TAGESORDNUNG:
- Freiwillige Feuerwehr
Illerkirchberg - Strukturanlayse
- Bebauungspläne:
a)
„Unterer Brühl“, Gemarkung Unterkirchberg
b)
Änderung „Dorfäcker-Nord“ – Anregungen, Satzungsbeschluss
c) Änderung
„Dorfäcker-Nord II“ – Satzungsbeschluss
- Nachtragshaushaltssatzung und
Nachtragshaushaltsplan 2002 - Verabschiedung
- Haushaltsplan 2003 –
Entwurfsberatung, Festlegung der Realsteuerhebesätze
- Müllgebührenkalkulation 2003
- Radweg Unterweiler-Unterkirchberg
- Kinderspielplätze –
Bericht über Verbesserungsmaßnahmen
- Mitteilungsblatt der Gemeinde
Illerkirchberg – Erhöhung des Bezugspreises ab 01.01.2003
Vor der Gemeinderatssitzung besichtigte das Gremium
den Bauhof und den Recyclinghof.
Herr Schweigart, Bauhof, zeigte den Anwesenden
den hauptsächlich von den Gemeindearbeitern
gebauten Sozialraum mit Büro, die Räumlichkeiten für
die Fahrzeuge und die Abstellräume des
Bauhofs. Es wurden Wünsche zur Unterbringung der
Fahrzeuge, zur dringend notwendigen
Hofbefestigung und zur Errichtung eines
Streusalzbehälters geäußert.
Im Großen Saal des Rathauses „Schultheißenhof“
begrüßte Bürgermeister Lotter den vollzählig
erschienenen Gemeinderat, viele Zuhörer und die
Pressevertreter. Einen besonderen Willkommensgruß
richtete er an den Musikschulleiter, Herrn Michael
Eberhardt, und dem Klavierlehrer, Herrn Alexander Fuchs.
Herr Eberhardt präsentierte den von der Gemeinde neu
erworbenen Flügel und Herr Fuchs begeisterte die
Zuhörer mit der Darbietung zweier Musikstücke. Als
weitere Gäste wurden Feuerwehrkommandant
Dietmar Johne sowie die Abteilungskommandanten
Thomas Schlotter von Oberkirchberg und
Matthias Mayer von Unterkirchberg begrüßt.
Bei der Bürgerfrageviertelstunde
wurden von den anwesenden Bürgern keine Fragen gestellt.
In 2 Hauptversammlungen der Freiwilligen Feuerwehr
Illerkirchberg sowie in diversen Gemeinderatssitzungen
wurde die Erstellung einer Strukturanalyse angeregt.
Gleichzeitig sind darin die Qualtitätskriterien für
Brandschutz und technische Hilfeleistung, bezogen
auf die Situation der Gemeinde Illerkirchberg, zu
untersuchen. Die Gemeinde Illerkirchberg hat auf
ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende
Feuerwehr mit einem geordneten Lösch- und
Rettungsgerät aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.
Als kritisches Schadenereignis ist immer ein
Standartbrand anzunehmen, wobei die Schutzzieldefinition mit
den Bemessungswerten, Eintreffzeit und Gerätebedarf
sowie Mannschaftsstärke eine bedeutende Rolle spielt.
In Ergänzung zur Schutzzieldefiniton ist eine
örtliche Risikoanalyse unabdingbarer Bestandteil einer
kommunalen Bedarfsplanung. Dieser Forderung ist die
Feuerwehr nun nachgekommen. Gesamtkommandant
Dietmar Johne hat den Vorschlag zur strukturellen
Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Illerkirchberg für
die Jahre 2003 bis 2007 in der Sitzung eingehend
dargelegt. Dieser ist vom Gemeinderat wohlwollend
aufgenommen worden und noch mit entsprechendem
Zahlenmaterial über die notwendigen Beschaffungen
zu ergänzen. Den kompletten Vorschlag sollen dann
die einzelnen Gemeinderatsmitglieder erhalten, damit
erneut darüber im Gremium beraten werden kann. In
diesem Strukturvorschlag ist unter anderem auch
die Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeugs
für den Löschzug Oberkirchberg vorgesehen.
