Bericht über die Gemeinderatssitzung am 17.02.2011 im Großen Saal des Rathauses Unterkirchberg

 

Zu einer voraussichtlich nur kurzen Sitzung begrüßte Bürgermeister Bertele den Gemeinderat, drei Zuhörer, Herrn Franz Glogger von der Südwest Presse sowie Herrn Manfred Kornmayer von der Verwaltung. Er stellte die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und gab die Protokolle der letzten Sitzung bekannt. Zur Bürgerfrageviertelstunde meldete sich niemand.

 

Photovoltaikanlage auf dem Dach des Hallenneubaus im Bauhof

In vorausgegangener Sitzung war beschlossen worden, das künftige Dach der zu errichtenden Unterstellhalle im Bauhof für die Belegung mit Photovoltaik auszuschreiben. Kämmerer Manfred Kornmayer trug vor, dass sich einzig und allein die Firma Elektro-Häussler aus Illerkirchberg beworben habe.

Konkret sei das Dach etwa 10,5 m x 16 m groß und könne eine Solaranlage mit max. etwa 20 kwp aufnehmen. Um einen sachgerechten Pachtpreis festlegen zu können, baten die Gemeinderäte um Vergleichsangaben.

Für den Betrieb einer solchen Anlage werde zwischen der Gemeinde als Grundstückseigentümer und dem Betreiber der Photovoltaikanlage ein Gestattungsvertrag abgeschlossen. Dieser soll den bisherigen Regelungen für das Feuerwehrhaus Unterkirchberg und den übrigen Gebäuden im Bauhof entsprechen. Grundlagen dafür sind:

-                      eine Laufzeit von 20 Jahren

-                      eine Kaution von 4.000,00 EUR (entsprechend den übrigen Anlagen)

-                      Übernahme der Mehrkosten für die statische Verstärkung (ca. 1.500,00 EUR)

-                      ein jährliches Nutzungsentgelt

Das jährliche Nutzungsentgelt beträgt zum Vergleich für das Feuerwehrhaus Unterkirchberg mit einer Stromleistung von ebenfalls ca. 20 kwp jährlich 200,-- EUR sowie als überörtlicher Vergleich laut einem jüngsten Zeitungsbericht für das Dach der gewerblichen Schule in Ehingen 600,-- EUR bei einer Nutzfläche von 500 m², was umgerechnet sehr genau einer Jahrespacht von 200,-- EUR entspreche. Bürgermeister Bertele bat zu berücksichtigen, dass eine große Fläche am Stück rentabler zu belegen sei und im konkreten Fall die Leitungsführung bis zum Übergabepunkt durch eine unterirdische Bohrung zu Lasten des Betreibers kostspielig hergestellt werden müsse. Auf seinen Vorschlag wurde nach kurzer Diskussion die Verpachtung der künftigen Dachfläche an den Bewerber Elektro-Häussler zum Pachtpreis von jährlich 200.-- EUR beschlossen.

 

TSG-Turnhalle – Abrechnung der Betriebskosten 2010

 

Alljährlich sind bzw. wurden die Betriebskostenabrechnungen von der TSG vorgelegt. Dazu lag ein Schreiben der TSG Oberkirchberg e. V. vom 07.01.2011 vor. Danach betragen:

 

die Betriebskosten:

26.566,90 EUR

abzüglich Küchenbenutzung:    

270,00 EUR

zu übernehmende Kosten:

26.296,90 EUR

hierauf Abschlagszahlungen geleistet:

20.000,00 EUR

Nachzahlung:

6.296,90 EUR

 

Nachrichtlicher Hinweis: Im Jahr 2009 lagen die Betriebskosten bei 21.206,55 EUR.

Die Steigerung wurde durch höhere Heizölkosten (+ 2.100,91 EUR) und Reparaturen in Duschen und Toiletten (+ 2.503,73 EUR) verursacht. Die Abrechnung wurde als jährliche wiederkehrende, formale Angelegenheit anerkannt sowie die Auszahlung des Fehlbetrages von rd. 6.300,-- EUR beschlossen.

 

Baugesuche

 

Mehr Anlass zur Diskussion gab eine Bauvoranfrage eines Bauträgers für das Eckgrundstück Hauptstraße/Schelmenweg/Mussinger Straße. Die zunächst eingereichte Voranfrage bezog sich auf zwei Wohn- und Geschäftsgebäude auf dem Grundstück mit teilweise 3 vollständig über dem natürlichen Gelände liegenden Geschossen. Begründet war dies worden, weil der Bebauungsplan die Festsetzung „UG – Sockel-Geschoss zum Hangausgleich“ beinhaltet. Nachdem das Gelände jedoch in dem Bereich, in dem ein dreigeschossiges Gebäude geplant war, nur geringfügige Höhendifferenzen aufweist und kein UG-Geschoss entstanden wäre, sondern ein reguläres Erdgeschoss, hatte die Baurechtsbehörde im Landratsamt die Unzulässigkeit des Vorhabens in der geplanten Form festgestellt. Auch das ursprünglich beabsichtigte Walmdach mit einer Neigung von nur 20 Grad widersprach dem Bebauungsplan.

Schlussendlich seien gegen das Vorhaben auch nachbarliche Einwände erhoben worden, weshalb Bürgermeisterr Bertele keine andere Möglichkeit sah, als dem Gremium die Ablehnung dieser Bauvoranfrage zu empfehlen. Dem pflichteten auch die Gemeinderäte bei mit der Bitte, dem Bauwerber einen gangbaren Weg aufzuzeigen.

