TAGESORDNUNG:
- Vorstellung des Archivs und des
Findbuchs durch Archivar Dr. Manfred Kindl
- Wahl eines
Gemeinderatsmitglieds zur Vereidigung und Verpflichtung des neuen
Bürgermeisters
a)
mit der Kath. Kirchengemeinde St. Sebastian Oberkirchberg
b)
mit der Kath. Kirchengemeinde St. Martin Unterkirchberg
- Kostenerstattung für
naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen
-
Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a-c BauGB
- Bebauungsplan „Im Gäßle – 1. Änderung“ – weiteres Vorgehen
- Bebauungsplan „Unterer Brühl“ - Satzungsbeschluss
- Tagesmütterverein Alb-Donau-Kreis e.V.
In
seiner letzten Sitzung vor dem Ausscheiden begrüßte Bürgermeister Lotter 13
Gemeinderäte, Herrn Archivar Dr. Kindl, den neu gewählten Bürgermeister, Herrn
Anton Bertele, Herrn Glogger von der Südwest Presse und eine große Anzahl von
Zuhörern.
Vor
der Sitzung besichtigte das Gemeinderatsgremium zusammen mit Archivar Dr. Kindl
das von ihm im Untergeschoss des Rathauses „Schultheißenhof“ eingerichtete
Archiv.
Ein Bürger wandte sich an den Gemeinderat wegen des
Baugebiets „Brühl“. Die Grundstückseigentümer hätten der Einlegung des
Kanals zugestimmt unter der Zusage der Gemeinde, das Baugebiet „Brühl“
auszuweisen. Seit dem Jahr 2000 würden nun die Prüfung und das
Bebauungsplanverfahren laufen. Damit sei der Sachverhalt ausreichend beraten.
Er bat nun den Gemeinderat um entsprechenden Beschluss.
In der Sitzung erläuterte Archivar Dr. Manfred Kindl seine bisherige Arbeit, die vertraglich mit der Gemeinde Blaustein und der Gemeinde Dornstadt fixiert ist. Herr Dr. Kindl ist mit 13 % seines Beschäftigungsentgelts zunächst für 3 Jahre bei der Gemeinde Illerkirchberg angestellt. In den vergangenen 2 Jahren hat er das Archiv für die frühere Gemeinde Oberkirchberg fertig gestellt und mit dem Teil Unterkirchberg begonnen.
Das Findbuch Oberkirchberg wurde der Gemeinde in Papierform und auf CD übergeben.
Wahl eines Gemeinderatsmitglieds zur Vereidigung und Verpflichtung des neuen Bürgermeisters
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mit Erlass vom
24.06.2004 die Wahl des Bürgermeisters am 25.04. und 16.05.2004 für gültig
erklärt.
Nach § 42 Abs. 6 der Gemeindeordnung ist der neue
Bürgermeister durch ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied in öffentlicher
Sitzung im Namen des Gemeinderats zu vereidigen und zu verpflichten. Diese
öffentliche Gemeinderatssitzung soll am Donnerstag, 26.08.2004 um
19:00 Uhr im Rathaus „Schultheißenhof“ Unterkirchberg, Großer Saal,
stattfinden.
Der Gemeinderat beschloss, den 1. Stv. Bürgermeister
und Gemeinderat Dr. Maier mit der Durchführung der Vereidigung und
Verpflichtung zu beauftragen.
a) mit der
Kath. Kirchengemeinde St. Sebastian Oberkirchberg
b) mit der
Kath. Kirchengemeinde St. Martin Unterkirchberg
In der Sitzung vom 22.04.2004 wurde der Entwurf der neuen Kindergartenverträge beraten. Dabei hat der Gemeinderat Änderungswünsche vorgebracht und vorgeschlagen, diese zur Beratung an die Kirchengemeinderäte weiterzugeben. Die Kirchengemeinderäte wollten nicht alle Änderungsvorschläge des Gemeinderats übernehmen. Der Abschluss der Verträge wurde bis zur wiederholten Beratung durch den neuen Gemeinderat vertagt. Der bisher eingeführte, beratende Kindergartenausschuss soll durch einen beschließenden Ausschuss ersetzt werden, dem sowohl bei den Kirchengemeinden wie auch bei der bürgerlichen Gemeinde die Zuständigkeit für Kindergartenangelegenheiten voll übertragen wird. Nachdem die Mitglieder der Kirchengemeinden und der bürgerlichen Gemeinde bisher pari bestellt sein, müsste sich der neue Ausschuss auf ein Ergebnis einigen.
