Bericht über die
Gemeinderatssitzung vom 12.05.2005 im Großen Saal des Rathauses Unterkirchberg
Bürgermeister Bertele begrüßte den
Gemeinderat, die Mitarbeiter der Presse, Frau Angela Häussler von der Neu-Ulmer
Zeitung sowie Herrn Franz Glogger von der Südwestpresse, die Zuhörer und Herrn
Kornmayer von der Verwaltung. Er stellte die ordnungsgemäße Ladung und
Beschlussfähigkeit fest.
Auf Antrag aus
der Mitte des Gemeinderates wurde der Tagesordnungspunkt „Wahlen bei der
Freiwilligen Feuerwehr Illerkirchberg“ von der Tagesordnung der öffentlichen
Sitzung abgesetzt.
Die Protokolle der
öffentlichen und der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.04.2005 wurden dem
Gemeinderat durch Auflegen bekannt gegeben.
Bürgerfrageviertelstunde
Ein
Bürger trug vor, dass in der Uhlandstraße einige Straßenschäden zu reparieren
seien und die Behebung dieser Schäden dringlicher wäre als die Beseitigung des
Pflasters in der Hölderlinstraße.
Ein
Anlieger der Hölderlinstraße erachtete die Geräuschentwicklung durch das
Pflaster als untragbar. Bereits bei der Bauausführung seien Bedenken geäußert
worden. Es handele sich hier um eine frühere Fehlentscheidung des Gemeinderats,
die nun korrigiert werden müsse. Er verlangte Gleichberechtigung mit den
Anwohnern der unteren Hölderlinstraße, wo diese Pflastereinbauten bereits durch
Asphaltbelag ersetzt wurden. Er appellierte an den Gemeinderat, für den oberen
Teil der Hölderlinstraße ebenso zu entscheiden.
TSG-Turnhalle – Abrechnung der Betriebskosten
2004
Die TSG Oberkirchberg e.V. hat am 27.04.2005 die
Abrechnung der Betriebskosten 2004 für die Turnhalle Oberkirchberg vorgelegt.
Diese wurde den Gemeinderäten mit der Sitzungseinladung übersandt.
Danach betragen:
die Betriebskosten |
16.217,68 |
€ |
abzgl. Küchenbenützung |
360,00 |
€ |
zu übernehmende Kosten |
15.857,68 |
€ |
hierauf Abschlagszahlungen geleistet |
17.000,00 |
€ |
Überzahlung |
1.142,32 |
€ |
Die TSG hat diese Überzahlung bereits an die
Gemeinde zurückbezahlt. Die restlose Tilgung des Darlehens für die Küche im
Jahr 2003 hatte die Betriebskosten entsprechend verringert.
Ein Gemeinderat erkundigte sich
nach der Ursache der Telefonkosten in Höhe von 899,53 €. Herr Kornmayer
begründete dies mit den Grundkosten für ein Münztelefon und einem
Internet-Anschluss. Er werde die Angelegenheit nochmals prüfen. Bei einer
Enthaltung erkannte der Gemeinderat die Abrechnung an. Wie bisher sind auf die
kommenden Betriebskosten wieder Abschlagszahlungen zu leisten.
Vorbereitung Rechnungsabschluss 2004 –
Bildung der Haushaltsreste
Der
Gemeindeverwaltungsverband erarbeitet derzeit den Rechnungsabschluss für das
Haushaltsjahr 2004. Hierzu sind die notwendigen Haushaltsreste für die im Jahr
2004 geplanten, aber nicht getätigten Ausgaben und Einnahmen zu bilden.
Dem Gemeinderat wurde ein detaillierter Überblick in einer Auflistung
gegeben.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt wurden
Haushaltsmittel in Höhe von 3.500,00 € für die Beschaffung einer speziellen
Waschmaschine für Feuerwehrzwecke gestrichen. Nach Anschaffung eines solchen
Gerätes bei der Stützpunktfeuerwehr Dietenheim soll diese Maschine auch durch
die Feuerwehren der Raumschaft mitgenutzt werden. Einstimmig beschloss der
Gemeinderat die von der Verwaltung vorgeschlagenen Haushaltsreste.
Kindergartenangelegenheiten
a) Erhöhung der Kindergartengebühren
In der Gemeinderatssitzung vom
14.04.2005 informierte Bürgermeister Bertele den Gemeinderat über die neu
herausgegebenen Beitragsempfehlungen des Landesverbandes katholischer
Kindertagesstätten.
