TAGESORDNUNG:
- Kinderspielplätze – Bericht über
Verbesserungsmaßnahmen
- Radweg Unterkirchberg-Unterweiler
- Verwendung der Kegelbahnen in der
Gemeindehalle
a)
Antrag
von 4 Gemeinderäten
b)
Nutzungskonzept
a)
Abfallgebührenkalkulation
2003
b)
Biomüll
2003
c)
Änderung
der Abfallwirtschaftssatzung
- Prüfung der Bauausgaben 1997-2000
– Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt
a)
Satzung
zur Änderung des Bebauungsplanes „Weihungstraße“
b)
2.
Änderung Bebauungsplan „Maienried“ – Aufstellungsbeschluss
Eine unerwartet große Anzahl von Zuhörern verfolgte
im Bürgersaal des Amtshauses Oberkirchberg die letzte Gemeinderatssitzung des
Jahres 2002. Bürgermeister Lotter begrüßte 11 Gemeinderäte (3 Gemeinderäte
waren entschuldigt), Herrn Schumann von der Südwest Presse und Herrn Glogger
von der Schwäbischen Zeitung sowie die Zuhörer. Als Referenten begrüßte er
Architekt Julius Häußler und Herrn Herrmann.
Die Bürgerfrageviertelstunde
wurden von den Anwesenden sehr rege genutzt. Themen waren unter anderem:
ordnungsgemäße Hundehaltung, die Raumnot der SportlerInnen in der
Gemeindeahalle sowie der vorgesehene Umbau der Kegelbahnen.
Im Haushaltsplan 2002 sind 40.000,00 EURO für
Ergänzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen verschiedener Kinderspielsplätze in der
Gemeinde eingestellt worden. Die gemeinderätliche Spielplatzkommission hat im
Laufe des Jahres mehrmals getagt und Vorschläge erarbeitet. Federführend für
die Kommission trug Gemeinderat Stefan Häußler die Erkenntnisse der Kommission
vor. Folgende Maßnahmen wurden in diesem Jahr unter Federführung der
Spielplatzkommission zusammen mit den Bauhofmitarbeitern durchgeführt:
bei der Gemeindehalle: Aufstellung einer
Kletterkombination und einer Vogelnestschaukel auf dem Spielplatz, Anbringung
eines Basketballkorbs am Zaun des Bolzplatzes, Reaktivierung des Brunnens mit
Anbau von drei Holzrinnen und Versetzung der Tischtennisplatte.
Halfpipe an der Unterweiler Straße: Errichtung einer
Grindstange, Bepflanzung der Böschung und Asphaltierung einer weiteren Fläche.
Spielplatz „Hornbächle“ an der Bucher Straße: Aufstellung eines Karussels
und von Kleinkinderwippen.
Spielplatz „Herrschaftsbreite“ an der Hauff- und
Goethestraße: Installierung
eines Netzkletterturms.
Spielplatz beim Franziskuskindergarten
Oberkirchberg:
unverhofft musste die große Kletterkombination erneuert werden.
Der Dank galt einerseits der Spielplatzkommission
und andererseits dem Bauhofpersonal für die tadellose Arbeit auf den
Spielplätzen.
In Fortsetzung der bereits erledigten Maßnahmen
wurden Wünsche für den Haushaltsplan 2003 angemeldet. Im Ortsteil
Unterkirchberg sollen Ersatzmaßnahmen und Verbesserungen am Kinderspielplatz
des Antonius- und des Josefskindergartens, am Kinderspielplatz
„Schelmenwinkel-Nord“ und an der Halfpipe sowie im Ortsteil Oberkirchberg am
Kinderspielplatz „Schweineweide“ vorgenommen werden.
Der Ortschaftsrat von Unterweiler und der
Gemeinderat von Illerkirchberg sind sich einig, dass die Radwegverbindung
Unterweiler-Unterkirchberg bald realisiert werden soll. Bei einer
Ortsbesichtigung am 27.06.2002 wurde die Trassenführung begutachtet. Am
18.07.2002 wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass auch der
Nachbarschaftsverband Ulm den Radweg, als frühere Römerstraße, von Rißtissen
Richtung Günzburg mit einem Iller-Übergang als wichtig erachtet.
