Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 12.05.2005 im Großen Saal des Rathauses Unterkirchberg

 

Bürgermeister Bertele begrüßte den Gemeinderat, die Mitarbeiter der Presse, Frau Angela Häussler von der Neu-Ulmer Zeitung sowie Herrn Franz Glogger von der Südwestpresse, die Zuhörer und Herrn Kornmayer von der Verwaltung. Er stellte die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

Auf Antrag aus der Mitte des Gemeinderates wurde der Tagesordnungspunkt „Wahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr Illerkirchberg“ von der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung abgesetzt.

Die Protokolle der öffentlichen und der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.04.2005 wurden dem Gemeinderat durch Auflegen bekannt gegeben.

 

Bürgerfrageviertelstunde

Ein Bürger trug vor, dass in der Uhlandstraße einige Straßenschäden zu reparieren seien und die Behebung dieser Schäden dringlicher wäre als die Beseitigung des Pflasters in der Hölderlinstraße.

 

Ein Anlieger der Hölderlinstraße erachtete die Geräuschentwicklung durch das Pflaster als untragbar. Bereits bei der Bauausführung seien Bedenken geäußert worden. Es handele sich hier um eine frühere Fehlentscheidung des Gemeinderats, die nun korrigiert werden müsse. Er verlangte Gleichberechtigung mit den Anwohnern der unteren Hölderlinstraße, wo diese Pflastereinbauten bereits durch Asphaltbelag ersetzt wurden. Er appellierte an den Gemeinderat, für den oberen Teil der Hölderlinstraße ebenso zu entscheiden.

 

TSG-Turnhalle – Abrechnung der Betriebskosten 2004

Die TSG Oberkirchberg e.V. hat am 27.04.2005 die Abrechnung der Betriebskosten 2004 für die Turnhalle Oberkirchberg vorgelegt. Diese wurde den Gemeinderäten mit der Sitzungseinladung übersandt.

 

Danach betragen:

 

die Betriebskosten

16.217,68

abzgl. Küchenbenützung

360,00

zu übernehmende Kosten

15.857,68

hierauf Abschlagszahlungen geleistet

17.000,00

Überzahlung

1.142,32

 

Die TSG hat diese Überzahlung bereits an die Gemeinde zurückbezahlt. Die restlose Tilgung des Darlehens für die Küche im Jahr 2003 hatte die Betriebskosten entsprechend verringert.

 

Ein Gemeinderat erkundigte sich nach der Ursache der Telefonkosten in Höhe von 899,53 €. Herr Kornmayer begründete dies mit den Grundkosten für ein Münztelefon und einem Internet-Anschluss. Er werde die Angelegenheit nochmals prüfen. Bei einer Enthaltung erkannte der Gemeinderat die Abrechnung an. Wie bisher sind auf die kommenden Betriebskosten wieder Abschlagszahlungen zu leisten.

 

Vorbereitung Rechnungsabschluss 2004 – Bildung der Haushaltsreste

Der Gemeindeverwaltungsverband erarbeitet derzeit den Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2004. Hierzu sind die notwendigen Haushaltsreste für die im Jahr 2004 geplanten, aber nicht getätigten Ausgaben und Einnahmen zu bilden. Dem Gemeinderat wurde ein detaillierter Überblick in einer Auflistung gegeben.

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt wurden Haushaltsmittel in Höhe von 3.500,00 € für die Beschaffung einer speziellen Waschmaschine für Feuerwehrzwecke gestrichen. Nach Anschaffung eines solchen Gerätes bei der Stützpunktfeuerwehr Dietenheim soll diese Maschine auch durch die Feuerwehren der Raumschaft mitgenutzt werden. Einstimmig beschloss der Gemeinderat die von der Verwaltung vorgeschlagenen Haushaltsreste.

 

Kindergartenangelegenheiten

 

a) Erhöhung der Kindergartengebühren

In der Gemeinderatssitzung vom 14.04.2005 informierte Bürgermeister Bertele den Gemeinderat über die neu herausgegebenen Beitragsempfehlungen des Landesverbandes katholischer Kindertagesstätten.

