Bericht über die Gemeinderatssitzung am 14.04.2005 im
Bürgersaal des Amtshauses Oberkirchberg
Der Vorsitzende, Bürgermeister Bertele,
begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates, die Mitarbeiter der Presse, Frau
Angela Häussler von der NUZ und Herrn Franz Glogger von der SWP, sowie Herrn
Manfred Kornmayer von der Verwaltung und Herrn Leander Missel vom
Verwaltungsverband. Er stellte fest, dass zur Gemeinderatssitzung rechtzeitig
schriftlich unter Angabe der Tagesordnung geladen und das Gremium beschlussfähig
war.
Die Protokolle der
öffentlichen und der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.03.2005 gab er dem
Gemeinderat durch Auflegen bekannt.
Bürgermeister Bertele berichtete über die neuen,
landesweit empfohlenen Richtsätze. Er bedankte sich bei allen Kindergärten
für die geleistete Arbeit und insbesondere dafür, dass Zusatzangebote weit über
den ansonst üblichen Standard angeboten werden. Mit dem neuen
Tagesbetreuungsausbaugesetz kämen neue Aufgaben auf die Kindergärten zu. Der
Gemeindetag hatte den Kommunen kürzlich empfohlen, in Anbetracht noch
andauernder Verhandlungen über die Finanzierung noch nicht in Vorleistung zu
gehen. Im Hinblick auf die veränderten Anforderungen informierte der
Vorsitzende den Gemeinderat über grundsätzliche Eckpunkte im
Kindergartenbereich.
Die Vertreter des Gemeindetages Baden-Württemberg,
des Städtetags Baden-Württemberg der Erzdiözese Freiberg, der Diözese
Rottenburg/Stuttgart, der Evang. Landeskirche in Baden, der Evang. Landeskirche
in Württemberg, des Diakonischen Werks der Evang. Landeskirche in Baden, des
Evang. Landesverbandes für Kindertagesstätten in Württemberg, des
Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg und des Landesverbandes Kath.
Kindertagesstätten in der Diözese Rottenburg/Stuttgart kamen überein, im
Hinblick auf die längere Laufzeit des Tarifabschlusses für den öffentlichen
Dienst die neuen Richtsatzempfehlungen in zwei Stufen für die Kindergartenjahre
2005/2006 und 2006/2007 festzulegen. Dadurch soll auch eine längere
Planungssicherheit geschaffen werden.
Bürgermeister Bertele verwies darauf, dass in
Illerkirchberg die Gebühren entsprechend dem Landesrichtsatz laut nachstehender
Tabelle erhoben werden.
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2005/2006 |
2006/2007 |
||
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12
Monate |
11
Monate |
12
Monate |
11
Monate |
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Euro |
Euro |
Euro |
Euro |
für das Kind aus einer
Familie mit 1 Kind |
75 |
82 |
77 |
84 |
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|
|
für ein Kind aus einer
Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren |
57 |
62 |
59 |
64 |
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für ein Kind aus einer
Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren |
38 |
41 |
39 |
43 |
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|
|
|
für ein Kind aus einer
Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren |
13 |
14 |
13 |
14 |
Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten
(durchgehend 6 Stunden) kann für die ab dem Kindergartenjahr 2005/2006
festgelegten/empfohlenen Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 %, bei
Halbtagsgruppen eine Reduzierung von bis zu 25 % gerechtfertigt sein.
Basis hierfür bleibt, dass ein jeweils erhöhter bzw. reduzierter Aufwand
vorhanden ist.
Für sonstige Angebotsformen (insbesondere Kleinkind-
bzw. Ganztagsbetreuung) erfolgt derzeit keine landesweite Empfehlung zur Höhe
der Elternbeiträge.
