Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 26.02.2004

 

TAGESORDNUNG:

 

1.  Verwaltungsreform bei der Polizei des Landes Baden-Württemberg

     -  Untersuchung der Polizeipostenstruktur und Veränderung in der Gemeinde Illerkirchberg

     -  Referat des Leitenden Polizeidirektors Gerhard Brendel, Ulm

 

2.  Radweg Ulm-Unterweiler – Illerkirchberg-Unterkirchberg

     -  Vergabe der Arbeiten

 

3.  Flachdachsanierung an der Gemeindehalle Illerkirchberg

     -  Vorstellung von Alternativen durch die Architektengemeinschaft

        Julius Häußler/Jürgen Herrmann

 

4.  Kindergartenbedarfsplanung

 

5.  Änderung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der

     Allgemeinheit, zum Schutz von Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von

     Hausnummern

 

6.  Bebauungspläne

     6.1  Bebauungsplan „Beim Fälltor“ (Wiesengrund/Hauptstraße) – 2. Änderung

     6.2  Bebauungsplan „Maienried“ (Apfelblütenweg/Im Fälle/Kornblumenweg) – 3. Änderung

     6.3  Bebauungsplan „Unterer Brühl“

 

7.  Baugesuche

 

8.  Sonstiges, Bekanntgaben

 

 

Bürgermeister Lotter begrüßte im Großen Saal des Rathauses Unterkirchberg eine große Anzahl von Zuhörern, den Chef der Ulmer Polizeidirektion, Leitender Kriminaldirektor Gerhard Brendel, den Leiter des Polizeireviers Ulm-West, Herrn Polizeirat Roland Jaschke, Herrn Hauptkommissar Joachim Scheireich vom Polizeiposten Wiblingen sowie Herrn Hauptkommissar Hugo Wegerer vom Polizeiposten Illerkirchberg und die weiteren Referenten für bestimmte Tagesordnungspunkte, Herrn Ingenieur Rimmele, die Architekten Julius Häußler und Jürgen Herrmann, Herrn Glogger von der Südwest Presse und 11 Gemeinderäte.

 

1. Verwaltungsreform bei der Polizei des Landes Baden-Württemberg

- Untersuchung der Polizeipostenstruktur und Veränderung in der Gemeinde Illerkirchberg

- Referat des Leitenden Polizeidirektors Gerhard Brendel, Ulm

 

Der Leitende Kriminaldirektor Gerhard Brendel, Chef der Polizeidirektion Ulm, erläuterte dem Gemeinderat die Grundsätze der Verwaltungsreform bezüglich des Polizeipostens Illerkirchberg. Das Innenministerium – Landespolizeipräsidium – hat mit Verfügung vom 20.10.2003 die Polizeidirektion beauftragt, ihre Organisationsstruktur im Hinblick auf Effizienzsteigerung zu überprüfen. Zur Überprüfung der Polizeipostenstruktur ist ein Prüfraster vorgegeben, das unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse eine umfassende Analyse und dementsprechend Organistationsentscheidung ermöglicht, die in der Zuständigkeit der Polizeidirektionen liegt. Zur Optimierung der Polizeipostenstruktur sind der zielgerechte Einsatz der vorhandenen Personalkapazitäten und die entsprechenden Ressourcen durch eine hohe Verfügbarkeit des Personals für die unmittelbare Betreuung während der Öffnungszeiten, kundenorientierte und lageangepasste Öffnungszeiten und beispielsweise zumutbare Entfernungen für die Bevölkerung zur nächsten Polizeidienststelle maßgebend. Anhaltspunkte für die Notwendigkeit struktureller Veränderungen sind dabei fehlende dauerhafte örtliche Kriminalitäts- oder Gefahrenbrennpunkte, ein der Sicherheitslage angepasstes Betreuungsverhältnis von mehr als 5.000 Einwohnern je Polizeibeamter und die Untersuchung von Posten, die weniger als 4 Planstellen aufweisen. Kriminaldirektor Brendel weist auf die gute Arbeit der Mitarbeiter des Polizeipostens Illerkirchberg hin und erläutert die entsprechenden Fallzahlen anhand der Statistik. Im Bereich der Polizeidirektion Ulm bestehen derzeit 16 Polizeiposten, davon 5 im Stadtkreis und 11 im Alb-Donau-Kreis.

