TAGESORDNUNG:
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Vergaben:
1. Hochwasserschutzdamm
Mahdauweg
3. Bäume und Baumscheiben
Baugebiet „Dorfäcker-Nord“
- Abendverkehr Ulm-Illerkirchberg-Holzstöcke
Im Großen Saal des Rathauses Unterkirchberg begrüßte Bürgermeister Lotter 13 Gemeinderäte, eine große Anzahl von Zuhörern, Herrn Ingenieur Gerhard Rimmele, Frau Architektin Maria Kirchhauser-Rimmele, den Bauhofleiter, Herrn Karl Hagel, die Leiterin des Antoniuskindergartens „Villa Sonnenschein“, Frau Gabriele Schwarz sowie – neuerdings für die Südwest Presse tätig – Herrn Franz Glogger.
Im Rahmen der Bürgerfrageviertelstunde
gab es eine Wortmeldung.
1. Hochwasserschutzdamm
Mahdauweg
Am 18.09.2003 hat der Gemeinderat die Planung für
den Hochwasserschutz Mahdauweg akzeptiert und Ingenieur Gerhard Rimmele
beauftragt, die Arbeiten öffentlich auszuschreiben. Dies ist
zwischenzeitlich geschehen mit folgendem Leistungsumfang:
ca. 245 m |
Hochwasserschutzdamm mit partieller
„Bentonitmatten“-Schürze |
ca. 760 m3 |
Lieferung und Einbau einer geeigneten Erdschüttung
mit Untergrundvorbereitung |
ca. 26 m |
mobile Schutzwand mit erf. Betonarbeiten |
ca. 10 m |
Umbau RW-Kanal mit Schacht und
Schieberschachtbauwerk. |
Die Submission fand am Dienstag, 11.11.2003 um 11:20
Uhr im Rathaus Unterkirchberg statt.
Ingenieur Rimmele erläuterte anhand der Tischvorlage
den Vergabevorschlag.
8 Firmen gaben Angebote ab. Diese wurden von Herrn
Rimmele geprüft. Billigste Bieterin war die Firma Härle GmbH aus Maselheim mit
69.020,00 € (inkl. Mehrwertsteuer). Das teuerste Angebot lag bei 97.359,45 €
(inkl. Mehrwertsteuer). Der Gemeinderat beschloss einstimmig, der Firma Härle
als billigster Bieterin den Zuschlag zu erteilen.
Am 18.09.2003, § 78 öffentlich, hat der Gemeinderat
beschlossen, die Hofbefestigung in diesem Jahr auszuführen und Frau Architektin
Maria Kirchhauser-Rimmele zu bitten, die Arbeiten öffentlich auszuschreiben.
Dies ist in der Zwischenzeit geschehen mit folgendem Leistungsumfang:
ca. 720 m2 |
Bitumen- und Asphaltbefestigung |
ca. 140 m2 |
Beton-Verbundpflaster |
ca. 680 m3 |
Erd- und Aushubarbeiten |
ca. 340 m3 |
Frostschutzkies/ |
ca. 850 m3 |
Schottertragschicht |
sowie diverse Kanal- und
Straßenentwässerungsarbeiten.
Die Submission fand am Dienstag, 11.11.2003 um 11:00
Uhr im Rathaus Unterkirchberg statt.
Frau Architektin Maria Kirchhauser-Rimmele
unterbreitete dem Gemeinderat den Vergabevorschlag.
12 Firmen haben Angebote abgegeben. Diese lagen
zwischen 61.257,86 € und 92.791,33 €. Billigste Bieterin war somit die Firma
Max Wild GmbH, Berkheim/Illerbachen, mit 61.257,86 €. Der Gemeinderat
beschloss einstimmig, der Firma Wild den Auftrag zu erteilen.
3. Bäume und Baumscheiben
Baugebiet „Dorfäcker-Nord“
Ingenieur Rimmele trug dem Gemeinderat das Ergebnis
der Ausschreibung vor, bei der sich 5 Firmen beteiligt haben. Die
Angebotssummen lagen zwischen 29.880,56 € und 38.419,78 €. Zunächst ist
vorgesehen, Baumscheiben mit 125 x 125 Zentimeter zu wählen. Aus der Gemeinderats
wurde dann vorgeschlagen, eventuell auf die Baumscheiben zu verzichten, falls
ein Alternativangebot - nach Absprache
mit dem billigsten Bieter - wirtschaftlicher erscheinen würde.