Elternbeiträge in Illerkirchberg (seit 01.09.2004):
für das Kind aus einer
Familie mit 1 Kind |
73 € |
|
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für ein Kind aus einer
Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren |
55 € |
|
|
für ein Kind aus einer
Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren |
37 € |
|
|
für ein Kind aus einer
Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren |
12 € |
In vorangegangenen Beratungen wurde angeregt, die
Leistungen in Kindergärten, die über das übliche Maß der Regelkindergärten
hinausgehen, auch bei den Gebühren angemessen zu berücksichtigen. So werden
zwischenzeitlich durch die Kindergärten unter anderem angeboten:
- verlängerte Öffnungszeiten
- Betreuung von Kindern unter 3 Jahren
- Ferienbetreuung für Grundschulkinder
- Aufnahme integrationsbedürftiger Kinder
- Sprachförderung
- Spielstunden in englischer Sprache
Für diese Zusatzleistungen kann nach den
Empfehlungen ein angemessener Zuschlag gerechtfertigt sein. Allein für
verlängerte Öffnungszeiten wird ein Zuschlag von bis zu 25 % von den
Landesverbänden als angemessen vorgeschlagen.
Die allgemeinen Kindergartenbeiträge wurden auch für
die Aufnahme von unter 3-jährigen Kindern angesetzt. Während der bisherigen
Einführungsphase werden im Kindergarten St. Franziskus Oberkirchberg die
Elternbeiträge für die unter 3-jährigen Kinder gestaffelt nach der tageweisen
Inanspruchnahme des Kindergartenplatzes. Jedes unter-3-jährige Kind beansprucht
nach der Betriebserlaubnis jeweils 2 Kindergartenplätze. Zur Diskussion steht
die Frage, ob dieser Umstand künftig in den Gebühren berücksichtigt werden
soll.
In der Sitzung vom 17.03.2005 wurde die Verwaltung
gebeten, dem Gemeinderat über die Aufnahme auswärtiger Kinder in den
Kindergärten zu berichten.
Folgende Angaben liegen vor:
Antoniuskindergarten: |
0 auswärtige Kinder |
Josefskindergarten: |
0 auswärtige Kinder |
Franziskuskindergarten: |
8 auswärtige Kinder |
Der Franziskuskindergarten der Kirchengemeinde
Oberkirchberg nimmt auswärtige Kinder auf, wenn freie Plätze zur Verfügung
stehen und die Aufnahme begründet wird. Es werden die allgemein festgesetzten
Elternbeiträge erhoben. Weiterer Kostenersatz, z.B. von den Wohnsitzgemeinden,
werden nicht erhoben.
Der Gemeinderat hat sich in seiner Klausurtagung am
04.03.2005 mit den neuen Aufgaben nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)
befasst. Auf der Grundlage einer Bedarfsermittlung wurden die künftigen
Anforderungen und Lösungsmöglichkeiten diskutiert. Hierzu wurde die Beratung
des Landesverbandes Katholischer Kindertagesstätten eingeholt.
Einige Anforderungen werden bereits erfüllt und
angeboten (verlängerte Öffnungszeiten, Aufnahme unter-3-jähriger Kinder, ...).
Weitere Anforderungen ergeben sich insbesondere für eine Mittagsbetreuung.
Hierzu wird der Landesverband Lösungsmöglichkeiten für Illerkirchberg erarbeiten
und der Gemeinde vorstellen. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat dann
vorgestellt.
Derzeit liegen die Gebühren in anderen Kommunen
Baden-Württembergs für die Ganztagsbetreuung zwischen 100,00 € und 700,00 €
monatlich.
Ein
Gemeinderat stellte fest, dass derzeit jedes 3-jährige Kind in Illerkirchberg
einen Kindergartenplatz habe. Bei Platzmangel könnten einzelne Gruppen auf
verlängerte Öffnungszeiten verzichten und damit ihre Kapazität von 25 auf 28
Plätze erhöhen. Für unter-3-jährige Kinder wären höhere Beiträge zu überlegen.
Hinsichtlich
der angefragten Betreuung unter-3-jähriger Kinder in Unterkirchberg teilt
Bürgermeister Bertele mit, dass eine Besichtigung des Kindergartens St. Josef
stattfand. Im Josefskindergarten könnten die Voraussetzungen dafür mit relativ
geringem Aufwand geschaffen werden.
Ein Gemeinderat verwies auf Wartelisten beim
Franziskus-Kindergarten für die Betreuung unter-3-Jähriger.
Schließlich wurde vorgeschlagen, den Einstieg in die
Ganztagesbetreuung mit der Einrichtung einer Möglichkeit zum Mittagessen im
Antonius-Kindergarten zu schaffen. Die Aufnahme auswärtiger Kinder und die
entsprechenden Kosten sollen beraten werden.