 

Er weist darauf hin, dass der Polizeiposten Illerkirchberg mit 2 Beamten besetzt ist. Dadurch sei die Möglichkeit von Öffnungszeiten und Präsenz naturgemäß eingeschränkt. Der Polizeiposten Illerkirchberg und die städtischen Polizeiposten Jungingen und Söflingen werden aufgelöst. Das Einvernehmen einer Gemeinde ist nicht mehr erforderlich. Dies wurde vom Innenministerium umgesetzt, sodass die Gemeinde keine Einspruchmöglichkeit besitzt. Künftig übernimmt der Polizeiposten Ulm-Wiblingen, mit Ausnahme der Gemeinde Schnürpflingen, den bisherigen Zuständigkeitsbereich des Polizeipostens Illerkirchberg. Schnürpflingen wird dem Posten Dietenheim zugeordnet. Nachdem Polizeihauptkommissar Wegerer im Herbst in Ruhestand tritt, wird mit seinem Ausscheiden der Polizeiposten Illerkirchberg aufgelöst. Die polizeilichen Aufgaben übernimmt dann Polizeihauptkommissar Scheirich vom Polizeiposten Wiblingen mit seinen Beamten.

 

2. Radweg Ulm-Unterweiler – Illerkirchberg-Unterkirchberg - Vergabe der Arbeiten

 

Die Erd- und Straßenarbeiten für das Vorhaben des Radwegs zwischen der Ortschaft Unterweiler und dem Ortsteil Unterkirchberg (Bauherr: Stadt Ulm und Gemeinde Illerkirchberg, federführend: Gemeinde Illerkirchberg) wurden von Ingenieur Rimmele im Amtsblatt der Stadt Ulm und des Alb-Donau-Kreises, Nr. 6 vom 05.02.2004, öffentlich ausgeschrieben.

 

Ingenieur Rimmele erläuterte die Submission, die in Anwesenheit von Bürgermeister Lotter und Ortsvorsteher Bigos am 17.02.2004 im Großen Saal des Rathauses Unterkirchberg stattgefunden hat. 16 Firmen haben Angebotsunterlagen abgeholt. Davon haben 13 Firmen Angebote eingereicht. Die geprüften Angebotssummen reichen von 113.159,58 € bis 196.321,71 €. Folgende wertungsrelevante Nebenangebote mit Pauschalen sind eingegangen:

 

Firma Eble

88487 Mietingen-Baltringen

104.050,00 €

Firma Geiger + Schüle Bau

89079 Ulm

128.028,88 €

 

Preisgünstigste Bieterin ist die Firma Eble GmbH, Mietingen-Baltringen, mit dem Nebenangebot als Pauschale von brutto 104.050,00 €. Der Gemeinderat hat zugestimmt, dieser Firma den Auftrag zu erteilen.

 

3. Flachdachsanierung an der Gemeindehalle Illerkirchberg

- Vorstellung von Alternativen durch die Architektengemeinschaft

  Julius Häußler/Jürgen Herrmann

 

In der Sitzung vom 22.01.2004 hat der Gemeinderat Mittel zur Sanierung des Gemeindehallendaches in Höhe von 120.000,00 € bereitgestellt. Die Erkenntnisse wurden dem Gemeinderat von Architekt Julius Häußler vorgetragen. Er hat 3 Lösungen vorgeschlagen:

 

Lösung 1

Flachdachsanierung auf herkömmliche Art mit verschweissten Bahnen

148.000,00 €

Lösung 2

Flachdachsanierung mit Neuaufbau: DUO-Kompaktdach mit 25-jähriger Garantieleistung, vollständiger Rückbau der vorhandenen Konstruktion, neue Wärmedämmung mit Foamglas, Abdichtung zweilagig, Sekundärdämmung im UK-Dachsystem, Kiesauflage

252.000,00 €

Lösung 3

Dachkörper als Walmdach

340.000,00 €

 

Der Ausführungsvorschlag mit Lösung 2 als DUO-Kompaktdach wurde dem Gemeinderat offeriert, wobei zunächst das Hallendach mit 153.000,00 und das Dach des Küchen- und WC-Traktes mit 34.000,00 € saniert werden sollen. Das Dach über Funktionsräumen und Foyer sowie Geräteräumen ist dann in 1 bis 2 Jahren auszuführen. Eine angeregte und sachlich geführte Diskussion entstand vor allem über die Kosten der verschiedenen Lösungen. Die Mehrheit des Gemeinderats befürwortete die Flachdachsanierung mit Neubaufbau als DUO-Kompaktdach wegen der höheren Haltbarkeit (beispielsweise 25 Jahre Gewährleistung). Schließlich wurde mit 8 zu 4 Stimmen beschlossen, dass die Ausschreibung für die Halle mit einem DUO-Kompaktdach erfolgt. Über die Sanierungsart der anderen Dachflächen (der Funktionsräume usw.) und die einzelnen Modalitäten wird der Gemeinderat erst nach Bekanntwerden des Ausschreibungergebnisses entscheiden.