Der Ortschaftsrat Unterweiler und die Stadt Ulm
möchten den Radweg auf Gemarkung Unterweiler unbedingt im Jahr 2003
realisieren. Deshalb müsste auch die Gemeinde Illerkirchberg ihr Teilstück auf
Gemarkung Unterkirchberg umsetzen. Die entsprechenden Grundstücksverhandlungen
sind im Gange. Das Ingenieurbüro Rimmele hat eine Kostenschätzung mit einer
angenommenen Radwegbreite von 2 m abgegeben. Im Haushaltsplanentwurf 2003
sind somit als erste Rate 80.000,00 EURO eingestellt.
Der Gemeinderat begrüßt die Realisierung dieser
Radwegverbindung und wird noch prüfen, ob die Wegbreite auf 3,00 m verändert
werden muss. Beschlossen wurde, sofern der Grunderwerb für das restliche
Teilstück ermöglicht wird, den Radweg anzulegen und im Haushaltsplan als 1.
Rate 80.000,00 EURO hierfür bereitzustellen.
Verwendung der Kegelbahnen
in der Gemeindehalle
a) Antrag von 4 Gemeinderäten
b) Nutzungskonzept
Am 18.07.2002 wurde unter Ziffer 2 mehrheitlich beschlossen, dass die Kegelbahnen zu Vereinsräumen für Sport im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel (32.000,00 EURO) umgebaut werden. Außerdem hat die Gemeinde den KSV, die TSG und den Schützenverein „Tell“ zu einer genauen Abstimmung des Konzepts eingeladen. Die Aussprache fand am 23.10.2002 im Sportheim Oberkirchberg statt. Hier wurde mit allen Beteiligten eine Einigung erzielt. Am 20.10.2002 haben 4 Gemeinderäte beantragt, den Gemeinderatsbeschluss vom 18.07.2002 erneut im Gremium zu behandeln. Die Planung mit Kostenschätzung der Umbaumaßnahmen müsse dem Gemeinderat wieder vorgelegt werden. Außerdem wurden Bedenken bezüglich der Beschlussfassung geltend gemacht. In der Sitzung vom 14.11.2002 wurde zugesagt, dass das Nutzungskonzept in der Dezembersitzung besprochen wird. Zwischenzeitlich ist bei der Gemeinde auch eine Unterschriftenliste mit der Überschrift „Rettet die Kegelbahnen“ eingetroffen. Dort haben sich 140 Personen für die Erhaltung der Kegelbahnen eingesetzt. Weitere schriftliche Äußerungen sind bei der Gemeinde erfolgt. Allerdings wurde auch festgestellt, dass die wenigsten auf der Liste auch selbst Kegler sind.
Architekt Julius Häußler trug dem Gemeinderat nun
das Nutzungskonzept für die Kegelbahnräume vor. Vorgesehen ist der Einbau
folgender Sporträume:
für den Schützenverein „Tell“ |
Büro und Wertungsraum |
ca. |
38 m² |
für den KSV (nachdem
die TSG kein Interesse gezeigt hat) |
Erweiterung Kraftraum |
ca. |
51 m² |
|
Gymnastikraum |
ca. |
141
m² |
Der Innenausbau erfolgt unter Verwendung vorhandener Bauteile wie Akustikdecken und Wandverkleidungen. Die vorhandene Heizungs- und Lüftungsanlage ist für die zukünftige Funktion weiter zu entwickeln. Bauherr dieser Maßnahme soll der KSV mit dem Schützenverein „Tell“ sein. Die Gemeinde müsste diesen Vereinen dann eine längerfristige Nutzung zusagen. Die Kostenberechnung wurde ebenfalls von Architekt Julius Häußler vorgetragen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 115.800,00 EURO. Hiervon gehen die Eigenleistungen, der Zuschuss des WLSB und der Zuschuss der Gemeinde mit 32.000,00 EURO ab, sodass die Finanzierung für die beiden Sportvereine überschaubar bleibt. Es folgte eine längere Aussprache, an der auch die Zuhörer – teils als Sachverständige – beteiligt waren. Hervorgehoben werden muss, dass es eine sehr sachliche Diskussion zwischen den Beteiligten und dem Gemeinderat war. Die ausgetauschten Argumente mündeten in den Antrag von Gemeinderat Feiler auf geheime Abstimmung. Der Gemeinderat lehnte diesen Antrag jedoch ab, sodass offen abgestimmt wurde. Mehrheitlich wurde dann das Nutzungskonzept für den Umbau der Kegelbahnen in Sporträume vom Gemeinderat gebilligt.