Abteilungskommandant Thomas Schlotter hat nun die
Möglichkeit, ein gebrauchtes Feuerwehrfahrzeug
zum Preis von 5.500,00 EURO zu erwerben. Nach
ausgiebiger und breiter Diskussion hat der Gemeinderat
dem Ansinnen zugestimmt und ein Gebot abgegeben.
a) „Unterer Brühl“,
Gemarkung Unterkirchberg
Am 11.05.2000 hat der Gemeinderat beschlossen, einen
Bebauungsplan für den „Unterern Brühl“
über die Flurstücke 62 und 64 aufzustellen, die
vorgezogene Bürgerbeteligung durchzuführen und
die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Gleichzeitig wurde der Plan ausgelegt. Daraufhin
gingen mehrere Anregungen von privater Seite als auch
von verschiedenen Behörden ein.
Diese Äußerungen müssen nun erneut in die Planung
eingearbeitet werden. Die Hochwasserproblematik,
die im Fortgang der Bebauung „Unterer Brühl“ gesehen
wird, wird durch die Planung zur Verlegung und
Renaturierung der Weihung durch spätere
Realisierung, bei der weitere Behörden mitwirken müssen, lösbar.
Außerdem werden für das künftige Bauen in diesem
Gebiet verschiedene Techniken in der Baukonstruktion
und in der haustechnischen Ausstattung im
Bebauungsplan vorgegeben. Nach breiter Diskussion hat der
Gemeinderat mehrheitlich zugestimmt, den
Bebauungsplan weiterzubearbeiten und die vorhandenen
Stellungnahmen in den Plan aufzunehmen, das
Ingenieurbüro Rimmele zu beauftragen, die Abwasserkonzeption
zu ergänzen und diesen Plan dann zu gegebener Zeit
nochmals öffentlich auszulegen.
b) Änderung „Dorfäcker-Nord“
– Anregungen, Satzungsbeschluss
Die Gemeindevertretung hat am 12.09.2002 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan
„Dorfäcker-Nord“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern. Den von der Planänderung
betroffenen Bürgern und berührten Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Angrenzer in diesem Baugebiet haben Anregungen vorgebracht, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden.
Nach Abwägung privater und öffentlicher Belange ist der Gemeinderat der Meinung, dass die Satzung erlassen
werden kann, weil sich die Struktur des Baugebiets durch Umwandlung von Doppelhäuser in Einzelhäuser nicht ändert.
c) Änderung „Dorfäcker-Nord
II“ – Satzungsbeschluss
Die Gemeindevertretung hat am 12.09.2002 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Dorfäcker-Nord II“
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern. Den von der Planänderung betroffenen Bürgern und berührten
Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sie haben jedoch keine Anregungen
vorgebracht. Da hier nur ganz geringfügige Änderungen, die die künftigen Erwerber nicht tangieren, notwendig sind,
hat der Gemeinderat diese Satzungsänderung beschlossen.
Nachtragshaushaltssatzung und
Nachtragshaushaltsplan 2002 - Verabschiedung
In diesem Jahr ist es notwendig, einen Nachtragshaushaltsplan aufzustellen, um die Finanzierung des Erwerbs
von mehreren Grundstücken sowie einiger Investitionsvorhaben sicherzustellen.
Bei der Gewerbesteuer sind weitere Einnahmerückgänge zu erwarten. Der Planansatz wird deshalb von bisher
300.000,00 EURO auf 250.000,00 EURO zurückgenommen. Hierdurch verringert sich auch die Gewerbesteuerumlage
um 15.455,00 EURO. Auf Anregung des Gemeinderats wurden die Unterhaltung des Feldwegs „Weinau“ mit zusätzlich
10.000,00 EURO und ein Zuschuss für den ÖPNV-Abendverkehr mit 1.932,00 EURO aufgenommen. Diese Belastungen
im Verwaltungshaushalt können durch höhere Zinseinnnahmen aus Festgeldanlagen (+ 17.000,00 EURO)
und geringere Zinsausgaben aufgrund nicht erfolgter Kreditaufnahmen (- 29.477,00 EURO) ausgeglichen werden.
Vermögenshaushalt
Die Beschaffung des MTW für
die Feuerwehr Oberkirchberg wurde aus dem Haushalt gestrichen (- 43.000,00
EURO),
da die Fachförderung noch
nicht bewilligt ist (- 12.000,00 EURO).
Zur Schaffung
eines Jugendraums im alten Rathaus Oberkirchberg werden Baukosten mit 17.000,00
EURO veranschlagt.
