Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 22.05.2003

 

TAGESORDNUNG:

 

- Feuerwehrangelegenheiten

  a) Strukturananalyse mit Investitionsplan

  b) Einrichtung Feuerwehrgerätehaus

  c) Aufwandsentschädigungen

- Rechnungsabschluss 2002

  a) Feststellung der Jahresrechnung 2002

  b) Kostenbausgleich nach § 9 Abs. 2 KAG

- Erdgasversorgung für die gemeindlichen Gebäude (einschl Kindergärten und TSG-Halle)

  - Angebot der SWU Energie

- Konzeption zur nachhaltigen Energieversorgung

- Gemeindearchiv

- Kindergärten – Neuregelungen und Elternbeiträge 2003/2004 und 2004/2005

- Baugesuche

- Bauhof, Hofbefestigung – Vergabe der Planung

- Sonstiges, Bekanntgaben

 

Vor Beginn der Sitzung der Gemeinderatssitzung besichtigte das Gemeinderatsgremium das neue Feuerwehrhaus in der Robert-Bosch-Straße 3 in Unterkirchberg. Im Großen Saal des Rathauses „Schultheißenhof“ begrüßte Bürgermeister Lotter 10 Gemeinderäte, die Pressevertreter und von der Freiwilligen Feuerwehr Illerkirchberg Gesamtkommandant Dietmar Johne, die Abteilungskommandanten Matthias Mayer und Thomas Schlotter sowie vom Gemeindeverwaltungsverband den Fachbeamten für das Finanzwesen, Herrn Leander Missel. Außerdem waren einige Zuhörer anwesend.

 

Feuerwehrangelegenheiten

 

a) Strukturanalyse mit Investitionsplan

Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr mit einem geordneten Lösch- und Rettungsdienst aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Die örtliche Freiwillige Feuerwehr hat sich große Mühe gegeben, die Qualitätskriterien für Brandschutz und technische Hilfeleistung in einer Strukturanalyse – bezogen auf die jeweilige Ortslage – aufzuarbeiten und zu dokumentieren. Bereits in der Sitzung vom 14.11.2002 wurden vom Gesamtkommandanten Dietmar Johne und den Abteilungskommandanten Matthias Mayer und Thomas Schlotter die Vorschläge zur strukturellen Entwicklung für die Jahre 2003 bis 2007 vorgetragen und erläutert. Zwischenzeitlich wurde die Analyse noch verfeinert und mit einem Investitionsplan versehen, der aus der Mitte des Gemeinderats angefordert wurde. Hier wurden - aus Sicht der Feuerwehr - die notwendigen Investitionen aufgelistet und im Gemeinderat erläutert. Der Gemeinderat hat dann zu gegebener Zeit die Aufgabe, bei den jeweiligen Haushaltsplanberatungen die erforderlichen Investitionen zu prüfen, zu beraten und ggf. zu beschließen. Hervorgehoben wurde, dass besonders die Umstellung des Alarmierungssystems durch den Alb-Donau-Kreis die Gemeinden finanziell stark belastet.

 

b) Einrichtung Feuerwehrgerätehaus

Bei der Besichtigung des Feuerwehrhauses wurde festgestellt, dass noch einige Ergänzungen und Verbesserungen zur Funktionstätigkeit des Gebäudes erforderlich sind. Der Gemeinderat stellte hierfür nochmals zusätzlich 10.000,00 € Budgetmittel zur Verfügung, die von der Feuerwehr dann in eigener Verantwortung, je nach Dringlichkeit einzusetzen, sind. Unter anderem sind diese Mittel für die Verbesserung der Elektroinstallation, für den Einbau einer WC-Anlage für Frauen und für Brandschutztüren vorgesehen. Abteilungskommandant Thomas Schlotter ergänzte, dass die Sektionaltore für das Feuerwehrhaus Oberkirchberg in der Zwischenzeit bestellt und demnächst auch geliefert werden. Vom Bürgermeister wurde noch erwähnt, dass die Sirenenalarmierung in der Gemeinde so lange wie möglich beibehalten wird, was auch in der Hauptversammlung der Feuerwehr zum Ausdruck kam. Schließlich wurden dann die Kernpunkte der Strukturanalyse samt Investitionsplan zur Kenntnis genommen.