- Satzung
zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a-c BauGB
In ihrem letzten Bericht hat die Gemeindeprüfungsanstalt
angeregt, für die von der Gemeinde durchgeführten, naturschutzrechtlichen
Ausgleichsmaßnahmen eine „Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen“
zu erlassen. Mit der Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes sind bei
der Aufstellung von Bebauungsplänen die zu erwartenden Eingriffe in Natur und
Landschaft auszugleichen. So weit Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden, sind
diese nach den §§ 135a-c BauGB im Rahmen einer Kostenerstattung geltend zu
machen. Bisher wurde diese Kosten dem Grundstückskaufpreis zugeschlagen. Diese
Handhabung erscheint aus Sicht der Gemeindeprüfungsanstalt aus
Rechtssicherheitsgründen nicht mehr praktikabel. Künftig soll die
Refinanzierung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen auf Grund einer
Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen erfolgen. Diese Satzung
sieht unter anderem auch die Ablösung des Kostenerstattungsbetrages vor.
§ 135c BauGB ermächtigt die Gemeinden, für das
gesamte Gemeindegebiet eine Satzung zu erlassen, die die Grundsätze für die
Ausgestaltung der Ausgleichsmaßnahmen und die Einzelheiten der Kostenerstattung
näher regelt. Mit der Festlegung solcher allgemeinen Grundsätze sollen die
Bebauungspläne von zu detaillierten Festsetzungen, entsprechend dem Grundsatz
der planerischen Zurückhaltung, entlastet werden.
Mit den Satzungsregelungen soll die Gemeinde für die
betroffenen Ersatzpflichtigen besser erkennbar machen, wann und in welcher
voraussichtlichen Höhe für sie Zahlungspflichten entstehen. Eine Pflicht der
Gemeinde zum Erlass einer Satzung besteht nicht. Gleichwohl wird empfohlen, von
der Satzungsermächtigung Gebrauch zu machen und, angelehnt an das Muster der
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, eine örtliche
Kostenerstattungssatzung zu beschließen.
Nach Aussprache beschloss der Gemeinderat, die Satzung neu zu erlassen.
Am 21.06.2004 hatte der Gemeinderat beschlossen, den
Bebauungsplan für die Flurstücke Nr. 13/9 und 13/14 zu ändern. Die
vorgezogene Bürgerbeteiligung fand am 28.06.2004 statt. Dort wurden die
Angrenzer angehört. Diese haben sich vielfach geäußert. Bemängelt wurden die zu
massive Bebauung und die daraus resultierende Verkehrssituation. Dem
Gemeinderat wurde vorgeschlagen, pro Flurstück je ein Doppelhaus mit Garagen
zuzulassen. In Abwägung der allgemeinen Interessenslage beschloss das Gremium,
auf den beiden Flurstücken je ein Doppelhaus oder Einzelhäuser mit den
entsprechenden Garagen und Stellplätzen zuzulassen. Die Bebauungsplanänderung
wird nun von der Verwaltung zeichnerisch und textlich dargestellt; die Träger
öffentlicher Belange werden angehört. Zu gegebener Zeit wird dann das Gremium
wieder über das weitere Vorgehen beraten.
Am 21.06.2004, § 64, wurde im Gemeinderat beantragt, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan „Unterer Brühl“ zu fassen. In der Aussprache wurde dann nach ausgiebiger Diskussion beschlossen, die weitere Beratung und Beschlussfassung zu vertagen und vor der nächsten Gemeinderatssitzung einen Ortstermin festzulegen.