Wegen
Verzögerungen bei der Planung werden die Haushaltsmittel für die Sportanlage
„Buchäcker“ mit 20.000,00 EURO
gestrichen.
Für die
Linksabbiegespur mit Gehweg beim Bauhof sind zusätzliche 23.000,00 EURO wegen
Kostensteigerungen zur
Unterbauverbesserung
erforderlich.
Zur Planung
einer Querungshilfe in Beutelreusch werden 5.000,00 EURO als erste Planungsrate
eingestellt.
Wegen
Verzögerung des Baubeginns werden die Mittel zur Renaturierung der Weihung mit
58.000,00 EURO
gestrichen
(verschoben).
Wegen
Verzögerungen bei der Planung werden die eingestellten Haushaltsmittel für die
Kanalisation „Buch“ mit
50.000,00
EURO gestrichen (verschoben).
Die
Erneuerung der Wasserleitung Burgstraße/Weihungstraße mit 50.000,00 EURO wird
ebenfalls zurückgestellt.
Dagegen ist
für die Erschließungsvorbereitung im Baugebiet „Brühl“ für die Wasserleitung
eine Nachfinanzierung
in Höhe von
15.000,00 EURO erforderlich.
Für den
Erwerb von Grundstücken innerorts für Infrastrukturmaßnahmen und für
landwirtschaftliche Grundstücke
als
Tauschland sind weitere Haushaltsmittel in Höhe von 360.000,00 EURO und für den
Abbruch eines erworbenen
Gebäudes von
10.000,00 EURO erforderlich.
Durch den
Verkauf weiterer Bauplätze im Baugebiet „Dorfäcker-Nord II“ und die
Einzelveranlagung von
Grundstücken
zu KAG-Beiträgen kann der Haushalt ohne Veränderung der vorgesehenen
Kreditaufnahme
insgesamt
ausgeglichen werden.
Der Gemeinderat hat dem Erlass der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplans zugestimmt.
Haushaltsplan 2003 –
Entwurfsberatung, Festlegung der Realsteuerhebesätze
Gemeindekämmerer Manfred Kornmayer trug dem Gemeinderat die Eckdaten des Haushaltsjahrs 2003 vor.
In diesem Haushaltsjahr wird es sicherlich sehr schwierig sein, einen Ausgleich zu erreichen, um die notwendigen
Investitionen einerseits und die Deckung mit den Steuern und Abgaben andererseits zu erreichen, zumal die
Konjunktur nach den bisher bekannten Steuerschätzungen erheblich leidet. Aus diesem Grund wurden im
Haushaltsplan 2003 nur die notwendigsten Investitionen aufgenommen. Die Personalkosten werden moderat nur
entsprechend den zu erwartenden Lohnsteigerungen erhöht. Die sächlichen Kosten in der Unterhaltung der Gebäude
und Grundstücke gehen wesentlich zurück. Auch die Planansätze für die Bewirtschaftungskosten wurden erheblich
reduziert. Im Verwaltungshaushalt sind die in den Kindergärten Franziskus und St. Josef zu erwartenden
Renovierungsarbeiten vorgesehen. Diese Arbeiten müssen aber noch in den zuständigen Gremien vorberaten werden.
Der Entwurf der Investitionsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wurde durchgesprochen und von den Gemeinderäten
nach Diskussion entsprechend ergänzt. Auf dieser Basis wird nun der Haushaltsplan weiter bearbeitet und
im Januar 2003 verabschiedet.
Gleichzeitig wurden die Realsteuerhebesätze für das Jahr 2003 wie in den vergangenen Jahren festgelegt und nicht erhöht.
Der Ausschuss für Umwelt
und Technik des Kreistags hat am 28.10.2002 eine Änderung des
Gebührenmaßstabs und
eine Neukalkulation der Abfallgebühren beschlossen. Dem Kreistag werden
vorgeschlagen:
Gebühr je Tonne
Hausmüll |
253,00 EURO |
(bisher |
268,71 EURO) |
Gebühr je Einwohner |
13,70 EURO |
(bisher |
6,28 EURO) |
Dies bedeutet für Illerkirchberg eine Erhöhung um
ca. 25.000,00 EURO.
Im Jahr 2002 werden die
letzten, noch aus dem Jahr 1998 stammenden Überschüsse im Gebührenhaushalt
der Abfallbeseitigung
aufgezehrt.