Zur weiteren Beratung beauftragte der
Gemeinderat den Kindergartenausschuss. Dieser befasste sich in einer Sitzung am
27.04.2005 mit der Thematik und empfahl dem Gemeinderat sowie entsprechend für
die kirchlichen Kindergärten, die neuen Landesrichtsätze zu übernehmen.
Aufgrund der erhöhten Leistungen in den Kindergärten soll allerdings die in 2
Stufen vorgesehene Anhebung der Elternbeiträge um ein Kindergartenjahr
vorgezogen werden, sodass die Erhöhung in einem Schritt ab dem Kindergartenjahr
2005/2006 erfolgen soll. Darüber hinaus schlagen die Landesverbände
beispielsweise vor, allein für verlängerte Öffnungszeiten einen Zuschlag von
bis zu 25 % zu erheben. Der Kindergartenausschuss regte einstimmig an, auf
solche Zuschläge zu verzichten.
Die monatliche Benutzungsgebühr beträgt
je Kind im Kindergarten:
|
bisher |
ab 01.09.2005 |
bei Familien mit 1 Kind |
73,00 € |
77,00 € |
bei Familien mit 2 Kindern |
55,00 € |
59,00 € |
bei Familien mit 3 Kindern |
37,00 € |
39,00 € |
bei Familien mit 4 und mehr Kindern |
12,00 € |
13,00 € |
Berücksichtigt werden alle Kinder der Familie
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Damit sollen auch die Leistungen in den
Illerkirchberger Kindergärten, die über das übliche Maß der Regelkindergärten
hinausgehen, bei den Gebühren berücksichtigt werden. So werden zwischenzeitlich
durch die Kindergärten unter anderem angeboten:
-
verlängerte Öffnungszeiten
-
Betreuung von Kindern unter 3 Jahren
-
Ferienbetreuung für Grundschulkinder
-
Aufnahme integrationsbedürftiger Kinder
-
Sprachförderung
-
Spielstunden in englischer Sprache
-
Waldprojekte
-
…
Gebühren für Kinder unter 3 Jahren:
Während der bisherigen Einführungsphase
werden im Kindergarten St. Franziskus in Oberkirchberg die Elternbeiträge für
die unter 3-jährigen Kinder gestaffelt nach der tageweisen Inanspruchnahme des
Kindergartenplatzes. Rechnerisch beansprucht ein unter 3 Jahre altes Kind 2
ganze Kindergartenplätze selbst dann, wenn es nur 2 Tage pro Woche den
Kindergarten besucht. Insgesamt sind derzeit 10 Plätze für 2- bis 3-jährige
Kinder genehmigt. Der Kindergartenausschuss vertrat die Auffassung, dass
künftig auch bei nur tageweiser Belegung deswegen die Gebühr für einen vollen
Platz erhoben werden soll.
Bürgermeister
Bertele erläuterte, dass der Elternbeirat bei der Anhörung sein Einverständnis
erklärte. In der Sitzung vom 10.05.2005 hatte der Kirchengemeinderat die
Empfehlungen des Kindergartenausschusses übernommen.
Aus
der Mitte des Gemeinderates wurde die anstehende Gebührenerhöhung in Anbetracht
der Zusatzleistungen der Illerkirchberger Kindergärten als äußerst moderat
bezeichnet, nachdem sonst bis zu 25 % Zuschlag gerechtfertigt wären. Ein
Gemeinderat gab zu bedenken, dass für Kinder, die rechnerisch zwei Plätze
beanspruchen, auch die doppelte Gebühr verlangt werden müsse. Darauf folgte der
Einwand, dass 2- bis 3-jährige Kinder auch deswegen aufgenommen worden seien,
um die Kapazitäten besser auszulasten.
Der Gemeinderat beschloss
dann einstimmig, die oben abgedruckte Gebührenerhöhung per Änderungssatzung für
den Antonius-Kindergarten durchzuführen.
b) Ausweitung der Betreuungsleistungen
Der Gemeinderat hatte sich in seiner
Klausurtagung am 04.03.2005 intensiv mit den neuen Aufgaben nach dem
Tagesbetreuungsausbaugesetz befasst. Auch zur Umsetzung dieses Gesetzes fasste der
Kindergartenausschuss in der Sitzung vom 27.04.2005 weitere
Empfehlungsbeschlüsse. Bürgermeister Bertele informierte über den Sachstand
sowie die Empfehlungen.