Im Anschluss an diese Informationen und
grundsätzlichen Diskussionen beschloss der Gemeinderat, die weitere Beratung
zunächst im gemeinsamen Kindergartenausschuss
fortzuführen.
Betreuungsgruppen an der Grundschule
(bisherige Kernzeit- und
Nachmittagsbetreuung)
An der Grundschule Illerkirchberg findet durch
Elterninitiativen seit September 1999 eine Kernzeitbetreuung und seit Januar
2004 eine zusätzliche Nachmittagsbetreuung statt. Dabei handelt es sich um ein
freiwilliges Betreuungsangebot der Gemeinde. Derzeit werden
35 Grundschüler in der Kernzeit und 7 Grundschüler in der Nachmittagszeit
betreut.
Für diese inzwischen gefestigte Einrichtung sollen
eine Benutzungsordnung und Gebührenordnung erlassen werden. Aus der Mitte des
Gemeinderates wurde klargestellt, dass Unterrichtsausfall in erster Linie durch
die Grundschule selbst im Rahmen der Verlässlichkeit abgedeckt werden muss.
Bei entsprechend langer Betreuungszeit haben die
Kinder Gelegenheit und werden dabei vom Betreuungspersonal unterstützt,
mitgebrachtes Essen zuzubereiten.
Bürgermeister Bertele betonte, dass die
Betreuungsgebühren derzeit unverändert bleiben sollen. Der sich aus der
Gebührenkalkulation ergebende Abmangel werde laufend überprüft und zur Beratung
bei der nächsten Haushaltsdebatte vorgelegt. Mit den vorliegenden Satzungen
sollen die bisherigen Regelungen im Wesentlichen nicht verändert, sondern nur
rechtlich abgesichert werden. Einstimmig wurden sodann die Benutzungs- und
Gebührenordnungen beschossen. Der Abdruck der Satzungen erfolgt als amtliche
Bekanntmachung.
Gebührenkalkulation für die Abwassergebühr (Gebührensenkung)
Bürgermeister Bertele erläuterte einleitend, dass in
den vergangenen Jahren im Abwasserbereich Gewinne erzielt wurden. Aus
rechtlichen Gründen, aber auch im Hinblick auf eine transparente
Gebührengerechtigkeit, gelte es, die Gebühren möglichst genau kostengerecht zu
erheben. Anschließend erklärte Leander Missel vom Gemeindeverwaltungsverband
die Kalkulationsansätze.
Die Abwassergebühr beträgt seit
01.05.1998 unverändert 3,70 DM/m³ bzw. 1,89178 €/m³.
Durch stark schwankende Aufwendungen,
insbesondere im Bereich der Kanalisationsunterhaltung, sind in den Jahren 2001
bis 2003 Überschüsse entstanden. Diese sind gegenüber dem Gebührenzahler
nach § 9 Abs. 2 KAG wieder auszugleichen. Durch Gemeinderatsbeschluss vom
21.06.2004 wurden hierzu festgestellt:
Haushaltsjahr 2001, noch
auszugleichen: |
9.910,41 € |
Haushaltsjahr 2002, noch
auszugleichen: |
42.582,92 € |
Haushaltsjahr 2003, noch
auszugleichen: |
93.231,34 € |
Haushaltsjahr 2004, voraussichtliches
Ergebnis: |
14.686,00 € |
Nach dem voraussichtlichen
Rechnungsergebnis für das Haushaltsjahr 2004 gehen die Überschüsse zwar zurück,
werden aber nicht zur Abdeckung von Fehlbeträgen benötigt, sodass diese über
eine Gebührensenkung dem Gebührenzahler wieder gutzuschreiben sind.
Es errechnet sich somit ab 01.05.2005
eine Senkung der Abwassergebühr von 1,89178 €/m³ auf 1,60 €/m³.
Leander Missel wies jedoch darauf hin,
dass bei einer Aufzehrung der bisherigen Überschüsse oder bei einer
entsprechenden Veränderung der Kostensituation auch wieder eine Erhöhung
notwendig werden kann. Die Abwassergebühren werden möglichst kostengetreu
umgesetzt.