 

4. Kindergartenbedarfsplanung

 

Nach § 3 Abs. 2 Kindergartengesetz (KGaG) i.d.F.v. 09.04.2003 (Gesetzblatt S. 164) beteiligen die Gemeinden die nach § 75 SGB VIII anerkannten Träger der freien Jugendhilfe an der Bedarfsplanung. Diese ist mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe abzustimmen.

 

Die Gemeinden haben, unbeschadet der Verpflichtung als Träger der örtlichen Jugendhilfe, darauf hinzuwirken, dass für alle Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Kindergartenplatz oder ein Platz in einer Tageseinrichtung mit altersgemischten Gruppen zur Verfügung steht.

 

In § 8 wird außerdem erwähnt, dass die nach § 75 SGB VIII anerkannten Träger der freien Jugendhilfe Zuschüsse zu den Betriebsausgaben von den Gemeinden erhalten. Die Zuschüsse werden nur bei Einrichtungen gewährt, die der Bedarfsplanung entsprechen.

 

Am 13.01.2004 hat der gemeinsame Kindergartenausschuss (Kirchengemeinden und Gemeinde) den Entwurf der Bedarfsplanung akzeptiert und die Gemeindeverwaltung gebeten, bei der Kindergartenbedarfsplanung noch Erhebungen für die Neubaugebiete durchzuführen. Dies ist zwischenzeitlich geschehen, sodass der Kindergartenbedarfsplan ergänzt ist.

 

Bürgermeister Lotter stellte die Erkenntnisse aus der Kindergartenbedarfsplanung heraus: Für Oberkirchberg sind genug Kindergartenplätze vorhanden. Es werden zusätzlich 2-3-jährige Kinder aufgenommen. In Unterkirchberg kann es kurzzeitig zu Engpässen kommen. Dem könnte durch die zeitlich begrenzte Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe entgegengesteuert werden.

 

Der Gemeinderat beschloss die Kindergartenbedarfsplanung einstimmig und stellte fest, dass diese halbjährlich fortzuschreiben ist. Eine erneute Überprüfung der Kindergartensituation ist im Jahr 2005 vorgesehen.

 

5. Änderung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der

    Allgemeinheit, zum Schutz von Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von

    Hausnummern

 

Umsetzung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV)

Streichung des § 5 „Haus- und Gartenarbeiten“ der Polizeiverordnung

 

Aufgrund des In-Kraft-Tretens der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV), die unter anderem auch die Rasenmäherverordnung (8. BImSchV) ersetzt, sind Änderungen der o.g. Polizeiverordnung erforderlich geworden.

 

Ärgerlich ist, dass in § 7 der 32. BimSchV für die im Anhang der Verordnung genannten 57 Geräte und Maschinen abschließende Regelungen zu den Betriebszeiten enthalten sind, die durch Ortspolizeiverordnungen nicht geändert werden dürfen. Deshalb können für diese Geräte beispielsweise keine Mittagspausenregelungen in Ortspolizeiverordnungen mehr getroffen werden. Damit ist der Betrieb der Geräte und Maschinen nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit dem Anhang der 32. BImSchV an Werktagen durchgehend von 07:00 bis 20:00 Uhr erlaubt (nur für 4 Geräte/Maschinen gilt nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 eine schärfere Regelung).

 

Damit dürfen beispielsweise Rasenmäher (eine Unterscheidung zwischen lärmarm und nicht lärmarm erfolgt jetzt nicht mehr) ohne Weiteres über die Mittagszeit eingesetzt werden (örtliche Polizeiverordnungen, die dies unter dem Stichwort „Haus- und Gartenarbeiten“ verbieten, gelten nicht). Dagegen können anerkannte Kur- und Erholungsorte abweichende Regelungen treffen.

 

Als Fazit lässt sich festhalten, dass in § 5 Abs. 1 des Musters der Polizeiverordnung zwar Ruhezeitregelungen für alle Haus- und Gartenarbeiten, wie z.B. den Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungsmotoren, Rasenmähern, Laubsaugern und Häckslern, das Hämmern, Bohren, Sägen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten und Matratzen oder Ähnliches vorgeschlagen worden sind. Diese haben aber für den Betrieb von Geräten und Maschinen, die unter den Regelungsbereich des § 7 der 32. BImSchV fallen, in nicht prädikatisierten Kommunen keine Relevanz. Für nicht prädikatisierte Gemeinden ist die gegenwärtige Rechtslage zweifellos höchst unbefriedigend.

