TAGESORDNUNG:
1.
Verwaltungsreform bei der Polizei des Landes Baden-Württemberg
- Untersuchung der Polizeipostenstruktur und
Veränderung in der Gemeinde Illerkirchberg
- Referat des Leitenden Polizeidirektors
Gerhard Brendel, Ulm
2.
Radweg Ulm-Unterweiler – Illerkirchberg-Unterkirchberg
3.
Flachdachsanierung an der Gemeindehalle Illerkirchberg
- Vorstellung von Alternativen durch die
Architektengemeinschaft
Julius
Häußler/Jürgen Herrmann
5.
Änderung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten,
Belästigung der
Allgemeinheit, zum Schutz von Grün- und Erholungsanlagen und über das
Anbringen von
6.1 Bebauungsplan „Beim Fälltor“
(Wiesengrund/Hauptstraße) – 2. Änderung
6.2 Bebauungsplan „Maienried“ (Apfelblütenweg/Im
Fälle/Kornblumenweg) – 3. Änderung
6.3 Bebauungsplan „Unterer Brühl“
Bürgermeister Lotter begrüßte im Großen Saal des Rathauses Unterkirchberg eine große Anzahl von Zuhörern, den Chef der Ulmer Polizeidirektion, Leitender Kriminaldirektor Gerhard Brendel, den Leiter des Polizeireviers Ulm-West, Herrn Polizeirat Roland Jaschke, Herrn Hauptkommissar Joachim Scheireich vom Polizeiposten Wiblingen sowie Herrn Hauptkommissar Hugo Wegerer vom Polizeiposten Illerkirchberg und die weiteren Referenten für bestimmte Tagesordnungspunkte, Herrn Ingenieur Rimmele, die Architekten Julius Häußler und Jürgen Herrmann, Herrn Glogger von der Südwest Presse und 11 Gemeinderäte.
1. Verwaltungsreform bei der
Polizei des Landes Baden-Württemberg
- Untersuchung der Polizeipostenstruktur und
Veränderung in der Gemeinde Illerkirchberg
- Referat des Leitenden Polizeidirektors Gerhard
Brendel, Ulm
Der Leitende Kriminaldirektor Gerhard Brendel, Chef der Polizeidirektion Ulm, erläuterte dem Gemeinderat die Grundsätze der Verwaltungsreform bezüglich des Polizeipostens Illerkirchberg. Das Innenministerium – Landespolizeipräsidium – hat mit Verfügung vom 20.10.2003 die Polizeidirektion beauftragt, ihre Organisationsstruktur im Hinblick auf Effizienzsteigerung zu überprüfen. Zur Überprüfung der Polizeipostenstruktur ist ein Prüfraster vorgegeben, das unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse eine umfassende Analyse und dementsprechend Organistationsentscheidung ermöglicht, die in der Zuständigkeit der Polizeidirektionen liegt. Zur Optimierung der Polizeipostenstruktur sind der zielgerechte Einsatz der vorhandenen Personalkapazitäten und die entsprechenden Ressourcen durch eine hohe Verfügbarkeit des Personals für die unmittelbare Betreuung während der Öffnungszeiten, kundenorientierte und lageangepasste Öffnungszeiten und beispielsweise zumutbare Entfernungen für die Bevölkerung zur nächsten Polizeidienststelle maßgebend. Anhaltspunkte für die Notwendigkeit struktureller Veränderungen sind dabei fehlende dauerhafte örtliche Kriminalitäts- oder Gefahrenbrennpunkte, ein der Sicherheitslage angepasstes Betreuungsverhältnis von mehr als 5.000 Einwohnern je Polizeibeamter und die Untersuchung von Posten, die weniger als 4 Planstellen aufweisen. Kriminaldirektor Brendel weist auf die gute Arbeit der Mitarbeiter des Polizeipostens Illerkirchberg hin und erläutert die entsprechenden Fallzahlen anhand der Statistik. Im Bereich der Polizeidirektion Ulm bestehen derzeit 16 Polizeiposten, davon 5 im Stadtkreis und 11 im Alb-Donau-Kreis.