Die Ortsbesichtigung fand am 12.07.2004 in Anwesenheit von Ingenieur Haug, Büro Herzog und Partner, 76744 Wörth, und Herrn Beck, Landratsamt Alb-Donau-Kreis, statt. Eingeladen waren außerdem die Gemeinderäte, die Anwohner und die betroffenen Eigentümer. Der Bebauungsplan „Unterer Brühl“, die Abwasserbeseitigungsmaßnahmen „Östlich der Weihung“ und die Renaturierung der Weihung sind Besprechungsgegenstände, die seit Jahren immer wieder auf der Tagesordnung des Gemeinderats stehen.
Zunächst fasste Bürgermeister Lotter kurz zusammen:
Ausgehend von den Abwasserbeseitigungsmaßnahmen „Östlich der Weihung“ wurde seinerzeit vom Landratsamt Folgendes gefordert:
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Abbau der beiden Regenauslässe in der Weihung; dies ist zwischenzeitlich durchgeführt; |
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Bau des Hauptsammlers DN 1200 durch den „Brühl“; dieser wurde im Jahr 2000 gebaut; hierfür sind für die Variante 5 Mehrkosten in Höhe von 92.500,00 DM angefallen. Der Kanalbau wurde durch die uneingeschränkte Zustimmung der Eigentümer, den Eheleuten Radi, den Familien Häußler und Frau Martha Enderle, ermöglicht. An diese Vereinbarung mit den Eigentümern wurde ein Antrag auf Bebauung mit Erstellung eines Bebauungsplanes gekoppelt, dem der Gemeinderat auch zugestimmt hat. |
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Bau des RÜB 357 bei „Till“ mit Auslass in die Weihung; dies wurde ausgeführt; Damals wurde bei der Kanalisationsplanung ein Regenwasserpumpwerk gefordert bzw. eine Regenwasserausleitung, die unterhalb des Wehres „Großmahdau“ in die Weihung einmündet. Die immensen Baukosten von ca. 650.000,00 DM wollte die Gemeinde nicht übernehmen, zumal des Weiteren auch |
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der Abbau der Wehranlage „Großmahdau“ vom Landratsamt verlangt wurde. Da die Genehmigung längst abgelaufen und die Fischdurchgängigkeit auf der Weihung mit dieser Wehranlage nicht gewährleistet ist, wurde die Planung optimiert. |
Als Lösung wurde die Renaturierung der Weihung gesehen.
Im Rahmen des Gewässerentwicklungsplanes „Weihung“ wurden vom Ingenieurbüro Herzog und Partner, Wörth, 1999 im Auftrag der Gemeinde eine Machbarkeitsstudie gefertigt und ein Konzept für den naturnahen Ausbau der Weihung vorgelegt. Mit dieser Studie wurde überprüft, ob die benötigte Wasserspiegelabsenkung durch eine Auflassung der Wehranlage und eine Verlegung der Weihung erreicht werden kann. Dabei waren die Randbedingungen für den Hochwasserabfluss und die Weiterleitung in der Weihung nach Ulm beizubehalten.
Ingenieur Haug erläuterte dem Gemeinderat und den anwesenden Zuhörern die Machbarkeitsstudie mit dem Ziel der Verlegung der Weihung. Im Rahmen der Erstellung der Überschwemmungsgebietsunterlagen der Weihung wurde eine Flussgebietsuntersuchung von ihm durchgeführt und, auf Grund des 100-jährigen Hochwassers als Grundlage für die weitere Berechnung, der HQ 100-Stand = 25 m³/Sek. ermittelt.
Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie wurde die Durchführbarkeit der Maßnahme untersucht wie Abbau der Wehranlage, Verlegung der Wehrschwelle, Gestaltung des Sohlabsturzes als flachgeneigte, raue Rampe sowie Aufteilungsbauwerk in Weihung und Weihungsentlastungsgraben. Hierdurch werden bei Trockenwetterabfluss ca. 2/3 in die Weihung und ca. 1/3 in die Iller geleitet. Bei Hochwasser (HQ 100) werden dann ca. 2 m³ Richtung Weihung und ca. 23 m³ Richtung Iller geleitet. Ingesamt ergibt sich eine Absenkung des Wasserspiegels in der Weihung. Diese Absenkung reicht bis auf ca. 10-15 m oberhalb der Brücke Illerstraße.