Aufnahme unter-3-jähriger Kinder:
Die Nachfrage nach Kindergartenplätzen
für Kinder unter 3 Jahren ist weiterhin hoch. Die bestehende Betriebserlaubnis
zur Aufnahme von 10 Kindern unter 3 Jahren im Kindergarten St. Franziskus
Oberkirchberg soll künftig ausgeschöpft werden. Aufgrund der vorhandenen
Kapazitäten und Möglichkeiten wird die Kirchengemeinde St. Sebastian darum
gebeten, eine Betriebserlaubnis für weitere 5 Kinder unter 3 Jahren zu
beantragen. Für die spätere Zukunft soll die Schaffung eines entsprechenden
Angebots im Kindergarten St. Josef in Unterkirchberg geprüft werden.
Mittagsbetreuung:
Im Rahmen des Projekts „Zukunft wächst
im Kindergarten“ wurde eine Umfrage bei den Familien zur Zufriedenheit und zum
künftigen Bedarf an Kindergartenangeboten durchgeführt. Dabei ergab sich, dass
insbesondere Bedarf für die Betreuung unter-3-Jähriger und die Betreuung über
die Mittagszeit besteht. Um diesem Bedarf auch im Hinblick auf das künftig
geltende Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) nachzukommen, wird vom
Kindergartenausschuss empfohlen, im Antonius-Kindergarten die Mittagsbetreuung
als Pilotprojekt zur Einführung des entsprechenden Angebots vorzusehen:
- Betreuung
Montag bis Freitag bis 14:00 Uhr,
- Teilnehmerzahl
mind. 5 Kinder,
- Deckungsbeitrag
durch die Eltern (ausgehend von 20 % der Betriebskosten):
50,00
€/Monat + Sachkosten (ca. 50,00 €/Monat für Essen).
Zur Durchführung wären dann
erforderlich:
- Aufstockung
des Personals um eine 1/3-Fachkraft (lt. Planung des LV)
- Umnutzung
der Räumlichkeiten
- Organisation
der Verpflegung
Aus
dem Gemeinderat wurde berichtet, dass der Kirchengemeinderat gerne zur
Ausweitung der Aufnahme unter 3-jähriger Kinder bereit sei. Zudem lägen weit
über 20 Anmeldeanträge vor.
Im Hinblick auf die Sachkosten für das Mittagsessen
ergab sich eine rege Diskussion, ob diese Kosten nach tatsächlichem Anfall oder
evtl. pauschaliert abgerechnet werden sollten. Die Frage blieb zunächst offen.
Auf entsprechende Anfrage erklärte Herr Kornmayer,
dass zur Einführung der Mittagsbetreuung Investitionen in Höhe von ca. 2000,00
€ erforderlich seien.
Ausdrücklicher
Wunsch mehrerer Gemeinderäte war es, die Mittagsbetreuung zunächst nur für ein
Jahr anzubieten. Bei positiven Erfahrungen und genügender Nachfrage könne das
Angebot schließlich jederzeit verlängert werden.
Nach intensiver Beratung beschloss der Gemeinderat
einstimmig die weitere Aufnahme unter 3-jähriger Kinder im Kindergarten St
Franziskus sowie –zunächst befristet auf ein Jahr- die Einführung einer
Mittagsbetreuung im Antonius-Kindergarten.
Regionalverband
Donau-Iller: Nutzung der Windkraft
Bürgermeister Bertele berichtete über die
Fortschreibung eines Teilabschnittes des Regionalplanes Donau-Iller im Bereich
der Nutzung der Windkraft. Die Planfortschreibung beinhaltet die
Ausschlussflächen (Siedlungsflächen, Freizeit- und Siedlungsgrün,
Infrastruktureinrichtungen, Rohstoffsicherung, Naturschutz, Wasserschutz,
Wälder) mit den jeweils einzuhaltenden Abständen zu eventuellen
Windkraftanlagen.
In der Teilfortschreibung des Regionalplanes sind in
Illerkirchberg, aber auch in der Umgebung, keine Windkraftanlagen vorgesehen.
Als nächstgelegene Standorte werden „Granheim“ und „Dächingen Ost“ bei der
Stadt Ehingen genannt. Bei einer Enthaltung stimmte der Gemeinderat der
Planfortschreibung zu.
Nutzung öffentlicher Räume – Vergabe
Bürgersaal Oberkirchberg
Laut Bericht von Bürgermeister Bertele fanden bisher
private Feierlichkeiten, wie z.B. Geburtstagsempfänge, nur ausnahmsweise statt.
