TAGESORDNUNG:
a) Strukturananalyse mit Investitionsplan
b) Einrichtung Feuerwehrgerätehaus
c) Aufwandsentschädigungen
a) Feststellung der Jahresrechnung 2002
b) Kostenbausgleich nach § 9 Abs. 2 KAG
- Erdgasversorgung für die gemeindlichen Gebäude (einschl
Kindergärten und TSG-Halle)
- Angebot der SWU Energie
- Konzeption zur nachhaltigen Energieversorgung
- Kindergärten – Neuregelungen und Elternbeiträge 2003/2004 und
2004/2005
- Bauhof, Hofbefestigung – Vergabe der Planung
Vor Beginn der Sitzung der Gemeinderatssitzung besichtigte das Gemeinderatsgremium das neue Feuerwehrhaus in der Robert-Bosch-Straße 3 in Unterkirchberg. Im Großen Saal des Rathauses „Schultheißenhof“ begrüßte Bürgermeister Lotter 10 Gemeinderäte, die Pressevertreter und von der Freiwilligen Feuerwehr Illerkirchberg Gesamtkommandant Dietmar Johne, die Abteilungskommandanten Matthias Mayer und Thomas Schlotter sowie vom Gemeindeverwaltungsverband den Fachbeamten für das Finanzwesen, Herrn Leander Missel. Außerdem waren einige Zuhörer anwesend.
a) Strukturanalyse mit Investitionsplan
Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr mit einem geordneten Lösch- und Rettungsdienst aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Die örtliche Freiwillige Feuerwehr hat sich große Mühe gegeben, die Qualitätskriterien für Brandschutz und technische Hilfeleistung in einer Strukturanalyse – bezogen auf die jeweilige Ortslage – aufzuarbeiten und zu dokumentieren. Bereits in der Sitzung vom 14.11.2002 wurden vom Gesamtkommandanten Dietmar Johne und den Abteilungskommandanten Matthias Mayer und Thomas Schlotter die Vorschläge zur strukturellen Entwicklung für die Jahre 2003 bis 2007 vorgetragen und erläutert. Zwischenzeitlich wurde die Analyse noch verfeinert und mit einem Investitionsplan versehen, der aus der Mitte des Gemeinderats angefordert wurde. Hier wurden - aus Sicht der Feuerwehr - die notwendigen Investitionen aufgelistet und im Gemeinderat erläutert. Der Gemeinderat hat dann zu gegebener Zeit die Aufgabe, bei den jeweiligen Haushaltsplanberatungen die erforderlichen Investitionen zu prüfen, zu beraten und ggf. zu beschließen. Hervorgehoben wurde, dass besonders die Umstellung des Alarmierungssystems durch den Alb-Donau-Kreis die Gemeinden finanziell stark belastet.
b) Einrichtung Feuerwehrgerätehaus
Bei der Besichtigung des Feuerwehrhauses wurde
festgestellt, dass noch einige Ergänzungen und Verbesserungen zur
Funktionstätigkeit des Gebäudes erforderlich sind. Der Gemeinderat stellte
hierfür nochmals zusätzlich 10.000,00 € Budgetmittel zur Verfügung, die von der
Feuerwehr dann in eigener Verantwortung, je nach Dringlichkeit einzusetzen,
sind. Unter anderem sind diese Mittel für die Verbesserung der
Elektroinstallation, für den Einbau einer WC-Anlage für Frauen und für
Brandschutztüren vorgesehen. Abteilungskommandant Thomas Schlotter ergänzte,
dass die Sektionaltore für das Feuerwehrhaus Oberkirchberg in der Zwischenzeit
bestellt und demnächst auch geliefert werden. Vom Bürgermeister wurde noch
erwähnt, dass die Sirenenalarmierung in der Gemeinde so lange wie möglich
beibehalten wird, was auch in der Hauptversammlung der Feuerwehr zum Ausdruck
kam. Schließlich wurden dann die Kernpunkte der Strukturanalyse samt
Investitionsplan zur Kenntnis genommen.
c) Aufwandsentschädigungen
Der Gesamtausschuss der Freiwilligen Feuerwehr Illerkirchberg hat am 03.04.2003 einen Antrag an die Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr gestellt mit der Bitte, diesen dem Gemeinderat vorzulegen. Der Feuerwehrausschuss bittet den Gemeinderat, die Aufwandsentschädigungen für Einsätze, Feuerwehrsicherheitsdienst und sonstige Aufwandsentschädigungen, die teilweise seit 1990 unverändert sind, neu zu regeln.