Die landschaftsgärtnerischen Arbeiten wurden dann
unter dieser Auflage an die Firma Scheer, Ulm-Gögglingen, vergeben.
Vor 2 Jahren hat die Gemeinde Illerkirchberg mit der
DING/RAB vereinbart, an den Wochenenden vor Mitternacht einen Kleinbus von Ulm
nach Illerkirchberg einzusetzen, damit besonders die Jugendlichen sicher nach
Hause kommen. Zwischenzeitlich hat sich der Vertrag um die Gemeinde Staig
erweitert. Nun sind die Holzstockgemeinden Schnürpflingen und Hüttisheim
ebenfalls bereit, sich an den Nachtverkehr am Wochenende anzuschließen.
Nun wollen die Konzessionsinhaber, die Firmen Bayer,
Missel und Huber (Drexler), statt der RAB diesen Abendverkehr übernehmen. Als
Preis wurde vereinbarte: 230,00 € x 52 Wochen = 11.960,00 €, Zuschuss des
Alb-Donau-Kreises: 5.000,00 €, somit müssen sich die 4 Gemeinden mit 6.960,00 €
beteiligen, das sind pro Gemeinde 1.740,00 €. Wenn alle 4 Gemeinden
einverstanden sind, soll die Abfahrt in Ulm dann ab neuem Fahrplan (14.12.2003)
um 00:16 Uhr am zentralen Omnibusbahnhof sein.
Der Gemeinderat beschloss, den Vertrag so zu
akzeptieren.
Baugesuche nach § 30 BauGB (Bauen innerhalb eines Bebauungsplans)
1. Jens und Katrin F e l l e r, Schleienweg 5, 89079 Ulm-Gögglingen
Neubau eines
Einfamilienhauses mit Doppelgarage
auf dem Grundstück
Wiesengrund 9, Flst. 1004/11, Gemarkung Unterkirchberg
Bebauungsplan „Beim Fälltor“
2. Franz und Rosemarie S t i c h t e r, Apfelblütenweg 4, 89171 lllerkirchberg
Erstellung eines
Einfamilienhauses mit Carport
auf dem Grundstück
Wiesengrund 3, Flst. 1004/8, Gemarkung Unterkirchberg
Bebauungsplan „Beim
Fälltor“
Baugesuche nach § 34 BauGB (Bauen innerhalb bebauter Ortsteile)
3. Erich
B r a u n Bachstraße 3/1,
88477 Schwendi
Abbruch des gesamten
Anwesens
auf dem Grundstück
Hauptstraße 30, Flst. 1010, Gemarkung Unterkirchberg
4. Siegfried und Susanne H e r m a n n, Illerstraße 49, 89171 Illerkirchberg
Erstellung eines
Einfamilienhauses mit Doppelgarage
auf dem Grundstück
Illerstraße 49, Flst. 92/1, Gemarkung Unterkirchberg
5. Thoralf S c h u c h a r d t und
Sonja Z a n e l l a, Brechtstraße 2, 89250 Senden
Neubau eines Wohnhauses
mit Carport
auf dem Grundstück
Beutelreusch 55, Flst. 156/1, Gemarkung Beutelreusch
6. Claudia F i s c h e r,
Beutelreusch 30, 89171 Illerkirchberg
Erstellung eines
Wohnhauses mit Carport
auf dem Grundstück
Beutelreusch 57, Flst. 156/2, Gemarkung Beutelreusch
7. Manfred K o r n m a y e r und Gabriele S c h w a
r z, Platanenstraße 20, 89250 Senden
Neubau eines
Einfamilienhauses mit Garage und Carport
auf dem Grundstück
Beutelreusch 71, Flst. 222/1, Gemarkung Beutelreusch
8. Ludwig W a g n e r, Kirchweg
8, 89171 Illerkirchberg
Erstellung eines
Ausgedinghauses mit Garage
auf dem Grundstück Kirchweg 12, Teil aus Flst. 121, Gemarkung Unterkirchberg
Der Gemeinderat stimmte allen Baugesuchen zu.
1. Nutzungsverträge für die Überlassung der
Kegelbahnen in der Gemeindehalle
Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats vom 22.05.2003 wurden am 23.10.2003 die endgültigen Überlassungsverträge mit dem Kraftsportverein Unterkirchberg e.V. und dem Schützenverein „Tell“ Unterkirchberg e.V. abgeschlossen. Die bereitgestellten Haushaltsmittel werden nun entsprechend dem Baufortschritt ausbezahlt.