Er weist darauf hin, dass der Polizeiposten Illerkirchberg
mit 2 Beamten besetzt ist. Dadurch sei die Möglichkeit von Öffnungszeiten und
Präsenz naturgemäß eingeschränkt. Der Polizeiposten Illerkirchberg und die
städtischen Polizeiposten Jungingen und Söflingen werden aufgelöst. Das
Einvernehmen einer Gemeinde ist nicht mehr erforderlich. Dies wurde vom
Innenministerium umgesetzt, sodass die Gemeinde keine Einspruchmöglichkeit
besitzt. Künftig übernimmt der Polizeiposten Ulm-Wiblingen, mit Ausnahme der
Gemeinde Schnürpflingen, den bisherigen Zuständigkeitsbereich des
Polizeipostens Illerkirchberg. Schnürpflingen wird dem Posten Dietenheim
zugeordnet. Nachdem Polizeihauptkommissar Wegerer im Herbst in Ruhestand tritt,
wird mit seinem Ausscheiden der Polizeiposten Illerkirchberg aufgelöst. Die
polizeilichen Aufgaben übernimmt dann Polizeihauptkommissar Scheirich vom
Polizeiposten Wiblingen mit seinen Beamten.
Die
Erd- und Straßenarbeiten für das Vorhaben des Radwegs zwischen der Ortschaft
Unterweiler und dem Ortsteil Unterkirchberg (Bauherr: Stadt Ulm und Gemeinde
Illerkirchberg, federführend: Gemeinde Illerkirchberg) wurden von Ingenieur
Rimmele im Amtsblatt der Stadt Ulm und des Alb-Donau-Kreises, Nr. 6 vom
05.02.2004, öffentlich ausgeschrieben.
Ingenieur Rimmele erläuterte die Submission, die in
Anwesenheit von Bürgermeister Lotter und Ortsvorsteher Bigos am 17.02.2004 im
Großen Saal des Rathauses Unterkirchberg stattgefunden hat. 16 Firmen haben
Angebotsunterlagen abgeholt. Davon haben 13 Firmen Angebote eingereicht.
Die geprüften Angebotssummen reichen von 113.159,58 € bis 196.321,71 €.
Folgende wertungsrelevante Nebenangebote mit Pauschalen sind eingegangen:
Firma Eble |
88487 Mietingen-Baltringen |
104.050,00 € |
Firma Geiger + Schüle Bau |
89079 Ulm |
128.028,88 € |
Preisgünstigste Bieterin ist die Firma Eble GmbH,
Mietingen-Baltringen, mit dem Nebenangebot als Pauschale von brutto 104.050,00
€. Der Gemeinderat hat zugestimmt, dieser Firma den Auftrag zu erteilen.
- Vorstellung von Alternativen durch die
Architektengemeinschaft
Julius
Häußler/Jürgen Herrmann
In der Sitzung vom 22.01.2004 hat der Gemeinderat Mittel zur Sanierung des Gemeindehallendaches in Höhe von 120.000,00 € bereitgestellt. Die Erkenntnisse wurden dem Gemeinderat von Architekt Julius Häußler vorgetragen. Er hat 3 Lösungen vorgeschlagen:
Lösung 1 |
Flachdachsanierung auf herkömmliche Art mit
verschweissten Bahnen |
148.000,00 € |
Lösung 2 |
Flachdachsanierung mit Neuaufbau: DUO-Kompaktdach
mit 25-jähriger Garantieleistung, vollständiger Rückbau der vorhandenen
Konstruktion, neue Wärmedämmung mit Foamglas, Abdichtung zweilagig,
Sekundärdämmung im UK-Dachsystem, Kiesauflage |
252.000,00 € |
Lösung 3 |
Dachkörper als Walmdach |
340.000,00 € |
Der Ausführungsvorschlag mit Lösung 2 als DUO-Kompaktdach wurde dem Gemeinderat offeriert, wobei zunächst das Hallendach mit 153.000,00 und das Dach des Küchen- und WC-Traktes mit 34.000,00 € saniert werden sollen. Das Dach über Funktionsräumen und Foyer sowie Geräteräumen ist dann in 1 bis 2 Jahren auszuführen. Eine angeregte und sachlich geführte Diskussion entstand vor allem über die Kosten der verschiedenen Lösungen. Die Mehrheit des Gemeinderats befürwortete die Flachdachsanierung mit Neubaufbau als DUO-Kompaktdach wegen der höheren Haltbarkeit (beispielsweise 25 Jahre Gewährleistung). Schließlich wurde mit 8 zu 4 Stimmen beschlossen, dass die Ausschreibung für die Halle mit einem DUO-Kompaktdach erfolgt. Über die Sanierungsart der anderen Dachflächen (der Funktionsräume usw.) und die einzelnen Modalitäten wird der Gemeinderat erst nach Bekanntwerden des Ausschreibungergebnisses entscheiden.
