Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 12.12.2002

 

TAGESORDNUNG:

 

- Bürgerfrageviertelstunde

- Kinderspielplätze – Bericht über Verbesserungsmaßnahmen

- Radweg Unterkirchberg-Unterweiler

- Verwendung der Kegelbahnen in der Gemeindehalle

a)       Antrag von 4 Gemeinderäten

b)       Nutzungskonzept

- Abfallbeseitigung

a)       Abfallgebührenkalkulation 2003

b)       Biomüll 2003

c)       Änderung der Abfallwirtschaftssatzung

- Prüfung der Bauausgaben 1997-2000 – Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt

- Bebauungspläne

a)       Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes „Weihungstraße“

b)       2. Änderung Bebauungsplan „Maienried“ – Aufstellungsbeschluss

- Baugesuche

- Sonstiges, Bekanntgaben

 

Eine unerwartet große Anzahl von Zuhörern verfolgte im Bürgersaal des Amtshauses Oberkirchberg die letzte Gemeinderatssitzung des Jahres 2002. Bürgermeister Lotter begrüßte 11 Gemeinderäte (3 Gemeinderäte waren entschuldigt), Herrn Schumann von der Südwest Presse und Herrn Glogger von der Schwäbischen Zeitung sowie die Zuhörer. Als Referenten begrüßte er Architekt Julius Häußler und Herrn Herrmann.

 

Die Bürgerfrageviertelstunde wurden von den Anwesenden sehr rege genutzt. Themen waren unter anderem: ordnungsgemäße Hundehaltung, die Raumnot der SportlerInnen in der Gemeindeahalle sowie der vorgesehene Umbau der Kegelbahnen.

 

Kinderspielplätze – Bericht über Verbesserungsmaßnahmen

 

Im Haushaltsplan 2002 sind 40.000,00 EURO für Ergänzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen verschiedener Kinderspielsplätze in der Gemeinde eingestellt worden. Die gemeinderätliche Spielplatzkommission hat im Laufe des Jahres mehrmals getagt und Vorschläge erarbeitet. Federführend für die Kommission trug Gemeinderat Stefan Häußler die Erkenntnisse der Kommission vor. Folgende Maßnahmen wurden in diesem Jahr unter Federführung der Spielplatzkommission zusammen mit den Bauhofmitarbeitern durchgeführt:

 

bei der Gemeindehalle: Aufstellung einer Kletterkombination und einer Vogelnestschaukel auf dem Spielplatz, Anbringung eines Basketballkorbs am Zaun des Bolzplatzes, Reaktivierung des Brunnens mit Anbau von drei Holzrinnen und Versetzung der Tischtennisplatte.

Halfpipe an der Unterweiler Straße: Errichtung einer Grindstange, Bepflanzung der Böschung und Asphaltierung einer weiteren Fläche.

Spielplatz „Hornbächle“ an der Bucher Straße: Aufstellung eines Karussels und von Kleinkinderwippen.

Spielplatz „Herrschaftsbreite“ an der Hauff- und Goethestraße: Installierung eines Netzkletterturms.

Spielplatz beim Franziskuskindergarten Oberkirchberg: unverhofft musste die große Kletterkombination erneuert werden.

 

Der Dank galt einerseits der Spielplatzkommission und andererseits dem Bauhofpersonal für die tadellose Arbeit auf den Spielplätzen.

 

In Fortsetzung der bereits erledigten Maßnahmen wurden Wünsche für den Haushaltsplan 2003 angemeldet. Im Ortsteil Unterkirchberg sollen Ersatzmaßnahmen und Verbesserungen am Kinderspielplatz des Antonius- und des Josefskindergartens, am Kinderspielplatz „Schelmenwinkel-Nord“ und an der Halfpipe sowie im Ortsteil Oberkirchberg am Kinderspielplatz „Schweineweide“ vorgenommen werden.

 

Radweg Unterkirchberg-Unterweiler

 

Der Ortschaftsrat von Unterweiler und der Gemeinderat von Illerkirchberg sind sich einig, dass die Radwegverbindung Unterweiler-Unterkirchberg bald realisiert werden soll. Bei einer Ortsbesichtigung am 27.06.2002 wurde die Trassenführung begutachtet. Am 18.07.2002 wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass auch der Nachbarschaftsverband Ulm den Radweg, als frühere Römerstraße, von Rißtissen Richtung Günzburg mit einem Iller-Übergang als wichtig erachtet.

