Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 14.11.2002

 

TAGESORDNUNG:

 

- Bürgerfrageviertelstunde

- Freiwillige Feuerwehr Illerkirchberg - Strukturanlayse

- Bebauungspläne:

a)       „Unterer Brühl“, Gemarkung Unterkirchberg

b)       Änderung „Dorfäcker-Nord“ – Anregungen, Satzungsbeschluss

  c)   Änderung „Dorfäcker-Nord II“ – Satzungsbeschluss

- Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2002 - Verabschiedung

- Haushaltsplan 2003 – Entwurfsberatung, Festlegung der Realsteuerhebesätze

- Müllgebührenkalkulation 2003

- Radweg Unterweiler-Unterkirchberg

- Kinderspielplätze – Bericht über Verbesserungsmaßnahmen

- Mitteilungsblatt der Gemeinde Illerkirchberg – Erhöhung des Bezugspreises ab 01.01.2003

- Baugesuche

- Sonstiges und Bekanntgaben

 

Vor der Gemeinderatssitzung besichtigte das Gremium den Bauhof und den Recyclinghof.

Herr Schweigart, Bauhof, zeigte den Anwesenden den hauptsächlich von den Gemeindearbeitern

gebauten Sozialraum mit Büro, die Räumlichkeiten für die Fahrzeuge und die Abstellräume des

Bauhofs. Es wurden Wünsche zur Unterbringung der Fahrzeuge, zur dringend notwendigen

Hofbefestigung und zur Errichtung eines Streusalzbehälters geäußert.

 

Im Großen Saal des Rathauses „Schultheißenhof“ begrüßte Bürgermeister Lotter den vollzählig

erschienenen Gemeinderat, viele Zuhörer und die Pressevertreter. Einen besonderen Willkommensgruß

richtete er an den Musikschulleiter, Herrn Michael Eberhardt, und dem Klavierlehrer, Herrn Alexander Fuchs.

Herr Eberhardt präsentierte den von der Gemeinde neu erworbenen Flügel und Herr Fuchs begeisterte die

Zuhörer mit der Darbietung zweier Musikstücke. Als weitere Gäste wurden Feuerwehrkommandant

Dietmar Johne sowie die Abteilungskommandanten Thomas Schlotter von Oberkirchberg und

Matthias Mayer von Unterkirchberg begrüßt.

 

Bei der Bürgerfrageviertelstunde wurden von den anwesenden Bürgern keine Fragen gestellt.

 

Freiwillige Feuerwehr Illerkirchberg – Strukturanalyse

 

In 2 Hauptversammlungen der Freiwilligen Feuerwehr Illerkirchberg sowie in diversen Gemeinderatssitzungen

wurde die Erstellung einer Strukturanalyse angeregt. Gleichzeitig sind darin die Qualtitätskriterien für

Brandschutz und technische Hilfeleistung, bezogen auf die Situation der Gemeinde Illerkirchberg, zu

untersuchen. Die Gemeinde Illerkirchberg hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende

Feuerwehr mit einem geordneten Lösch- und Rettungsgerät aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.

Als kritisches Schadenereignis ist immer ein Standartbrand anzunehmen, wobei die Schutzzieldefinition mit

den Bemessungswerten, Eintreffzeit und Gerätebedarf sowie Mannschaftsstärke eine bedeutende Rolle spielt.

In Ergänzung zur Schutzzieldefiniton ist eine örtliche Risikoanalyse unabdingbarer Bestandteil einer

kommunalen Bedarfsplanung. Dieser Forderung ist die Feuerwehr nun nachgekommen. Gesamtkommandant

Dietmar Johne hat den Vorschlag zur strukturellen Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Illerkirchberg für

die Jahre 2003 bis 2007 in der Sitzung eingehend dargelegt. Dieser ist vom Gemeinderat wohlwollend

aufgenommen worden und noch mit entsprechendem Zahlenmaterial über die notwendigen Beschaffungen

zu ergänzen. Den kompletten Vorschlag sollen dann die einzelnen Gemeinderatsmitglieder erhalten, damit

erneut darüber im Gremium beraten werden kann. In diesem Strukturvorschlag ist unter anderem auch

die Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeugs für den Löschzug Oberkirchberg vorgesehen.

Abteilungskommandant Thomas Schlotter hat nun die Möglichkeit, ein gebrauchtes Feuerwehrfahrzeug

zum Preis von 5.500,00 EURO zu erwerben. Nach ausgiebiger und breiter Diskussion hat der Gemeinderat

dem Ansinnen zugestimmt und ein Gebot abgegeben.