Wenige Stunden vor der Sitzung seien denn auch im Rathaus neue Pläne für eine Variante 2 eingegangen, die bereits mit der Kreisbaumeisterin vorbesprochen worden seien. Nur, in der Kürze der Zeit sei eine ordentliche Prüfung der Unterlagen nicht möglich. Zudem bedürfe es dazu, nachdem es sich um eine weitreichende Umplanung handle, eine neuerlichen kompletten Bauvoranfrage einschließlich der technischen Berechnungen.

Ansonsten gelte auch der Grundsatz, dass Baugesuche mindestens drei Tage vor der Sitzung im Rathaus eingereicht werden müssen, um so mehr gelte dies an einer so herausgehobenen Stelle am Ortseingang.

In Anbetracht der sehr exponierten Stelle im Ortseingangsbereich von Unterkirchberg hielt auch das Gemeinderatsgremium eine genaue Prüfung und frühzeitige Vorlage für nötig. Binnen weniger Stunden könne dies nicht erfolgen.

In verschiedenen Wortmeldungen fand die kurzfristig an die Leinwand projizierte Variante 2 Anklang. Gleichwohl wurde dem Ergebnis nicht vorgegriffen, die ursprüngliche Planung einstimmig wegen Unzulässigkeit abgelehnt und die kurzfristig eingereichte Alternative zurückgestellt.

 

Vorbehaltlich einer praktikablen und den Regeln der Technik entsprechenden Erschließung wurde einem Baugesuch für ein Einfamilienhaus an der Illerstraße zugestimmt. Die Bauplanung beinhaltete einen gedachten Hauskanalanschluss direkt in ein Regenüberlaufbecken im Bereich der Illerstraße. Dies wäre ein grober Verstoß gegen die technischen Regelwerke, folglich fehle nach den Worten des Bürgermeister eine entscheidende Baugenehmigungsvoraussetzung: nämlich die Erschließungssicherheit. Während sich das Gebäude nach Art und Umfang in die Umgebung der dortigen Baulücke einfüge, scheitere die förmliche Genehmigung des Landratsamtes solange, als ein tragfähiges Erschließungskonzept umgesetzt werde. Mit dem Vorbehalt einer ordnungsgemäßen Erschließung wurde dem Baugesuch einstimmig das Einvernehmen erteilt.

 

Ebenfalls einstimmiges Einvernehmen wurde dem Baugesuch für einen Um- und Ausbau eines Wohn- und Geschäftshauses an der Hauptstraße erteilt. In gegenseitiger nachbarlicher Absprache erfolge eine Grenzbebauung und bei künftiger Grenzbebauung der Nachbarschaft eine geschlossene Bebauung, wie sie ansonsten eher im städtischen Umfeld anzutreffen sei. Angesichts der jeweils nur erdgeschossigen Grenzbebauung und zudem der Stadtnähe Unterkirchbergs, füge sich diese Bauweise nach den Worten des Bürgermeisters in das Ortsbild ein. Die gesetzlich geforderten Stellplätze genügten auch den künftigen gesetzlichen Anforderungen. Unter dem Vorbehalt, dass keine nachbarlichen Einwendungen erhoben werden, wurde dem Baugesuch einstimmig zugestimmt.

 

Eine weitere Bauvoranfrage bezog sich auf zwei Gebäude auf einem Grundstück im Lerchenweg. Auch wenn die Bemaßung nicht eingetragen war, ließ sich doch erkennen, dass die Grundstücke weitestgehend nach allen Seiten bis auf die Mindestabstandsfläche bebaut werden sollten. Zudem beinhaltete die Planung zwei Flachdachgebäude. Nachdem es im dortigen Bereich keinen Bebauungsplan gibt, kommt es darauf an, dass sich ein Vorhaben nach Art und Umfang in die Umgebung einfügt. Nachdem es in der umliegendem Bebauung keine Flachdächer gibt, mangle es nach Feststellung von Bürgermeister Bertele bereits an der Bauform am nötigen Einfügen. Zwar seien die Pläne nicht bemaßt worden, doch dränge sich bei einem groben Blick auf den Lageplan eine wesentlich höhere Bebauungsdichte als in der Umgebung auf. Dies müsse anhand konkreter Berechnungen gegebenenfalls noch geprüft werden.

Allein mit den beiden Flachdächern fügen sich seiner Meinung nach die geplanten Mehrfamilienhäuser städtebaulich nicht in die Umgebungsbebauung ein. Der gewachsene ländliche Charakter in diesem Bereich wäre nachhaltig gestört. In mehrere Wortmeldungen aus dem Gremium wurde das notwendige Einfügen sowohl hinsichtlich der Bauform als auch der Bebauungsdichte bemängelt bzw. für nicht gegeben bewertet. Bei zwei Enthaltungen wurde die Voranfrage sodann abgelehnt.

 

Sonstiges, Bekanntgaben

 

Zur Beschlussfassung vom Dezember, in dem ein Mautausweichverkehr bei Maut auf autobahnähnlichen Bundesstraßen diskutiert wurde, erging eine Stellungnahme des Regierungspräsidium Tübingen. Demzufolge seien die Verkehrszahlen im Jahr 2010 auf der L 260 zwischen Unter- und Oberkirchberg, auf der L 1261 zwischen Staig/Beutelreusch und Oberkirchberg und auf der L 2019 vor der Landesgrenze nach Bayern ermittelt worden.

Sollte die Maut auf Bundesstraßen mit zwei oder mehr Fahrstreifen je Fahrtrichtung tatsächlich kommen, könnten damit Veränderungen nachvollzogen werden. Ein prophylaktisches Verbot noch vor Einführung der Maut lasse die Straßenverkehrsordnung jedoch nicht zu. Die verkehrlichen Wirkungen der Querspange Erbach in Verbindung mit der Mauteinführung würden derzeit gutachterlich geprüft. Die Ergebnisse würden im Rahmen der Erörterungsverhandlung Ende Februar vorgestellt.

 

Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.