Bericht über die Gemeinderatssitzung am 14.04.2005 im Bürgersaal des Amtshauses Oberkirchberg

 

Der Vorsitzende, Bürgermeister Bertele, begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates, die Mitarbeiter der Presse, Frau Angela Häussler von der NUZ und Herrn Franz Glogger von der SWP, sowie Herrn Manfred Kornmayer von der Verwaltung und Herrn Leander Missel vom Verwaltungsverband. Er stellte fest, dass zur Gemeinderatssitzung rechtzeitig schriftlich unter Angabe der Tagesordnung geladen und das Gremium beschlussfähig war.

Die Protokolle der öffentlichen und der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.03.2005 gab er dem Gemeinderat durch Auflegen bekannt.

 

Kindergartenangelegenheiten

Bürgermeister Bertele berichtete über die neuen, landesweit empfohlenen Richtsätze. Er bedankte sich bei allen Kindergärten für die geleistete Arbeit und insbesondere dafür, dass Zusatzangebote weit über den ansonst üblichen Standard angeboten werden. Mit dem neuen Tagesbetreuungsausbaugesetz kämen neue Aufgaben auf die Kindergärten zu. Der Gemeindetag hatte den Kommunen kürzlich empfohlen, in Anbetracht noch andauernder Verhandlungen über die Finanzierung noch nicht in Vorleistung zu gehen. Im Hinblick auf die veränderten Anforderungen informierte der Vorsitzende den Gemeinderat über grundsätzliche Eckpunkte im Kindergartenbereich.

 

Landesrichtsatz für die Kindergartengebühren

Die Vertreter des Gemeindetages Baden-Württemberg, des Städtetags Baden-Württemberg der Erzdiözese Freiberg, der Diözese Rottenburg/Stuttgart, der Evang. Landeskirche in Baden, der Evang. Landeskirche in Württemberg, des Diakonischen Werks der Evang. Landeskirche in Baden, des Evang. Landesverbandes für Kindertagesstätten in Württemberg, des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg und des Landesverbandes Kath. Kindertagesstätten in der Diözese Rottenburg/Stuttgart kamen überein, im Hinblick auf die längere Laufzeit des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst die neuen Richtsatzempfehlungen in zwei Stufen für die Kindergartenjahre 2005/2006 und 2006/2007 festzulegen. Dadurch soll auch eine längere Planungssicherheit geschaffen werden.

 

Bürgermeister Bertele verwies darauf, dass in Illerkirchberg die Gebühren entsprechend dem Landesrichtsatz laut nachstehender Tabelle erhoben werden.

 

2005/2006

2006/2007

 

12 Monate

11 Monate

12 Monate

11 Monate

 

 

 

 

 

 

Euro

Euro

Euro

Euro

für das Kind aus einer Familie mit

1 Kind

75

82

77

84

 

 

 

 

 

für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren

57

62

59

64

 

 

 

 

 

für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren

38

41

39

43

 

 

 

 

 

für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren

13

14

13

14

 

Verlängerte Öffnungszeiten/Halbtagskindergarten

Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend 6 Stunden) kann für die ab dem Kindergartenjahr 2005/2006 festgelegten/empfohlenen Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 %, bei Halbtagsgruppen eine Reduzierung von bis zu 25 % gerechtfertigt sein. Basis hierfür bleibt, dass ein jeweils erhöhter bzw. reduzierter Aufwand vorhanden ist.

 

Sonstige Angebotsformen

Für sonstige Angebotsformen (insbesondere Kleinkind- bzw. Ganztagsbetreuung) erfolgt derzeit keine landesweite Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge.

 

Elternbeiträge in Illerkirchberg (seit 01.09.2004):

 

für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind

73 €

 

 

für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren

55 €

 

 

für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren

37 €

 

 

für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren

12 €

 

Zuschlag für erhöhte Leistungen der Kindergärten

In vorangegangenen Beratungen wurde angeregt, die Leistungen in Kindergärten, die über das übliche Maß der Regelkindergärten hinausgehen, auch bei den Gebühren angemessen zu berücksichtigen. So werden zwischenzeitlich durch die Kindergärten unter anderem angeboten:

- verlängerte Öffnungszeiten

- Betreuung von Kindern unter 3 Jahren

- Ferienbetreuung für Grundschulkinder

- Aufnahme integrationsbedürftiger Kinder

- Sprachförderung

- Spielstunden in englischer Sprache

 

Für diese Zusatzleistungen kann nach den Empfehlungen ein angemessener Zuschlag gerechtfertigt sein. Allein für verlängerte Öffnungszeiten wird ein Zuschlag von bis zu 25 % von den Landesverbänden als angemessen vorgeschlagen.