 

c) Aufwandsentschädigungen

Der Gesamtausschuss der Freiwilligen Feuerwehr Illerkirchberg hat am 03.04.2003 einen Antrag an die Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr gestellt mit der Bitte, diesen dem Gemeinderat vorzulegen. Der Feuerwehrausschuss bittet den Gemeinderat, die Aufwandsentschädigungen für Einsätze, Feuerwehrsicherheitsdienst und sonstige Aufwandsentschädigungen, die teilweise seit 1990 unverändert sind, neu zu regeln.

 

Von der Verwaltung wurden in der Zwischenzeit die Entschädigungen bei vergleichbaren Gemeinden abgefragt. Das Ergebnis erhielten die Gemeinderäte als Tischvorlage. Infolge der Kürze der Zeit konnten die Beratungen nicht mehr vorgenommen werden. Die Entschädigungsleistungen sollen dann in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen angepasst werden.

 

Rechnungsabschluss 2002

 

a) Feststellung der Jahresrechnung 2002

Die Jahresrechnung 2002 wurde vom Fachbeamten für das Finanzwesen beim Gemeindeverwaltungsverband Kirchberg-Weihungstal, Herrn Leander Missel, im Mai 2003 abgeschlossen. Der endgültige Ausdruck des Sachbuchs mit Anlagen ist durch das Rechenzentrum erfolgt. Dieser Ausdruck wurde in der Sitzung zur Einsichtnahme aufgelegt.

Mit der Sitzungseinladung wurde der Rechenschaftsbericht mit kassenmäßigem Abschluss und Anlagennachweis übersandt. Diese Unterlagen wurden dem Gemeinderat detailliert vorgetragen und erläutert.

 

Die Jahresrechnung 2002 schließt mit folgendem Ergebnis ab:

 

Volumen des Verwaltungshaushalts:

5.916.229,14

Plan:

6.055.611,00

Volumen des Vermögenshaushalts:

1.327.884,32

 

1.459.800,00

Zuführung zum Vermögenshaushalt:

635.224,59

 

490.000,00

Zuführung zur

Allgemeinen Rücklage:

124.340,99

 

0,00

Kreditaufnahme (HER):

260.000,00

 

260.000,00

Stand der Allgemeinen Rücklage

zum 31.12.2002:

794.655,36

 

 

 

Stand der Schulden zum 31.12.2002:

991.851,94

 

 

 

Dies entspricht einer

Pro-Kopf-Verschuldung von:

215,95

 

 

 

 

Der Bürgermeister bewertete den Jahresabschluss 2002 als positiv und empfahl dem Gemeinderat die Annahme, welche dann auch einstimmig ausfiel. Er dankte Herrn Missel, den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und besonders Herrn Kornmayer für die rechtzeitige Aufstellung und Vorlage der Jahresrechnung.

 

b) Kostenausgleich nach § 9 Abs. 2 KAG

Bei den kostenrechnenden Einrichtungen sind, nach § 9 Abs. 2 KAG, Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Die entsprechende Beschlussfassung soll jeweils im Rahmen des Rechnungsabschlusses erfolgen. Hierzu sind im Rechenschaftsbericht 2001 weitere Ausführungen gemacht.

 

Die erforderlichen Berechnungen wurden als Beilage für die Abfallwirtschaft, Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgungen (nachrichtlich) dargestellt. Beschlossen wurde, den Ausgleich der Kostenunterdeckungen/-überdeckungen bei der Abfallwirtschaft und der Abwasserbeseitigung entsprechend den Berechnungen vorzunehmen.

 

Erdgasversorgung für die gemeindlichen Gebäude (einschl. Kindergärten und TSG-Halle)

- Angebot der SWU Energie

 

Die SWU Energie hat ein Angebot über die Erdgasversorgung für die gemeindlichen Gebäude erstellt.

 

Der Preis für den Erdgasbezug setzt sich aus einem Arbeitspreis und einem Jahresgrundpreis zusammen. Der Arbeitspreis für die ersten 50.000 kWh/Jahr beträgt derzeit 4,26 Cent/kWh; für alle weiteren Kilowattstunden werden dann 4,14 Cent/kWh berechnet. Beim Abschluss einer Zusatzvereinbarung SchwabenGas beträgt der Arbeitspreis für die ersten 50.000 kWh/Jahr 4,14 Cent/kWh; für alle weiteren Kilowattstunden werden dann 4,03 Cent/kWh berechnet. Der Grundpreis beträgt monatlich 14,79 € für die ersten 50 kW Gesamtnennleistung der Anlage. Für alle weiteren kW werden 29,58 Cent berechnet.