Nach
§ 3 Abs. 2 Kindergartengesetz (KGaG) i.d.F.v. 09.04.2003 (Gesetzblatt S. 164)
beteiligen die Gemeinden die nach § 75 SGB VIII anerkannten Träger der freien
Jugendhilfe an der Bedarfsplanung. Diese ist mit dem örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe abzustimmen.
Die
Gemeinden haben, unbeschadet der Verpflichtung als Träger der örtlichen
Jugendhilfe, darauf hinzuwirken, dass für alle Kinder vom vollendeten 3.
Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Kindergartenplatz oder ein Platz in einer
Tageseinrichtung mit altersgemischten Gruppen zur Verfügung steht.
In
§ 8 wird außerdem erwähnt, dass die nach § 75 SGB VIII anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe Zuschüsse zu den Betriebsausgaben von den Gemeinden
erhalten. Die Zuschüsse werden nur bei Einrichtungen gewährt, die der
Bedarfsplanung entsprechen.
Am
13.01.2004 hat der gemeinsame Kindergartenausschuss (Kirchengemeinden und
Gemeinde) den Entwurf der Bedarfsplanung akzeptiert und die Gemeindeverwaltung
gebeten, bei der Kindergartenbedarfsplanung noch Erhebungen für die
Neubaugebiete durchzuführen. Dies ist zwischenzeitlich geschehen, sodass
der Kindergartenbedarfsplan ergänzt ist.
Bürgermeister Lotter stellte die Erkenntnisse aus
der Kindergartenbedarfsplanung heraus: Für Oberkirchberg sind genug
Kindergartenplätze vorhanden. Es werden zusätzlich 2-3-jährige Kinder
aufgenommen. In Unterkirchberg kann es kurzzeitig zu Engpässen kommen. Dem
könnte durch die zeitlich begrenzte Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe
entgegengesteuert werden.
Der Gemeinderat beschloss die
Kindergartenbedarfsplanung einstimmig und stellte fest, dass diese halbjährlich
fortzuschreiben ist. Eine erneute Überprüfung der Kindergartensituation ist im
Jahr 2005 vorgesehen.
5. Änderung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der
Allgemeinheit, zum Schutz von Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von
Hausnummern
Umsetzung der Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV)
Aufgrund des In-Kraft-Tretens der Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV), die unter anderem auch die
Rasenmäherverordnung (8. BImSchV) ersetzt, sind Änderungen der o.g.
Polizeiverordnung erforderlich geworden.
Ärgerlich ist, dass in § 7 der 32. BimSchV für die
im Anhang der Verordnung genannten 57 Geräte und Maschinen abschließende
Regelungen zu den Betriebszeiten enthalten sind, die durch
Ortspolizeiverordnungen nicht geändert werden dürfen. Deshalb können für diese
Geräte beispielsweise keine Mittagspausenregelungen in Ortspolizeiverordnungen
mehr getroffen werden. Damit ist der Betrieb der Geräte und Maschinen nach § 7
Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit dem Anhang der 32. BImSchV an Werktagen
durchgehend von 07:00 bis 20:00 Uhr erlaubt (nur für 4 Geräte/Maschinen gilt
nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 eine schärfere Regelung).
Damit dürfen beispielsweise Rasenmäher (eine
Unterscheidung zwischen lärmarm und nicht lärmarm erfolgt jetzt nicht mehr)
ohne Weiteres über die Mittagszeit eingesetzt werden (örtliche
Polizeiverordnungen, die dies unter dem Stichwort „Haus- und Gartenarbeiten“
verbieten, gelten nicht). Dagegen können anerkannte Kur- und Erholungsorte
abweichende Regelungen treffen.
Als Fazit lässt sich festhalten, dass in § 5 Abs. 1
des Musters der Polizeiverordnung zwar Ruhezeitregelungen für alle Haus- und
Gartenarbeiten, wie z.B. den Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten mit
Verbrennungsmotoren, Rasenmähern, Laubsaugern und Häckslern, das Hämmern,
Bohren, Sägen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten und
Matratzen oder Ähnliches vorgeschlagen worden sind. Diese haben aber für den
Betrieb von Geräten und Maschinen, die unter den Regelungsbereich des § 7 der
32. BImSchV fallen, in nicht prädikatisierten Kommunen keine Relevanz. Für
nicht prädikatisierte Gemeinden ist die gegenwärtige Rechtslage zweifellos
höchst unbefriedigend.