 

Der Ortschaftsrat Unterweiler und die Stadt Ulm möchten den Radweg auf Gemarkung Unterweiler unbedingt im Jahr 2003 realisieren. Deshalb müsste auch die Gemeinde Illerkirchberg ihr Teilstück auf Gemarkung Unterkirchberg umsetzen. Die entsprechenden Grundstücksverhandlungen sind im Gange. Das Ingenieurbüro Rimmele hat eine Kostenschätzung mit einer angenommenen Radwegbreite von 2 m abgegeben. Im Haushaltsplanentwurf 2003 sind somit als erste Rate 80.000,00 EURO eingestellt.

 

Der Gemeinderat begrüßt die Realisierung dieser Radwegverbindung und wird noch prüfen, ob die Wegbreite auf 3,00 m verändert werden muss. Beschlossen wurde, sofern der Grunderwerb für das restliche Teilstück ermöglicht wird, den Radweg anzulegen und im Haushaltsplan als 1. Rate 80.000,00 EURO hierfür bereitzustellen.

 

Verwendung der Kegelbahnen in der Gemeindehalle

a) Antrag von 4 Gemeinderäten

b) Nutzungskonzept

 

Am 18.07.2002 wurde unter Ziffer 2 mehrheitlich beschlossen, dass die Kegelbahnen zu Vereinsräumen für Sport im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel (32.000,00 EURO) umgebaut werden. Außerdem hat die Gemeinde den KSV, die TSG und den Schützenverein „Tell“ zu einer genauen Abstimmung des Konzepts eingeladen. Die Aussprache fand am 23.10.2002 im Sportheim Oberkirchberg statt. Hier wurde mit allen Beteiligten eine Einigung erzielt. Am 20.10.2002 haben 4 Gemeinderäte beantragt, den Gemeinderatsbeschluss vom 18.07.2002 erneut im Gremium zu behandeln. Die Planung mit Kostenschätzung der Umbaumaßnahmen müsse dem Gemeinderat wieder vorgelegt werden. Außerdem wurden Bedenken bezüglich der Beschlussfassung geltend gemacht. In der Sitzung vom 14.11.2002 wurde zugesagt, dass das Nutzungskonzept in der Dezembersitzung besprochen wird. Zwischenzeitlich ist bei der Gemeinde auch eine Unterschriftenliste mit der Überschrift  „Rettet die Kegelbahnen“ eingetroffen. Dort haben sich 140 Personen für die Erhaltung der Kegelbahnen eingesetzt. Weitere schriftliche Äußerungen sind bei der Gemeinde erfolgt. Allerdings wurde auch festgestellt, dass die wenigsten auf der Liste auch selbst Kegler sind.

 

Architekt Julius Häußler trug dem Gemeinderat nun das Nutzungskonzept für die Kegelbahnräume vor. Vorgesehen ist der Einbau folgender Sporträume:

 

für den Schützenverein „Tell“

Büro und Wertungsraum

ca.

38 m²

für den KSV

(nachdem die TSG kein Interesse gezeigt hat)

Erweiterung Kraftraum

ca.

51 m²

 

Gymnastikraum

ca.

141 m²

 

Der Innenausbau erfolgt unter Verwendung vorhandener Bauteile wie Akustikdecken und Wandverkleidungen. Die vorhandene Heizungs- und Lüftungsanlage ist für die zukünftige Funktion weiter zu entwickeln. Bauherr dieser Maßnahme soll der KSV mit dem Schützenverein „Tell“ sein. Die Gemeinde müsste diesen Vereinen dann eine längerfristige Nutzung zusagen. Die Kostenberechnung wurde ebenfalls von Architekt Julius Häußler vorgetragen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 115.800,00 EURO. Hiervon gehen die Eigenleistungen, der Zuschuss des WLSB und der Zuschuss der Gemeinde mit 32.000,00 EURO ab, sodass die Finanzierung für die beiden Sportvereine überschaubar bleibt. Es folgte eine längere Aussprache, an der auch die Zuhörer – teils als Sachverständige – beteiligt waren. Hervorgehoben werden muss, dass es eine sehr sachliche Diskussion zwischen den Beteiligten und dem Gemeinderat war. Die ausgetauschten Argumente mündeten in den Antrag von Gemeinderat Feiler auf geheime Abstimmung. Der Gemeinderat lehnte diesen Antrag jedoch ab, sodass offen abgestimmt wurde. Mehrheitlich wurde dann das Nutzungskonzept für den Umbau der Kegelbahnen in Sporträume vom Gemeinderat gebilligt.