a) Abfallgebührenkalkulation 2003
b) Biomüll 2003
c) Änderung der Abfallwirtschaftssatzung
Nach Vorberatung in der Sitzung vom 14.11.2002 wurde
die Kalkulation überarbeitet.
Es wurde eine volle
Kostendeckung für die Leistung der Bioabfuhr vom Gemeinderat vorgeschlagen.
Die neue
Gebührenkalkulation wurde vom GVV gefertigt und liegt den Gemeinderäten vor.
Hieraus ergeben sich Anpassungen bei den einzelnen Gebühren, die in der Sitzung
vorgetragen und detailliert erläutert wurden. Es ergeben sich nun beim
Gefäßtarif für Biomüll und Restmüll gleich hohe Gebühren.
Die vorliegende Gebührenkalkulation ergibt folgende
neue Gebührensätze:
1. Gebühren für Haushalte
1 Person |
42,00 EURO |
(bisher |
30,00 EURO) |
2 – 3
Personen |
60,00 EURO |
(bisher |
42,00 EURO) |
4 – 5 Personen |
70,20 EURO |
(bisher |
51,00 EURO) |
6 u. mehr Personen |
75,00 EURO |
(bisher |
60,00 EURO) |
2. Gebühr für Betriebs- u. Arbeitsstätten
|
58,20 EURO |
(bisher |
42,00 EURO) |
3. Gebühren für Restmüll
60 l – Behälter |
70,80 EURO |
(bisher |
59,40 EURO) |
80 l – Behälter |
94,20 EURO |
(bisher |
79,20 EURO) |
120 l – Behälter |
141,60 EURO |
(bisher |
118,80 EURO) |
240 l – Behälter |
283,20 EURO |
(bisher |
237,60 EURO) |
Abfallsack |
7,50 EURO |
(bisher |
6,50 EURO) |
4. Gebühren für die Biotonne:
80 l – Behälter |
94,20 EURO |
(bisher |
66,00 EURO) |
120 l – Behälter |
141,60 EURO |
(bisher |
99,00 EURO) |
240 l – Behälter |
283,20 EURO |
(bisher |
132,00 EURO) |
5. Gebühren Sperrmüllabfuhren
Holsystem |
0,60 EURO/kg |
(wie bisher) |
|
2 x jährlich |
|
|
|
|
|
|
|
Bringsystem |
0,50 EURO/kg |
(wie bisher) |
|
2 x jährlich |
|
|
|
6. Gebühren für Grüngut
Grüngutsack |
2,50 EURO |
(wie bisher) |
|
Nach kurzer Aussprache wurde der
Benutzungsgebührenkalkulation einstimmig zugestimmt. Zur Festsetzung neuer Gebührensätze
wird die Abfallsatzung entsprechend geändert. Diese wird im Mitteilungsblatt
bekannt gemacht. Die neuen Gebühren treten ab 01.01.2003 in Kraft. Dies ist die
einzige Erhöhung, die die Gemeinde im Jahr 2003 vornehmen muss.
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat im Dezember 2001 und Januar 2002 die Bauausgaben der Haushaltsjahre 1997-2000 geprüft. Der Prüfungsbericht wurde am 07.05.2002 vorgelegt und von der Verwaltung am 17.07.2002 beantwortet. Hierauf wurde vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis mit Erlass vom 19.11.2002 zum Abschluss der überörtlichen Prüfung bestätigt, dass die festgestellten Anstände erledigt sind (§ 114 Absatz 5 Satz 2 GemO). Für die Prüfung ist eine Gebühr in Höhe von 7.795,52 EURO festgesetzt. Im Verwaltungshaushalt 2002 sind die notwendigen Mitteil bereitgestellt.