Von der Verwaltung wurden in der Zwischenzeit die
Entschädigungen bei vergleichbaren Gemeinden abgefragt. Das Ergebnis erhielten
die Gemeinderäte als Tischvorlage. Infolge der Kürze der Zeit konnten die
Beratungen nicht mehr vorgenommen werden. Die Entschädigungsleistungen
sollen dann in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen angepasst werden.
a) Feststellung der Jahresrechnung 2002
Die
Jahresrechnung 2002 wurde vom Fachbeamten für das Finanzwesen beim
Gemeindeverwaltungsverband Kirchberg-Weihungstal, Herrn Leander Missel, im Mai
2003 abgeschlossen. Der endgültige Ausdruck des Sachbuchs mit Anlagen ist durch
das Rechenzentrum erfolgt. Dieser Ausdruck wurde in der Sitzung zur
Einsichtnahme aufgelegt.
Mit der
Sitzungseinladung wurde der Rechenschaftsbericht mit kassenmäßigem Abschluss
und Anlagennachweis übersandt. Diese Unterlagen wurden dem Gemeinderat
detailliert vorgetragen und erläutert.
Die
Jahresrechnung 2002 schließt mit folgendem Ergebnis ab:
Volumen des Verwaltungshaushalts: |
€ |
5.916.229,14 |
Plan: |
€ |
6.055.611,00 |
Volumen des Vermögenshaushalts: |
€ |
1.327.884,32 |
|
€ |
1.459.800,00 |
Zuführung zum Vermögenshaushalt: |
€ |
635.224,59 |
|
€ |
490.000,00 |
Zuführung zur Allgemeinen Rücklage: |
€ |
124.340,99 |
|
€ |
0,00 |
Kreditaufnahme (HER): |
€ |
260.000,00 |
|
€ |
260.000,00 |
Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2002: |
€ |
794.655,36 |
|
|
|
Stand der Schulden zum 31.12.2002: |
€ |
991.851,94 |
|
|
|
Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von: |
€ |
215,95 |
|
|
|
Der Bürgermeister bewertete den Jahresabschluss 2002
als positiv und empfahl dem Gemeinderat die Annahme, welche dann auch
einstimmig ausfiel. Er dankte Herrn Missel, den Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen und besonders Herrn Kornmayer für die rechtzeitige Aufstellung
und Vorlage der Jahresrechnung.
b) Kostenausgleich nach § 9 Abs. 2 KAG
Bei den kostenrechnenden Einrichtungen sind, nach §
9 Abs. 2 KAG, Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums ergeben,
innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen können
in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Die entsprechende Beschlussfassung soll
jeweils im Rahmen des Rechnungsabschlusses erfolgen. Hierzu sind im
Rechenschaftsbericht 2001 weitere Ausführungen gemacht.
Die erforderlichen Berechnungen wurden als Beilage für die Abfallwirtschaft, Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgungen (nachrichtlich) dargestellt. Beschlossen wurde, den Ausgleich der Kostenunterdeckungen/-überdeckungen bei der Abfallwirtschaft und der Abwasserbeseitigung entsprechend den Berechnungen vorzunehmen.
Erdgasversorgung für die gemeindlichen Gebäude (einschl. Kindergärten und TSG-Halle)
- Angebot der SWU Energie
Die SWU Energie hat ein Angebot über die Erdgasversorgung
für die gemeindlichen Gebäude erstellt.
Der Preis für den Erdgasbezug setzt sich aus einem
Arbeitspreis und einem Jahresgrundpreis zusammen. Der Arbeitspreis für die
ersten 50.000 kWh/Jahr beträgt derzeit 4,26 Cent/kWh; für alle weiteren Kilowattstunden
werden dann 4,14 Cent/kWh berechnet. Beim Abschluss einer Zusatzvereinbarung
SchwabenGas beträgt der Arbeitspreis für die ersten 50.000 kWh/Jahr 4,14
Cent/kWh; für alle weiteren Kilowattstunden werden dann 4,03 Cent/kWh
berechnet. Der Grundpreis beträgt monatlich 14,79 € für die ersten 50 kW
Gesamtnennleistung der Anlage. Für alle weiteren kW werden 29,58 Cent
berechnet.