Die vorstehenden Preise sind Bruttopreise, welche die gesetzliche Mehrwertsteuer von z.Zt. 16 % beinhalten.

 

In den Anschlusskosten enthalten sind: allgemeine Planungs- und Überwachungsleistungen, die Kosten für die Absperreinrichtung und des Druckreglers sowie Material- und Verlegekosten der Hausanschlussleitung inkl. Erdarbeiten.

 

Die Verrohrung ist nur möglich, wenn die technischen und baulichen Voraussetzungen gegeben sind.

 

Das Angebot gilt nur unter Vorbehalt der Verrohrung. Die SWU Energie hält sich bis 30.06.2003 daran gebunden. Zur Beurteilung der einzelnen Anschlüsse für die öffentlichen Gebäude benötigt der Gemeinderat noch Zusatzinformationen über die entsprechenden Heizungs- und Tankanlagen. Diese werden von der Verwaltung aufgearbeitet und zur nächsten Sitzung vorgelegt. Insofern wurde der Tagesordnungspunkt vertagt.

 

Bekanntgegeben wurde außerdem, dass nunmehr bereits mit den Bauarbeiten für das Erdgasnetz in Oberkirchberg begonnen wurde. Bis Ende Juli wird in der Bucher Straße, Herrschaftsbreite, Hölderlinstraße, Schwabstraße und Hauffstraße ein rund 1800 m langes Stück des Verteilernetzes verlegt. Danach erfolgt die Verlegung der Hauptleitung Richtung Unterkirchberg.

 

Konzeption zur nachhaltigen Energieversorgung

 

Bereits im Jahr 1990 wurde durch die K + L Ingenieurgesellschaft ein Gutachen zur Stromeinsparung in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen erstellt. Dieses Gutachten behandelte schwerpunktmäßig Energie- und Kosteneinsparungen bei Straßen- und Raumbeleuchtungen. Seit 1990 werden die Daten der Stromversorgung erfasst. Anhand dieser Daten wird seit 1995 ein jährlicher Energiebericht zu Stromverbrauch und -kosten erstellt. Als weitere Maßnahmen zum Themenbereich „Energieversorgung“ werden verfolgt und umgesetzt:

 

-            Umstellung der Straßenbeleuchtung (weitgehend abgeschlossen)

 

-            Anbindung an die Gasversorgung und Anschluss von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen (Beginn: 2003)

 

Seit dem Jahr 2001 wird auch der Heizölverbrauch erfasst und einem Vergleich mit den Mittel- und Richtwerten nach VDI 3807 unterzogen (Anlage 1). Dieser Bericht für die Jahre 2001 und 2002 wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 20.02.2003 vorgelegt und erläutert.

 

Die in Illerkirchberg erfassten Verbrauchsdaten flossen nun auch in eine Diplomarbeit an der Fachhochschule Ulm ein:

 

„Konzeption für die nachhaltige Energieversorgung im Bereich des Nachbarschaftsverbandes Ulm“ von Frau Sandra Munding, März 2003.

 

Darin sind eine umfangreiche Erhebung der Energiesituation, eine Analyse der Verbrauchsdaten ausgewählter Liegenschaften sowie Projektvorschläge und Handlungsempfehlungen enthalten. Für Illerkirchberg ergeben sich wichtige und hilfreiche Handlungsempfehlungen.

 

Zunächst sind aus dem Berichtswesen die notwendigen Erkenntnisse zu ziehen:

 

-      Sämtliche Gebäude liegen schlechter als der anzustrebende Richtwert.

 

-       Kindergärten und Schulen liegen schlechter als der Mittelwert.

 

Hieraus folgt, dass Handlungsbedarf zur Untersuchung der Ursachen besteht.

 

Bereits im  Dezember 2002 wurde aufgrund eigener Erkenntnisse damit begonnen, in den Mehrzweckhallen, Schulen und Kindergärten die Raumtemperaturen und das Nutzerverhalten zu kontrollieren und zu dokumentieren.