Damit ist eine neue
Gebührenkalkulation erforderlich. Diese wurde vom GVV gefertigt und liegt bei.
Hieraus
ergeben sich Anpassungen
bei den einzelnen Gebühren, die in der Sitzung vorgetragen und detailliert
erläutert werden.
Die vorliegende Gebührenkalkulation würde folgende
Änderungen ergeben:
1. Gebühren für Haushalte
1 Person |
42,00 EURO |
(bisher |
30,00 EURO) |
2-3 Personen |
60,00 EURO |
(bisher |
42,00 EURO) |
4-5 Personen |
70,20 EURO |
(bisher |
51,00 EURO) |
6 u. mehr Personen |
75,00 EURO |
(bisher |
60,00 EURO) |
2. Gebühr für Betriebs- u. Arbeitsstätten
|
58,20 EURO |
(bisher |
42,00 EURO) |
3. Gebühren für Restmüll
60 l - Behälter |
75,00 EURO |
(bisher |
59,40 EURO) |
80 l - Behälter |
100,00 EURO |
(bisher |
79,20 EURO) |
120 l - Behälter |
150,00 EURO |
(bisher |
118,80 EURO) |
240 l - Behälter |
300,00 EURO |
(bisher |
237,60 EURO) |
|
|
|
|
Abfallsack |
7,50 EURO |
(bisher |
6,50 EURO) |
Beibehalten werden sollen:
1. Gebühren für die Biotonne
60 l - Behälter |
49,50 EURO |
(neu) |
|
80 l - Behälter |
66,00 EURO |
(wie bisher) |
|
120 l - Behälter |
99,00 EURO |
(wie bisher) |
|
240 l - Behälter |
198,00 EURO |
(entsprechend) |
|
2. Gebühren Sperrmüllabfuhren
Holsystem |
0,60 EURO/kg |
(wie bisher) |
|
2 x jährlich |
|
|
|
|
|
|
|
Bringsystem |
0,50 EURO/kg |
(wie bisher) |
|
2 x jährlich |
|
|
|
3. Gebühren für Grüngut
|
2,50 EURO/Sack |
(wie bisher) |
|
Nachdem die Überschüsse der Vorjahre im Haushalt nun aufgezehrt sind, war aus der Mitte des
Gemeinderats zu erkennen, dass eine Quersubventionierung für die Gebühren der Biotonne nicht mehr opportun ist.
Die Gebühren für die Biotonne müssten ebenfalls erhöht und nach dem Kostendeckungsprinzip festgesetzt werden.
Die Gebührenkalkulation wurde deshalb noch nicht verabschiedet. Sie wird - ggf. mit Varianten - dem Gremium
in der nächsten Gemeinderatssitzung zur Entscheidung vorgelegt werden.
Aus Zeitgründen wurden die Tagesordnungspunkte
„Radweg Unterweiler-Unterkirchberg“ und „Kinderspielplätze –
Bericht über Verbesserungsmaßnahmen“ bis zur nächsten Sitzung vertagt.
Mitteilungsblatt der Gemeinde
Illerkirchberg – Erhöhung des Bezugspreises ab 01.01.2003
Der Gemeinderat hat der Erhöhung des Bezugspreises des Mitteilungsblattes ab 01.01.2003 auf 16,90 EURO/jährlich
zugestimmt. Dies entspricht für die vergangenen 2 Jahre einer Kostensteigerung von 2,98 %.
Baugesuch nach § 30 BauGB
(Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans)
1. Bau-
und Siedlungsgenossenschaft Aufbau eG
Syrlinstraße 6, 89073 Ulm
Neubau
eines Doppelhauses mit Garagen
auf dem Grundstück
Fischbachweg 18 und 20, Flst. 450/3 und 450/4,
Illerkirchberg-Unterkirchberg
Baugesuche nach § 34 BauGB (Bauen innerhalb bebauter
Ortsteile)
2. August Herzberg, Beatrix Stolz &
Hildegard E. Malig
Bergstraße 4, 89171 Illerkirchberg
Nachgenehmigung für den Anbau von Wohnräumen und 2 Dachterrassen
an das bestehende
Wohnhaus auf dem Grundstück Flurstück 52, Bergstraße
4, Illerkirchberg-Oberkirchberg
3. Heinz Dörfler
Bucher Straße 3, 89171 Illerkirchberg
Einbau einer Spitzgaube in das Wohnhaus auf dem
Grundstück Flurstück 203, Bucher Straße 3,
Illerkirchberg-Oberkirchberg
Allen Baugesuchen wurde zugestimmt.