 

Abfallbeseitigung

a) Abfallgebührenkalkulation 2003

b) Biomüll 2003

c) Änderung der Abfallwirtschaftssatzung

 

Nach Vorberatung in der Sitzung vom 14.11.2002 wurde die Kalkulation überarbeitet.

 

Es wurde eine volle Kostendeckung für die Leistung der Bioabfuhr vom Gemeinderat vorgeschlagen.

 

Die neue Gebührenkalkulation wurde vom GVV gefertigt und liegt den Gemeinderäten vor. Hieraus ergeben sich Anpassungen bei den einzelnen Gebühren, die in der Sitzung vorgetragen und detailliert erläutert wurden. Es ergeben sich nun beim Gefäßtarif für Biomüll und Restmüll gleich hohe Gebühren.

 

Die vorliegende Gebührenkalkulation ergibt folgende neue Gebührensätze:

 

1. Gebühren für Haushalte

 

1 Person

  42,00 EURO

(bisher  

30,00 EURO)

2 – 3 Personen

  60,00 EURO

(bisher  

42,00 EURO)

4 – 5 Personen

  70,20 EURO

(bisher  

51,00 EURO)

6 u. mehr Personen

  75,00 EURO

(bisher  

60,00 EURO)

 

2. Gebühr für Betriebs- u. Arbeitsstätten

 

 

  58,20 EURO

(bisher  

42,00 EURO)

 

3. Gebühren für Restmüll

 

  60 l – Behälter

  70,80 EURO

(bisher  

59,40 EURO)

  80 l – Behälter

  94,20 EURO

(bisher  

79,20 EURO)

120 l – Behälter

141,60 EURO

(bisher  

118,80 EURO)

240 l – Behälter

283,20 EURO

(bisher  

237,60 EURO)

 

Abfallsack

    7,50 EURO

(bisher  

6,50 EURO)

 

4. Gebühren für die Biotonne:

 

  80 l – Behälter

  94,20 EURO

(bisher  

66,00 EURO)

120 l – Behälter

141,60 EURO

(bisher  

99,00 EURO)

240 l – Behälter

283,20 EURO

(bisher  

132,00 EURO)

 

5. Gebühren Sperrmüllabfuhren

 

Holsystem

    0,60 EURO/kg

(wie bisher)

 

2 x jährlich

 

 

 

 

 

 

 

Bringsystem

    0,50 EURO/kg

(wie bisher)

 

2 x jährlich

 

 

 

 

6. Gebühren für Grüngut

 

Grüngutsack

    2,50 EURO

(wie bisher)

 

 

Nach kurzer Aussprache wurde der Benutzungsgebührenkalkulation einstimmig zugestimmt. Zur Festsetzung neuer Gebührensätze wird die Abfallsatzung entsprechend geändert. Diese wird im Mitteilungsblatt bekannt gemacht. Die neuen Gebühren treten ab 01.01.2003 in Kraft. Dies ist die einzige Erhöhung, die die Gemeinde im Jahr 2003 vornehmen muss.

 

Prüfung der Bauausgaben 1997-2000 – Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt hat im Dezember 2001 und Januar 2002 die Bauausgaben der Haushaltsjahre 1997-2000 geprüft. Der Prüfungsbericht wurde am 07.05.2002 vorgelegt und von der Verwaltung am 17.07.2002 beantwortet. Hierauf wurde vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis mit Erlass vom 19.11.2002 zum Abschluss der überörtlichen Prüfung bestätigt, dass die festgestellten Anstände erledigt sind (§ 114 Absatz 5 Satz 2 GemO). Für die Prüfung ist eine Gebühr in Höhe von 7.795,52 EURO festgesetzt. Im Verwaltungshaushalt 2002 sind die notwendigen Mitteil bereitgestellt.