Zur weiteren Beratung beauftragte der Gemeinderat den Kindergartenausschuss. Dieser befasste sich in einer Sitzung am 27.04.2005 mit der Thematik und empfahl dem Gemeinderat sowie entsprechend für die kirchlichen Kindergärten, die neuen Landesrichtsätze zu übernehmen. Aufgrund der erhöhten Leistungen in den Kindergärten soll allerdings die in 2 Stufen vorgesehene Anhebung der Elternbeiträge um ein Kindergartenjahr vorgezogen werden, sodass die Erhöhung in einem Schritt ab dem Kindergartenjahr 2005/2006 erfolgen soll. Darüber hinaus schlagen die Landesverbände beispielsweise vor, allein für verlängerte Öffnungszeiten einen Zuschlag von bis zu 25 % zu erheben. Der Kindergartenausschuss regte einstimmig an, auf solche Zuschläge zu verzichten.

 

Die monatliche Benutzungsgebühr beträgt je Kind im Kindergarten:

 

 

bisher

ab 01.09.2005

bei Familien mit 1 Kind

73,00 €

77,00 €

bei Familien mit 2 Kindern

55,00 €

59,00 €

bei Familien mit 3 Kindern

37,00 €

39,00 €

bei Familien mit 4 und mehr Kindern

12,00 €

13,00 €

 

Berücksichtigt werden alle Kinder der Familie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

 

Damit sollen auch die Leistungen in den Illerkirchberger Kindergärten, die über das übliche Maß der Regelkindergärten hinausgehen, bei den Gebühren berücksichtigt werden. So werden zwischenzeitlich durch die Kindergärten unter anderem angeboten:

 

-   verlängerte Öffnungszeiten

-   Betreuung von Kindern unter 3 Jahren

-   Ferienbetreuung für Grundschulkinder

-   Aufnahme integrationsbedürftiger Kinder

-   Sprachförderung

-   Spielstunden in englischer Sprache

-   Waldprojekte

-   

 

Gebühren für Kinder unter 3 Jahren:

Während der bisherigen Einführungsphase werden im Kindergarten St. Franziskus in Oberkirchberg die Elternbeiträge für die unter 3-jährigen Kinder gestaffelt nach der tageweisen Inanspruchnahme des Kindergartenplatzes. Rechnerisch beansprucht ein unter 3 Jahre altes Kind 2 ganze Kindergartenplätze selbst dann, wenn es nur 2 Tage pro Woche den Kindergarten besucht. Insgesamt sind derzeit 10 Plätze für 2- bis 3-jährige Kinder genehmigt. Der Kindergartenausschuss vertrat die Auffassung, dass künftig auch bei nur tageweiser Belegung deswegen die Gebühr für einen vollen Platz erhoben werden soll.

 

Bürgermeister Bertele erläuterte, dass der Elternbeirat bei der Anhörung sein Einverständnis erklärte. In der Sitzung vom 10.05.2005 hatte der Kirchengemeinderat die Empfehlungen des Kindergartenausschusses übernommen.

 

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde die anstehende Gebührenerhöhung in Anbetracht der Zusatzleistungen der Illerkirchberger Kindergärten als äußerst moderat bezeichnet, nachdem sonst bis zu 25 % Zuschlag gerechtfertigt wären. Ein Gemeinderat gab zu bedenken, dass für Kinder, die rechnerisch zwei Plätze beanspruchen, auch die doppelte Gebühr verlangt werden müsse. Darauf folgte der Einwand, dass 2- bis 3-jährige Kinder auch deswegen aufgenommen worden seien, um die Kapazitäten besser auszulasten.

 

Der Gemeinderat beschloss dann einstimmig, die oben abgedruckte Gebührenerhöhung per Änderungssatzung für den Antonius-Kindergarten durchzuführen.

 

b) Ausweitung der Betreuungsleistungen

Der Gemeinderat hatte sich in seiner Klausurtagung am 04.03.2005 intensiv mit den neuen Aufgaben nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz befasst. Auch zur Umsetzung dieses Gesetzes fasste der Kindergartenausschuss in der Sitzung vom 27.04.2005 weitere Empfehlungsbeschlüsse. Bürgermeister Bertele informierte über den Sachstand sowie die Empfehlungen.

 

Aufnahme unter-3-jähriger Kinder:

Die Nachfrage nach Kindergartenplätzen für Kinder unter 3 Jahren ist weiterhin hoch. Die bestehende Betriebserlaubnis zur Aufnahme von 10 Kindern unter 3 Jahren im Kindergarten St. Franziskus Oberkirchberg soll künftig ausgeschöpft werden. Aufgrund der vorhandenen Kapazitäten und Möglichkeiten wird die Kirchengemeinde St. Sebastian darum gebeten, eine Betriebserlaubnis für weitere 5 Kinder unter 3 Jahren zu beantragen. Für die spätere Zukunft soll die Schaffung eines entsprechenden Angebots im Kindergarten St. Josef in Unterkirchberg geprüft werden.