Die vorstehenden Preise sind Bruttopreise, welche
die gesetzliche Mehrwertsteuer von z.Zt. 16 % beinhalten.
In den Anschlusskosten enthalten sind: allgemeine
Planungs- und Überwachungsleistungen, die Kosten für die Absperreinrichtung und
des Druckreglers sowie Material- und Verlegekosten der Hausanschlussleitung
inkl. Erdarbeiten.
Die Verrohrung ist nur möglich, wenn die technischen
und baulichen Voraussetzungen gegeben sind.
Das Angebot gilt nur unter Vorbehalt der Verrohrung. Die SWU Energie hält sich bis 30.06.2003 daran gebunden. Zur Beurteilung der einzelnen Anschlüsse für die öffentlichen Gebäude benötigt der Gemeinderat noch Zusatzinformationen über die entsprechenden Heizungs- und Tankanlagen. Diese werden von der Verwaltung aufgearbeitet und zur nächsten Sitzung vorgelegt. Insofern wurde der Tagesordnungspunkt vertagt.
Bekanntgegeben wurde außerdem, dass nunmehr bereits
mit den Bauarbeiten für das Erdgasnetz in Oberkirchberg begonnen wurde. Bis
Ende Juli wird in der Bucher Straße, Herrschaftsbreite, Hölderlinstraße,
Schwabstraße und Hauffstraße ein rund 1800 m langes Stück des Verteilernetzes
verlegt. Danach erfolgt die Verlegung der Hauptleitung Richtung Unterkirchberg.
Bereits im Jahr 1990 wurde durch die K + L
Ingenieurgesellschaft ein Gutachen zur Stromeinsparung in öffentlichen Gebäuden
und Einrichtungen erstellt. Dieses Gutachten behandelte schwerpunktmäßig
Energie- und Kosteneinsparungen bei Straßen- und Raumbeleuchtungen. Seit 1990
werden die Daten der Stromversorgung erfasst. Anhand dieser Daten wird seit
1995 ein jährlicher Energiebericht zu Stromverbrauch und -kosten erstellt.
Als weitere Maßnahmen zum Themenbereich „Energieversorgung“ werden
verfolgt und umgesetzt:
-
Umstellung
der Straßenbeleuchtung (weitgehend abgeschlossen)
-
Anbindung
an die Gasversorgung und Anschluss von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen
(Beginn: 2003)
Seit dem Jahr 2001 wird auch der Heizölverbrauch
erfasst und einem Vergleich mit den Mittel- und Richtwerten nach VDI 3807
unterzogen (Anlage 1). Dieser Bericht für die Jahre 2001 und 2002 wurde
dem Gemeinderat in der Sitzung vom 20.02.2003 vorgelegt und erläutert.
Die in Illerkirchberg erfassten Verbrauchsdaten
flossen nun auch in eine Diplomarbeit an der Fachhochschule Ulm ein:
„Konzeption für die nachhaltige Energieversorgung im
Bereich des Nachbarschaftsverbandes Ulm“ von Frau Sandra Munding, März 2003.
Darin sind eine umfangreiche Erhebung der
Energiesituation, eine Analyse der Verbrauchsdaten ausgewählter Liegenschaften
sowie Projektvorschläge und Handlungsempfehlungen enthalten. Für Illerkirchberg
ergeben sich wichtige und hilfreiche Handlungsempfehlungen.
Zunächst sind aus dem Berichtswesen die notwendigen
Erkenntnisse zu ziehen:
- Sämtliche Gebäude liegen schlechter als der anzustrebende
Richtwert.
- Kindergärten und Schulen liegen schlechter als der Mittelwert.
Hieraus folgt, dass
Handlungsbedarf zur Untersuchung der Ursachen besteht.
Bereits im
Dezember 2002 wurde aufgrund eigener Erkenntnisse damit begonnen, in den
Mehrzweckhallen, Schulen und Kindergärten die Raumtemperaturen und das
Nutzerverhalten zu kontrollieren und zu dokumentieren.