 

Bebauungspläne

 

a) „Unterer Brühl“, Gemarkung Unterkirchberg

 

Am 11.05.2000 hat der Gemeinderat beschlossen, einen Bebauungsplan für den „Unterern Brühl“

über die Flurstücke 62 und 64 aufzustellen, die vorgezogene Bürgerbeteligung durchzuführen und

die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Gleichzeitig wurde der Plan ausgelegt. Daraufhin

gingen mehrere Anregungen von privater Seite als auch von verschiedenen Behörden ein.

Diese Äußerungen müssen nun erneut in die Planung eingearbeitet werden. Die Hochwasserproblematik,

die im Fortgang der Bebauung „Unterer Brühl“ gesehen wird, wird durch die Planung zur Verlegung und

Renaturierung der Weihung durch spätere Realisierung, bei der weitere Behörden mitwirken müssen, lösbar.

Außerdem werden für das künftige Bauen in diesem Gebiet verschiedene Techniken in der Baukonstruktion

und in der haustechnischen Ausstattung im Bebauungsplan vorgegeben. Nach breiter Diskussion hat der

Gemeinderat mehrheitlich zugestimmt, den Bebauungsplan weiterzubearbeiten und die vorhandenen

Stellungnahmen in den Plan aufzunehmen, das Ingenieurbüro Rimmele zu beauftragen, die Abwasserkonzeption

zu ergänzen und diesen Plan dann zu gegebener Zeit nochmals öffentlich auszulegen.

 

b) Änderung „Dorfäcker-Nord“ – Anregungen, Satzungsbeschluss

 

Die Gemeindevertretung hat am 12.09.2002 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan

„Dorfäcker-Nord“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern. Den von der Planänderung

betroffenen Bürgern und berührten Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Angrenzer in diesem Baugebiet haben Anregungen vorgebracht, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden.

Nach Abwägung privater und öffentlicher Belange ist der Gemeinderat der Meinung, dass die Satzung erlassen

werden kann, weil sich die Struktur des Baugebiets durch Umwandlung von Doppelhäuser in Einzelhäuser nicht ändert.

 

c) Änderung „Dorfäcker-Nord II“ – Satzungsbeschluss

 

Die Gemeindevertretung hat am 12.09.2002 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Dorfäcker-Nord II“

im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern. Den von der Planänderung betroffenen Bürgern und berührten

Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sie haben jedoch keine Anregungen

vorgebracht. Da hier nur ganz geringfügige Änderungen, die die künftigen Erwerber nicht tangieren, notwendig sind,

hat der Gemeinderat diese Satzungsänderung beschlossen.

 

Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2002 - Verabschiedung

 

In diesem Jahr ist es notwendig, einen Nachtragshaushaltsplan aufzustellen, um die Finanzierung des Erwerbs

von mehreren Grundstücken sowie einiger Investitionsvorhaben sicherzustellen.

 

Folgende Änderungen sind in diesem Haushalt im Einzelnen vorgesehen:

 

Verwaltungshaushalt

 

Bei der Gewerbesteuer sind weitere Einnahmerückgänge zu erwarten. Der Planansatz wird deshalb von bisher

300.000,00 EURO auf 250.000,00 EURO zurückgenommen. Hierdurch verringert sich auch die Gewerbesteuerumlage

um 15.455,00 EURO. Auf Anregung des Gemeinderats wurden die Unterhaltung des Feldwegs „Weinau“ mit zusätzlich

10.000,00 EURO und ein Zuschuss für den ÖPNV-Abendverkehr mit 1.932,00 EURO aufgenommen. Diese Belastungen

im Verwaltungshaushalt können durch höhere Zinseinnnahmen aus Festgeldanlagen (+ 17.000,00 EURO)

und geringere Zinsausgaben aufgrund nicht erfolgter Kreditaufnahmen (- 29.477,00 EURO) ausgeglichen werden.

 

Vermögenshaushalt

 

Die Beschaffung des MTW für die Feuerwehr Oberkirchberg wurde aus dem Haushalt gestrichen (- 43.000,00 EURO),

da die Fachförderung noch nicht bewilligt ist (- 12.000,00 EURO).

 

Zur Schaffung eines Jugendraums im alten Rathaus Oberkirchberg werden Baukosten mit 17.000,00 EURO veranschlagt.

