Bericht über die
Gemeinderatssitzung am 17.02.2011 im Großen Saal des Rathauses Unterkirchberg
Zu einer voraussichtlich
nur kurzen Sitzung begrüßte Bürgermeister Bertele den Gemeinderat, drei
Zuhörer, Herrn Franz Glogger von der Südwest Presse sowie Herrn Manfred
Kornmayer von der Verwaltung. Er stellte die form- und fristgerechte Einladung
sowie die Beschlussfähigkeit fest und gab die Protokolle der letzten Sitzung
bekannt. Zur Bürgerfrageviertelstunde meldete sich niemand.
Photovoltaikanlage
auf dem Dach des Hallenneubaus im Bauhof
In
vorausgegangener Sitzung war beschlossen worden, das künftige Dach der zu
errichtenden Unterstellhalle im Bauhof für die Belegung mit Photovoltaik
auszuschreiben. Kämmerer Manfred Kornmayer trug vor, dass sich einzig und allein
die Firma Elektro-Häussler aus Illerkirchberg beworben habe.
Konkret sei das Dach etwa 10,5 m x 16 m groß und
könne eine Solaranlage mit max. etwa 20 kwp aufnehmen. Um einen sachgerechten
Pachtpreis festlegen zu können, baten die Gemeinderäte um Vergleichsangaben.
Für den Betrieb einer solchen Anlage werde zwischen
der Gemeinde als Grundstückseigentümer und dem Betreiber der Photovoltaikanlage
ein Gestattungsvertrag abgeschlossen. Dieser soll den bisherigen Regelungen für
das Feuerwehrhaus Unterkirchberg und den übrigen Gebäuden im Bauhof
entsprechen. Grundlagen dafür sind:
-
eine Laufzeit von 20 Jahren
-
eine Kaution von 4.000,00 EUR (entsprechend den
übrigen Anlagen)
-
Übernahme der Mehrkosten für die statische
Verstärkung (ca. 1.500,00 EUR)
-
ein jährliches Nutzungsentgelt
Das
jährliche Nutzungsentgelt beträgt zum Vergleich für das Feuerwehrhaus
Unterkirchberg mit einer Stromleistung von ebenfalls ca. 20 kwp jährlich 200,--
EUR sowie als überörtlicher Vergleich laut einem jüngsten Zeitungsbericht für
das Dach der gewerblichen Schule in Ehingen 600,-- EUR bei einer Nutzfläche von
500 m², was umgerechnet sehr genau einer Jahrespacht von 200,-- EUR entspreche.
Bürgermeister Bertele bat zu berücksichtigen, dass eine große Fläche am Stück
rentabler zu belegen sei und im konkreten Fall die Leitungsführung bis zum
Übergabepunkt durch eine unterirdische Bohrung zu Lasten des Betreibers
kostspielig hergestellt werden müsse. Auf seinen Vorschlag wurde nach kurzer
Diskussion die Verpachtung der künftigen Dachfläche an den Bewerber
Elektro-Häussler zum Pachtpreis von jährlich 200.-- EUR beschlossen.
TSG-Turnhalle
– Abrechnung der Betriebskosten 2010
Alljährlich sind bzw. wurden die
Betriebskostenabrechnungen von der TSG vorgelegt. Dazu lag ein Schreiben der
TSG Oberkirchberg e. V. vom 07.01.2011 vor. Danach betragen:
die Betriebskosten: |
26.566,90
EUR |
abzüglich Küchenbenutzung: |
270,00
EUR |
zu übernehmende Kosten: |
26.296,90
EUR |
hierauf Abschlagszahlungen geleistet: |
20.000,00
EUR |
Nachzahlung: |
6.296,90
EUR |
Nachrichtlicher Hinweis: Im Jahr 2009 lagen die
Betriebskosten bei 21.206,55 EUR.
