Bericht über die Gemeinderatssitzung am 09.06.2005 im Bürgersaal des Amtshauses Oberkirchberg

 

Zur Sitzung begrüßte Bürgermeister Bertele die Mitglieder des Gemeinderates, Herrn Siegfried Böck von der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH, Herrn Glogger von der Südwestpresse, etliche Zuhörer sowie die Mitarbeiter der Verwaltung, Herrn Manfred Kornmayer sowie Herrn Leander Missel vom Verwaltungsverband. Er stellte fest, dass zur Gemeinderatssitzung ordnungsgemäß geladen und das Gremium beschlussfähig war. Die Protokolle der vorangegangenen Sitzung wurden dem Gemeinderat durch Auflegen bekannt gegeben. In der Bürgerfrageviertelstunde wurden keine Fragen bzw. Anregungen vorgetragen.

 

Vorstellung des Landessanierungsprogramms

 

Zu diesem Tagensordnungspunkt referierte Herr Siegfried Böck von der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH über die Inhalte und Möglichkeiten des Landessanierungsprogramms.

 

Herr Böck stellte zunächst die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH als gemeinnütziges Siedlungsunternehmen, Organ der staatlichen Agrar- und Strukturpolitik sowie anerkannten Sanierungs- und Entwicklungsträger vor. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit sei die Betreuung der Kommunen im Rahmen des Landessanierungsprogramms. Illerkirchberg sei als eine der größeren Gemeinden im Alb-Donau-Kreis bisher noch nicht im Landessanierungsprogramm vertreten. Dieses Programm werde vom Land Baden-Württemberg seit über 30 Jahren zur städtebaulichen Erneuerung betrieben. Derzeit sei es 2- bis 3-fach überzeichnet, sodass eine frühzeitige Antragstellung ratsam sei. Für Neuaufnahmen, insbesondere für Gemeinden, die bisher noch nicht im Landessanierungsprogramm vertreten waren, bestünden aber dennoch gute Chancen. So sei es bereits seit längerem möglich, dass auch kleinere Gemeinden, die früher nur im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms zum Zuge gekommen seien, jetzt unter die Fördertatbestände fallen und entsprechend in das Landessanierungsprogramm aufgenommen würden.

 

Konkret könnten einzelne Gemeindebereiche als Sanierungsgebiet festgelegt werden und dadurch von der Förderung profitieren. Förderfähig seien Planungen, Grunderwerb, Abbruch- und Hochbaumaßnahmen, Erschließungsmaßnahmen, Schaffung von Gemeinbedarfseinrichtungen und Renovierungsmaßnahmen von privaten Hausbesitzern. Das Programm sehe vor, über einen Förderrahmen die Bau- und Renovierungsmaßnahmen zu 60 % durch das Land Baden-Württemberg und zu 40 % durch die Gemeinde zu finanzieren. In einem festzulegenden Gebietsrahmen seien auch private Maßnahmen förderfähig. Die Förderhöhe für Sanierungsmaßnahmen werde bis zu einem Kostenanteil von maximal bis zu 40% durch die Gemeinde festgelegt. In der Sanierungssatzung werde das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Aufgrund des Baugesetzbuches würden der Gemeinde allerdings auch weitreichende Rechte eingeräumt.

 

In der Diskussion wurden von den Gemeinderäten mehrere Bereiche genannt, die sanierungswürdig wären (ältere Siedlungsgebiete, Ortsmitte Unterkirchberg, Brauerei-gelände Oberkirchberg, Bereiche der Weihung). Wichtig sei jeweils die Beteiligung der Eigentümer.

 

Nach Auffassung von Bürgermeister Bertele gäbe es durchaus Renovierungsbedarf, um die heute gefragten Wohnstandards zu halten. Mit der Vorstellung des Landessanierungsprogramms wolle er den Gemeinderat zunächst über die Fördermöglichkeiten informieren. Auf der Grundlage dieser Information bat er den Gemeinderat, sich ebenfalls Gedanken über in Frage kommende Gemeindebereiche zu machen, und dankte Herrn Dieter Böck für seinen Vortrag.

 

Feststellung der Jahresrechnung 2004

 

a) Rechnungsabschluss 2004

 

Die Jahresrechnung 2004 wurde vom Fachbeamten für das Finanzwesen beim Gemeindeverwaltungsverband Kirchberg-Weihungstal, Herrn Leander Missel, im Mai 2005 abgeschlossen. Er erläuterte hierzu die wesentlichen Zahlen.

