Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 18.07.2002

 

Tagesordnung:

 

- Bekanntgabe der Beratungsniederschriften aus der Sitzung vom 13.06.2002

- Bürgerfrageviertelstunde

- Wahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr Illerkirchberg - Zustimmung zur Wahl des

  Abteilungskommandanten und des Stellvertreters für die aktive Abteilung Oberkirchberg

- Verwendung des „Kegelstüble“ und der Kegelbahnen in der Gemeindehalle

- Friedhoferweiterung und Wegebau im bestehenden Friedhof Oberkirchberg-

- Kinderbetreuungskonzept und soziale Komponenten

- Bebauungsplan „Mussinger Straße, Flst. 23/2, Flst. 23/3 und Teil aus Flst. 23/1“

- Bundestagswahl am 22.09.2002

- Baugesuche

- Sonstiges, Bekanntgaben

 

Zur letzten Sitzung vor der Sommerpause begrüßte Bürgermeister Lotter im Großen Saal des Rathauses „Schultheißenhof“ 12 Gemeinderäte, eine große Anzahl von Zuhörern, Abteilungskommandant Thomas Schlotter und seinen Stellvertreter Manfred Sulz, Architektin Maria Kirchhauser-Rimmele, die Leiterinnen der Kindergärten, Frau Schwarz, Frau Huppert und Frau Harrer, Herrn Schumann von der Südwest Presse und Herrn Glogger von der Schwäbischen Zeitung.

 

Wahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr Illerkirchberg – Zustimmung zur Wahl des Abteilungskommandanten und des Stellvertreters für die aktive Abteilung Oberkirchberg

 

In der außerordentlichen Hauptversammlung der aktiven Abteilung Oberkirchberg der Freiwilligen Feuerwehr Illerkirchberg am 28.06.2002 im Feuerwehrhaus Oberkirchberg wurde Thomas Schlotter zum neuen Abteilungskommandanten und Manfred Sulz zu seinem Stellvertreter für die aktive Abteilung Oberkirchberg gewählt. Nachdem sich Herr Schlotter und Herr Sulz kurz vorgestellt hatten, hat der Gemeinderat nach § 15 Abs. 5 in Verbindung mit § 15 Abs. 7 der Feuerwehrsatzung den Wahlen zugestimmt.

 

Verwendung des „Kegelstüble“ und der Kegelbahnen in der Gemeindehalle

 

Am 14.03.2002 hatte der Gemeinderat beschlossen, die Bewirtschaftung des „Kegelstüble“ mit/ohne Kegelbahnen auszuschreiben. In der Gemeinderatssitzung am 13.06.2002 war dem Gemeinderat mitgeteilt worden, dass der letzte Bewerber hierfür endgültig abgesprungen ist.

 

Am 07.03.2002 hatte der Gemeinderat die Örtlichkeiten besichtigt und das weitere Vorgehen in der Sitzung vom 14.03.2002 beraten.

 

Wie die künftige Nutzung des „Kegelstüble“ aussehen soll, wurde dem Gemeinderat in einer Vorlage dargestellt. Mehrere Punkte standen zur Abstimmung, die in einer umfangreichen und intensiven Debatte diskutiert wurden. Bereits in der Bürgerfrageviertelstunde kam zum Ausdruck, dass dringend Gymnastikräume für den Sport benötigt werden. Der Kraftraum soll erweitert werden. Der Plan eines Fitnesscenters wurde verworfen. Stattdessen soll mit KSV, TSG und Schützenverein „Tell“ ein Konzept entwickelt werden, wie die Kegelbahnen verwendet werden könnten.

 

Der Gaststättenraum des „Kegelstüble“ soll in der Hand der Gemeinde bleiben und den Bürgern zur Verpachtung für Einzelfeste zur Verfügung gestellt werden. Vom Gemeinderat wurde beschlossen, die Küche und das „Kegelstüble“ mit Vereinsraum – wie bereits vorhanden – zu belassen. Diese können sporadisch an örtliche, private Veranstalter vermietet werden. Der Gemeinderat muss dazu noch eine gebührenrechtliche Regelung erlassen.

 

Die Kegelbahnen werden zu Vereinsräumen für Sport im Rahmen der im Haushaltsplan eingestellten Mittel in Höhe von 32.000,00 EURO umgebaut. Es erfolgt eine Einladung zur Anhörung und Abstimmung mit KSV, TSG und Schützenverein „Tell“.