1. Erdgasversorgung
Der Konzessionsvertrag zwischen der SWU Energie GmbH und den Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes
„Kirchberg-Weihungstal“ wurde nach der anwaltlichen Prüfung durchgesprochen und zur Begutachtung an die
Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg weitergeleitet. Die Bevölkerung wird über die Erdgasversorgung
in Informationsveranstaltungen in Oberkirchberg am 28.11.2002 und in Unterkirchberg am 04.12.2002 unterrichtet werden.
2. Planungen zur Verbesserung des Nahverkehrsangebots durch DING
In Zusammenhang mit den bedienenden Verkehrsunternehmen und dem Landkreis führt DING derzeit
Untersuchungen für die Verbesserung des Nahverkehrsangebots in den Gemeinden Illerkirchberg, Staig, Hüttisheim und
Schnürpflingen durch. Die Bevölkerung wird gebeten, den bereits zugegangenen Fragebogen auszufüllen und abzugeben.
3. Straßenverbesserungsmaßnahmen in der Gemeinde
3.1 Sanierung des Rutschhanges der L 260 zwischen Oberkirchberg und Unterkirchberg
Unter Federführung des Straßenbauamts Ehingen wurde der Rutschhang an der Neuen Steige der
Landesstraße 260 zwischen Unterkirchberg und Oberkirchberg nach einigen Wochen Bauarbeiten saniert
und wieder für den Verkehr freigegeben. Die Sainierung hat ca. 150.000,00 EURO gekostet und wird vom
Land Baden-Württemberg bezahlt.
3.2 Gemeindeverbindungsstraße „Lettenfurche“ in Oberkirchberg
Im Einmündungsbereich der „Lettenfurche“ in die L 260 gab es im Mündungsbereich wegen überfrierender Nässe
Glatteisgefahr und sonstige Probleme. Hier wurde ein weiterer Straßeneinlauf gesetzt sowie eine
Kiesversickerungsschicht im Kurvenbereich angebracht, sodass nun auch die Ausfahrt übersichtlich ist.
Die Arbeiten sind zwischenzeitlich abgeschlossen.
3.3 Gemeindeverbindungsstraße Friedhof Oberkirchberg Richtung Illerrieden Einmündung L 260
Der Einmündungsbereich beim früheren Feldkreuz in die L 260 Richtung Illerrieden war dringend sanierungsbedürftig.
Die erforderlichen Straßenarbeiten mit Abrundung der spitzen Einmündung wurden in der Zwischenzeit von der
Firma Schwall erledigt.
3.4 Gemeindeverbindungsstraße Beutelreusch Richtung Steinberg zur L 1261
Die Gemeindeverbindungsstraße von Beutelreusch nach Steinberg, die täglich vom Milchtankzug befahren wird,
war in einem äußerst schlechten Zustand. Es traten immer wieder Probleme durch Oberflächenwasser auf.
Außerdem sind im Winter Gefahrensituationen durch überfrierende Nässe entstanden.
Vor dem Wintereinbruch konnten die Arbeiten, die von Ingenieur Rimmele ausgeschrieben wurden,
durch die Firma Heim als billigste Bieterin bereits abgeschlossen werden.
3.5 Anlage einer Querungshilfe an der L 1261 in Beutelreusch
Im Februar 2002 hat der Gemeinderat bei der Straßenverkehrsbehörde die Anlage einer Querungshilfe,
hilfsweise die Aufstellung einer druckknopfgesteuerten Ampelanlage (ggf. mit Induktionsschleife),
in Beutelreusch beantragt. Am 30.10.2002 fand in Beutelreusch eine Verkehrsschau mit dem
Landratsamt Alb-Donau-Kreis als Verkehrsbehörde, dem Straßenbauamt Ehingen, der Straßenmeisterstelle Ulm,
der Polizeidirektion Ulm und der Gemeinde Illerkirchberg statt. Das Landratsamt als untere Verkehrsbehörde
hat nun mitgeteilt, dass in Beutelreusch grundsätzlich keine verkehrsleitenden Maßnahmen auf der L 1261 erforderlich seien.