 

Wegen Verzögerungen bei der Planung werden die Haushaltsmittel für die Sportanlage „Buchäcker“ mit 20.000,00 EURO

gestrichen.

 

Für die Linksabbiegespur mit Gehweg beim Bauhof sind zusätzliche 23.000,00 EURO wegen Kostensteigerungen zur

Unterbauverbesserung erforderlich.

 

Zur Planung einer Querungshilfe in Beutelreusch werden 5.000,00 EURO als erste Planungsrate eingestellt.

 

Wegen Verzögerung des Baubeginns werden die Mittel zur Renaturierung der Weihung mit 58.000,00 EURO

gestrichen (verschoben).

 

Wegen Verzögerungen bei der Planung werden die eingestellten Haushaltsmittel für die Kanalisation „Buch“ mit

50.000,00 EURO gestrichen (verschoben).

 

Die Erneuerung der Wasserleitung Burgstraße/Weihungstraße mit 50.000,00 EURO wird ebenfalls zurückgestellt.

 

Dagegen ist für die Erschließungsvorbereitung im Baugebiet „Brühl“ für die Wasserleitung eine Nachfinanzierung

in Höhe von 15.000,00 EURO erforderlich.

 

Für den Erwerb von Grundstücken innerorts für Infrastrukturmaßnahmen und für landwirtschaftliche Grundstücke

als Tauschland sind weitere Haushaltsmittel in Höhe von 360.000,00 EURO und für den Abbruch eines erworbenen

Gebäudes von 10.000,00 EURO erforderlich.

 

Durch den Verkauf weiterer Bauplätze im Baugebiet „Dorfäcker-Nord II“ und die Einzelveranlagung von

Grundstücken zu KAG-Beiträgen kann der Haushalt ohne Veränderung der vorgesehenen Kreditaufnahme

insgesamt ausgeglichen werden.

 

Der Gemeinderat hat dem Erlass der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplans zugestimmt.

 

Haushaltsplan 2003 – Entwurfsberatung, Festlegung der Realsteuerhebesätze

 

Gemeindekämmerer Manfred Kornmayer trug dem Gemeinderat die Eckdaten des Haushaltsjahrs 2003 vor.

In diesem Haushaltsjahr wird es sicherlich sehr schwierig sein, einen Ausgleich zu erreichen, um die notwendigen

Investitionen einerseits und die Deckung mit den Steuern und Abgaben andererseits zu erreichen, zumal die

Konjunktur nach den bisher bekannten Steuerschätzungen erheblich leidet. Aus diesem Grund wurden im

Haushaltsplan 2003 nur die notwendigsten Investitionen aufgenommen. Die Personalkosten werden moderat nur

entsprechend den zu erwartenden Lohnsteigerungen erhöht. Die sächlichen Kosten in der Unterhaltung der Gebäude

und Grundstücke gehen wesentlich zurück. Auch die Planansätze für die Bewirtschaftungskosten wurden erheblich

reduziert. Im Verwaltungshaushalt sind die in den Kindergärten Franziskus und St. Josef zu erwartenden

Renovierungsarbeiten vorgesehen. Diese Arbeiten müssen aber noch in den zuständigen Gremien vorberaten werden.

Der Entwurf der Investitionsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wurde durchgesprochen und von den Gemeinderäten

nach Diskussion entsprechend ergänzt. Auf dieser Basis wird nun der Haushaltsplan weiter bearbeitet und

im Januar 2003 verabschiedet.

 

Gleichzeitig wurden die Realsteuerhebesätze für das Jahr 2003 wie in den vergangenen Jahren festgelegt und nicht erhöht.

 

Müllgebührenkalkulation 2003

 

Der Ausschuss für Umwelt und Technik des Kreistags hat am 28.10.2002 eine Änderung des

Gebührenmaßstabs und eine Neukalkulation der Abfallgebühren beschlossen. Dem Kreistag werden vorgeschlagen:

 

Gebühr je Tonne Hausmüll

253,00 EURO

(bisher

268,71 EURO)

Gebühr je Einwohner

13,70 EURO

(bisher

6,28 EURO)

 

Dies bedeutet für Illerkirchberg eine Erhöhung um ca. 25.000,00 EURO.

 

Im Jahr 2002 werden die letzten, noch aus dem Jahr 1998 stammenden Überschüsse im Gebührenhaushalt

der Abfallbeseitigung aufgezehrt.