 

Friedhoferweiterung und Wegebau im bestehenden Friedhof Oberkirchberg

 

Am 11.04.2002 hatte Architektin Maria Kirchhauser-Rimmele dem Gemeinderat die Planung für den Friedhof Oberkirchberg vorgelegt. Zusammen mit dem Kirchengemeinderat Oberkirchberg hatte der Gemeinderat am 14.05.2002 die Planung vor Ort im Beisein von Architektin Maria Kirchhauser-Rimmele besprochen und soweit akzeptiert. Einig war man sich darüber gewesen, dass nur die Hauptwege im bestehenden Friedhof befestigt werden sollen.

 

Die Architektin hat die Arbeiten öffentlich ausgeschrieben, die Submission fand am 16.07.2002 im Rathaus „Schultheißenhof“ statt (Frist für die Ausführung: September/Oktober 2002 mit Fertigstellung bis Ende Oktober 2002). Für diese Maßnahme wurden der Gemeinde Illerkirchberg 100.000,00 EURO vom Ausgleichsstock bewilligt.

 

Dem Gemeinderat wurden von Architektin Maria Kirchhauser-Rimmele die Submissionsergebnisse vorgetragen. Von 25 Firmen, die Angebotsunterlagen abgeholt haben, haben 14 ein Angebot abgegeben. Die Angebotssummen reichten von 148.595,68 EURO bis 284.418,54 EURO. Preisgünstigster Bieter war die Firma Schwall GmbH, Laupheim, mit 148.595,68 EURO. Ihr wurde vom Gemeinderat dann auch der Auftrag erteilt.

 

Kinderbetreuungskonzept und soziale Komponenten

 

a) Kindergartensituation in Illerkirchberg

 

Seit 01.01.1999 besteht bundesweit ein uneingeschränkter Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Dies bedeutet, dass für jedes Kind ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt ein Kindergartenplatz in angemessener Entfernung von der Wohnung zur Verfügung stehen muss. Ein Anspruch auf einen bestimmten Kindergartenplatz besteht allerdings nicht.

In Illerkirchberg kann jedem 3-jährigen Kind ein Kindergartenplatz in einem der folgenden Kindergärten bereitgestellt werden:

 

-      Franziskuskindergarten Oberkirchberg, Bucher Straße 1

      (Träger: Kath. Kirchengemeinde Oberkirchberg)

-      Antoniuskindergarten Unterkirchberg (Villa Sonnenschein), Antoniusweg 12

(Träger: Gemeinde Illerkirchberg)

-      Josefskindergarten Unterkirchberg, Burgstraße 20

(Träger: Kath. Kirchengemeinde Unterkirchberg)

 

Die Gemeinde Illerkirchberg trägt für alle 3 Kindergärten den Abmangel zu 100 %, sodass die personellen und sächlichen Voraussetzungen alle gleich sind.

 

Trotzdem kann, aufgrund der städtebaulichen Entwicklung, eine wohnortnahe Unterbringung eines Kindes nicht überall garantiert werden. Deshalb wurden allgemeine Verfahrensregeln aufgestellt, die im Einzelfall durch den Kindergartenausschuss eine sachgerechte Entscheidung erleichtern sollen.

Kriterien sind hierbei:

 

-          gleichmäßige Auslastung alle Kindergärten

-          Geschwisterkinder werden im gleichen Kindergarten untergebracht

-          eine wohnortenahe Unterbringung (so weit möglich)

-          wenn das Kind einen Kindergarten besucht, kein Wechsel in einen anderen Kindergarten (aus pädagogischen Gründen)

 

Fest steht, dass in keinem Kindergarten eine Gruppe geschlossen wird, da derzeit die Geburtenzahlen noch ausreichend sind. Allerdings läuft die demographische Entwicklung zukünftig in beiden Ortsteilen unterschiedlich.

 

In Unterkirchberg liegt der Platzbedarf in den Kindergärten wie folgt in den Kiga-Jahren:

 

2000/2001           97 bis 123 Kinder

2001/2002            103 bis 131 Kinder

2002/2003            100 bis 130 Kinder

2003/2004           98 bis 126 Kinder

2004/2005           98 bis 126 Kinder.

 

In Oberkirchberg liegt der Platzbedarf im Franziuskuskindergarten wie folgt in den Jahren:

 

2000/2001           88 bis 117 Kinder

2001/2002           87 bis 103 Kinder

2002/2003          73 bis   85 Kinder

2003/2004           66 bis   77 Kinder

2004/2005           47 bis   62 Kinder.

 

In der Sitzung erläuterten die Leiterinnen der 3 Kindergärten (Frau Schwarz vom Antoniuskindergarten, Frau Huppert vom Josefskindergarten und Frau Harrer vom Franziskuskindergarten) die Situation im jeweiligen Kindergarten und stellten besondere Gegebenheiten und Ereignisse heraus.