Zwei Gemeinderäte empfahlen, die
Gebühren beizubehalten und entsprechend mehr Haushaltsmittel in der
Kanalunterhaltung und -sanierung aufzuwenden. Ein Gemeinderat schlug vor, die
Gebühr nur auf 1,70
€/m³ zu senken. Bei 4 Enthaltungen beschloss der Gemeinderat sodann, die Gebühr
- wie neu kalkuliert - zu senken.
Regionalverband Donau-Iller: Gewinnung und
Sicherung von Bodenschätzen
Durch den Regionalverband Donau-Iller wurde ein
Teilabschnitt des Regionalplanes mit dem Titel „Gewinnung und Sicherung der
oberflächennahen Rohstoffe Kies und Sand, Kalkstein, Ton bzw. Lehm und
Bentonit“ fortgeschrieben. Anhand geologischer Untersuchungen wurden Standorte
nach einem 3-Stufen-System (hohe, mittlere und geringe Abbauwürdigkeit)
bewertet. Anschließend wurden alle den Kiesabbau ausschließenden Tabuflächen,
wie vor allem Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete und Bannwälder,
flächendeckend erfasst. Außerdem wurden alle Naturraumpotenziale, die von einem
Rohstoffabbau zerstört bzw. nachhaltig beeinträchtigt werden könnten,
flächendeckend ebenfalls nach 3 Schutzwürdigkeitsstufen bewertet.
Die Gemeinde Illerkirchberg ist von der
Teilfortschreibung des Regionalplanes nicht direkt betroffen, weil es im
Gemarkungsbereich der Gemeinde keine abbauwürdigen Bodenschätze gibt. Der
nächstliegende, von der Fortschreibung betroffene Standort befindet sich in
Humlangen (Ton-/Lehmabbau). Einstimmig beschloss der Gemeinderat, der
Teilfortschreibung des Regionalplanes zuzustimmen.
Planfeststellungsverfahren zur
Straßenverbindung (Querspange) zwischen dem Wiblinger Ring und der L 260
Das Regierungspräsidium Tübingen
verständigte die Gemeinde vom Planfeststellungsverfahren zum Neubau einer
Straßenverbindung zwischen dem Wiblinger Ring und der Landesstraße L 260.
Der Begründung ist unter anderem zu
entnehmen, dass das Altdorf Wiblingen durch die Querspange vor einem weiteren
Anwachsen des Verkehrs um 10 % geschützt werden soll.
Der Vorteil dieser Querspange besteht
für die Bürgerschaft von Illerkirchberg sicherlich darin, dass der Weg ins
Donautal kürzer und besser wird. Gleichzeitig gewinnt diese Strecke mit dem
Wegfall des Nadelöhrs in Wiblingen an Attraktivität und kann die Verkehrsströme
durch Unter- und Oberkirchberg anschwellen lassen. Nicht zuletzt könnte ein
Anreiz für Mautumfahrer geschaffen werden. Im Hinblick darauf empfahl
Bürgermeister Bertele, nochmals, die Beibehaltung der Tonnagebeschränkung an
der neu errichteten Illerbrücke zu fordern.
In
der Diskussion sprachen sich die Gemeinderäte mehrheitlich dafür aus, die
überregionalen Straßen B 28 und B 30 in ihrer Attraktivität so zu verbessern,
dass der überregionale Verkehr auch auf diesen stattfindet. Außerdem wurde als
weitere Verbesserungsmaßnahme vorgeschlagen, die Abfahrt von der B 30 in die K
9915 (Wiblinger Allee) und von dort ins Donautal weiter zu verbessern, damit
der Verkehr dort zügiger abfließen kann.
Einstimmig wurde nachstehender Beschluss gefasst:
Nach Auffassung der Gemeinde
Illerkirchberg steigt mit der Querspange die Attraktivität einer Abkürzung
Senden-Ulm-Donautal. Dies lässt einen weiteren Anstieg der jetzt schon hohen
Verkehrsdichte auf der Landesstraße L 260 befürchten.
Die Gemeinde beantragt eine
Verbesserung der überörtlichen Straßenführungen auf der B 30 und der B 28,
zum Beispiel durch Beschilderungen, sowie Maßnahmen zur Verbesserung des
Verkehrsflusses von den überörtlichen Straßen über die K 9915 ins
Industriegebiet Ulm-Donautal.
Die
Gemeinde beantragt weiter, die Sperrung der Illerbrücke auf 7,5 to
beizubehalten, da dies sonst einen Anreiz für den Schwerlastverkehr
(Abkürzungen und Mautverweigerungen)
darstellt.