Aufgrund der Vorbildfunktion der Kommunen sollten
die Vorgaben aus dem deutschen Klimaschutzziel beispielhaft umgesetzt werden,
um auch einen bewussteren Umgang der Bürger mit dem Thema zu fördern. Durch den
häufigen Kontakt vieler Bürger mit öffentlichen Gebäuden, wie z.B.
Mehrzweckhallen, Schulen, Kindergärten und Ämtern, ist es möglich, eine
Übertragung auf das Verhalten der Bürger zu erreichen. Hierzu gehören auch die
weiterführenden gesetzlichen Vorschriften, wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) und die Energieeinsparverordnung. Die Gemeinde kann hier weitere
Initiativen erreichen durch die Bereitstellung öffentlicher Gebäude und Flächen
zur Errichtung von „Bürgersolarkraftwerken“.
Vom Gemeinderat wurde dieser Bericht zur Kenntnis genommen und beschlossen, das Berichtswesen fortzuführen und auszubauen. Die gewonnenen Erkenntnisse werden dann durch ein Fachbüro analysiert und untersucht. Hierzu sind entsprechende Angebote einzuholen. Gleichzeitig unterstützt die Gemeinde auch private Initiativen zur Energiegewinnung und stellt hierzu öffentliche Gebäude und Flächen, z.B. das Dach des neuen Feuerwehrhauses, für ein Solarkraftwerk (Photovoltaikanlage) zur Verfügung.
In der Gemeinderatssitzung am 10.04.2003 hat sich
Archivar Dr. Manfred Kindl vorgestellt, die Aufgaben als bisheriger Archivar
der Gemeinden Blaustein und Dornstadt erläutert sowie dem Gemeinderat die
Aufgaben eines Gemeindearchivs vorgetragen.
In Absprache mit der Gemeinde Blaustein, als
Anstellungskörperschaft von Herrn Archivar Dr. Manfred Kindl, könnte die
Gemeinde Illerkirchberg 13 % seiner Arbeitsleistung übernehmen.
Die von der Gemeinde Blaustein ermittelten Kosten
für Illerkirchberg würden jährlich ca. 7.200,00 € betragen. Für das Jahr 2003
hätte die Gemeinde höchstens für 3 Monate ca. 1.800,00 € zu leisten.
Vom Gemeinderat wurde beschlossen, dass ein Gemeinderarchiv eingerichtet und eine Vereinbarung zwischen Blaustein, Dornstadt und Illerkirchberg getroffen wird, wonach sich die Gemeinde Illerkirchberg mit 13 % an den Personalkosten des Archivars, beschränkt auf 3 Jahre, beteiligt.
Die Vertreter des
Gemeindetages Baden-Württemberg, des Städtetags Baden-Württemberg der Erzdiözese
Freiburg, der Diözese Rottenburg/Stuttgart, der Evang. Landeskirche in Baden,
der Evang. Landeskirche in Württemberg, des Diakonischen Werks der Evang.
Landeskirche in Baden, des Evang. Landesverbands für Kindertagesstätten in
Württemberg, des Caritasverbands für die Erzdiözese Freiburg und des
Landesverbands Kath. Kindertagesstätten in der Diözese Rottenburg/Stuttgart
sind übereingekommen, in Anlehnung an die Laufzeit des Tarifabschlusses für den
Öffentlichen Dienst und die positiven Erfahrungen mit der erstmals längeren
Laufzeit der letzten Empfehlungen, die neuen Empfehlungen für die Erhöhung der
Elternbeiträge in Kindergärten in zwei Stufen für die Kindergartenjahre
2003/2004 und 2004/2005 festzulegen. Dabei wird auch im Hinblick auf die veränderte
Rechtslage der Kindergartenfinanzierung ab dem 01.01.2004 rechtzeitig die
notwendige Planungssicherheit geschaffen.