2. Radweg zwischen Illerkirchberg-Unterkirchberg und
Ulm-Unterweiler
Am 17.07.2003, § 28 nichtöffentlich, hat der
Gemeinderat beschlossen, den Radweg zwischen Unterweiler und Unterkirchberg in
einer Breite von 2,50 m auszubauen. Die Planung auf die gesamte Länge soll
die Gemeinde Illerkirchberg übernehmen. Hierzu wird Herr Ingenieur Gerhard
Rimmele beauftragt.
Die Stadt Ulm konnte inzwischen die zum Bau des geplanten Radwegs zwischen Unterkirchberg und Unterweiler erforderlichen Flächen auf Gemarkung Unterkirchberg von den privaten Grundstückseigentümern erwerben. Mit der Stadt Ulm, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung, wurde vereinbart, dass die Gemeinde Illerkirchberg die entsprechenden Flächen von der Stadt Ulm erwirbt und zwar von Flurstück 387 ca. 270 m², von Flurstück 392 ca. 1140 m², von Flurstück 396 ca. 1086 m², zusammen ca. 2496 m². Der Kaufpreis beträgt 4,00 €/m², bei ca. 2496 m² somit vorläufig 9.984,00 €. Der entsprechende Kaufvertragsabschluss wird demnächst getätigt.
Gleichzeitig wird der Entwurf der Vereinbarung über die Radwegeverbindung mit der Ortsverwaltung Unterweiler abgestimmt. Dies ist zwischenzeitlich geschehen, sodass die Vereinbarung abgeschlossen wird.
Das bisherige Verhandlungsergebnis über den Bau der Radwegeverbindung zwischen Illerkirchberg-Unterkirchberg und Ulm-Unterweiler wurde vom Gemeinderat akzeptiert. Ingenieur Rimmele wurde beauftragt, die Planung und die Bauleitung für den gesamten Radweg auf beiden Gemarkungen, entsprechend der Gebührenordnung HOAI, zu übernehmen.
3.
25-Jahr-Feier der Sozialstation Iller-Weihung
Die Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes
„Kirchberg-Weihungstal“ Hüttisheim, Illerkirchberg, Schnürpflingen und Staig
haben zum 25-jährigen Bestehen der Sozialstation „Iller-Weihung“ einen Scheck
in Höhe von 500,00 € für soziale Zwecke überreicht.
Der inzwischen verstorbene Herr Pfarrer Siegfried
Merk aus Illerrieden hat sich mit Schreiben vom 18.10.2003 herzlich bedankt.
4. Leitplanken entlang der L 260
Wiblingen-Unterkirchberg
In der Gemeinderatssitzung vom 18.09.2003 hat GR
Scharpf angeregt, entlang der Landesstraße 260 von Wiblingen nach
Unterkirchberg weitere Leitplanken anzubringen. Nach einer Ortsbesichtigung
durch das Straßenbauamt Ehingen am 31.10.2003 wurde der Gemeinde berichtet,
dass Leitplanken nur dort angebracht werden könnten, wo die Unfallfolgen
erkennbar höher wären als ohne Leitplanken. Die beantragte Stelle sei nicht als
gefährdend zu bezeichnen. Die Richtlinien zum Aufstellen von Leitplanken sähen
keine Möglichkeit vor, weitere Leitplanken an dieser Straße zuzulassen.
Weil die L 260 von Ulm-Wiblingen nach Unterkirchberg
sehr schmal, kurvenreich, uneben und viel befahren ist, wird vom Straßenbauamt
Ehingen erst in einigen Jahren ein Ausbau ins Auge gefasst. Die Gemeinde solle
deshalb an das Straßenbauamt einen Antrag auf Ausbau stellen.
5. Verwaltungsreform Baden-Württemberg
Die Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes haben
eine Resolution an das Innenministerium bezüglich Polizeiposten und Notariat
eingereicht. Vom Innenministerium ist eine Zwischenantwort eingegangen. Die
Privatisierung des Notariatswesens sei ein Bestandteil der vom
Justizministerium vorgelegten Vorschläge für eine Justizreform in
Baden-Württemberg. Eine Entscheidung der Landesregierung zu diesen Vorschlägen
sei noch nicht ergangen. Zu dem Anliegen, den Polizeiposten Illerkirchberg zu
erhalten, wären seitens der Ministerialbürokratie noch weitere Erhebungen
notwendig.