Herr Haug führte auch aus, dass dies im Bereich „Unterer Brühl“ zum überschwemmungsgefährdeten Gebiet mit der Retentionsfläche gehöre. Gemäß § 78a Wassergesetz wäre im Einvernehmen mit der Wasserbehörde eine Bebauung möglich, wenn nachgewiesen wird, dass kein Verlust an Retentionsflächen erfolgt oder ein umfangs- und funktionsgleicher Ausgleich geschaffen wird.
Herr Beck, Landratsamt Alb-Donau-Kreis, erklärte, dass er für seinen Dienstbereich im Bebauungsplanverfahren darauf bestehen wird, dass ein Retentionsraum, der durch die Bebauung verloren geht, entsprechend dem Gesetz umfangs- und funktionsgleich auszugleichen ist. Dieser Ausgleich ist von der Gemeinde im Rahmen der Abwägung zuzusagen sowie durch entsprechende Ausweisung und Berechnung gegenüber dem Landratsamt nachzuweisen.
Ingenieur Rimmele hat in seinen vorläufigen Berechnungen den Verlust der Retentionsfläche auf ein Volumen von ca. 600 m³ geschätzt.
Man kam überein, dass die Ingenieure Haug und Rimmele den durch die Bebauung verloren gehenden Retentionsraum an anderer Stelle rechnerisch und planerisch nachweisen sollen.
In der Aussprache kam zum Ausdruck, dass durch eine Bauvoranfrage zur Erweiterung der Retentionsfläche auf dem Flurstück Nr. 63 (Zick) eine Einbeziehung in den Bebauungsplan „Unterer Brühl“ gewünscht wird. Dem wurde entgegnet, dass das Verfahren nun über 4 Jahre laufe und nun vor dem Abschluss stehe. Die Bauvoranfrage wäre gesondert zu behandeln. Es wurde aber angeboten, dass Berechnungen über den Verlust der Retentionsfläche, sowohl für das Gebiet des Bebauungsplanes als auch für das Flurstück Nr. 63, von der Gemeinde an die beiden Ingenieurbüros in Auftrag gegeben werden. Schließlich beschloss der Gemeinderat die Satzung und wird die Retentionsflächenverluste berechnen zu lassen. Die Ausführung der Satzung mit Erschließungsplanung und entsprechender Erlaubnis zum Wasserrechtsgesuch kann erst folgen, wenn die Unterlagen der Ingenieurbüros und die Genehmigung vom Landratsamt hierfür vorliegen.
Eugen und Ina E b e r t s , Gärtnerweg 9, 89171 Illerkirchberg
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
zur Erstellung eines Sichtschutzzaunes von 1,80 m Höhe
entlang des Grundstücks Gärtnerweg 4,
Flst. 446, Illerkirchberg-Unterkirchberg
Bebauungsplan „Dorfäcker–Nord“
Dem Baugesuch wurde zugestimmt.
Firma GARANT-Bau GmbH, Küfergasse 7, 89073 Ulm
Neubau von 2 x 3 Reihenhäusern mit 6 Garagen und Stellplätzen
auf dem Grundstück Hauptstraße und
Schwalbenweg, Flst. 13/9 und 13/14,
Illerkirchberg-Unterkirchberg
Bebauungsplan „Im Gäßle“
Die Bauvoranfrage wurde abgelehnt, da nun das weitere
Vorgehen zum Bebauungsplanverfahren vom Gemeinderat beschlossen wurde.
Martha H o
f f m a n n , Anne-Frank-Weg 14, 89075 Ulm
Festlegung der Erdgeschossfußbodenhöhe für ein
geplantes Bauvorhaben
auf dem Grundstück Fischbachweg 26, Flst. 450/19,
Illerkirchberg-Unterkirchberg
Bebauungsplan „Dorfäcker – Nord“
Der Bauherrschaft wurde nahe gelegt, das Gesuch
zurückzunehmen. Ansonsten ist es abgelehnt, bis eine Ortsbesichtigung
stattgefunden hat .