 

Mittagsbetreuung:

Im Rahmen des Projekts „Zukunft wächst im Kindergarten“ wurde eine Umfrage bei den Familien zur Zufriedenheit und zum künftigen Bedarf an Kindergartenangeboten durchgeführt. Dabei ergab sich, dass insbesondere Bedarf für die Betreuung unter-3-Jähriger und die Betreuung über die Mittagszeit besteht. Um diesem Bedarf auch im Hinblick auf das künftig geltende Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) nachzukommen, wird vom Kindergartenausschuss empfohlen, im Antonius-Kindergarten die Mittagsbetreuung als Pilotprojekt zur Einführung des entsprechenden Angebots vorzusehen:

 

-     Betreuung Montag bis Freitag bis 14:00 Uhr,

-     Teilnehmerzahl mind. 5 Kinder,

-     Deckungsbeitrag durch die Eltern (ausgehend von 20 % der Betriebskosten):

      50,00 €/Monat + Sachkosten (ca. 50,00 €/Monat für Essen).

 

Zur Durchführung wären dann erforderlich:

 

-     Aufstockung des Personals um eine 1/3-Fachkraft (lt. Planung des LV)

-     Umnutzung der Räumlichkeiten

-     Organisation der Verpflegung

 

Aus dem Gemeinderat wurde berichtet, dass der Kirchengemeinderat gerne zur Ausweitung der Aufnahme unter 3-jähriger Kinder bereit sei. Zudem lägen weit über 20 Anmeldeanträge vor.

Im Hinblick auf die Sachkosten für das Mittagsessen ergab sich eine rege Diskussion, ob diese Kosten nach tatsächlichem Anfall oder evtl. pauschaliert abgerechnet werden sollten. Die Frage blieb zunächst offen.

Auf entsprechende Anfrage erklärte Herr Kornmayer, dass zur Einführung der Mittagsbetreuung Investitionen in Höhe von ca. 2000,00 € erforderlich seien.

 

Ausdrücklicher Wunsch mehrerer Gemeinderäte war es, die Mittagsbetreuung zunächst nur für ein Jahr anzubieten. Bei positiven Erfahrungen und genügender Nachfrage könne das Angebot schließlich jederzeit verlängert werden.

 

Nach intensiver Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig die weitere Aufnahme unter 3-jähriger Kinder im Kindergarten St Franziskus sowie –zunächst befristet auf ein Jahr- die Einführung einer Mittagsbetreuung im Antonius-Kindergarten.

 

Regionalverband Donau-Iller: Nutzung der Windkraft

Bürgermeister Bertele berichtete über die Fortschreibung eines Teilabschnittes des Regionalplanes Donau-Iller im Bereich der Nutzung der Windkraft. Die Planfortschreibung beinhaltet die Ausschlussflächen (Siedlungsflächen, Freizeit- und Siedlungsgrün, Infrastruktureinrichtungen, Rohstoffsicherung, Naturschutz, Wasserschutz, Wälder) mit den jeweils einzuhaltenden Abständen zu eventuellen Windkraftanlagen.

 

In der Teilfortschreibung des Regionalplanes sind in Illerkirchberg, aber auch in der Umgebung, keine Windkraftanlagen vorgesehen. Als nächstgelegene Standorte werden „Granheim“ und „Dächingen Ost“ bei der Stadt Ehingen genannt. Bei einer Enthaltung stimmte der Gemeinderat der Planfortschreibung zu.

 

Nutzung öffentlicher Räume – Vergabe Bürgersaal Oberkirchberg

Laut Bericht von Bürgermeister Bertele fanden bisher private Feierlichkeiten, wie z.B. Geburtstagsempfänge, nur ausnahmsweise statt. Der Bürgersaal war offiziellen Versammlungen, Sitzungen usw. vorbehalten. Es liege ein Antrag aus der Mitte des Gemeinderats vor, den Bürgersaal generell auch für private Festlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Er informierte darüber, dass es im Bürgersaal zwar eine Küche, aber keine Spülmaschine gibt. Nachdem außer im St. Ida-Haus kein weiterer, größerer Saal im Ortsteil Oberkirchberg vorhanden ist, wäre es denkbar, diesen der Bevölkerung für „runde“ Geburtstage (50 Jahre, 60 Jahre, 70 Jahre, 75 Jahre usw.) zur Miete zu überlassen.