 

Gemeindekämmerer Manfred Kornmayer trug den wesentlichen Inhalt des Prüfberichts vor, der, nachdem das Landratsamt mitgeteilt hat, dass alle Beanstandungen ausgeräumt wären, zur Kenntnis genommen wurde.

 

Bebauungspläne

a) Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes „Weihungstraße“

 

Der Gemeinderat hat am 12.09.2002 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Weihungstraße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern. Es handelt sich um das Flurstück 128/1 mit dem künftigen Gebäude Weihungstraße 45. Die Baugrenze ist auf das Baugrundstück auszudehnen. Ein 2-geschossiges Gebäude mit Zeltdach wird erstellt.

Die Angrenzer und das Landratsamt Alb-Donau-Kreis wurden angehört.

Das Landratsamt als Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinde 5 Anregungen übermittelt, über die der Gemeinderat eingehend beraten hatte. Dabei wurde der vorgesehenen Dachform „Zeltdach“ die Zustimmung erteilt. Weitere Detailfragen im naturschutzrechtlichen Bereich wurden abgestimmt. Die im vereinfachten Verfahren durchgeführte Bebauungsplanänderung wurde dann als Satzung beschlossen.

 

b) 2. Änderung Bebauungsplan „Maienried“ - Aufstellungsbeschluss

 

Der Bebauungsplan „Maienried“, Gemarkung Unterkirchberg, rechtskräftig seit 23.04.1993, mit 1. Änderung rechtskräftig seit 01.12.1995, soll geringfügig geändert werden. Von der geplanten Straße auf Flurstück 1182, Gemarkung Unterkirchberg, soll noch ein Fußweg Richtung „Fälle“ geführt werden, damit eine durchgängige Wegeverbindung vom Kornblumenweg zum „Fälle“ möglich ist. Hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplans als 2. Änderung notwendig.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, für das Baugebiet „Maienried“ zur Änderung eine Fußwegverbindung aufzunehmen.

 

Baugesuche

 

Baugesuche nach § 30 BauGB

(Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans)

 

1.         Daniela und Matthias Herzog, Schulze-Delitzsch-Weg 12, 89079 Ulm-Wiblingen

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im UG

auf dem Grundstück Weihungstraße 45, Flst. 128/1, Illerkirchberg-Unterkirchberg

(Bebauungsplan „Weihungstraße“)

 

2.         Manfred und Sonja Baumhauer, Rohrweg 53, 89079 Ulm-Gögglingen

Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, 3 Garagenstellplätzen im UG und 1 Stellplatz

auf dem Grundstück Gärtnerweg 11, Flst. 450/8, Illerkirchberg-Unterkirchberg

(Bebauungsplan „Dorfäcker-Nord“)

 

3.         Ina und Eugen Eberts, Weihungstraße 2, 89171 Illerkirchberg

Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage

auf dem Grundstück Gärtnerweg 9, Flst. 450/10, Illerkirchberg-Unterkirchberg

(Bebauungsplan „Dorfäcker-Nord“)

 

Baugesuch nach § 34 BauGB (Bauen innerhalb bebauter Ortsteile)

 

4.         Jochen Krauß, Blumenweg 10, 89171 Illerkirchberg

Errichtung einer Stahlbeton-Fertiggarage

auf dem Grundstück Blumenweg 10, Flst. 1014/4, Illerkirchberg-Unterkirchberg

 

Baugesuch nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich)

 

5.         Firma Vodafone D2 GmbH, Ingersheimer Straße 10, 70499 Stuttgart

Neubau einer Basisstation für das Mobilfunknetz D2 auf einem bestehenden Hochspannungsmasten

auf dem Grundstück Flst. 233, Gemarkung Unterkirchberg

 

Allen Baugesuchen erteilte der Gemeinderat die Zustimmung.

 

Sonstiges, Bekanntgaben

 

1. Gemeinderatstermine 2003

Dem Gemeinderat werden die Termine für die Gemeinderatssitzungen im Jahr 2003 vorgelegt.