 

Die Jahresrechnung 2004 schließt mit folgendem Ergebnis ab:

 

Volumen des Verwaltungshaushalts:

6.156.825,65 €

Plan:

5.943.515,00 €

Volumen des Vermögenshaushalts:

931.277,06 €

Plan:

918.065,00 €

Zuführung zum Vermögenshaushalt:

331.575,03 €

Plan:

75.000,00 €

Entnahme aus der

allgemeinen Rücklage:

21.539,52 €

Plan:

200.000,00 €

Kreditaufnahme:

0,00 €

Plan:

336.000,00 €

Stand der Allgemeinen Rücklage

zum 31.12.2004:

431.178,50 €

 

 

Stand der Schulden zum 31.12.2004:

684.376,37 €

 

 

Dies entspricht einer

Pro-Kopf-Verschuldung von:

145,86 €

 

 

 

Bürgermeister Bertele begrüßte dieses gute Rechnungsergebnis und bedankte sich bei Herrn Leander Missel für die termingerechte Fertigstellung des Abschlusses sowie für die übersichtliche Aufbereitung des Zahlenwerkes. Der Gemeinderat billigte sodann einstimmig die Jahresrechnung.

 

b) Kostenausgleich nach § 9 Abs. 2 KAG bzw. nach § 14 Abs. 2 KAG (neu)

 

Anschließend an die Jahresrechnung informierte Herrn Leander Missel über die jeweils erforderlichen Kostenausgleiche im Bereich der kostenrechnenden Einrichtungen. Dort sind nach § 9 Abs. 2 KAG Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Die entsprechende Beschlussfassung soll dazu jeweils im Rahmen des Rechnungsabschlusses erfolgen. Hierzu sind im Rechenschaftsbericht 2004 weitere Ausführungen gemacht.

 

Die erforderlichen Berechnungen wurden für die Abfallwirtschaft, Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgungen (nachrichtlich) dargestellt. Anhand der Rechnungsergebnisse der Vorjahre zeigte er auf, dass im Bereich der Abfallwirtschaft die Einnahmen und Ausgaben des laufenden Jahres ständig beobachten werden müssten und evtl. Anpassungen erforderlich werden. Eine Senkung der Abwassergebühren wurde wegen Überdeckung bereits in der Sitzung vom 14.04.2005 beschlossen. Der Gemeinderat nahm die Rechnungsergebnisse einstimmig zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, den Ausgleich der Kostenüber- bzw. unterdeckungen gemäß der vorgetragenen Berechnung vorzunehmen.

 

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)

 

Trotz der relativ positiven Jahresrechnung 2004 bestehe die Notwendigkeit, die Gewerbesteuer geringfügig anzuheben, erklärte Herr Leander Missel.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt in der Gemeinde Illerkirchberg derzeit 330 v.H. Aufgrund der Änderung der Vorschriften beim Ausgleichstock mit Anhebung des Anrechnungshebesatzes der Gewerbesteuer von derzeit 330 auf 340 v.H., ist eine Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes für die Gemeinde Illerkirchberg von 330 auf 340 v.H. erforderlich geworden. Die Anhebung liegt damit in der Größenordnung von 3 %.

Leistungsschwache Gemeinden können aus dem Ausgleichstock Investitionshilfen zur Schaffung notwendiger kommunaler Einrichtungen zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur erhalten. Eine Gemeinde ist leistungsschwach, wenn sie nach ihrer Leistungskraft und Verschuldungsfähigkeit nicht in der Lage ist, die erforderlichen Eigenmittel für eine Maßnahme aufzubringen. Illerkirchberg erhielt als leistungsschwache Gemeinde aus diesem Zuschusstopf des Landes beispielsweise für die Verbandsschule in Staig einen Betrag von 380.000,00 €. Die Höhe der Investitionshilfe hängt von der Leistungskraft der Gemeinde bei –entscheidender- angemessener Ausschöpfung eigener Einnahmequellen ab. Bei der Förderung durch den Ausgleichstock wird ab 01.01.2006 bei der Gewerbesteuer ein Hebesatz von 340 v. H. als angemessen festgesetzt.

 

Herr Leander Missel wies darauf hin, dass nach einer Übersicht des Landratsamts Alb-Donau-Kreis zwischenzeitlich viele Gemeinden die Gewerbesteuerhebesätze im Blick auf diese neue Anforderung des Ausgleichsstocks erhöhten. In der Sitzung vom 14.10.2004 wurde hierüber bereits beraten und die Grundsteuerhebesätze wurden angepasst.