Darüber hinaus wird es für den Bürger nur schwer
verständlich sein, warum beispielsweise das Spalten von Holz mit Axt oder Beil
während der Mittagspause nach der örtlichen Polizeiverordnung verboten, die
Benutzung einer Motorkettensäge zur selben Zeit aber nach der 32. BImSchV
erlaubt ist. Es ist auch nicht ohne Weiteres ersichtlich, warum das
Teppichklopfen verboten, der Einsatz eines Hochdruckreinigungsgeräts (z.B. von
Reinigen von Terrassenplatten) zur selben Zeit aber erlaubt sein soll.
Deshalb spricht vieles dafür, den § 5 „Haus- und
Gartenarbeiten“ ganz zu streichen.
Zur alternativen Ergänzung des § 15 (Belästigung der
Allgemeinheit) und des § 19 Abs. 1 (Ordnungswidrigkeiten) des
Polizeiverordnungsmusters:
Zur Reduzierung der in den letzten Jahren zum Teil
drastisch angestiegenen Verunreinigung von Straßen und anderen öffentlichen
Flächen durch weggeworfene Kleinabfälle haben Kommunen eigene Kampagnen gegen
wilden Müll bzw. zur Sauberhaltung der Gemeinde/Stadt gestartet. Dabei handelt
es sich in der Hauptsache um nicht rechtliche Maßnahmen, wie z.B.
Aufklärungsarbeiten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Landschafts- und
Stadtputzeten. Die alternative Ergänzungsmöglichkeit, wie vom Gemeindetag Baden-Württemberg
für örtliche Polizeiverordnungen ausgearbeitet, soll vor allem denjenigen
Städten und Gemeinden eine Rechtsgrundlage für Bußgeldverfahren an die Hand
geben, die über keine abfallrechtlichen Zuständigkeiten (wie unsere Gemeinde)
verfügen. Rechtliche Vorgaben zur Reinhaltung der genannten Flächen sind nur
sinnvoll, wenn eine konsequente Überwachung gewährleistet werden kann. Dazu
muss ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt werden. Damit nicht jede
Person, die im Bereich von öffentlichen Flächen mit Gegenständen hantiert, im
Auge behalten werden kann, sollen Überwachungen an den Stellen vorgenommen
werden, an denen regelmäßig mit größeren Verunreinigungen zu rechnen ist. Um
wilde Müllablagerungen in den Griff zu bekommen, wäre die Alternative, einen
gemeindlichen Vollzugsdienst einzusetzen. Da dies der Gemeinde aber aus
finanziellen Gründen nicht möglich ist, wird auch hier empfohlen, die
Alternativergänzung des § 15 (Belästigung der Allgemeinheit) nicht einzuführen.
Vom Gemeinderat wurde beschlossen, § 5 der
Polizeiverordnung „Haus- und Gartenarbeiten“ komplett zu streichen.
Durch die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes sind
die im Bebauungsplan ausgewiesenen Pflanzflächen neu strukuriert und in den
Entwürfen A und B konzipiert worden. Ein Teil des Pflanzgebots wurde auf die
Westseite Richtung Gaststätte „Schnitzelparadies“ und im Plan B an den
durchgängigen Fußweg gelegt. Mit 3 Gegenstimmen wurde Plan B (Grünanlage am
Fußgängerweg) beschlossen.
Auf
dem ursprünglichen Stammgrundstück Flurstück 1182 zwischen „Im Fälle“,
Apfelblütenweg und Kornblumenweg ist laut Landratsamt Alb-Donau-Kreis eine
Bebauungsplanänderung erforderlich, da die beantragten Befreiungen, die der
Gemeinderat in der letzten Sitzung beschlossen hat, nicht akzeptiert werden.
Für
die 4 Bauplätze, für die eine mögliche Zweigeschossigkeit mit einer größeren
Traufhöhe bereits schon vom Gemeinderat akzeptiert wurde, sind Änderungen und
Nutzungsmerkmale festzulegen.
Der Gemeinderat beschloss, den Bebauungsplan mit der
3. Änderung aufzustellen.