 

Aufgrund der Vorbildfunktion der Kommunen sollten die Vorgaben aus dem deutschen Klimaschutzziel beispielhaft umgesetzt werden, um auch einen bewussteren Umgang der Bürger mit dem Thema zu fördern. Durch den häufigen Kontakt vieler Bürger mit öffentlichen Gebäuden, wie z.B. Mehrzweckhallen, Schulen, Kindergärten und Ämtern, ist es möglich, eine Übertragung auf das Verhalten der Bürger zu erreichen. Hierzu gehören auch die weiterführenden gesetzlichen Vorschriften, wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die Energieeinsparverordnung. Die Gemeinde kann hier weitere Initiativen erreichen durch die Bereitstellung öffentlicher Gebäude und Flächen zur Errichtung von „Bürgersolarkraftwerken“.

 

Vom Gemeinderat wurde dieser Bericht zur Kenntnis genommen und beschlossen, das Berichtswesen fortzuführen und auszubauen. Die gewonnenen Erkenntnisse werden dann durch ein Fachbüro analysiert und untersucht. Hierzu sind entsprechende Angebote einzuholen. Gleichzeitig unterstützt die Gemeinde auch private Initiativen zur Energiegewinnung und stellt hierzu öffentliche Gebäude und Flächen, z.B. das Dach des neuen Feuerwehrhauses, für ein Solarkraftwerk (Photovoltaikanlage) zur Verfügung.

 

Gemeindearchiv

 

In der Gemeinderatssitzung am 10.04.2003 hat sich Archivar Dr. Manfred Kindl vorgestellt, die Aufgaben als bisheriger Archivar der Gemeinden Blaustein und Dornstadt erläutert sowie dem Gemeinderat die Aufgaben eines Gemeindearchivs vorgetragen.

 

In Absprache mit der Gemeinde Blaustein, als Anstellungskörperschaft von Herrn Archivar Dr. Manfred Kindl, könnte die Gemeinde Illerkirchberg 13 % seiner Arbeitsleistung übernehmen.

 

Die von der Gemeinde Blaustein ermittelten Kosten für Illerkirchberg würden jährlich ca. 7.200,00 € betragen. Für das Jahr 2003 hätte die Gemeinde höchstens für 3 Monate ca. 1.800,00 € zu leisten.

 

Vom Gemeinderat wurde beschlossen, dass ein Gemeinderarchiv eingerichtet und eine Vereinbarung zwischen Blaustein, Dornstadt und Illerkirchberg getroffen wird, wonach sich die Gemeinde Illerkirchberg mit 13 % an den Personalkosten des Archivars, beschränkt auf 3 Jahre, beteiligt.

 

Kindergärten – Neuregelungen und Elternbeiträge 2003/2004 und 2004/2005

 

Die Vertreter des Gemeindetages Baden-Württemberg, des Städtetags Baden-Württemberg der Erzdiözese Freiburg, der Diözese Rottenburg/Stuttgart, der Evang. Landeskirche in Baden, der Evang. Landeskirche in Württemberg, des Diakonischen Werks der Evang. Landeskirche in Baden, des Evang. Landesverbands für Kindertagesstätten in Württemberg, des Caritasverbands für die Erzdiözese Freiburg und des Landesverbands Kath. Kindertagesstätten in der Diözese Rottenburg/Stuttgart sind übereingekommen, in Anlehnung an die Laufzeit des Tarifabschlusses für den Öffentlichen Dienst und die positiven Erfahrungen mit der erstmals längeren Laufzeit der letzten Empfehlungen, die neuen Empfehlungen für die Erhöhung der Elternbeiträge in Kindergärten in zwei Stufen für die Kindergartenjahre 2003/2004 und 2004/2005 festzulegen. Dabei wird auch im Hinblick auf die veränderte Rechtslage der Kindergartenfinanzierung ab dem 01.01.2004 rechtzeitig die notwendige Planungssicherheit geschaffen.