 

Mehrere Gemeinderäte äußerten Vorbehalte gegen eine Vermietung, weil der Raum im zweiten Stock liegt und nur über eine Kleinküche verfügt. Zudem wurde auf das St.-Ida-Haus verwiesen, dem beträchtliche Mietausfälle entstehen würden. Als problematisch wurde die Einschränkung auf „runde“ Geburtstage gesehen, ebenso wie eine etwaige Ungleichbehandlung im Blick auf den Rathaussaal. Schließlich erinnerte ein Gemeinderat an die Erfordernisse des Notariates.

Mit großer Mehrheit beschloss der Gemeinderat, den Bürgersaal nicht für private Veranstaltungen zu vermieten.

 

Straßenbelag Hölderlinstraße

Bürgermeister Bertele erinnerte an seinen Bericht in der Sitzung vom 17.03.2005, wonach Anlieger der Hölderlinstraße beantragt hatten, auch die restlichen Pflasterflächen in der Hölderlinstraße gegen Asphaltbelag auszutauschen. Zwischenzeitlich liegt die Kostenschätzung über die zu erwartenden Kosten von 25.169,88 € vor.

In Anbetracht der hohen Kosten sind die Mittel dafür im Haushaltsplan zu veranschlagen. Im Haushaltsjahr 2005 sind hierfür keine Mittel eingestellt.

Bürgermeister Bertele trug vor, dass die Einwohner bereit wären, beim Ausbau des Pflasters mitzuhelfen. Hierdurch könnten ca. 10.000,00 € Ausbaukosten gespart werden. Eventuell könnte sich durch den Verkauf des Pflasters ein Erlös ergeben.

 

Ein Gemeinderat sah ein Engagement der Anwohner bei den Bauarbeiten skeptisch. Dies habe bei den Bauarbeiten im unteren Bereich der Hölderlinstraße nicht gut funktioniert. Er erklärt den Hergang der Planung und Erschließung des Gebiets sowie die Gestaltung der Hölderlinstraße, die nach einem Bundesmodell in Unterhaching vorgenommen wurde. Er stimmte den Anwohnern im Ergebnis zu. Eine neue Gestaltung der Straße sollte jedoch reiflich überlegt werden.

 

Ein weiterer Gemeinderat verwies auf Gespräche mit den Anwohnern. Diese wünschten eine Auswechslung des Belags, da der Lärm beim Befahren der Pflasterflächen enorm sei und eine Gleichbehandlung mit den Anliegern im unteren Bereich der Hölderlinstraße nicht verwehrt werden könne.

 

Demgegenüber wurde die Auffassung vertreten, dass vorrangig eine Lösung zur Beruhigung des Verkehrs gefunden werden müsse. Nicht alle Anwohner fühlten sich gleichermaßen gestört. Aus dem Gremium kam ferner der Vorschlag, schnell fahrende PKW-Lenker gezielt anzusprechen, da diese auch im besagten Gebiet wohnen würden. Weiter wurden in der Diskussion die knappen Finanzmittel zu bedenken gegeben.

 

Im Hinblick auf eine Gesamtkonzeption beschloss der Gemeinderat dann einstimmig, eine Ortsbesichtigung unter Beteiligung des Ingenieurbüros Rimmele sowie der Anwohner vorzunehmen. Die weitere Beratung und Entscheidung wird bis zur Haushaltsplanberatung 2006 zurückgestellt.

 

1. Änderung des Bebauungsplanes „Im Gäßle“

Der Gemeinderat hatte am 21.06.2004 und 20.01.2005 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Im Gäßle“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern. Die öffentliche Auslegung wurde durchgeführt in der Zeit vom 28.03. bis 28.04.2005 und bekannt gemacht im Mitteilungsblatt der Gemeinde, Nr. 11, vom 18.03.2005.

 

Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 15.02.2005 maßgebend.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen einer Einzel- und/oder Doppelhausbebauung auf den Flurstücken 13/9 und 13/14 geschaffen werden mit folgenden planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen:

 

Einzel- oder Doppelhausbebauung, allgemeines Wohngebiet, GRZ: 0,4, GFZ: 0,5, Satteldach, Einzel- oder Doppelhäuser, bei Doppelhäusern: je 1 Wohneinheit, DN: mindestens 30°, TH: max. 5,00 m, FH: maximal 8,50 m, wobei der Bezugspunkt für die Bemessung der Firsthöhe das Maß zwischen First und dem bestehendem Gelände am Hausgrund an der Hangseite bzw. der jeweils höheren Seite des Geländes ist; Firstrichtung bei Einzelhäusern: Nord-Süd und bei Doppelhäusern: Ost-West

 

Bei der öffentlichen Auslegung wies die EnBW auf eine bestehende 0,4 KV – Freileitung hin.