 

b) Betreuungsformen

 

Über alle politischen Grenzen hinweg wird der Familienpolitik und der Kindergartenbetreuung höchste Priorität eingeräumt. Aufgrund der demographischen, der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung wird ein akuter Bedarf an flexiblen Kinderbetreuungsangeboten gesehen. Bisher sind alle anfallenden Ausgaben im Kindergartenbereich durch die Kommunen größtenteils getragen worden. Die Flexibilisierung und der Ausbau des Betreuungsangebotes durch weitere Tageseinrichtungen wird einen ähnlichen, finanziellen Kraftakt darstellen.

 

In der Gemeinde Illerkirchberg werden deshalb weitere Überlegungen zu Betreuungsformen angestellt; Kernzeitbetreuung ist bereits in beiden Ortsteilen vorhanden.

 

                  -                  Kernzeitbetreuung

                  -                  Kleinkinderbetreuung

 

Die Kernzeitbetreuung (Verlässliche Grundschule) wurde von der Gemeinde in beiden Ortsteilen eingeführt, wobei die Inanspruchnahme jeweils unterschiedlich ist.

 

Das Land Baden-Württemberg hat ein Programm „Kinderfreundliches Baden-Württemberg“ vorgelegt und will die Kommunen in der originären Aufgabe von Betreuungsangeboten unterstützen.

 

Kinder bis 3 Jahre

 

Für Kleinkinder von 0 bis 3 Jahre sollen die bereits vorhandenen, altersgemischten Gruppen ausgebaut und die Ganztagesgruppen an den Kindergärten für Kleinkinder unter 3 Jahre geöffnet und ausgebaut werden.

 

Betreuungseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder unter 3 Jahre ist eine kommunale Aufgabe und Sache der örtlichen Träger der öffenlichen Jugendhilfe. Das sind die Stadt- und Landkreise sowie bestimmte kreisangehörige Gemeinden. Hier sind folgende Lösungen denkbar: altersgemischte Gruppen, Öffnung Ganztagesgruppen, Kinderkrippen, Tagesmütter.

 

Für Illerkirchberg käme zunächst die Aufnahme von Kleinkinder im Alter von 2 bis 3 Jahre in Frage, wobei geeignete Räumlichkeiten bereitgestellt werden müssten. Aufgrund der demographischen Entwicklung und der reduzierten Kinderzahlen Oberkirchberg wäre es denkbar, dass dort eine der diversen Betreuungsformen angeboten wird. Die Kindergartenleitung steht dem aufgeschlossen gegenüber. In der Gemeinde ist bisher 1 Antrag für einen Betreuungsplatz gestellt worden.

 

Welche Frauen könnten ein derartiges Angebot in Anspruch nehmen? Alleinerziehende Mütter? Arbeitende Mütter? Nicht erwerbstätige Mütter? Aufgenommen werden sollten Kinder von 2 Jahren bis zur Kindergartenaufnahme in Teilzeitbetreuung. Wichtig wäre die Anbindung an eine bestehende Einrichtung. Die Betreuungsbeträge könnten z.B. auch nach Einkommen gestaffelt werden.

 

Nach der Kindergartenstatistik wird, entsprechend der Geburtenzahlen, die Kinderzahl ab dem Jahr 2004 kontinuierlich zurückgehen. Der Gemeinderat sollte deshalb die Situation  zusammen mit dem Kirchengemeinderat und dem Kindergartenausschuss prüfen und Vorbereitungen hierfür treffen.

 

Der Gemeinderat ist dafür, Kleinkinder im Alter von 2-3 Jahren in der Zukunft in die Kindergärten zu integrieren. Allerdings müsste vorher der Platzbedarf mit der Trägern der Kindergärten geprüft werden.

 

c) Windelzuschuss

 

Im Hinblick auf die Belastung der Eltern mit Kindern sollte die Gemeinde prüfen, ob man einen Windelzuschuss gewähren könnte. In diesem Zusammenhang ist auch die weitere soziale Komponente für ältere, pflegebedürftige Menschen angebracht.

 

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde die Wirksamkeit eines derartigen Zuschusses in Frage gestellt. Andere Maßnahmen würden hier eventuell besser greifen. Nachdem die Verwaltung hierzu keinen Beschlussantrag gestellt hat, wird die Angelegenheit bei der Haushaltsplanung erneut aufgenommen.

 

Bebauungsplan „Mussinger Straße, Flst. 23/2, Flst. 23/3 und Teil aus Flst. 23/1“

 

Verfahrensstand:

Am 16.05.2002 (§ 46) wurden die Anregungen vom Gemeinderat behandelt und darüber beschlossen. Das Straßenbauamt Ehingen hat einen Abstand von 15 m zur L 260 gefordert. Der Gemeinderat war damit nicht einverstanden. In der erneuten schriftlichen Stellungnahme vom 05.06.2002 wurde betont, dass – bereits abweichend vom Straßengesetz – ein 15 m-Abstand zugestanden worden sei. Weiteres Entgegenkommen sei leider nicht möglich. Dies wurde auch in der Besprechung mit dem Leiter des Straßenbauamts am 04.07.2002 bestätigt, sodass die Einhaltung des 15 m-Abstands zwingend ist.