Der Bürgersaal war offiziellen Versammlungen, Sitzungen usw. vorbehalten. Es liege
ein Antrag aus der Mitte des Gemeinderats vor, den Bürgersaal generell auch für
private Festlichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Er informierte darüber, dass es im Bürgersaal zwar
eine Küche, aber keine Spülmaschine gibt. Nachdem außer im St. Ida-Haus kein
weiterer, größerer Saal im Ortsteil Oberkirchberg vorhanden ist, wäre es
denkbar, diesen der Bevölkerung für „runde“ Geburtstage (50 Jahre, 60 Jahre,
70 Jahre, 75 Jahre usw.) zur Miete zu überlassen.
Mehrere
Gemeinderäte äußerten Vorbehalte gegen eine Vermietung, weil der Raum im
zweiten Stock liegt und nur über eine Kleinküche verfügt. Zudem wurde auf das
St.-Ida-Haus verwiesen, dem beträchtliche Mietausfälle entstehen würden. Als
problematisch wurde die Einschränkung auf „runde“ Geburtstage gesehen, ebenso
wie eine etwaige Ungleichbehandlung im Blick auf den Rathaussaal. Schließlich
erinnerte ein Gemeinderat an die Erfordernisse des Notariates.
Mit großer Mehrheit beschloss der Gemeinderat, den
Bürgersaal nicht für private Veranstaltungen zu vermieten.
Straßenbelag Hölderlinstraße
Bürgermeister Bertele erinnerte an seinen Bericht in
der Sitzung vom 17.03.2005, wonach Anlieger der Hölderlinstraße beantragt
hatten, auch die restlichen Pflasterflächen in der Hölderlinstraße gegen
Asphaltbelag auszutauschen. Zwischenzeitlich liegt die Kostenschätzung über die
zu erwartenden Kosten von 25.169,88 € vor.
In Anbetracht der hohen Kosten sind die Mittel dafür
im Haushaltsplan zu veranschlagen. Im Haushaltsjahr 2005 sind hierfür
keine Mittel eingestellt.
Bürgermeister Bertele trug
vor, dass die Einwohner bereit wären, beim Ausbau des Pflasters mitzuhelfen.
Hierdurch könnten ca. 10.000,00 € Ausbaukosten gespart werden. Eventuell könnte
sich durch den Verkauf des Pflasters ein Erlös ergeben.
Ein Gemeinderat sah ein
Engagement der Anwohner bei den Bauarbeiten skeptisch. Dies habe bei den
Bauarbeiten im unteren Bereich der Hölderlinstraße nicht gut funktioniert. Er
erklärt den Hergang der Planung und Erschließung des Gebiets sowie die
Gestaltung der Hölderlinstraße, die nach einem Bundesmodell in Unterhaching
vorgenommen wurde. Er stimmte den Anwohnern im Ergebnis zu. Eine neue
Gestaltung der Straße sollte jedoch reiflich überlegt werden.
Ein weiterer Gemeinderat
verwies auf Gespräche mit den Anwohnern. Diese wünschten eine Auswechslung des
Belags, da der Lärm beim Befahren der Pflasterflächen enorm sei und eine
Gleichbehandlung mit den Anliegern im unteren Bereich der Hölderlinstraße nicht
verwehrt werden könne.
Demgegenüber wurde die
Auffassung vertreten, dass vorrangig eine Lösung zur Beruhigung des Verkehrs
gefunden werden müsse. Nicht alle Anwohner fühlten sich gleichermaßen gestört.
Aus dem Gremium kam ferner der Vorschlag, schnell fahrende PKW-Lenker gezielt
anzusprechen, da diese auch im besagten Gebiet wohnen würden. Weiter wurden in
der Diskussion die knappen Finanzmittel zu bedenken gegeben.
Im Hinblick auf eine
Gesamtkonzeption beschloss der Gemeinderat dann einstimmig, eine
Ortsbesichtigung unter Beteiligung des Ingenieurbüros Rimmele sowie der Anwohner
vorzunehmen. Die weitere Beratung und Entscheidung wird bis zur
Haushaltsplanberatung 2006 zurückgestellt.
1. Änderung des
Bebauungsplanes „Im Gäßle“
Der Gemeinderat hatte am 21.06.2004 und 20.01.2005 in
öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Im Gäßle“ gemäß § 2 Abs. 1
BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern. Die öffentliche
Auslegung wurde durchgeführt in der Zeit vom 28.03. bis 28.04.2005 und bekannt
gemacht im Mitteilungsblatt der Gemeinde, Nr. 11, vom 18.03.2005.