 

Damit ist eine neue Gebührenkalkulation erforderlich. Diese wurde vom GVV gefertigt und liegt bei. Hieraus

ergeben sich Anpassungen bei den einzelnen Gebühren, die in der Sitzung vorgetragen und detailliert erläutert werden.

 

 

Die vorliegende Gebührenkalkulation würde folgende Änderungen ergeben:

1. Gebühren für Haushalte

 

1 Person

42,00 EURO

(bisher

30,00 EURO)

2-3 Personen

60,00 EURO

(bisher

42,00 EURO)

4-5 Personen

70,20 EURO

(bisher

51,00 EURO)

6 u. mehr Personen

75,00 EURO

(bisher

60,00 EURO)

 

2. Gebühr für Betriebs- u. Arbeitsstätten

 

 

58,20 EURO

(bisher

42,00 EURO)

 

3. Gebühren für Restmüll

 

  60 l - Behälter

75,00 EURO

(bisher

59,40 EURO)

  80 l - Behälter

100,00 EURO

(bisher

79,20 EURO)

120 l - Behälter

150,00 EURO

(bisher

118,80 EURO)

240 l - Behälter

300,00 EURO

(bisher

237,60 EURO)

 

 

 

 

Abfallsack

7,50 EURO

(bisher

6,50 EURO)

 

Beibehalten werden sollen:

 

1. Gebühren für die Biotonne

 

  60 l - Behälter

49,50 EURO

(neu)

 

  80 l - Behälter

66,00 EURO

(wie bisher)

 

120 l - Behälter

99,00 EURO

(wie bisher)

 

240 l - Behälter

198,00 EURO

(entsprechend)

 

 

2. Gebühren Sperrmüllabfuhren

 

Holsystem

0,60 EURO/kg

(wie bisher)

 

2 x jährlich

 

 

 

 

 

 

 

Bringsystem

0,50 EURO/kg

(wie bisher)

 

2 x jährlich

 

 

 

 

3. Gebühren für Grüngut

 

 

2,50 EURO/Sack

(wie bisher)

 

 

Nachdem die Überschüsse der Vorjahre im Haushalt nun aufgezehrt sind, war aus der Mitte des

Gemeinderats zu erkennen, dass eine Quersubventionierung für die Gebühren der Biotonne nicht mehr opportun ist.

Die Gebühren für die Biotonne müssten ebenfalls erhöht und nach dem Kostendeckungsprinzip festgesetzt werden.

Die Gebührenkalkulation wurde deshalb noch nicht verabschiedet. Sie wird -  ggf. mit Varianten - dem Gremium

in der nächsten Gemeinderatssitzung zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Aus Zeitgründen wurden die Tagesordnungspunkte „Radweg Unterweiler-Unterkirchberg“ und „Kinderspielplätze –

Bericht über Verbesserungsmaßnahmen“ bis zur nächsten Sitzung vertagt.

 

Mitteilungsblatt der Gemeinde Illerkirchberg – Erhöhung des Bezugspreises ab 01.01.2003

 

Der Gemeinderat hat der Erhöhung des Bezugspreises des Mitteilungsblattes ab 01.01.2003 auf 16,90 EURO/jährlich

zugestimmt. Dies entspricht für die vergangenen 2 Jahre einer Kostensteigerung von 2,98 %.

 

 

Baugesuche

 

Baugesuch nach § 30 BauGB

(Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans)

 

1.         Bau- und Siedlungsgenossenschaft Aufbau eG

            Syrlinstraße 6, 89073 Ulm

            Neubau eines Doppelhauses mit Garagen

auf dem Grundstück Fischbachweg 18 und 20, Flst. 450/3 und 450/4,

Illerkirchberg-Unterkirchberg

 

Baugesuche nach § 34 BauGB (Bauen innerhalb bebauter Ortsteile)

 

2.         August Herzberg, Beatrix Stolz & Hildegard E. Malig

Bergstraße 4, 89171 Illerkirchberg

Nachgenehmigung für den Anbau von Wohnräumen und 2 Dachterrassen an das bestehende

Wohnhaus auf dem Grundstück Flurstück 52, Bergstraße 4, Illerkirchberg-Oberkirchberg

 

3.         Heinz Dörfler

Bucher Straße 3, 89171 Illerkirchberg

Einbau einer Spitzgaube in das Wohnhaus auf dem Grundstück Flurstück 203, Bucher Straße 3,

Illerkirchberg-Oberkirchberg

 

Allen Baugesuchen wurde zugestimmt.