Baugesuche
Einem Baugesuch für ein Wohnhaus mit Doppelgarage im
Bebauungsplan „Beim Fälltor“, im Wiesengrund entsprach allen Bestimmungen des
Bebauungsplanes. Einstimmig wurde dem Baugesuch zugestimmt.
Ein weiteres Baugesuch
bezog sich auf ein Einfamilienhaus mit Garage im Bereich des aus den siebziger
Jahren stammenden Bebauungsplan „Illerstraße“. Bedingt durch die mittlerweile eingetretene
Änderung des Baustiles waren mehrere Befreiungen erforderlich. Das Gebäude
entspricht einem heute typischer Weise errichteten Wohnhaus. Für die
beantragten Befreiungen gab es außerdem in der Umgebung Bezugsfälle. Die
nachbarlichen Einverständnisse lagen bereits vor. Dem Baugesuch wurde sodann
einstimmig zugestimmt.
Im Rahmen der
Baugesuche wurde schließlich dem Abbruch eines Wohnhauses an der Hauptstraße
nach einem Brand zugestimmt.
Bekanntgaben
Rauchverbot in der Gemeindehalle
Bürgermeister Bertele informierte, das der
Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 17.03.2005 im Zusammenhang
mit der Hallennutzung beschloss, für die Gemeindehalle ein Rauchverbot
auszusprechen. Ausschließlich im Foyer bleibt Rauchen erlaubt. Auch sogenannten
Stiefelgang ist damit das Rauchen untersagt.
Nutzung des Großen Saals im Rathaus Unterkirchberg
Der
Gemeinderat beschloss in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 17.03.2005, den
Großen Saal im Rathaus Unterkirchberg weiterhin für private Feiern nicht zur
Verfügung zu stellen.
Terminfestlegung Einweihung Gedenkstätte an
Schreckensnacht
Die Einweihung der Gedenkstätte am Lettenbergweg
findet statt am 25.04.2005, 18:30 Uhr.
Frühlingskonzert der
Chorgemeinschaft Unterkirchberg
Die Chorgemeinschaft
Unterkirchberg lädt den Gemeinderat zu ihrem Frühlingskonzert am Sonntag,
17.04.2005 um 17:00 Uhr in den Großen Saal des Rathauses Unterkirchberg ein.
Sicherheitsüberprüfung der
Kinderspielplätze
An manchen Spielgeräten sind
Erneuerungen und Reparaturen erforderlich. Bürgermeister Bertele fragte den
Gemeinderat, ob die frühere Spielplatzkommission dies wieder übernehmen wolle.
Die Gemeinderäte äußerten, dass diese Arbeiten von der Gemeindeverwaltung
erledigt werden sollen.
Städtebauförderung
Die Landsiedlung Baden-Württemberg
bietet dem Gemeinderat an, über die Möglichkeiten der Städtebaufinanzierung zu
informieren. Die Gemeinderäte bekundeten dazu ihr Interesse. Diese Information
soll in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 09.06.2005 erfolgen.
Verschmutzungen auf dem
Friedhof Oberkirchberg
Die in der Sitzung vom
18.11.2004 reklamierte Verschmutzung durch Früchte auf dem Friedhof
Oberkirchberg ist zwischenzeitlich nicht mehr sichtbar. Weiteres soll in der
Angelegenheit daher nicht unternommen und die gepflanzten Bäume belassen
werden.
Winterdienst 2004/2005
Bürgermeister Bertele
bedankte sich beim Bauhof für den überdurchschnittlich aufwendigen
Winterdienstes der letzten Saison. In vielen Nächten und an Wochenenden musste
der Bauhof Einsätze fahren. Insgesamt waren 850 Arbeitsstunden (sonst: ca. 550
Arbeitsstunden) erforderlich. Es wurden ca. 64 to Salz (sonst: 40 to) benötigt.
Die Bauhofkosten belaufen sich auf ca. 41.000,00 € (sonst: ca. 25.000,00 €).
Sprechstunden der
Abgeordneten
Den Parlamentsabgeordneten
wird der Besprechungsraum im Rathaus Unterkirchberg für Bürgersprechstunden zur
Verfügung gestellt.