 

Schließlich wurde beschlossen, die Anregung des Straßenbauamts auf 15 m Abstand zur L 260 – gezwungenermaßen – zu akzeptieren. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften wurden nochmals als Satzung beschlossen.

 

Bundestagswahl am 22.09.2002

 

Zur Bundestagswahl sind bestimmte organisatorische Beschlüsse zu fassen. Folgendes wurde vom Gemeinderat beschlossen:

 

1. Bildung von Wahlbezirken (§ 2 BWG i.V.m. § 12 BWO)

 

Entsprechend der bisherigen Praxis wird Illerkirchberg in die Wahlbezirke

 

01                 Unterkirchberg

02                 Oberkirchberg

 

eingeteilt.

 

2. Bestimmung der Wahlräume (§ 46 BWO)

 

Es werden folgende Wahlräume bestimmt:

 

für Wahlbezirk Unterkirchberg: Rathaus „Schultheißenhof“, Hauptstraße 49, Großer Saal, 2. Stock

 

für Wahlbezirk Oberkirchberg:  St. Ida-Haus, St. Ida-Straße 1, Großer Saal

 

Für den Briefwahlvorstand finden die Sitzungen im Rathaus „Schultheißenhof“,

Hauptstraße 49, Besprechungsraum, 1. Stock, statt.

 

Für die Zusammenfassung des Gemeindeergebnisses findet die Tätigkeit im Rathaus „Schultheißenhof“, Hauptstraße 49, Zimmer 103, statt.

 

3. Erfrischungsgeld (§ 10 BWO)

 

Die Helfer erhalten das gesetzliche Erfrischungsgeld in Höhe von 16,00 EURO.

 

4. Wahlwerbung

 

Es wird keine Beschränkung festgelegt.

 

5. Bestimmung und Einteilung der Wahlvorstände

 

Aus der Mitte des Gemeinderats werden die Wahlvorstände gebildet. Sie werden von wahlberichtigten Bürgern und Bediensteten der Gemeinde unterstützt.

 

Baugesuche

 

1. Franz Magg, Kornblumenweg 1, Illerkirchberg

    Abbruch des Wohnhauses „Unterweiler Straße 2“

    Der Antrag wurde genehmigt.

 

2. Heinz Kohn und Margit Romer, Hardter Weg 20, Baustetten

    Erstellung eines Wohnhauses mit Garage, Carport und Abstellraum

    auf dem Grundstück „Gärtnerweg 19“

    Das Baugesuch wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

 

Sonstiges, Bekanntgaben

 

1. Ferienprogramm 2002

 

Auch in diesem Jahr wird wieder ein Ferienprogramm für Kinder und Jugendliche angeboten. 11 Programmpunkte wurden von örtlichen Vereinen und Organisationen sowie Privatpersonen auf die Beine gestellt. Im Namen des Gemeinderats wird schon jetzt ein Dank an diese Personen ausgesprochen!

 

2. Radwegverbindungen

 

Die Gemeinde Illerkirchberg strebt zusammen mit dem Ortschaftsrat Unterweiler einen gemeinsamen Radweg Unterkirchberg-Unterweiler an. Eine Radtour über die Auswahl der Trasse wurde bereits unternommen. Nun wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass auch der Nachbarschaftsverband den Radweg als frühere Römerstraße von Rißtissen Richtung Günzburg mit einem Übergang über die Iller als wichtig erachtet. Nachdem dies aber ein langfristiges Programm ist, wird zunächst der Lückenschluss Unterkirchberg-Unterweiler angestrebt.

 

3. Umgestaltung des Schloßplatzes – Brunnen auf dem Schloßplatz

 

Es wurde bereits mehrfach angeregt, den Brunnen, der nur stundenweise (vormittags eine Stunde und nachmittags eine Stunde) läuft, auf Dauerbetrieb umzustellen. Da hierfür erhebliche Arbeiten notwendig sind, wurde von Architektin Maria Kurasch ein Kostenvorschlag erstellt. Danach belaufen sich die Kosten auf rund 6.500,00 EURO. Der Gemeinderat wird zu gegebener Zeit hierüber beraten.

 

4. Sanierung der Bergstraße

 

Der Pflasterbelag der Bergstraße wurde von der ausführenden Firma saniert. Allerdings werden sich die ausgelegten Platten immer wieder verschieben.

 

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich noch an.