 

Aus dem Gremium sahen zwei Mitglieder eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes als schlechtes Zeichen für Unternehmer. Dem wurde allerdings entgegenet, dass im vergangenen Herbst die Grundsteuer bereits ebenfalls erhöht wurde. Ferner wurde dargelegt, dass die Gemeinde gar keine andere Möglichkeit habe, als sich der Vorgabe des Landes zu fügen, um nicht Zuschüsse zu verlieren. Mit 12 : 2 Stimmen beschloss der Gemeinderat dann, den Hebesatz für die Gewerbesteuer von 330% auf 340% zu erhöhen.

 

Baugesuche

 
Ein Baugesuch wurde im Bereich des Bebauungsplanes „Dorfäcker Nord“ im Kenntnisgabeverfahren eingereicht. Die Rohfußbodenhöhe des Wohnhauses ist laut Baugesuch 90 cm über dem bestehenden Gelände geplant. Der Bebauungsplan lässt jedoch nur eine Höhe von 25 cm über dem bestehenden Gelände zu. Die Höhenlage der Garage würde zwar dem Bebauungsplan entsprechen. Die Anforderung an die Höhenlage richtet sich im Bebauungsplan allerdings auch ausdrücklich auf das Wohngebäude. Eine schriftliche Beteiligung der Nachbarschaft konnte zur Sitzung nicht mehr durchgeführt werden, weil das Baugesuch erst am Sitzungstag eingereicht wurde. Bereits im vergangenen Sommer hatte der Gemeinderat ein Baugesuch des Bauwerbers abgelehnt, weil der Erdgeschossfußboden zu hoch geplant war. Aus dem selben Grund wurde das Baugesuch erneut einstimmig abgelehnt.

 

Ein weiteres Baugesuch bezog sich auf die Errichtung einer Dachgaube sowie einer Grenzgarage. Bürgermeister Bertele begrüßte den Dachausbau ausdrücklich. Er verwies auf eine Informationsveranstaltung des Regierungspräsidiums Tübingen, zu der tags zuvor sämtliche Bürgermeister aus dem RP-Bereich geladen waren und dabei die Bedeutung des Ausbaues vorhandenen Raumes anstelle des Flächenverbrauchs im Außenbereich thematisiert wurde. Dem Baugesuch wurde einstimmig zugestimmt.

 

Standortauswahl für einen Jugendtreff in Unterkirchberg

 

Bürgermeister Bertele berichtete, dass die vom Jugendausschuss in Betracht gezogenen möglichen Standorte für einen Jugendtreff in Unterkirchberg am 30.05.2005 vom Gemeinderat besichtigt wurden. Bei einem Gespräch mit Vertretern der Jugendlichen am 31.05.2005 hätte sich gezeigt, dass die Jugendlichen selbst den Standort bei der ehemaligen Skateranlage favorisieren.

Namens des „Initiativkreis Jugendtreff in Unterkirchberg“ hätten sie bestätigt, dass alle seinerzeitigen Mitunterzeichner nach wie vor bereit wären, am Aufbau eines Jugendtreffs tatkräftig mitzuwirken. Die vom Jugendausschuss und vom Gemeinderat vorgeschlagene Konzeption, insbesondere Verzicht auf Alkoholkonsum im Jugendtreff, sei akzeptiert worden. Der Ausbau des Jugendtreffs soll in Eigenleistung und die Führung in Vereinsform erfolgen. Ausdrücklich besprochen worden sei die Zusammenarbeit mit den Eltern als sogenannter Hintergrund- und Stützungsdienst. Soweit irgend möglich, sollen auch Zuschussquellen ausgeschöpft werden.

 

Mit der Neukonzeption des Jugendtreffs mit Einbindung der Elternschaft und evtl. auch Gemeinderatsmitgliedern sowie dem Verzicht auf Alkoholausschank würde größtmögliche Gewähr für einen dauerhaften und störungsfreien Betrieb geboten. Der Konzeption liege der Gedanke zugrunde, insbesondere den Jugendlichen einen Treffpunkt zu verschaffen, die sich aus Altersgründen nicht in Gaststätten treffen dürfen. Gleichwohl seien auch volljährliche Jugendliche in den Jugendtreff eingeladen. Der Verzicht auf legale, und selbstverständlich erst recht auf illegale Drogen, gebiete der Schutz der Jugendlichen.