Gerald und Lydia
Z i c k , Illerstraße 34/2, 89171 Illerkirchberg
Erstellung von 2 Wohngebäuden
auf dem Grundstück Illerstraße, Flst. 34/2,
Illerkirchberg-Unterkirchberg
Bebauungsplan „Unterer Brühl“
Der Bauherrschaft wurde vorgeschlagen, das Gesuch
zurückzunehmen, da die Retentionsflächenverluste zuerst berechnet werden
müssen. Ansonsten ist es abgelehnt.
Tagesmütterverein Alb-Donau-Kreis e.V.
Ende vergangenen Jahres wurde der Tagesmütterverein
Alb-Donau-Kreis e.V. gegründet. Mit Unterstützung des Alb-Donau-Kreises
will der Tagesmütterverein die vorhandenen Tagesbetreuungsangebote der
Gemeinden für Kinder sinnvoll ergänzen. Dieser unterhält im Landratsamt eine
Anlaufstelle für Tagespflegepersonen und Eltern, die eine Betreuungsmöglichkeit
für ihr Kind suchen.
Gleichzeitig erhalten die ehrenamtlichen Kräfte in
den Stützpunkten fachliche Anleitung und Schulung durch die sozialpädagogische
Fachkraft. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat zwischenzeitlich Frau Andrea
Johnson und Frau Elke Danzer als jeweils halbtags beschäftigte
Sozialpädagoginnen zur Erledigung der Aufgaben des Tagesmüttervereins
eingesetzt. Das Fachpersonal ist beim sozialamtlichen Dienst des Landratsamts
eingebunden.
Im Alb-Donau-Kreis gibt es derzeit 43 Tagesmütter
und 31 Pflegeverhältnisse.
Was bedeutet Tagespflege?
In der Tagespflege werden Kinder berufstätiger
Eltern betreut. Die Betreuung findet in der Regel in der Wohnung der
Tagesmutter statt. Die Betreuungszeiten müssen zwischen den beiden Familien
vereinbart werden.
Das Landratsamt bittet die Gemeinden, gegen einen
Jahresbeitrag von 20,00 € Mitglied im Verein „Tagesmütter
Alb-Donau-Kreis e.V.“ zu werden. Damit würden die Gemeinden diesen Verein
symbolisch unterstützen. Dieser kann wiederum die Gemeinden entlasten. Auch
jede Privatperson kann Mitglied dieses Vereins werden.
Der Gemeindrat beschloss, Mitglied im Tagesmütterverein Alb-Donau-Kreis e.V. zu werden.
1. altes Feuerwehrhaus, Antoniusweg 8
Dem Gemeinderat wurde berichtet, dass das Gebäude zum Schätzpreis derzeit nicht zu verkaufen sei. Man einigte sich deshalb auf einen niedrigeren Wert.
2. Fußgängerbrücke über die Weihung bei der Mühle
„Remmele/Hampp“
Am Samstag, 10.07.2004 wurde die Fußgängerbrücke über die
Weihung der Öffentlichkeit übergeben. Viele ehrenamtlich Tätige haben bei
diesem Gemeinschaftswerk mitgewirkt. Seitens des Gemeinderats herzlichen
Dank an alle!
3. Baugenehmigung für Verbrauchermarkt
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mitgeteilt, dass die Baugenehmigung für den „NETTO-Verbrauchermarkt“ in Unterkirchberg erteilt wurde.
4. Briefkastenstandort „Uhlandstraße 8“ in
Oberkirchberg
Die Deutsche Post hat mitgeteilt, dass der Briefkasten bei Gebäude „Uhlandstraße 8“ abgebaut wird. Dagegen werden die Leerungszeiten des Postkastens in der Gartenstraße verbessert (werktags ca. 17:00 Uhr und sonntags 12:00 Uhr).