 

Gebühren für Kinder unter 3 Jahren

Die allgemeinen Kindergartenbeiträge wurden auch für die Aufnahme von unter 3-jährigen Kindern angesetzt. Während der bisherigen Einführungsphase werden im Kindergarten St. Franziskus Oberkirchberg die Elternbeiträge für die unter 3-jährigen Kinder gestaffelt nach der tageweisen Inanspruchnahme des Kindergartenplatzes. Jedes unter-3-jährige Kind beansprucht nach der Betriebserlaubnis jeweils 2 Kindergartenplätze. Zur Diskussion steht die Frage, ob dieser Umstand künftig in den Gebühren berücksichtigt werden soll.

 

Aufnahme auswärtiger Kinder

In der Sitzung vom 17.03.2005 wurde die Verwaltung gebeten, dem Gemeinderat über die Aufnahme auswärtiger Kinder in den Kindergärten zu berichten.

Folgende Angaben liegen vor:

 

Antoniuskindergarten:

0 auswärtige Kinder

Josefskindergarten:

0 auswärtige Kinder

Franziskuskindergarten:

8 auswärtige Kinder

 

Der Franziskuskindergarten der Kirchengemeinde Oberkirchberg nimmt auswärtige Kinder auf, wenn freie Plätze zur Verfügung stehen und die Aufnahme begründet wird. Es werden die allgemein festgesetzten Elternbeiträge erhoben. Weiterer Kostenersatz, z.B. von den Wohnsitzgemeinden, werden nicht erhoben.

 

Ausweitung der Betreuungsleistungen

Der Gemeinderat hat sich in seiner Klausurtagung am 04.03.2005 mit den neuen Aufgaben nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) befasst. Auf der Grundlage einer Bedarfsermittlung wurden die künftigen Anforderungen und Lösungsmöglichkeiten diskutiert. Hierzu wurde die Beratung des Landesverbandes Katholischer Kindertagesstätten eingeholt.

Einige Anforderungen werden bereits erfüllt und angeboten (verlängerte Öffnungszeiten, Aufnahme unter-3-jähriger Kinder, ...). Weitere Anforderungen ergeben sich insbesondere für eine Mittagsbetreuung. Hierzu wird der Landesverband Lösungsmöglichkeiten für Illerkirchberg erarbeiten und der Gemeinde vorstellen. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat dann vorgestellt.

 

Derzeit liegen die Gebühren in anderen Kommunen Baden-Württembergs für die Ganztagsbetreuung zwischen 100,00 € und 700,00 € monatlich.

Ein Gemeinderat stellte fest, dass derzeit jedes 3-jährige Kind in Illerkirchberg einen Kindergartenplatz habe. Bei Platzmangel könnten einzelne Gruppen auf verlängerte Öffnungszeiten verzichten und damit ihre Kapazität von 25 auf 28 Plätze erhöhen. Für unter-3-jährige Kinder wären höhere Beiträge zu überlegen.

Hinsichtlich der angefragten Betreuung unter-3-jähriger Kinder in Unterkirchberg teilt Bürgermeister Bertele mit, dass eine Besichtigung des Kindergartens St. Josef stattfand. Im Josefskindergarten könnten die Voraussetzungen dafür mit relativ geringem Aufwand geschaffen werden.

Ein Gemeinderat verwies auf Wartelisten beim Franziskus-Kindergarten für die Betreuung unter-3-Jähriger.

Schließlich wurde vorgeschlagen, den Einstieg in die Ganztagesbetreuung mit der Einrichtung einer Möglichkeit zum Mittagessen im Antonius-Kindergarten zu schaffen. Die Aufnahme auswärtiger Kinder und die entsprechenden Kosten sollen beraten werden.