Nachdem das Verfahren zur Renaturierung der Weihung
geändert und die raue Rampe Richtung Mahdauwehr verschoben wurde, hat das
Landratsamt nochmals die Veröffentlichung der Planfeststellung im
Mitteilungsblatt veranlasst. Die Stellungnahmen des Landratsamts
Alb-Donau-Kreis und der Gewässerdirektion wurden vom Gemeinderat
zurückgewiesen. Der Bebauungsplan wird nun weiter bearbeitet.
Vorhaben nach § 30 BauGB (Bauen im Geltungsbereichs
eines Bebauungsplans)
Bauanträge nach § 51 LBO (Kenntnisgabeverfahren mit
Befreiungsantrag)
1. Petra und Ralf
M i e k e, Ochsensteige 3/3,
89075 Ulm
Neubau
eines Einfamilienhauses mit Garage
auf dem
Grundstück Beim Fälltor 5, Flst. 1004/6, Illerkirchberg-Unterkirchberg
Bebauungsplan „Beim Fälltor“
2. Jens und Katrin
F e l l e r, Schleienweg 5,
89079 Ulm-Gögglingen
Neubau
eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in veränderter Ausführung
auf dem
Grundstück Wiesengrund 9, Flst. 1004/11, Illerkirchberg-Unterkirchberg
Bebauungsplan „Beim Fälltor“
Beiden Baugesuchen wurde zugestimmt.
1. Abwasseranschluss Ortsteil Buch - Ausführung
eines Teilstücks im Zuge der Verlegung der Wasseranschlussleitung nach
Unterkirchberg
Der Zweckverband Wasserversorgung Steinberggruppe
wird im Zuge des Anschlusses des Ortsteils Unterkirchberg die Arbeiten zur
Verlegung der Wasserleitung nun ausschreiben. Diese führen auch durch den
Ortsteil Buch im Bereich der geplanten Kanaltrasse.
Betroffen ist das Teilstück des Schmutzwasserkanals
von Schacht KSS 44020 bis KSS 44000.
In diesem Bereich wäre deshalb die gleichzeitige
Verlegung des Kanals wirtschaftlich und sinnvoll. Die technischen Einzelheiten
wurden bei einem Ortstermin am 04.02.2004 mit dem von der Steinberggruppe
beauftragten Ingenieurbüro WAVE und am 13.02.2004 bei einem Behördentermin mit
dem Vertreter des Regierungspräsidiums Tübingen besprochen. Dabei wurde
festgestellt, dass die notwendigen Kanalbauarbeiten gleichzeitig mit den
Wasserleitungsarbeiten ausgeschrieben werden sollen. Das Ingenieurbüro Rimmele
wurde beauftragt, die entsprechenden Planungsdaten zu liefern.
Ingenieur Rimmele hat für diesen Abschnitt die Kanalbaukosten geschätzt 63.735,00 €.
Haushaltsmittel stehen zur
Verfügung:
Haushaltsrest 2003 (noch zu bilden) |
11.966,00 € |
Haushaltsplanansatz 2004 |
30.000,00 € |
Nachdem
für die Kanalbaumaßnahme „Buch“ die Zuwendung noch nicht bewilligt ist, wurde
ein Antrag auf vorzeitige Baufreigabe gestellt.
Betont wurde, dass die Haushaltsmittel aller Voraussicht nach ausreichend sind. Der Gemeinderat beschloss dann, die Arbeiten auszuschreiben und den Zweckverband Wasserversorgung Steinberggruppe zu beauftragen, sobald die Baufreigabe durch das Regierungspräsidieum erteilt wird.
2. Prüfung bei der Verwaltung
a)
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg prüft derzeit die Bauausgaben der
Gemeinde
Illerkirchberg für die Jahre 2001 – 2003.
b)
Außerdem wird demnächst die turnusmäßige Finanzprüfung durch die
Gemeindeprüfungs-
anstalt Baden-Württemberg ab dem Jahre
1999 durchgeführt.
3.
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre
2005 bis 2008
Bei der nächsten Gemeinderatssitzung sollte der Gemeinderat die Vorschlagsliste (7 Personen) für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 aufstellen. Jede/r Bürger/in ab 25 Jahre bis zum 70. Lebensjahr kann sich durch Meldung im Rathaus aufstellen und in die Liste eintragen lassen. Eine kurze schriftliche Anmeldung genügt.
Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung
statt.