 

Darüber hinaus wird es für den Bürger nur schwer verständlich sein, warum beispielsweise das Spalten von Holz mit Axt oder Beil während der Mittagspause nach der örtlichen Polizeiverordnung verboten, die Benutzung einer Motorkettensäge zur selben Zeit aber nach der 32. BImSchV erlaubt ist. Es ist auch nicht ohne Weiteres ersichtlich, warum das Teppichklopfen verboten, der Einsatz eines Hochdruckreinigungsgeräts (z.B. von Reinigen von Terrassenplatten) zur selben Zeit aber erlaubt sein soll.

 

Deshalb spricht vieles dafür, den § 5 „Haus- und Gartenarbeiten“ ganz zu streichen.

 

Zur alternativen Ergänzung des § 15 (Belästigung der Allgemeinheit) und des § 19 Abs. 1 (Ordnungswidrigkeiten) des Polizeiverordnungsmusters:

 

Zur Reduzierung der in den letzten Jahren zum Teil drastisch angestiegenen Verunreinigung von Straßen und anderen öffentlichen Flächen durch weggeworfene Kleinabfälle haben Kommunen eigene Kampagnen gegen wilden Müll bzw. zur Sauberhaltung der Gemeinde/Stadt gestartet. Dabei handelt es sich in der Hauptsache um nicht rechtliche Maßnahmen, wie z.B. Aufklärungsarbeiten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Landschafts- und Stadtputzeten. Die alternative Ergänzungsmöglichkeit, wie vom Gemeindetag Baden-Württemberg für örtliche Polizeiverordnungen ausgearbeitet, soll vor allem denjenigen Städten und Gemeinden eine Rechtsgrundlage für Bußgeldverfahren an die Hand geben, die über keine abfallrechtlichen Zuständigkeiten (wie unsere Gemeinde) verfügen. Rechtliche Vorgaben zur Reinhaltung der genannten Flächen sind nur sinnvoll, wenn eine konsequente Überwachung gewährleistet werden kann. Dazu muss ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt werden. Damit nicht jede Person, die im Bereich von öffentlichen Flächen mit Gegenständen hantiert, im Auge behalten werden kann, sollen Überwachungen an den Stellen vorgenommen werden, an denen regelmäßig mit größeren Verunreinigungen zu rechnen ist. Um wilde Müllablagerungen in den Griff zu bekommen, wäre die Alternative, einen gemeindlichen Vollzugsdienst einzusetzen. Da dies der Gemeinde aber aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, wird auch hier empfohlen, die Alternativergänzung des § 15 (Belästigung der Allgemeinheit) nicht einzuführen.

 

Vom Gemeinderat wurde beschlossen, § 5 der Polizeiverordnung „Haus- und Gartenarbeiten“ komplett zu streichen.

 

6.1 Bebauungsplan „Beim Fälltor“ (Wiesengrund/Hauptstraße) – 2. Änderung

 

Durch die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes sind die im Bebauungsplan ausgewiesenen Pflanzflächen neu strukuriert und in den Entwürfen A und B konzipiert worden. Ein Teil des Pflanzgebots wurde auf die Westseite Richtung Gaststätte „Schnitzelparadies“ und im Plan B an den durchgängigen Fußweg gelegt. Mit 3 Gegenstimmen wurde Plan B (Grünanlage am Fußgängerweg)  beschlossen.

 

6.2 Bebauungsplan „Maienried“ (Apfelblütenweg/Im Fälle/Kornblumenweg) – 3. Änderung

 

Auf dem ursprünglichen Stammgrundstück Flurstück 1182 zwischen „Im Fälle“, Apfelblütenweg und Kornblumenweg ist laut Landratsamt Alb-Donau-Kreis eine Bebauungsplanänderung erforderlich, da die beantragten Befreiungen, die der Gemeinderat in der letzten Sitzung beschlossen hat, nicht akzeptiert werden.

 

Für die 4 Bauplätze, für die eine mögliche Zweigeschossigkeit mit einer größeren Traufhöhe bereits schon vom Gemeinderat akzeptiert wurde, sind Änderungen und Nutzungsmerkmale festzulegen.