Nach Ende der förmlichen Frist wurde eine Stellungnahme ein, die sich insbesondere die

Zufahrt bzw. das Geh- und Fahrrecht auf dieser Zufahrt bezog. Eine weitere telefonische

Anregung hatte eine Reduzierung der geplanten Bauplätze von vier auf drei zum Ziel.  

Bei einer Enthaltung beschloss der Gemeinderat die Billigung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im Gäßle“. Der Stellungnahme wurde nicht entsprochen, weil sie zum einen verspätet einging und zum anderen privatrechtliche Regelungen betrifft. Eine Reduzierung auf 3 Bauplätze war nicht mehr möglich, da bereits ein Bauantrag genehmigt wurde und ein Kaufvertrag für ein weiteres Grundstück vorliegt.

 

Baugesuche

In der Sitzung galt es, 3 Baugesuche zu behandeln. Einem wintergartenähnlichen Wohnhausanbau  auf einem Grundstück an der Straße „Im Gäßle“ wurde einstimmig zugestimmt. Eine einstimmige Zustimmung fand ferner ein An- und Umbau beim bestehenden Gebäude zur Mutterkuhhaltung und zur Bullenmast an einem landwirtschaftlichen Betrieb in Beutelreusch.

Ein An- bzw. Umbau bei einem Wohnhaus in Buch wurde geringfügig anders ausgeführt, als im ursprünglichen Plan beabsichtigt. Bei zwei Enthaltungen wurde auch dieser Tekturplanung zugestimmt.

 

Sonstiges, Bekanntgaben

 

Verkehrsberuhigung in Buch

Bürgermeister Bertele trug vor, dass ein Antrag zum Einbau von verkehrsberuhigenden Maßnahmen am Ortseingang von Buch (aus Richtung Essendorf kommend) vorliege.

Hierzu zeigt Bürgermeister Bertele Bilder aus Vöhringen, wo im Nebelhornweg entsprechende Einbauten vorgenommen wurden. Den Berichten aus dem Vöhringer Rathaus zufolge habe es über diese Verkehrsberuhigungsmaßnahmen erhebliche Beschwerden gegeben.

Er schlägt vor, die Örtlichkeit zunächst zu besichtigen.

 

Flächennutzungsplan der Stadt Senden

Die Stadt Senden betreibt ein Änderungsverfahren zur Anpassung des Flächennutzungsplanes an die bestehende Flächennutzung. Dieses dient ausschließlich der Zusammenfassung, Aktualisierung und Digitalisierung der Planunterlagen.

Das Verfahren wurde einstimmig zur Kenntnis genommen und es wurden keine Einwände erhoben.

 

Friedhof Unterkirchberg

Auf die Anfrage eines Gemeinderates in einer vorangegangenen Sitzung berichtete Bürgermeister Bertele, dass die Grabplätze im Friedhof Unterkirchberg, in Anlehnung an die Grabplatzvergaben der vergangenen Jahre, noch etwa 7 Jahre reichen werden.

 

Aufarbeitung des Archivs durch Dr. Kindl

Bürgermeister Bertele gab bekannt, dass der Archivar Dr. Kindl ab 06.06.2005 die Aufarbeitung des Archivs fortführen werde. Nach Oberkirchberg folgt nun der Teil der früheren Gemeinde Unterkirchberg.

 

83 Jahre Mitgliedschaft bei der Raiffeisenbank Illerkirchberg

Bürgermeister Bertele berichtete, dass die Raiba Donau-Iller eG die Gemeinde Illerkirchberg für mittlerweile 83-jährige Mitgliedschaft geehrt und sich für die jahrzehntelange Zusammenarbeit bedankt hat.

 

CO2-Vermeidung durch Strombezug von der LichtBlick GmbH

Die LichtBlick GmbH bescheinigte der Gemeinde Illerkirchberg, durch den Bezug von LichtBlick-Strom jährlich 265,85 Tonnen zurechenbare CO2-Emissionen zu vermeiden.

 

Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.