Für den Planbereich ist das Plankonzept vom
15.02.2005 maßgebend.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen einer Einzel- und/oder Doppelhausbebauung
auf den Flurstücken 13/9 und 13/14 geschaffen werden mit folgenden
planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen:
Einzel- oder Doppelhausbebauung, allgemeines
Wohngebiet, GRZ: 0,4, GFZ: 0,5, Satteldach, Einzel- oder Doppelhäuser, bei
Doppelhäusern: je 1 Wohneinheit, DN: mindestens 30°, TH: max. 5,00 m,
FH: maximal 8,50 m, wobei der Bezugspunkt für die Bemessung der Firsthöhe das
Maß zwischen First und dem bestehendem Gelände am Hausgrund an der Hangseite
bzw. der jeweils höheren Seite des Geländes ist; Firstrichtung bei
Einzelhäusern: Nord-Süd und bei Doppelhäusern: Ost-West
Bei der öffentlichen Auslegung wies die EnBW auf
eine bestehende 0,4 KV – Freileitung hin.
Nach Ende der
förmlichen Frist wurde eine Stellungnahme ein, die sich insbesondere die
Zufahrt bzw.
das Geh- und Fahrrecht auf dieser Zufahrt bezog. Eine weitere telefonische
Anregung hatte
eine Reduzierung der geplanten Bauplätze von vier auf drei zum Ziel.
Bei einer Enthaltung beschloss der Gemeinderat die
Billigung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im Gäßle“. Der Stellungnahme
wurde nicht entsprochen, weil sie zum einen verspätet einging und zum anderen
privatrechtliche Regelungen betrifft. Eine Reduzierung auf 3 Bauplätze war
nicht mehr möglich, da bereits ein Bauantrag genehmigt wurde und ein
Kaufvertrag für ein weiteres Grundstück vorliegt.
Baugesuche
In der Sitzung galt es, 3 Baugesuche zu
behandeln. Einem wintergartenähnlichen Wohnhausanbau auf einem Grundstück an der Straße „Im Gäßle“ wurde einstimmig
zugestimmt. Eine einstimmige Zustimmung fand ferner ein An- und Umbau beim bestehenden
Gebäude zur Mutterkuhhaltung und zur Bullenmast an einem landwirtschaftlichen
Betrieb in Beutelreusch.
Ein
An- bzw. Umbau bei einem Wohnhaus in Buch wurde geringfügig anders ausgeführt,
als im ursprünglichen Plan beabsichtigt. Bei zwei Enthaltungen wurde auch
dieser Tekturplanung zugestimmt.
Sonstiges, Bekanntgaben
Verkehrsberuhigung in Buch
Bürgermeister Bertele trug
vor, dass ein Antrag zum Einbau von verkehrsberuhigenden Maßnahmen am
Ortseingang von Buch (aus Richtung Essendorf kommend) vorliege.
Hierzu zeigt Bürgermeister
Bertele Bilder aus Vöhringen, wo im Nebelhornweg entsprechende Einbauten
vorgenommen wurden. Den Berichten aus dem Vöhringer Rathaus zufolge habe es
über diese Verkehrsberuhigungsmaßnahmen erhebliche Beschwerden gegeben.
Er schlägt vor, die
Örtlichkeit zunächst zu besichtigen.
Flächennutzungsplan der
Stadt Senden
Die Stadt Senden betreibt
ein Änderungsverfahren zur Anpassung des Flächennutzungsplanes an die
bestehende Flächennutzung. Dieses dient ausschließlich der Zusammenfassung,
Aktualisierung und Digitalisierung der Planunterlagen.
Das Verfahren wurde
einstimmig zur Kenntnis genommen und es wurden keine Einwände erhoben.
Friedhof Unterkirchberg
Auf die Anfrage eines Gemeinderates
in einer vorangegangenen Sitzung berichtete Bürgermeister Bertele, dass die
Grabplätze im Friedhof Unterkirchberg, in Anlehnung an die Grabplatzvergaben
der vergangenen Jahre, noch etwa 7 Jahre reichen werden.
Aufarbeitung des Archivs
durch Dr. Kindl
Bürgermeister Bertele gab
bekannt, dass der Archivar Dr. Kindl ab 06.06.2005 die Aufarbeitung des Archivs
fortführen werde. Nach Oberkirchberg folgt nun der Teil der früheren
Gemeinde Unterkirchberg.
83 Jahre Mitgliedschaft bei
der Raiffeisenbank Illerkirchberg
Bürgermeister Bertele
berichtete, dass die Raiba Donau-Iller eG die Gemeinde Illerkirchberg für
mittlerweile 83-jährige Mitgliedschaft geehrt und sich für die jahrzehntelange
Zusammenarbeit bedankt hat.
CO2-Vermeidung
durch Strombezug von der LichtBlick GmbH
Die LichtBlick GmbH
bescheinigte der Gemeinde Illerkirchberg, durch den Bezug von LichtBlick-Strom
jährlich 265,85 Tonnen zurechenbare CO2-Emissionen zu vermeiden.
Anschließend fand noch eine
nichtöffentliche Sitzung statt.