Bericht über die
Gemeinderatssitzung am 09.06.2005 im Bürgersaal des Amtshauses
Oberkirchberg
Zur Sitzung begrüßte Bürgermeister Bertele die
Mitglieder des Gemeinderates, Herrn Siegfried Böck von der Landsiedlung
Baden-Württemberg GmbH, Herrn Glogger von der Südwestpresse, etliche Zuhörer
sowie die Mitarbeiter der Verwaltung, Herrn Manfred Kornmayer sowie Herrn
Leander Missel vom Verwaltungsverband. Er stellte fest, dass zur
Gemeinderatssitzung ordnungsgemäß geladen und das Gremium beschlussfähig war.
Die Protokolle der vorangegangenen Sitzung wurden dem Gemeinderat durch
Auflegen bekannt gegeben. In der Bürgerfrageviertelstunde wurden keine Fragen
bzw. Anregungen vorgetragen.
Vorstellung des
Landessanierungsprogramms
Zu diesem Tagensordnungspunkt referierte Herr
Siegfried Böck von der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH über die Inhalte und
Möglichkeiten des Landessanierungsprogramms.
Herr Böck stellte zunächst
die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH als gemeinnütziges
Siedlungsunternehmen, Organ der staatlichen Agrar- und Strukturpolitik sowie
anerkannten Sanierungs- und Entwicklungsträger vor. Ein Schwerpunkt der
Tätigkeit sei die Betreuung der Kommunen im Rahmen des
Landessanierungsprogramms. Illerkirchberg sei als eine der größeren Gemeinden
im Alb-Donau-Kreis bisher noch nicht im Landessanierungsprogramm vertreten.
Dieses Programm werde vom Land Baden-Württemberg seit über 30 Jahren zur
städtebaulichen Erneuerung betrieben. Derzeit sei es 2- bis 3-fach
überzeichnet, sodass eine frühzeitige Antragstellung ratsam sei. Für
Neuaufnahmen, insbesondere für Gemeinden, die bisher noch nicht im Landessanierungsprogramm
vertreten waren, bestünden aber dennoch gute Chancen. So sei es bereits seit
längerem möglich, dass auch kleinere Gemeinden, die früher nur im Rahmen des
Dorfentwicklungsprogramms zum Zuge gekommen seien, jetzt unter die
Fördertatbestände fallen und entsprechend in das Landessanierungsprogramm
aufgenommen würden.
Konkret könnten einzelne Gemeindebereiche als
Sanierungsgebiet festgelegt werden und dadurch von der Förderung profitieren.
Förderfähig seien Planungen, Grunderwerb, Abbruch- und Hochbaumaßnahmen,
Erschließungsmaßnahmen, Schaffung von Gemeinbedarfseinrichtungen und
Renovierungsmaßnahmen von privaten Hausbesitzern. Das Programm sehe vor, über
einen Förderrahmen die Bau- und Renovierungsmaßnahmen zu 60 % durch das Land
Baden-Württemberg und zu 40 % durch die Gemeinde zu finanzieren. In einem
festzulegenden Gebietsrahmen seien auch private Maßnahmen förderfähig. Die
Förderhöhe für Sanierungsmaßnahmen werde bis zu einem Kostenanteil von maximal
bis zu 40% durch die Gemeinde festgelegt. In der Sanierungssatzung werde das
Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Aufgrund des Baugesetzbuches würden der
Gemeinde allerdings auch weitreichende Rechte eingeräumt.
In der Diskussion wurden von
den Gemeinderäten mehrere Bereiche genannt, die sanierungswürdig wären (ältere
Siedlungsgebiete, Ortsmitte Unterkirchberg, Brauerei-gelände Oberkirchberg,
Bereiche der Weihung). Wichtig sei jeweils die Beteiligung der Eigentümer.
Nach Auffassung von Bürgermeister Bertele gäbe es
durchaus Renovierungsbedarf, um die heute gefragten Wohnstandards zu halten.
Mit der Vorstellung des Landessanierungsprogramms wolle er den Gemeinderat
zunächst über die Fördermöglichkeiten informieren. Auf der Grundlage dieser
Information bat er den Gemeinderat, sich ebenfalls Gedanken über in Frage
kommende Gemeindebereiche zu machen, und dankte Herrn Dieter Böck für seinen
Vortrag.