Basis für die neuen Empfehlungen war zum einen, dass landesweit weiterhin angestrebt wird, rund 20% der Betriebsausgaben durch Elternbeiträge zu decken. Zum anderen war zu berücksichtigen, dass die an sich aus fiskalischer Sicht notwendigen (stärkeren) Erhöhungen ihre Begrenzung darin finden, dass in das Jahr 2004 sowohl Kommunalwahlen als auch die Umsetzung der Kommunalisierung der Kindergartenförderung fallen. Neu an den Empfehlungen ist auch die klare Aussage, dass der sog Landesrichtsatz sich auf den Besuch des Regelkindergartens bezieht. Für die Angebotsformen "Verlängerte Öffnungszeit" (durchgehend 6 Stunden) und "Halbtagskindergarten" wurden ebenfalls aktualisierte Empfehlungen ausgesprochen. Für die sonstigen Angebotsformen (insbesondere Kleinkind- und Ganztagesbetreuung) erfolgt keine landesweite Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge.

 

Die Elternbeiträge sollen ab 2003 bei einer Familie mit 1 Kind von 63,00 € auf 70,00 € pro Monat steigen. Ab 2004/2005 soll dieser Betrag auf monatlich 73,00 € angehoben werden. Die Benutzungsgebühren werden gestaffelt für Familien mit mehreren Kindern, entsprechend der bisherigen Handhabung.

 

Der Gemeinderat will aufgrund der anhaltend hohen Defizite in den Kindergärten und den gleichzeiten Aufbau eines besonderen Leistungsangebots die Elternbeiträge ab dem nächsten Kindergartenjahr, wie vorgeschlagen, anheben. Diese Erhöhung soll auch von den Kirchengemeinden für deren Kindergärten vorgenommen werden. Hierzu sind die Elternbeiräte anzuhören.

 

Baugesuche

 

Baugesuch nach § 30 BauGB

(Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans)

 

1.         Gerhard und Rita   W a l t h e r,   Brandäckerweg 18, 89079 Ulm

            Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Stellplazt

            auf dem Grundstück Gärtnerweg 28, Flst. 455/4, Illerkirchberg-Unterkirchberg

            innerhalb des Bebauungsplans „Dorfäcker-Nord II“

 

            Dem Baugesuch wurde einstimmig zugestimmt.

 

Baugesuch nach § 34 BauGB

(Bauen innerhalb bebauter Orsteile)

 

2.         K S V   Unterkirchberg   und   S c h ü t z e n v e r e i n    „T e l l“   Unterkirchberg, vertreten durch Herrn Stefan Häußler, Römerstraße 1/1, 89171 Illerkirchberg

            Einbau von Sporträumen in die bestehende Turn- und Gemeindehalle

            auf dem Grundstück Burgstraße 48, Illerkirchberg-Unterkirchberg

 

            Dem Baugesuch wurde mit 1 Gegenstimme zugestimmt.

 

Bauhof, Hofbefestigung – Vergabe der Planung

 

Die Planungsvergabe für den Bauhof, Hofbefestigung, erfolgte bei 1 Enthaltung an Architektin Maria Kirchhauser-Rimmele. Frau Kirchhauser-Rimmele wurde beauftragt, zunächst eine Entwurfsplanung für den Gemeinderat vorzulegen.

 

Sonstiges, Bekanntgaben

 

1. Zuwendung des Landes Baden-Württemberg – Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln zur Förderung des Feuerwehrwesens

Dem Gemeinderat wurde bekannt gegeben, dass das Land Baden-Württemberg der Gemeinde für den Erwerb des Feuerwehrhauses einen Zuschussbetrag in Höhen von 164.649,42 € zur Verfügung gestellt hat. Der Betrag kann zur Auszahlung abberufen werden.

 

2.   15-jähriges Jubiläum der Partnerschaft zwischen Brives-Charensac und Illerkirchberg

Frau Gemeinderätin Anna Maria Saier berichtete von der erfolgreichen Feier der 15-jährigen Partnerschaft in Brives-Charensac am 03.05.2003. Eine Delegation aus Illerkirchberg hat mit verschiedenen Musikern daran teilgenommen.

 

3. Mietwohnung in der Seniorenwohnanlage „Schultheißenhof“

Bekannt gegeben wurde, dass eine 2-Zimmer-Wohnung in der Seniorenwohnanlage „Schultheißenhof“ bereitsteht und gemietet werden kann.

 

Es folgte noch eine nichtöffentliche Sitzung, die noch bis nach 23:00 Uhr andauerte.