Basis für die neuen Empfehlungen war zum einen,
dass landesweit weiterhin angestrebt wird, rund 20% der Betriebsausgaben durch
Elternbeiträge zu decken. Zum anderen war zu berücksichtigen, dass die an sich
aus fiskalischer Sicht notwendigen (stärkeren) Erhöhungen ihre Begrenzung darin
finden, dass in das Jahr 2004 sowohl Kommunalwahlen als auch die Umsetzung der
Kommunalisierung der Kindergartenförderung fallen. Neu an den Empfehlungen ist
auch die klare Aussage, dass der sog Landesrichtsatz sich auf den Besuch des
Regelkindergartens bezieht. Für die Angebotsformen "Verlängerte
Öffnungszeit" (durchgehend 6 Stunden) und "Halbtagskindergarten"
wurden ebenfalls aktualisierte Empfehlungen ausgesprochen. Für die sonstigen
Angebotsformen (insbesondere Kleinkind- und Ganztagesbetreuung) erfolgt keine
landesweite Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge.
Die Elternbeiträge sollen ab 2003 bei einer Familie
mit 1 Kind von 63,00 € auf 70,00 € pro Monat steigen. Ab 2004/2005 soll dieser
Betrag auf monatlich 73,00 € angehoben werden. Die Benutzungsgebühren
werden gestaffelt für Familien mit mehreren Kindern, entsprechend der
bisherigen Handhabung.
Der Gemeinderat will aufgrund der anhaltend hohen
Defizite in den Kindergärten und den gleichzeiten Aufbau eines besonderen
Leistungsangebots die Elternbeiträge ab dem nächsten Kindergartenjahr, wie
vorgeschlagen, anheben. Diese Erhöhung soll auch von den Kirchengemeinden für
deren Kindergärten vorgenommen werden. Hierzu sind die Elternbeiräte anzuhören.
Baugesuch nach § 30 BauGB
(Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines
Bebauungsplans)
1. Gerhard
und Rita W a l t h e r, Brandäckerweg 18, 89079 Ulm
Neubau
eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Stellplazt
auf
dem Grundstück Gärtnerweg 28, Flst. 455/4, Illerkirchberg-Unterkirchberg
innerhalb
des Bebauungsplans „Dorfäcker-Nord II“
Dem
Baugesuch wurde einstimmig zugestimmt.
Baugesuch nach § 34 BauGB
(Bauen innerhalb bebauter Orsteile)
2. K S V
Unterkirchberg und S c h ü t z e n v e r e i n „T e l l“ Unterkirchberg, vertreten durch Herrn Stefan Häußler,
Römerstraße 1/1, 89171 Illerkirchberg
Einbau von Sporträumen in die bestehende
Turn- und Gemeindehalle
auf dem Grundstück Burgstraße 48,
Illerkirchberg-Unterkirchberg
Dem Baugesuch wurde mit 1
Gegenstimme zugestimmt.
Bauhof, Hofbefestigung – Vergabe der Planung
Die Planungsvergabe für den Bauhof, Hofbefestigung,
erfolgte bei 1 Enthaltung an Architektin Maria Kirchhauser-Rimmele. Frau
Kirchhauser-Rimmele wurde beauftragt, zunächst eine Entwurfsplanung für den
Gemeinderat vorzulegen.
1. Zuwendung des Landes Baden-Württemberg –
Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln zur Förderung des Feuerwehrwesens
Dem Gemeinderat wurde bekannt gegeben, dass das Land
Baden-Württemberg der Gemeinde für den Erwerb des Feuerwehrhauses einen
Zuschussbetrag in Höhen von 164.649,42 € zur Verfügung gestellt hat. Der Betrag
kann zur Auszahlung abberufen werden.
2.
15-jähriges Jubiläum der Partnerschaft zwischen Brives-Charensac und
Illerkirchberg
Frau Gemeinderätin Anna Maria Saier berichtete von
der erfolgreichen Feier der 15-jährigen Partnerschaft in Brives-Charensac am
03.05.2003. Eine Delegation aus Illerkirchberg hat mit verschiedenen Musikern
daran teilgenommen.
3. Mietwohnung in der Seniorenwohnanlage
„Schultheißenhof“
Bekannt gegeben wurde, dass eine 2-Zimmer-Wohnung in
der Seniorenwohnanlage „Schultheißenhof“ bereitsteht und gemietet werden kann.
Es folgte noch eine nichtöffentliche Sitzung, die
noch bis nach 23:00 Uhr andauerte.