Gemeindekämmerer Manfred Kornmayer trug den
wesentlichen Inhalt des Prüfberichts vor, der, nachdem das Landratsamt
mitgeteilt hat, dass alle Beanstandungen ausgeräumt wären, zur Kenntnis
genommen wurde.
a) Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes
„Weihungstraße“
Der Gemeinderat hat am 12.09.2002 in öffentlicher
Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Weihungstraße“ im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern. Es handelt sich um das Flurstück 128/1 mit
dem künftigen Gebäude Weihungstraße 45. Die Baugrenze ist auf das
Baugrundstück auszudehnen. Ein 2-geschossiges Gebäude mit Zeltdach wird
erstellt.
Die Angrenzer und das Landratsamt Alb-Donau-Kreis
wurden angehört.
Das Landratsamt als Träger öffentlicher Belange hat
der Gemeinde 5 Anregungen übermittelt, über die der Gemeinderat eingehend
beraten hatte. Dabei wurde der vorgesehenen Dachform „Zeltdach“ die Zustimmung
erteilt. Weitere Detailfragen im naturschutzrechtlichen Bereich wurden
abgestimmt. Die im vereinfachten Verfahren durchgeführte Bebauungsplanänderung
wurde dann als Satzung beschlossen.
b) 2. Änderung Bebauungsplan „Maienried“ -
Aufstellungsbeschluss
Der Bebauungsplan „Maienried“, Gemarkung
Unterkirchberg, rechtskräftig seit 23.04.1993, mit 1. Änderung
rechtskräftig seit 01.12.1995, soll geringfügig geändert werden. Von der
geplanten Straße auf Flurstück 1182, Gemarkung Unterkirchberg, soll noch ein
Fußweg Richtung „Fälle“ geführt werden, damit eine durchgängige Wegeverbindung
vom Kornblumenweg zum „Fälle“ möglich ist. Hierzu ist die Aufstellung eines
Bebauungsplans als 2. Änderung notwendig.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, für das
Baugebiet „Maienried“ zur Änderung eine Fußwegverbindung aufzunehmen.
Baugesuche nach § 30
BauGB
(Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines
Bebauungsplans)
1. Daniela und Matthias Herzog, Schulze-Delitzsch-Weg 12, 89079
Ulm-Wiblingen
Neubau eines Einfamilienhauses mit
Doppelgarage im UG
auf dem Grundstück Weihungstraße 45,
Flst. 128/1, Illerkirchberg-Unterkirchberg
(Bebauungsplan
„Weihungstraße“)
2. Manfred und Sonja Baumhauer, Rohrweg 53, 89079
Ulm-Gögglingen
Neubau eines Einfamilienhauses mit
Einliegerwohnung, 3 Garagenstellplätzen im UG und 1 Stellplatz
auf dem Grundstück Gärtnerweg 11, Flst.
450/8, Illerkirchberg-Unterkirchberg
(Bebauungsplan
„Dorfäcker-Nord“)
3. Ina und Eugen Eberts, Weihungstraße 2,
89171 Illerkirchberg
Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage
auf dem Grundstück Gärtnerweg 9, Flst.
450/10, Illerkirchberg-Unterkirchberg
(Bebauungsplan „Dorfäcker-Nord“)
Baugesuch nach § 34 BauGB (Bauen innerhalb bebauter Ortsteile)
4. Jochen Krauß, Blumenweg 10, 89171 Illerkirchberg
Errichtung einer Stahlbeton-Fertiggarage
auf dem Grundstück Blumenweg 10, Flst.
1014/4, Illerkirchberg-Unterkirchberg
Baugesuch nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich)
5. Firma Vodafone D2 GmbH, Ingersheimer
Straße 10, 70499 Stuttgart
Neubau einer Basisstation für das Mobilfunknetz
D2 auf einem bestehenden Hochspannungsmasten
auf dem Grundstück Flst. 233, Gemarkung
Unterkirchberg
Allen Baugesuchen erteilte der Gemeinderat die
Zustimmung.
1. Gemeinderatstermine 2003
Dem Gemeinderat werden die Termine für die
Gemeinderatssitzungen im Jahr 2003 vorgelegt.