 

2. Verlegung und naturnaher Ausbau der Weihung auf Gemarkung Unterkirchberg

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis legt die Antragsunterlagen vom 20.12.2002 bis 20.01.2003 beim Bürgermeisteramt öffentlich aus.

 

3. Hochwasserschutz Mahdauweg

Vom Ingenieurbüro Rimmele wurde die Vorplanung mit Kostenschätzung für die Hochwasserschutzmaßnahmen im Mahdauweg vorgelegt. Diese wird im Januar mit der Gewässerdirektion vorbesprochen und anschließend im Gemeinderat behandelt.

 

4. Gehweg Gartenstraße/Bucher Straße

Das Ingenieurbüro Rimmele und die Firma Wiedmann, Illerkirchberg, wurden beauftragt, den Gehweg in der Gartenstraße zum Kindergarten zu verbreitern und dabei die Zufahrt in die östliche Bucher Straße für den Fahrverkehr abzusperren. Die Maßnahme ist im Haushalt 2002 enthalten.

 

5. Jugendtreff Oberkirchberg e.V.

Dem Gemeinderat wird der Bericht des Jugendtreffs Oberkirchberg vom 27.11.2002 übergeben. Darin werden die Aktivitäten seit Betriebsaufnahme vor 2 Monaten dargestellt. In einer der nächsten Sitzungen soll der Jugendtreff vom Gemeinderat besichtigt werden.

 

6. Firma CEG Alain Vendrell

Die Firma CEG Alain Vendrell, Max-Eyth-Straße 27, Illerkirchberg, lädt den Gemeinderat zu einer Betriebsbesichtigung ein.

 

7. Pflasterbelag Schloßstraße/Sterngasse

Der Gemeinderat wird über die Mängel im Pflasterbelag Schloßstraße/Sterngasse unterrichtet. Die Firma Held, Balzheim, wird die Mängel beim Gebäude Büro-Mayer im Rahmen der Gewährleistung beseitigen.

 

Die Mängel im Einmündungsbereich Sterngasse sollen auf Vorschlag des Ingenieurbüros Rimmele durch ein verändertes Pflaster mit Vliesunterlage beseitigt werden. Aus der Mitte des Gemeinderats wird vorgeschlagen, zur dauerhaften Beseitigung eventuell Asphaltbelag einzubauen.

 

Das Ingenieurbüro Rimmele wird eine geeignete Sanierung auswählen.

 

8. Öffentliches Grün im Baugebiet „Dorfäcker-Nord“

Die in der Sitzung vom 10.10.2002 vorgeschlagene Bepflanzung mit Baumscheiben wurde von Ingenieur Rimmele nun auf 21.478,68 EURO geschätzt. Damit werden die noch vorhandenen Haushaltsmittel weit überschritten. Die Maßnahme muss deshalb in den Haushaltsplan 2003 aufgenommen werden.

 

9. Treppenanlage Amtgartenweg

Vom Ingenieurbüro Rimmele wurde zur Sanierung der Treppenanlage ein Angebot eingeholt. Dieses beläuft sich auf 41.760,00 EURO. Diese hohen Kosten sind bedingt durch die erheblichen Verwerfungen und Schieflagen der Treppenstufen und Treppenpodeste, die wiederum aus Setzungen und Bodenumlagerungen unterhalb der Treppe resultieren. Es ist davon auszugehen, dass der sich in der Treppenanlage befindende Abwasserkanal ursächlich hierfür ist. Im Bereich der Schächte und seitlich der Kanaltrasse sind Setzungen festzustellen. Hier „paust“ sich der Kanal mit einer Wölbung durch. Die Baumaßnahmen sind nur in Handarbeit mit Einsatz von Kleingeräten durchzuführen. Es ist deshalb mit entsprechend hohen Kosten zu rechnen. Diese können nicht im laufenden Haushalt untergebracht werden.

 

10. Nachtragshaushalt 2002

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mit Erlass vom 09.12.2002, Aktenzeichen 04-902.41/Illerkirchberg die Gesetzmäßigkeit bestätigt. Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

 

 

Es folgte noch eine nichtöffentliche Sitzung.