 

Im Anschluss an diese Informationen und grundsätzlichen Diskussionen beschloss der Gemeinderat, die weitere Beratung zunächst im gemeinsamen Kindergartenausschuss  fortzuführen.

 

Betreuungsgruppen an der Grundschule

(bisherige Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung)

An der Grundschule Illerkirchberg findet durch Elterninitiativen seit September 1999 eine Kernzeitbetreuung und seit Januar 2004 eine zusätzliche Nachmittagsbetreuung statt. Dabei handelt es sich um ein freiwilliges Betreuungsangebot der Gemeinde. Derzeit werden 35 Grundschüler in der Kernzeit und 7 Grundschüler in der Nachmittagszeit betreut.

 

Für diese inzwischen gefestigte Einrichtung sollen eine Benutzungsordnung und Gebührenordnung erlassen werden. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde klargestellt, dass Unterrichtsausfall in erster Linie durch die Grundschule selbst im Rahmen der Verlässlichkeit abgedeckt werden muss.

Bei entsprechend langer Betreuungszeit haben die Kinder Gelegenheit und werden dabei vom Betreuungspersonal unterstützt, mitgebrachtes Essen zuzubereiten.

 

Bürgermeister Bertele betonte, dass die Betreuungsgebühren derzeit unverändert bleiben sollen. Der sich aus der Gebührenkalkulation ergebende Abmangel werde laufend überprüft und zur Beratung bei der nächsten Haushaltsdebatte vorgelegt. Mit den vorliegenden Satzungen sollen die bisherigen Regelungen im Wesentlichen nicht verändert, sondern nur rechtlich abgesichert werden. Einstimmig wurden sodann die Benutzungs- und Gebührenordnungen beschossen. Der Abdruck der Satzungen erfolgt als amtliche Bekanntmachung.

 

Gebührenkalkulation für die Abwassergebühr (Gebührensenkung)

Bürgermeister Bertele erläuterte einleitend, dass in den vergangenen Jahren im Abwasserbereich Gewinne erzielt wurden. Aus rechtlichen Gründen, aber auch im Hinblick auf eine transparente Gebührengerechtigkeit, gelte es, die Gebühren möglichst genau kostengerecht zu erheben. Anschließend erklärte Leander Missel vom Gemeindeverwaltungsverband die Kalkulationsansätze.

 

Die Abwassergebühr beträgt seit 01.05.1998 unverändert 3,70 DM/m³ bzw. 1,89178 €/m³.

 

Durch stark schwankende Aufwendungen, insbesondere im Bereich der Kanalisationsunterhaltung, sind in den Jahren 2001 bis 2003 Überschüsse entstanden. Diese sind gegenüber dem Gebührenzahler nach § 9 Abs. 2 KAG wieder auszugleichen. Durch Gemeinderatsbeschluss vom 21.06.2004 wurden hierzu festgestellt:

Haushaltsjahr 2001, noch auszugleichen:

  9.910,41 €

Haushaltsjahr 2002, noch auszugleichen:

42.582,92 €

Haushaltsjahr 2003, noch auszugleichen:

93.231,34 €

Haushaltsjahr 2004, voraussichtliches Ergebnis:

14.686,00 €

 

Nach dem voraussichtlichen Rechnungsergebnis für das Haushaltsjahr 2004 gehen die Überschüsse zwar zurück, werden aber nicht zur Abdeckung von Fehlbeträgen benötigt, sodass diese über eine Gebührensenkung dem Gebührenzahler wieder gutzuschreiben sind.

Es errechnet sich somit ab 01.05.2005 eine Senkung der Abwassergebühr von 1,89178 €/m³ auf 1,60 €/m³.

Leander Missel wies jedoch darauf hin, dass bei einer Aufzehrung der bisherigen Überschüsse oder bei einer entsprechenden Veränderung der Kostensituation auch wieder eine Erhöhung notwendig werden kann. Die Abwassergebühren werden möglichst kostengetreu umgesetzt.