Die Steigerung wurde durch höhere Heizölkosten (+
2.100,91 EUR) und Reparaturen in Duschen und Toiletten (+ 2.503,73 EUR)
verursacht. Die Abrechnung wurde als jährliche wiederkehrende, formale
Angelegenheit anerkannt sowie die Auszahlung des Fehlbetrages von rd. 6.300,--
EUR beschlossen.
Baugesuche
Mehr Anlass zur
Diskussion gab eine Bauvoranfrage eines Bauträgers für das Eckgrundstück
Hauptstraße/Schelmenweg/Mussinger Straße. Die zunächst eingereichte Voranfrage
bezog sich auf zwei Wohn- und Geschäftsgebäude auf dem Grundstück mit teilweise
3 vollständig über dem natürlichen Gelände liegenden Geschossen. Begründet war
dies worden, weil der Bebauungsplan die Festsetzung „UG – Sockel-Geschoss zum
Hangausgleich“ beinhaltet. Nachdem das Gelände jedoch in dem Bereich, in dem
ein dreigeschossiges Gebäude geplant war, nur geringfügige Höhendifferenzen
aufweist und kein UG-Geschoss entstanden wäre, sondern ein reguläres
Erdgeschoss, hatte die Baurechtsbehörde im Landratsamt die Unzulässigkeit des
Vorhabens in der geplanten Form festgestellt. Auch das ursprünglich
beabsichtigte Walmdach mit einer Neigung von nur 20 Grad widersprach dem
Bebauungsplan.
Schlussendlich seien
gegen das Vorhaben auch nachbarliche Einwände erhoben worden, weshalb
Bürgermeisterr Bertele keine andere Möglichkeit sah, als dem Gremium die
Ablehnung dieser Bauvoranfrage zu empfehlen. Dem pflichteten auch die
Gemeinderäte bei mit der Bitte, dem Bauwerber einen gangbaren Weg aufzuzeigen.
Wenige Stunden vor der
Sitzung seien denn auch im Rathaus neue Pläne für eine Variante 2 eingegangen,
die bereits mit der Kreisbaumeisterin vorbesprochen worden seien. Nur, in der
Kürze der Zeit sei eine ordentliche Prüfung der Unterlagen nicht möglich. Zudem
bedürfe es dazu, nachdem es sich um eine weitreichende Umplanung handle, eine
neuerlichen kompletten Bauvoranfrage einschließlich der technischen
Berechnungen.
Ansonsten gelte auch der
Grundsatz, dass Baugesuche mindestens drei Tage vor der Sitzung im Rathaus
eingereicht werden müssen, um so mehr gelte dies an einer so herausgehobenen
Stelle am Ortseingang.
In Anbetracht der sehr
exponierten Stelle im Ortseingangsbereich von Unterkirchberg hielt auch das
Gemeinderatsgremium eine genaue Prüfung und frühzeitige Vorlage für nötig.
Binnen weniger Stunden könne dies nicht erfolgen.
In verschiedenen
Wortmeldungen fand die kurzfristig an die Leinwand projizierte Variante 2
Anklang. Gleichwohl wurde dem Ergebnis nicht vorgegriffen, die ursprüngliche Planung
einstimmig wegen Unzulässigkeit abgelehnt und die kurzfristig eingereichte
Alternative zurückgestellt.
Vorbehaltlich einer
praktikablen und den Regeln der Technik entsprechenden Erschließung wurde einem
Baugesuch für ein Einfamilienhaus an der Illerstraße zugestimmt.
Die Bauplanung beinhaltete einen gedachten Hauskanalanschluss direkt in
ein Regenüberlaufbecken im Bereich der Illerstraße. Dies wäre ein grober
Verstoß gegen die technischen Regelwerke, folglich fehle nach den Worten des
Bürgermeister eine entscheidende Baugenehmigungsvoraussetzung: nämlich die
Erschließungssicherheit. Während sich das Gebäude nach Art und Umfang in die
Umgebung der dortigen Baulücke einfüge, scheitere die förmliche Genehmigung des
Landratsamtes solange, als ein tragfähiges Erschließungskonzept umgesetzt
werde. Mit dem Vorbehalt einer ordnungsgemäßen Erschließung wurde dem Baugesuch
einstimmig das Einvernehmen erteilt.