 

Der Gemeinderat beschloss, den Bebauungsplan mit der 3. Änderung aufzustellen.

 

6.3 Bebauungsplan „Unterer Brühl“

 

Nachdem das Verfahren zur Renaturierung der Weihung geändert und die raue Rampe Richtung Mahdauwehr verschoben wurde, hat das Landratsamt nochmals die Veröffentlichung der Planfeststellung im Mitteilungsblatt veranlasst. Die Stellungnahmen des Landratsamts Alb-Donau-Kreis und der Gewässerdirektion wurden vom Gemeinderat zurückgewiesen. Der Bebauungsplan wird nun weiter bearbeitet.

 

7. Baugesuche

 

Vorhaben nach § 30 BauGB (Bauen im Geltungsbereichs eines Bebauungsplans)

Bauanträge nach § 51 LBO (Kenntnisgabeverfahren mit Befreiungsantrag)

 

1. Petra und Ralf   M i e k e,   Ochsensteige 3/3, 89075 Ulm

    Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

    auf dem Grundstück Beim Fälltor 5, Flst. 1004/6, Illerkirchberg-Unterkirchberg

    Bebauungsplan „Beim Fälltor“

 

2. Jens und Katrin   F e l l e r,   Schleienweg 5, 89079 Ulm-Gögglingen

    Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in veränderter Ausführung

    auf dem Grundstück Wiesengrund 9, Flst. 1004/11, Illerkirchberg-Unterkirchberg

    Bebauungsplan „Beim Fälltor“

 

Beiden Baugesuchen wurde zugestimmt.

 

8. Sonstiges, Bekanntgaben

 

1. Abwasseranschluss Ortsteil Buch - Ausführung eines Teilstücks im Zuge der Verlegung der Wasseranschlussleitung nach Unterkirchberg

 

Der Zweckverband Wasserversorgung Steinberggruppe wird im Zuge des Anschlusses des Ortsteils Unterkirchberg die Arbeiten zur Verlegung der Wasserleitung nun ausschreiben. Diese führen auch durch den Ortsteil Buch im Bereich der geplanten Kanaltrasse.

 

Betroffen ist das Teilstück des Schmutzwasserkanals von Schacht KSS 44020 bis KSS 44000.

 

In diesem Bereich wäre deshalb die gleichzeitige Verlegung des Kanals wirtschaftlich und sinnvoll. Die technischen Einzelheiten wurden bei einem Ortstermin am 04.02.2004 mit dem von der Steinberggruppe beauftragten Ingenieurbüro WAVE und am 13.02.2004 bei einem Behördentermin mit dem Vertreter des Regierungspräsidiums Tübingen besprochen. Dabei wurde festgestellt, dass die notwendigen Kanalbauarbeiten gleichzeitig mit den Wasserleitungsarbeiten ausgeschrieben werden sollen. Das Ingenieurbüro Rimmele wurde beauftragt, die entsprechenden Planungsdaten zu liefern.

 

Ingenieur Rimmele hat für diesen Abschnitt die Kanalbaukosten geschätzt      63.735,00 €.

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

Haushaltsrest 2003 (noch zu bilden)

11.966,00 €

Haushaltsplanansatz 2004

30.000,00 €

 

Nachdem für die Kanalbaumaßnahme „Buch“ die Zuwendung noch nicht bewilligt ist, wurde ein Antrag auf vorzeitige Baufreigabe gestellt.

 

Betont wurde, dass die Haushaltsmittel aller Voraussicht nach ausreichend sind. Der Gemeinderat beschloss dann, die Arbeiten auszuschreiben und den Zweckverband Wasserversorgung Steinberggruppe zu beauftragen, sobald die Baufreigabe durch das Regierungspräsidieum erteilt wird.

 

2. Prüfung bei der Verwaltung

 

a) Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg prüft derzeit die Bauausgaben der Gemeinde

    Illerkirchberg für die Jahre 2001 – 2003.

b) Außerdem wird demnächst die turnusmäßige Finanzprüfung durch die Gemeindeprüfungs-

    anstalt Baden-Württemberg ab dem Jahre 1999 durchgeführt.

 

3. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008

 

Bei der nächsten Gemeinderatssitzung sollte der Gemeinderat die Vorschlagsliste (7 Personen) für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 aufstellen. Jede/r Bürger/in ab 25 Jahre bis zum 70. Lebensjahr kann sich durch Meldung im Rathaus aufstellen und in die Liste eintragen lassen. Eine kurze schriftliche Anmeldung genügt.

 

Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.