 

In der Beratung wurden die besichtigten Standorte nochmals besprochen:

 

1.  Parkplatz bei der Gemeindehalle

2.  „Unterer Brühl“

3.  Grünanlage beim Netto-Markt

4.  Freifläche beim neuen Feuerwehrhaus

5.  Gelände der ehemaligen Skater-Anlage

 

In der Diskussion zeigte sich eine klare Mehrheit für den Standort an der Unterweiler Straße, auch wenn der Standort aus der Mitte des Gremiums nicht als optimal angesehen wurde. Unter den zur Wahl stehenden Möglichkeiten gelte es jedoch, die beste Alternative auszuwählen. Ein Gemeinderat trug wegen der Größe des Gebäudes Bedenken vor. Zudem müsse noch ein Gesamtkonzept aufgestellt werden.

Dazu wurde seitens weiterer Gemeinderatsmitglieder eingewandt, dass bis hin zur regelmäßigen Reinigung alles besprochen wurde und es nun gelte, diesen Standort zu beschließen. Die Festlegung von weiteren Details, ohne einen Jugendtreff in Reichweite zu haben, wäre ansonsten unrealistisch.

 

Zum Schutz der benachbarten Tennisanlage sowie der Hütte des Gartenvereines soll zudem ein Zaun errichtet werden, ebenso entlang der Unterweiler Straße, damit Jugendliche nicht auf die Straße herauslaufen. Schließlich soll der Jugendtreff einen eigenen Zugang über den Fischbach erhalten, um auch insoweit den Befürchtungen der dortigen Vereine Rechnung zu tragen. Mit einer Enthaltung beschloss der Gemeinderat sodann, einen Jugendtreff bei der früheren Skateranlage zu errichten und beauftragte die Verwaltung, die entsprechende Planung zu veranlassen und Zuschussanträge zu stellen.

 

Pflasterflächen Hölderlinstraße

 

Der Gemeinderat hatte vor der Sitzung eine Ortsbesichtigung in der Hölderlinstraße gemeinsam mit den Anliegern vorgenommen. Dabei zeigte es sich, dass in der Anliegerschaft die Meinungen über die Pflasterungen völlig variieren. Auch aus Telefonaten berichtete Bürgermeister Bertele, dass manche die Beseitigung der Pflasterungen aus Lärmschutzgründen wünschten, andere jedoch für den Erhalt des Pflasters plädieren, um so das Geschwindigkeitsniveau nicht noch weiter steigen zu lassen. Wieder andere Anlieger verhalten sich neutral. Um ein objektives Meinungsbild zu erhalten, schlug er eine schriftliche Umfrage vor.

 

Aus dem Gemeinderat kamen verschiedene Vorschläge, nämlich vermehrt Radarkontrollen zu beantragen, die Anlieger zum Parken auf der Straße zu bitten sowie provisorische Einbauten und Verengungen mit sogenannten Kettengliedersteinen zu testen. Wichtig sei vielen Anliegern, auf eine Senkung der gefahrenen Geschwindigkeiten hinzuwirken. Ein Gemeinderat gab zu bedenken, dass Baumaßnahmen auch finanzierbar sein müssen. Zunächst sollten andere Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um überhöhte Geschwindigkeiten zu unterbinden.

Manfred Kornmayer schlug vor, das gemeindliche Radargerät evtl. mit einem Messspeicher nachzurüsten, um das tatsächliche Geschwindigkeitsverhalten zu ermitteln.

 

Nach umfangreicher Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, polizeiliche Radarkontrollen zu beantragen, das gemeindeeigene Messgerät vermehrt aufzustellen und bei vertretbaren Kosten durch einen Messspeicher zu erweitern. Im Einmündungsbereich Hölderlinstraße/Justinus-Kerner-Weg soll eine Verengung mit provisorischen Kettengliedern eingebaut werden. Schließlich sollen die Anlieger hierüber informiert und mit einer vertraulichen Umfrage über Störungen, Belagsaustausch und etwaiger Bereitschaft zur Eigenleistung befragt werden.

 

Sonstiges, Bekanntgaben

 

TSG-Turnhalle, Betriebskosten 2004 - Telefonanlage

 

Auf eine Anfrage eines Gemeinderates in der letzten Sitzung über relativ hohe Telefonkosten in der TSG-Turnhalle antwortete die TSG mit Schreiben vom 31.05.2005. Demnach verursacht der Münzfernsprecher die Hauptkosten in Höhe von 578,00 €/Jahr. Dieser soll nun abgeschafft und durch einen nur den Übungsleitern zugänglichen Apparat ersetzt werden.

 

Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.