Ebenfalls einstimmiges
Einvernehmen wurde dem Baugesuch für einen Um- und Ausbau eines Wohn- und Geschäftshauses
an der Hauptstraße erteilt. In gegenseitiger nachbarlicher Absprache erfolge
eine Grenzbebauung und bei künftiger Grenzbebauung der Nachbarschaft eine
geschlossene Bebauung, wie sie ansonsten eher im städtischen Umfeld anzutreffen
sei. Angesichts der jeweils nur erdgeschossigen Grenzbebauung und zudem der
Stadtnähe Unterkirchbergs, füge sich diese Bauweise nach den Worten des
Bürgermeisters in das Ortsbild ein. Die gesetzlich geforderten Stellplätze
genügten auch den künftigen gesetzlichen Anforderungen. Unter dem Vorbehalt,
dass keine nachbarlichen Einwendungen erhoben werden, wurde dem Baugesuch
einstimmig zugestimmt.
Eine weitere
Bauvoranfrage bezog sich auf zwei Gebäude auf einem Grundstück im Lerchenweg.
Auch wenn die Bemaßung nicht eingetragen war, ließ sich doch erkennen, dass die
Grundstücke weitestgehend nach allen Seiten bis auf die Mindestabstandsfläche
bebaut werden sollten. Zudem beinhaltete die Planung zwei Flachdachgebäude.
Nachdem es im dortigen Bereich keinen Bebauungsplan gibt, kommt es darauf an,
dass sich ein Vorhaben nach Art und Umfang in die Umgebung einfügt. Nachdem es
in der umliegendem Bebauung keine Flachdächer gibt, mangle es nach Feststellung
von Bürgermeister Bertele bereits an der Bauform am nötigen Einfügen. Zwar seien
die Pläne nicht bemaßt worden, doch dränge sich bei einem groben Blick auf den
Lageplan eine wesentlich höhere Bebauungsdichte als in der Umgebung auf. Dies
müsse anhand konkreter Berechnungen gegebenenfalls noch geprüft werden.
Allein mit den beiden Flachdächern
fügen sich seiner Meinung nach die geplanten Mehrfamilienhäuser städtebaulich
nicht in die Umgebungsbebauung ein. Der gewachsene ländliche Charakter in
diesem Bereich wäre nachhaltig gestört. In mehrere Wortmeldungen aus dem
Gremium wurde das notwendige Einfügen sowohl hinsichtlich der Bauform als auch
der Bebauungsdichte bemängelt bzw. für nicht gegeben bewertet. Bei zwei
Enthaltungen wurde die Voranfrage sodann abgelehnt.
Sonstiges, Bekanntgaben
Zur Beschlussfassung vom Dezember, in dem ein Mautausweichverkehr
bei Maut auf autobahnähnlichen Bundesstraßen diskutiert wurde, erging eine
Stellungnahme des Regierungspräsidium Tübingen. Demzufolge seien die
Verkehrszahlen im Jahr 2010 auf der L 260 zwischen Unter- und Oberkirchberg,
auf der L 1261 zwischen Staig/Beutelreusch und Oberkirchberg und auf der L 2019
vor der Landesgrenze nach Bayern ermittelt worden.
Sollte die Maut auf Bundesstraßen mit zwei oder
mehr Fahrstreifen je Fahrtrichtung tatsächlich kommen, könnten damit
Veränderungen nachvollzogen werden. Ein prophylaktisches Verbot noch vor
Einführung der Maut lasse die Straßenverkehrsordnung jedoch nicht zu. Die
verkehrlichen Wirkungen der Querspange Erbach in Verbindung mit der
Mauteinführung würden derzeit gutachterlich geprüft. Die Ergebnisse würden im
Rahmen der Erörterungsverhandlung Ende Februar vorgestellt.
Anschließend fand noch
eine nichtöffentliche Sitzung statt.