Feststellung der
Jahresrechnung 2004
a) Rechnungsabschluss 2004
Die
Jahresrechnung 2004 wurde vom Fachbeamten für das Finanzwesen beim Gemeindeverwaltungsverband
Kirchberg-Weihungstal, Herrn Leander Missel, im Mai 2005 abgeschlossen. Er
erläuterte hierzu die wesentlichen Zahlen.
Die Jahresrechnung 2004
schließt mit folgendem Ergebnis ab:
Volumen des Verwaltungshaushalts: |
6.156.825,65 € |
Plan: |
5.943.515,00 € |
Volumen des Vermögenshaushalts: |
931.277,06 € |
Plan: |
918.065,00 € |
Zuführung zum Vermögenshaushalt: |
331.575,03 € |
Plan: |
75.000,00 € |
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage: |
21.539,52 € |
Plan: |
200.000,00 € |
Kreditaufnahme: |
0,00 € |
Plan: |
336.000,00 € |
Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2004: |
431.178,50 € |
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Stand der Schulden zum 31.12.2004: |
684.376,37 € |
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Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von: |
145,86 € |
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Bürgermeister Bertele
begrüßte dieses gute Rechnungsergebnis und bedankte sich bei Herrn Leander
Missel für die termingerechte Fertigstellung des Abschlusses sowie für die
übersichtliche Aufbereitung des Zahlenwerkes. Der Gemeinderat billigte sodann einstimmig
die Jahresrechnung.
b) Kostenausgleich nach § 9 Abs. 2 KAG bzw.
nach § 14 Abs. 2 KAG (neu)
Anschließend an die
Jahresrechnung informierte Herrn Leander Missel über die jeweils erforderlichen
Kostenausgleiche im Bereich der kostenrechnenden Einrichtungen. Dort sind nach
§ 9 Abs. 2 KAG Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums
ergeben, innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen
können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Die entsprechende Beschlussfassung
soll dazu jeweils im Rahmen des Rechnungsabschlusses erfolgen. Hierzu sind im
Rechenschaftsbericht 2004 weitere Ausführungen gemacht.
Die erforderlichen Berechnungen wurden für die
Abfallwirtschaft, Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgungen
(nachrichtlich) dargestellt. Anhand der Rechnungsergebnisse der Vorjahre zeigte
er auf, dass im Bereich der Abfallwirtschaft die Einnahmen und Ausgaben des
laufenden Jahres ständig beobachten werden müssten und evtl. Anpassungen
erforderlich werden. Eine Senkung der Abwassergebühren wurde wegen Überdeckung
bereits in der Sitzung vom 14.04.2005 beschlossen. Der Gemeinderat nahm die
Rechnungsergebnisse einstimmig zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, den
Ausgleich der Kostenüber- bzw. unterdeckungen gemäß der vorgetragenen
Berechnung vorzunehmen.
Satzung über die Erhebung
der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Trotz
der relativ positiven Jahresrechnung 2004 bestehe die Notwendigkeit, die Gewerbesteuer
geringfügig anzuheben, erklärte Herr Leander Missel.
Der
Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt in der Gemeinde Illerkirchberg derzeit
330 v.H. Aufgrund der Änderung der Vorschriften beim Ausgleichstock mit
Anhebung des Anrechnungshebesatzes der Gewerbesteuer von derzeit 330 auf 340
v.H., ist eine Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes für die Gemeinde
Illerkirchberg von 330 auf 340 v.H. erforderlich geworden. Die Anhebung liegt
damit in der Größenordnung von 3 %.
Leistungsschwache Gemeinden können aus dem
Ausgleichstock Investitionshilfen zur Schaffung notwendiger kommunaler
Einrichtungen zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur erhalten. Eine Gemeinde
ist leistungsschwach, wenn sie nach ihrer Leistungskraft und
Verschuldungsfähigkeit nicht in der Lage ist, die erforderlichen Eigenmittel
für eine Maßnahme aufzubringen. Illerkirchberg erhielt als leistungsschwache
Gemeinde aus diesem Zuschusstopf des Landes beispielsweise für die
Verbandsschule in Staig einen Betrag von 380.000,00 €. Die Höhe der
Investitionshilfe hängt von der Leistungskraft der Gemeinde bei
–entscheidender- angemessener Ausschöpfung eigener Einnahmequellen ab. Bei der
Förderung durch den Ausgleichstock wird ab 01.01.2006 bei der Gewerbesteuer ein
Hebesatz von 340 v. H. als angemessen festgesetzt.