Es handle sich hier um keine ausgewiesene Ortsdurchfahrt, sondern um die Begrenzung mittels „Weiler“-Schild und
beschränkter Geschwindigkeit auf 60 km/h. Die Übersichtlichkeit sei gegeben. Auf Außenstrecken würden,
entsprechend den Richtlinien, grundsätzlich keine Ampelanlagen mehr aufgestellt. Begründet ist der Antrag auf eine
Fußgängerquerungshilfe mit 20 Schulkindern, die zur Benützung des Schulbusses diesen Straßenabschnitt queren müssen.
Die Richtlinien verlangen gewisse Verkehrsstärken, die in Beutelreusch nicht eingehalten werden. Nachdem die Ampelanlage
abgelehnt ist, käme nur eine Querungshilfe nach Variante 3, die die Gemeinde bereits schon vorplanen ließ, zum Tragen.
Die geschätzten Baukosten betragen ohne Grunderwerb ca. 66.000,00 EURO.
3.6 Möglicher Kreisverkehrsplatz Unterweiler Straße (L 240) und Hauptstraße (L 260) in Unterkirchberg
Das Planungsreferat des Straßenbauamts Ehingen hat sich in der Zwischenzeit mit der Anlegung eines möglichen
Kreisverkehrsplatzes an der Kreuzung Unterweiler Straße/Hauptstraße befasst und dies geprüft. Danach kann ein
Kreisverkehrsplatz trotz Erwerb der Grundstücke „Hauptstraße 34“ und „Unterweiler Straße 2“ wegen fehlender Grundstücke
im östlichen Teil nicht angelegt werden. Das Straßenbauamt könne höchstens eine Planungshilfe in Form der Erweiterung
des Trichters der Einmündung der L 240 in die L 260 geben.
3.7 Beseitigung einer Gefahrenstelle an der Kreuzung L 260/Gemeindeverbindungsstraße nach Unterkirchberg
und mögliche Zufahrt zum künftigen Sportgelände „Buchäcker“
Wegen Altlastablagerungen auf dem Grundstück Flurstück 222 wurden die Planungen seinerzeit vom
Straßenbauamt Ehingen eingestellt. Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Alb-Donau-Kreis neu bewertet und kommt
zum vorläufigen Ergebnis, dass gegebenenfalls eine Abbiegestraße über die Altlast gebaut werden könnte.
Die Gemeinde Illerkirchberg möchte diese Baumaßnahme für das künftige Sportgelände und die Querung der
Gefahrenstelle der Landesstraße 260 Gemeindeverbindungsstraße Unterkirchberg (Alte Steige) auf jeden Fall durchführen.
Das Straßenbauamt ist für die Veränderung im Grundsatz offen. Die Gemeinde müsse aber zunächst 50 % der
Planungskosten mittragen. Dies wurde zugesagt.
4. Umbau/Nutzung der Kegelbahnen in der Gemeindehalle für Sportzwecke
Am 23.10.2002 wurden zwischen KSV, TSG, Schützenverein „Tell“ und Gemeinde die künftige Nutzung der Kegelbahnen
und der mögliche Umbau besprochen. Dem Gremium liegt aus der Mitte des Gemeinderats ein Neubehandlungsantrag dieses Themas vor.
Das Nutzungskonzept wird in der nächsten Gemeinderatssitzung besprochen.
5. Wasserversorgung Unterkirchberg
Die Gemeinde darf aus den 2 Brunnen in der Illeraue, laut Erlaubnis des Landratsamts Neu-Ulm, bis zu 60 Liter/Sek.,
insgesamt bis zu 170.000 m³ Grundwasser entnehmen. Die Erlaubnis wurde auf 10 Jahre befristet und endet am 31.08.2003.
Die Gemeinde hat beschlossen, einen Verlängerungsantrag zu stellen, weil der Anschluss an die Steinberggruppe und die daraus
resultierenden Fragen noch nicht alle abgeklärt sind. Vom Wasserwirtschaftsamt Krumbach wurde der Gemeinde empfohlen,
sich dringend nach alternativen Wasserbezugsmöglichkeiten umzusehen, was bereits geschehen ist. Von dort wird eine Verlängerung
bis zum 31.12.2005 vorgeschlagen. Dies hat auch das Landratsamt Neu-Ulm in Aussicht gestellt. Der Gemeinderat ist mit dieser
Vorgehensweise einverstanden.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich noch an.