2. Verlegung und naturnaher Ausbau der Weihung auf
Gemarkung Unterkirchberg
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis legt die
Antragsunterlagen vom 20.12.2002 bis 20.01.2003 beim Bürgermeisteramt öffentlich
aus.
3. Hochwasserschutz Mahdauweg
Vom Ingenieurbüro Rimmele wurde die Vorplanung mit
Kostenschätzung für die Hochwasserschutzmaßnahmen im Mahdauweg vorgelegt. Diese
wird im Januar mit der Gewässerdirektion vorbesprochen und anschließend im
Gemeinderat behandelt.
4. Gehweg Gartenstraße/Bucher Straße
Das Ingenieurbüro Rimmele und die Firma Wiedmann,
Illerkirchberg, wurden beauftragt, den Gehweg in der Gartenstraße zum
Kindergarten zu verbreitern und dabei die Zufahrt in die östliche Bucher Straße
für den Fahrverkehr abzusperren. Die Maßnahme ist im Haushalt 2002 enthalten.
5. Jugendtreff Oberkirchberg e.V.
Dem Gemeinderat wird der Bericht des Jugendtreffs
Oberkirchberg vom 27.11.2002 übergeben. Darin werden die Aktivitäten seit
Betriebsaufnahme vor 2 Monaten dargestellt. In einer der nächsten Sitzungen
soll der Jugendtreff vom Gemeinderat besichtigt werden.
6.
Firma CEG Alain Vendrell
Die Firma CEG Alain Vendrell, Max-Eyth-Straße 27,
Illerkirchberg, lädt den Gemeinderat zu einer Betriebsbesichtigung ein.
7. Pflasterbelag Schloßstraße/Sterngasse
Der Gemeinderat wird über die Mängel im
Pflasterbelag Schloßstraße/Sterngasse unterrichtet. Die Firma Held, Balzheim,
wird die Mängel beim Gebäude Büro-Mayer im Rahmen der Gewährleistung
beseitigen.
Die Mängel im Einmündungsbereich Sterngasse sollen
auf Vorschlag des Ingenieurbüros Rimmele durch ein verändertes Pflaster mit
Vliesunterlage beseitigt werden. Aus der Mitte des Gemeinderats wird
vorgeschlagen, zur dauerhaften Beseitigung eventuell Asphaltbelag einzubauen.
Das Ingenieurbüro Rimmele wird eine geeignete
Sanierung auswählen.
8. Öffentliches Grün im Baugebiet „Dorfäcker-Nord“
Die in der Sitzung vom 10.10.2002 vorgeschlagene
Bepflanzung mit Baumscheiben wurde von Ingenieur Rimmele nun auf 21.478,68 EURO
geschätzt. Damit werden die noch vorhandenen Haushaltsmittel weit
überschritten. Die Maßnahme muss deshalb in den Haushaltsplan 2003 aufgenommen
werden.
9. Treppenanlage Amtgartenweg
Vom Ingenieurbüro Rimmele wurde zur Sanierung der
Treppenanlage ein Angebot eingeholt. Dieses beläuft sich auf 41.760,00 EURO.
Diese hohen Kosten sind bedingt durch die erheblichen Verwerfungen und
Schieflagen der Treppenstufen und Treppenpodeste, die wiederum aus Setzungen
und Bodenumlagerungen unterhalb der Treppe resultieren. Es ist davon
auszugehen, dass der sich in der Treppenanlage befindende Abwasserkanal
ursächlich hierfür ist. Im Bereich der Schächte und seitlich der Kanaltrasse
sind Setzungen festzustellen. Hier „paust“ sich der Kanal mit einer Wölbung
durch. Die Baumaßnahmen sind nur in Handarbeit mit Einsatz von Kleingeräten
durchzuführen. Es ist deshalb mit entsprechend hohen Kosten zu rechnen. Diese
können nicht im laufenden Haushalt untergebracht werden.
10. Nachtragshaushalt 2002
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mit Erlass vom
09.12.2002, Aktenzeichen 04-902.41/Illerkirchberg die Gesetzmäßigkeit
bestätigt. Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Es folgte noch eine nichtöffentliche Sitzung.