 

Sonstiges und Bekanntgaben

 

1.         Erdgasversorgung

 

            Der Konzessionsvertrag zwischen der SWU Energie GmbH und den Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes

„Kirchberg-Weihungstal“ wurde nach der anwaltlichen Prüfung durchgesprochen und zur Begutachtung an die

Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg weitergeleitet. Die Bevölkerung wird über die Erdgasversorgung

in Informationsveranstaltungen in Oberkirchberg am 28.11.2002 und in Unterkirchberg am 04.12.2002 unterrichtet werden.

 

2.         Planungen zur Verbesserung des Nahverkehrsangebots durch DING

 

            In Zusammenhang mit den bedienenden Verkehrsunternehmen und dem Landkreis führt DING derzeit

Untersuchungen für die Verbesserung des Nahverkehrsangebots in den Gemeinden Illerkirchberg, Staig, Hüttisheim und

Schnürpflingen durch. Die Bevölkerung wird gebeten, den bereits zugegangenen Fragebogen auszufüllen und abzugeben.

 

3.         Straßenverbesserungsmaßnahmen in der Gemeinde

 

3.1         Sanierung des Rutschhanges der L 260 zwischen Oberkirchberg und Unterkirchberg

 

Unter Federführung des Straßenbauamts Ehingen wurde der Rutschhang an der Neuen Steige der

Landesstraße 260 zwischen Unterkirchberg und Oberkirchberg nach einigen Wochen Bauarbeiten saniert

und wieder für den Verkehr freigegeben. Die Sainierung hat ca. 150.000,00 EURO gekostet und wird vom

Land Baden-Württemberg bezahlt.

 

3.2         Gemeindeverbindungsstraße „Lettenfurche“ in Oberkirchberg

 

Im Einmündungsbereich der „Lettenfurche“ in die L 260 gab es im Mündungsbereich wegen überfrierender Nässe

Glatteisgefahr und sonstige Probleme. Hier wurde ein weiterer Straßeneinlauf gesetzt sowie eine

Kiesversickerungsschicht im Kurvenbereich angebracht, sodass nun auch die Ausfahrt übersichtlich ist.

Die Arbeiten sind zwischenzeitlich abgeschlossen.

 

3.3         Gemeindeverbindungsstraße Friedhof Oberkirchberg Richtung Illerrieden Einmündung L 260

 

Der Einmündungsbereich beim früheren Feldkreuz in die L 260 Richtung Illerrieden war dringend sanierungsbedürftig.

Die erforderlichen Straßenarbeiten mit Abrundung der spitzen Einmündung wurden in der Zwischenzeit von der

Firma Schwall erledigt.

 

3.4         Gemeindeverbindungsstraße Beutelreusch Richtung Steinberg zur L 1261

 

Die Gemeindeverbindungsstraße von Beutelreusch nach Steinberg, die täglich vom Milchtankzug befahren wird,

war in einem äußerst schlechten Zustand. Es traten immer wieder Probleme durch Oberflächenwasser auf.

Außerdem sind im Winter Gefahrensituationen durch überfrierende Nässe entstanden.

Vor dem Wintereinbruch konnten die Arbeiten, die von Ingenieur Rimmele ausgeschrieben wurden,

durch die Firma Heim als billigste Bieterin bereits abgeschlossen werden.

 

3.5         Anlage einer Querungshilfe an der L 1261 in Beutelreusch

 

Im Februar 2002 hat der Gemeinderat bei der Straßenverkehrsbehörde die Anlage einer Querungshilfe,

hilfsweise die Aufstellung einer druckknopfgesteuerten Ampelanlage (ggf. mit Induktionsschleife),

in Beutelreusch beantragt. Am 30.10.2002 fand in Beutelreusch eine Verkehrsschau mit dem

Landratsamt Alb-Donau-Kreis als Verkehrsbehörde, dem Straßenbauamt Ehingen, der Straßenmeisterstelle Ulm,

der Polizeidirektion Ulm und der Gemeinde Illerkirchberg statt. Das Landratsamt als untere Verkehrsbehörde

hat nun mitgeteilt, dass in Beutelreusch grundsätzlich keine verkehrsleitenden Maßnahmen auf der L 1261 erforderlich seien.