 

Zwei Gemeinderäte empfahlen, die Gebühren beizubehalten und entsprechend mehr Haushaltsmittel in der Kanalunterhaltung und -sanierung aufzuwenden. Ein Gemeinderat schlug vor, die Gebühr nur auf 1,70 €/m³ zu senken. Bei 4 Enthaltungen beschloss der Gemeinderat sodann, die Gebühr - wie neu kalkuliert - zu senken.

 

Regionalverband Donau-Iller: Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen

Durch den Regionalverband Donau-Iller wurde ein Teilabschnitt des Regionalplanes mit dem Titel „Gewinnung und Sicherung der oberflächennahen Rohstoffe Kies und Sand, Kalkstein, Ton bzw. Lehm und Bentonit“ fortgeschrieben. Anhand geologischer Untersuchungen wurden Standorte nach einem 3-Stufen-System (hohe, mittlere und geringe Abbauwürdigkeit) bewertet. Anschließend wurden alle den Kiesabbau ausschließenden Tabuflächen, wie vor allem Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete und Bannwälder, flächendeckend erfasst. Außerdem wurden alle Naturraumpotenziale, die von einem Rohstoffabbau zerstört bzw. nachhaltig beeinträchtigt werden könnten, flächendeckend ebenfalls nach 3 Schutzwürdigkeitsstufen bewertet.

 

Die Gemeinde Illerkirchberg ist von der Teilfortschreibung des Regionalplanes nicht direkt betroffen, weil es im Gemarkungsbereich der Gemeinde keine abbauwürdigen Bodenschätze gibt. Der nächstliegende, von der Fortschreibung betroffene Standort befindet sich in Humlangen (Ton-/Lehmabbau). Einstimmig beschloss der Gemeinderat, der Teilfortschreibung des Regionalplanes zuzustimmen.

 

Planfeststellungsverfahren zur Straßenverbindung (Querspange) zwischen dem Wiblinger Ring und der L 260

Das Regierungspräsidium Tübingen verständigte die Gemeinde vom Planfeststellungsverfahren zum Neubau einer Straßenverbindung zwischen dem Wiblinger Ring und der Landesstraße L 260.

Der Begründung ist unter anderem zu entnehmen, dass das Altdorf Wiblingen durch die Querspange vor einem weiteren Anwachsen des Verkehrs um 10 % geschützt werden soll.

 

Der Vorteil dieser Querspange besteht für die Bürgerschaft von Illerkirchberg sicherlich darin, dass der Weg ins Donautal kürzer und besser wird. Gleichzeitig gewinnt diese Strecke mit dem Wegfall des Nadelöhrs in Wiblingen an Attraktivität und kann die Verkehrsströme durch Unter- und Oberkirchberg anschwellen lassen. Nicht zuletzt könnte ein Anreiz für Mautumfahrer geschaffen werden. Im Hinblick darauf empfahl Bürgermeister Bertele, nochmals, die Beibehaltung der Tonnagebeschränkung an der neu errichteten Illerbrücke zu fordern.

In der Diskussion sprachen sich die Gemeinderäte mehrheitlich dafür aus, die überregionalen Straßen B 28 und B 30 in ihrer Attraktivität so zu verbessern, dass der überregionale Verkehr auch auf diesen stattfindet. Außerdem wurde als weitere Verbesserungsmaßnahme vorgeschlagen, die Abfahrt von der B 30 in die K 9915 (Wiblinger Allee) und von dort ins Donautal weiter zu verbessern, damit der Verkehr dort zügiger abfließen kann.

Einstimmig wurde nachstehender Beschluss gefasst:

Nach Auffassung der Gemeinde Illerkirchberg steigt mit der Querspange die Attraktivität einer Abkürzung Senden-Ulm-Donautal. Dies lässt einen weiteren Anstieg der jetzt schon hohen Verkehrsdichte auf der Landesstraße L 260 befürchten.

Die Gemeinde beantragt eine Verbesserung der überörtlichen Straßenführungen auf der B 30 und der B 28, zum Beispiel durch Beschilderungen, sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses von den überörtlichen Straßen über die K 9915 ins Industriegebiet Ulm-Donautal.

Die Gemeinde beantragt weiter, die Sperrung der Illerbrücke auf 7,5 to beizubehalten, da dies sonst einen Anreiz für den Schwerlastverkehr (Abkürzungen und Mautverweigerungen)

darstellt.

