu gründenden Verein und bei der
Realisierung des Jugendtreffs bereit.
Sportentwicklungsplanung
Eine
Erklärung eines Gemeinderates bezog sich auf die Berichterstattung in der
Südwestpresse über die Jahreshauptversammlung der TSG. Es sei daraus zu
schließen, dass von der TSG einseitig und ohne Absprache bisherige gemeinsame
Positionen betreffend die Sportentwicklung aufgegeben worden seien. In einem
Aktenvermerk des Bürgermeisters Gerhard Lotter vom 08.06.1999 konnten die
seinerzeitigen Festlegung nachgelesen werden.
Dieser
Erklärung folgte eine kontroverse Diskussion im Gemeinderat. Bürgermeister
Bertele bat um sachliche Behandlung dieses wichtigen Themas der
Sportentwicklungsplanung. Dieses solle vom Gemeinderat grundsätzlich und
umfassend in einer Klausurtagung behandelt werden. Hierzu wird er die
entsprechenden Vorbereitungen treffen.
Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung
statt.