Herr Leander Missel wies
darauf hin, dass nach einer Übersicht des Landratsamts Alb-Donau-Kreis
zwischenzeitlich viele Gemeinden die Gewerbesteuerhebesätze im Blick auf diese
neue Anforderung des Ausgleichsstocks erhöhten. In der Sitzung vom 14.10.2004
wurde hierüber bereits beraten und die Grundsteuerhebesätze wurden angepasst.
Aus dem Gremium sahen zwei
Mitglieder eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes als schlechtes Zeichen für
Unternehmer. Dem wurde allerdings entgegenet, dass im vergangenen Herbst die
Grundsteuer bereits ebenfalls erhöht wurde. Ferner wurde dargelegt, dass die
Gemeinde gar keine andere Möglichkeit habe, als sich der Vorgabe des Landes zu
fügen, um nicht Zuschüsse zu verlieren. Mit 12 : 2 Stimmen beschloss der Gemeinderat
dann, den Hebesatz für die Gewerbesteuer von 330% auf 340% zu erhöhen.
Baugesuche
Ein
weiteres Baugesuch bezog sich auf die Errichtung einer Dachgaube sowie einer
Grenzgarage. Bürgermeister Bertele begrüßte den Dachausbau ausdrücklich. Er
verwies auf eine Informationsveranstaltung des Regierungspräsidiums Tübingen,
zu der tags zuvor sämtliche Bürgermeister aus dem RP-Bereich geladen waren und
dabei die Bedeutung des Ausbaues vorhandenen Raumes anstelle des
Flächenverbrauchs im Außenbereich thematisiert wurde. Dem Baugesuch wurde
einstimmig zugestimmt.
Standortauswahl für einen Jugendtreff in
Unterkirchberg
Bürgermeister
Bertele berichtete, dass die vom Jugendausschuss in Betracht gezogenen
möglichen Standorte für einen Jugendtreff in Unterkirchberg am 30.05.2005 vom
Gemeinderat besichtigt wurden. Bei einem Gespräch mit Vertretern der
Jugendlichen am 31.05.2005 hätte sich gezeigt, dass die Jugendlichen selbst den
Standort bei der ehemaligen Skateranlage favorisieren.
Namens des
„Initiativkreis Jugendtreff in Unterkirchberg“ hätten sie bestätigt, dass alle
seinerzeitigen Mitunterzeichner nach wie vor bereit wären, am Aufbau eines
Jugendtreffs tatkräftig mitzuwirken. Die vom Jugendausschuss und vom
Gemeinderat vorgeschlagene Konzeption, insbesondere Verzicht auf Alkoholkonsum
im Jugendtreff, sei akzeptiert worden. Der Ausbau des Jugendtreffs soll in
Eigenleistung und die Führung in Vereinsform erfolgen. Ausdrücklich besprochen
worden sei die Zusammenarbeit mit den Eltern als sogenannter Hintergrund- und
Stützungsdienst. Soweit irgend möglich, sollen auch Zuschussquellen
ausgeschöpft werden.
Mit der
Neukonzeption des Jugendtreffs mit Einbindung der Elternschaft und evtl. auch
Gemeinderatsmitgliedern sowie dem Verzicht auf Alkoholausschank würde
größtmögliche Gewähr für einen dauerhaften und störungsfreien Betrieb geboten.
Der Konzeption liege der Gedanke zugrunde, insbesondere den Jugendlichen einen
Treffpunkt zu verschaffen, die sich aus Altersgründen nicht in Gaststätten
treffen dürfen. Gleichwohl seien auch volljährliche Jugendliche in den
Jugendtreff eingeladen. Der Verzicht auf legale, und selbstverständlich
erst recht auf illegale Drogen, gebiete der Schutz der Jugendlichen.
In der Beratung wurden die besichtigten Standorte nochmals besprochen:
1. Parkplatz bei der
Gemeindehalle
2. „Unterer Brühl“
3. Grünanlage beim Netto-Markt
4. Freifläche beim neuen
Feuerwehrhaus
5. Gelände der ehemaligen
Skater-Anlage
In der Diskussion zeigte sich eine klare
Mehrheit für den Standort an der Unterweiler Straße, auch wenn der Standort aus
der Mitte des Gremiums nicht als optimal angesehen wurde. Unter den zur Wahl
stehenden Möglichkeiten gelte es jedoch, die beste Alternative auszuwählen. Ein
Gemeinderat trug wegen der Größe des Gebäudes Bedenken vor. Zudem müsse noch
ein Gesamtkonzept aufgestellt werden.