 

Baugesuche

Einem Baugesuch für ein Wohnhaus mit Doppelgarage im Bebauungsplan „Beim Fälltor“, im Wiesengrund entsprach allen Bestimmungen des Bebauungsplanes. Einstimmig wurde dem Baugesuch zugestimmt.

Ein weiteres Baugesuch bezog sich auf ein Einfamilienhaus mit Garage im Bereich des aus den siebziger Jahren stammenden Bebauungsplan „Illerstraße“. Bedingt durch die mittlerweile eingetretene Änderung des Baustiles waren mehrere Befreiungen erforderlich. Das Gebäude entspricht einem heute typischer Weise errichteten Wohnhaus. Für die beantragten Befreiungen gab es außerdem in der Umgebung Bezugsfälle. Die nachbarlichen Einverständnisse lagen bereits vor. Dem Baugesuch wurde sodann einstimmig zugestimmt.

Im Rahmen der Baugesuche wurde schließlich dem Abbruch eines Wohnhauses an der Hauptstraße nach einem Brand zugestimmt.

 

Bekanntgaben

 

Rauchverbot in der Gemeindehalle

Bürgermeister Bertele informierte, das der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 17.03.2005 im Zusammenhang mit der Hallennutzung beschloss, für die Gemeindehalle ein Rauchverbot auszusprechen. Ausschließlich im Foyer bleibt Rauchen erlaubt. Auch sogenannten Stiefelgang ist damit das Rauchen untersagt.

 

Nutzung des Großen Saals im Rathaus Unterkirchberg

Der Gemeinderat beschloss in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 17.03.2005, den Großen Saal im Rathaus Unterkirchberg weiterhin für private Feiern nicht zur Verfügung zu stellen.

 

Terminfestlegung Einweihung Gedenkstätte an Schreckensnacht

Die Einweihung der Gedenkstätte am Lettenbergweg findet statt am 25.04.2005, 18:30 Uhr.

 

Frühlingskonzert der Chorgemeinschaft Unterkirchberg

Die Chorgemeinschaft Unterkirchberg lädt den Gemeinderat zu ihrem Frühlingskonzert am Sonntag, 17.04.2005 um 17:00 Uhr in den Großen Saal des Rathauses Unterkirchberg ein.

 

Sicherheitsüberprüfung der Kinderspielplätze

An manchen Spielgeräten sind Erneuerungen und Reparaturen erforderlich. Bürgermeister Bertele fragte den Gemeinderat, ob die frühere Spielplatzkommission dies wieder übernehmen wolle. Die Gemeinderäte äußerten, dass diese Arbeiten von der Gemeindeverwaltung erledigt werden sollen.

 

Städtebauförderung

Die Landsiedlung Baden-Württemberg bietet dem Gemeinderat an, über die Möglichkeiten der Städtebaufinanzierung zu informieren. Die Gemeinderäte bekundeten dazu ihr Interesse. Diese Information soll in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 09.06.2005 erfolgen.

 

Verschmutzungen auf dem Friedhof Oberkirchberg

Die in der Sitzung vom 18.11.2004 reklamierte Verschmutzung durch Früchte auf dem Friedhof Oberkirchberg ist zwischenzeitlich nicht mehr sichtbar. Weiteres soll in der Angelegenheit daher nicht unternommen und die gepflanzten Bäume belassen werden.

 

Winterdienst 2004/2005

Bürgermeister Bertele bedankte sich beim Bauhof für den überdurchschnittlich aufwendigen Winterdienstes der letzten Saison. In vielen Nächten und an Wochenenden musste der Bauhof Einsätze fahren. Insgesamt waren 850 Arbeitsstunden (sonst: ca. 550 Arbeitsstunden) erforderlich. Es wurden ca. 64 to Salz (sonst: 40 to) benötigt. Die Bauhofkosten belaufen sich auf ca. 41.000,00 € (sonst: ca. 25.000,00 €).

 

Sprechstunden der Abgeordneten

Den Parlamentsabgeordneten wird der Besprechungsraum im Rathaus Unterkirchberg für Bürgersprechstunden zur Verfügung gestellt.