6. Erschließung „Beim Fälltor“ in Unterkirchberg
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde am 18.09.2003
beantragt, im Zuge der Tiefbauarbeiten in der Straße „Beim Fälltor“ den
Straßenbelag über die gesamte Breite wieder herzustellen. Die Verwaltung wurde
beauftragt, die Mehrkosten bei der bauausführenden Firma zu erfragen.
Nach zwischenzeitlich stattgefundenen Gesprächen
wurde festgestellt, dass die bauausführende Firma die Wasserleitung zusätzlich
und auf eigene Kosten verlegt hat. Eine Kanalhaltung konnte nicht
ausgeführt werden, weil in der Hauptstraße ein Zentralhydrantschacht liegt, der
nicht zu umgehen ist. Anstelle dessen würde die bauausführende Firma den
Feinbelag für die gesamte Straßenbreite auf eigene Kosten ausführen.
7. Flexible Nachmittagsbetreuung
Bei einem Gespräch mit den Betreuerinnen der
Kernzeit wurde vereinbart, dass in Illerkirchberg durch Umfrage festgestellt
werden soll, ob eine flexible Nachmittagsbetreuung in der Grundschule gewünscht
wird. Angeboten wird die Nachmittagsbetreuung von Montag bis Donnerstag in
der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr im Anschluss an die Kernzeit.
8. Antrag des
Gemeindeverwaltungsverbandes auf Genehmigung einer Ganztagesschule in teilweise
gebundener Form im Rahmen des Investitionsprogramms des Bundes „Zukunft,
Bildung und Betreuung“
Ein entsprechender Antrag ist zwischenzeitlich an
das Oberschulamt Tübingen gerichtet worden.
9. Kommunalwahl 2004
Es wird auf die Informationsveranstaltung für die
Kommunalwahl 2004 vom Kreisjugendring Konstanz auf Schloss Weiterdingen
(Gemeinde Hilzingen) vom 21.- 22.11.2003 verwiesen.
10. Straßenbenennung im Baugebiet „Mussinger Straße“
Für das kleine Baugebiet in der Mussinger Straße ist
ein Straßennamen festzulegen.
Der Gemeinderat wählte den Straßennamen
„Pappelweg“.
11. Nachtragshaushalt 2003
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mit Erlass vom
21.10.2003, Aktenzeichen 04-902.41/Illerkirchberg, die Gesetzmäßigkeit
bestätigt. Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
12. Kindergartenverträge mit den Katholischen
Kirchengemeinden
Das neue Kindergartengesetz tritt am 01.01.2004 in
Kraft. Zu diesem Zeitpunkt muss das neue Recht auf der örtlichen Ebene
umgesetzt werden. Nach dem Kindergartengesetz leisten die bürgerlichen
Gemeinden einen Mindestzuschuss in Höhe von 63 % der Betriebsausgaben. Die Gemeinde
Illerkirchberg leistet bisher 100 % des Abmangels.
Zentrale Neuregelung ist die Übertragung der
Finanzierungszuständigkeit auf die Kommunen. Um in der Zwischenzeit die
Finanzierung der kirchlichen Kindergärten sicherzustellen, wird von den kommunalen
Spitzenverbänden und Kirchen ein Muster zum Abschluss von Überleitungsverträgen
herausgegeben. Mit diesen Überleitungsverträgen soll zunächst die monetäre
Status-quo-Umstellung erfolgen. Damit gelten die bisherigen Regelungen zur
Finanzierung der Kindergärten weiter.
Für die Zukunft sollen neue Verträge für die
Förderung und den Betrieb kirchlicher Kindergärten abgeschlossen werden. Nach
dem neuen Recht werden Förderzuschüsse grundsätzlich nur für Einrichtungen
gewährt, die der örtlichen Bedarfsplanung entsprechen. Diese Bedarfsplanung hat
deshalb in der nächsten Zeit unter Beteiligung der Kirchengemeinden zu
erfolgen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, mit den Kirchengemeinden Überleitungsverträge, entsprechend dem Muster der kommunalen Spitzenverbände, abzuschließen und die örtliche Bedarfsplanung über den Kindergartenausschuss einzuleiten.
13. Anregungen aus der Mitte des Gemeinderats
Nachdem bereits im Gemeinderat beschlossen wurde, den baufälligen Fußgängersteig bei der Mühle „Hampp“ abzubrechen, wurde angeregt, dies zu überdenken. Es sollen nochmals Gespräche mit den beteiligten Anliegern geführt werden, wobei allerdings zuerst die Kosten eines neuen Stegs ermittelt werden müssen.
Es schloss sich noch eine nichtöffentliche Sitzung an.