Dazu wurde seitens weiterer
Gemeinderatsmitglieder eingewandt, dass bis hin zur regelmäßigen Reinigung
alles besprochen wurde und es nun gelte, diesen Standort zu beschließen. Die
Festlegung von weiteren Details, ohne einen Jugendtreff in Reichweite zu haben,
wäre ansonsten unrealistisch.
Zum Schutz der benachbarten Tennisanlage sowie
der Hütte des Gartenvereines soll zudem ein Zaun errichtet werden, ebenso
entlang der Unterweiler Straße, damit Jugendliche nicht auf die Straße
herauslaufen. Schließlich soll der Jugendtreff einen eigenen Zugang über den
Fischbach erhalten, um auch insoweit den Befürchtungen der dortigen Vereine
Rechnung zu tragen. Mit einer Enthaltung beschloss der Gemeinderat sodann,
einen Jugendtreff bei der früheren Skateranlage zu errichten und beauftragte
die Verwaltung, die entsprechende Planung zu veranlassen und Zuschussanträge zu
stellen.
Pflasterflächen
Hölderlinstraße
Der Gemeinderat hatte vor der Sitzung eine
Ortsbesichtigung in der Hölderlinstraße gemeinsam mit den Anliegern
vorgenommen. Dabei zeigte es sich, dass in der Anliegerschaft die Meinungen über
die Pflasterungen völlig variieren. Auch aus Telefonaten berichtete
Bürgermeister Bertele, dass manche die Beseitigung der Pflasterungen aus
Lärmschutzgründen wünschten, andere jedoch für den Erhalt des Pflasters
plädieren, um so das Geschwindigkeitsniveau nicht noch weiter steigen zu
lassen. Wieder andere Anlieger verhalten sich neutral. Um ein objektives
Meinungsbild zu erhalten, schlug er eine schriftliche Umfrage vor.
Aus dem Gemeinderat kamen verschiedene
Vorschläge, nämlich vermehrt Radarkontrollen zu beantragen, die Anlieger zum
Parken auf der Straße zu bitten sowie provisorische Einbauten und Verengungen
mit sogenannten Kettengliedersteinen zu testen. Wichtig sei vielen Anliegern,
auf eine Senkung der gefahrenen Geschwindigkeiten hinzuwirken. Ein Gemeinderat
gab zu bedenken, dass Baumaßnahmen auch finanzierbar sein müssen. Zunächst
sollten andere Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um überhöhte
Geschwindigkeiten zu unterbinden.
Manfred Kornmayer schlug vor, das gemeindliche
Radargerät evtl. mit einem Messspeicher nachzurüsten, um das tatsächliche
Geschwindigkeitsverhalten zu ermitteln.
Nach umfangreicher Diskussion beschloss der
Gemeinderat einstimmig, polizeiliche Radarkontrollen zu beantragen, das
gemeindeeigene Messgerät vermehrt aufzustellen und bei vertretbaren Kosten
durch einen Messspeicher zu erweitern. Im Einmündungsbereich
Hölderlinstraße/Justinus-Kerner-Weg soll eine Verengung mit provisorischen
Kettengliedern eingebaut werden. Schließlich sollen die Anlieger hierüber
informiert und mit einer vertraulichen Umfrage über Störungen, Belagsaustausch
und etwaiger Bereitschaft zur Eigenleistung befragt werden.
Sonstiges,
Bekanntgaben
TSG-Turnhalle,
Betriebskosten 2004 - Telefonanlage
Auf eine Anfrage eines
Gemeinderates in der letzten Sitzung über relativ hohe Telefonkosten in der
TSG-Turnhalle antwortete die TSG mit Schreiben vom 31.05.2005. Demnach
verursacht der Münzfernsprecher die Hauptkosten in Höhe von 578,00 €/Jahr.
Dieser soll nun abgeschafft und durch einen nur den Übungsleitern zugänglichen
Apparat ersetzt werden.
Anschließend fand noch eine
nichtöffentliche Sitzung statt.