Es handle sich hier um keine ausgewiesene Ortsdurchfahrt, sondern um die Begrenzung mittels „Weiler“-Schild und

beschränkter Geschwindigkeit auf 60 km/h. Die Übersichtlichkeit sei gegeben. Auf Außenstrecken würden,

entsprechend den Richtlinien, grundsätzlich keine Ampelanlagen mehr aufgestellt. Begründet ist der Antrag auf eine

Fußgängerquerungshilfe mit 20 Schulkindern, die zur Benützung des Schulbusses diesen Straßenabschnitt queren müssen.

Die Richtlinien verlangen gewisse Verkehrsstärken, die in Beutelreusch nicht eingehalten werden. Nachdem die Ampelanlage

abgelehnt ist, käme nur eine Querungshilfe nach Variante 3, die die Gemeinde bereits schon vorplanen ließ, zum Tragen.

Die geschätzten Baukosten betragen ohne Grunderwerb ca. 66.000,00 EURO.

 

3.6         Möglicher Kreisverkehrsplatz Unterweiler Straße (L 240) und Hauptstraße (L 260) in Unterkirchberg

 

Das Planungsreferat des Straßenbauamts Ehingen hat sich in der Zwischenzeit mit der Anlegung eines möglichen

Kreisverkehrsplatzes an der Kreuzung Unterweiler Straße/Hauptstraße befasst und dies geprüft. Danach kann ein

Kreisverkehrsplatz trotz Erwerb der Grundstücke „Hauptstraße 34“ und „Unterweiler Straße 2“ wegen fehlender Grundstücke

im östlichen Teil nicht angelegt werden. Das Straßenbauamt könne höchstens eine Planungshilfe in Form der Erweiterung

des Trichters der Einmündung der L 240 in die L 260 geben.

 

3.7         Beseitigung einer Gefahrenstelle an der Kreuzung L 260/Gemeindeverbindungsstraße nach Unterkirchberg

         und mögliche Zufahrt zum künftigen Sportgelände „Buchäcker“

 

Wegen Altlastablagerungen auf dem Grundstück Flurstück 222 wurden die Planungen seinerzeit vom

Straßenbauamt Ehingen eingestellt. Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Alb-Donau-Kreis neu bewertet und kommt

zum vorläufigen Ergebnis, dass gegebenenfalls eine Abbiegestraße über die Altlast gebaut werden könnte.

Die Gemeinde Illerkirchberg möchte diese Baumaßnahme für das künftige Sportgelände und die Querung der

Gefahrenstelle der Landesstraße 260 Gemeindeverbindungsstraße Unterkirchberg (Alte Steige) auf jeden Fall durchführen.

Das Straßenbauamt ist für die Veränderung im Grundsatz offen. Die Gemeinde müsse aber zunächst 50 % der

Planungskosten mittragen. Dies wurde zugesagt.

 

4.         Umbau/Nutzung der Kegelbahnen in der Gemeindehalle für Sportzwecke

 

            Am 23.10.2002 wurden zwischen KSV, TSG, Schützenverein „Tell“ und Gemeinde die künftige Nutzung der Kegelbahnen

            und der mögliche Umbau besprochen. Dem Gremium liegt aus der Mitte des Gemeinderats ein Neubehandlungsantrag dieses Themas vor.

            Das Nutzungskonzept wird in der nächsten Gemeinderatssitzung besprochen.

 

5.         Wasserversorgung Unterkirchberg

 

            Die Gemeinde darf aus den 2 Brunnen in der Illeraue, laut Erlaubnis des Landratsamts Neu-Ulm, bis zu 60 Liter/Sek.,

            insgesamt bis zu 170.000 m³ Grundwasser entnehmen. Die Erlaubnis wurde auf 10 Jahre befristet und endet am 31.08.2003.

            Die Gemeinde hat beschlossen, einen Verlängerungsantrag zu stellen, weil der Anschluss an die Steinberggruppe und die daraus

            resultierenden Fragen noch nicht alle abgeklärt sind. Vom Wasserwirtschaftsamt Krumbach wurde der Gemeinde empfohlen,

            sich dringend nach alternativen Wasserbezugsmöglichkeiten umzusehen, was bereits geschehen ist. Von dort wird eine Verlängerung

            bis zum 31.12.2005 vorgeschlagen. Dies hat auch das Landratsamt Neu-Ulm in Aussicht gestellt. Der Gemeinderat ist mit dieser

            Vorgehensweise einverstanden.

 

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich noch an.