Zur
Sitzung begrüßte Bürgermeister Bertele die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
als Sachverständige Herrn Oliver Huber vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachbereich
Wasserrecht, Herrn Ingenieur Gerhard Rimmele und Herrn Architekt Jürgen
Herrmann, Herrn Franz Glogger von der Südwest Presse, einige Zuhörer sowie
Herrn Manfred Kornmayer von der Verwaltung. Er stellte die form- und
fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Zur
Bürgerfrageviertelstunde hatte sich niemand gemeldet.
Wehranlage „Großmahdau“
In
Kurzfassung berichtete Bürgermeister Bertele chronologisch über die bisherigen
Planungen zum Abbruch der Wehranlage. Beginnend ab dem Jahr 1999 beinhalteten
sie das Ziel, die Wehranlage abzubrechen, am nördlichen Bebauungsrand eine
sogenannte „Raue Rampe“ zu errichten, die Weihung in Flussrichtung linksseitig
auszuleiten und naturnah umzugestalten (zu „mäandrieren“), aus dem
Regenüberlaufbecken „Till“ eine Regenwasserentlastungsleitung zum bisherigen
Weihungsflussbett zu bauen und über dieses bisherige Gerinne eine
Fischdurchgängigkeit zur Iller herzustellen. Einher ging damit die Absicht, den
Trinkwasserschutz im Bereich der Ulmer Trinkwasserversorgung in der „Roten
Wand“ zu verbessern und die Kanalisation im Hochwasserfall in Unterkirchberg zu
entlasten. Letztlich sei das gesamte Vorhaben trotz Umplanungen am notwendigen
Grunderwerb gescheitert. Seit den Planungsursprüngen vor mehr als 10 Jahren hätten
sich die Rahmenbedingungen maßgeblich geändert. Die Gefahr einer Trinkwasserkontamination der
Ulmer Wasserversorgung in der „Roten Wand“ sei durch eine Dückerung der Weihung
zur Donau hin gebannt bzw. gemindert worden. Die Fischdurchgängigkeit zwischen
der Wehranlage „Mahdau“ und der Iller als ökologischer Belang werde heute mit
großer Skepsis betrachtet, weil dorthin abfließendes Wasser schnell im Kiesbett
versickere anstatt zur Iller zu fließen. Gerade bei Niedrigwasserstand in der
Weihung ginge wertvolles Wasser für die „Rote Wand“ verloren. Schließlich habe
sich auch der Fördersatz für derartige wasserwirtschaftliche Maßnahmen von 70 %
auf 50 % erheblich gemindert.
Nach seiner Einführung bat
Bürgermeister Bertele Herrn Oliver Huber, die Beurteilung des Landratsamtes
Alb-Donau-Kreis darzulegen. Neben den Aspekten des Trinkwasserschutzgebietes
der Stadt Ulm verwies Oliver Huber auf das ursprüngliche Ziel, mit einer
Ausleitung aus dem Regenüberlaufbecken „Till“ unterhalb einer geplanten rauen
Rampe die Kanalisation zu entlasten. Generell sei heute soweit irgend möglich
die Fischdurchgängigkeit zwischen Gewässern gefordert. Die Verhältnismäßigkeit
der Aufwendungen, um dies zu erreichen, müsse allerdings gegeben sein. Die
Kosten der ursprünglich angedachten Gesamtmaße schätzte er auf rd. 300.000
Euro. Nachdem ein freiwilliger Grunderwerb bis zum heutigen Tage nicht möglich
sei, beurteilte er eine Enteignungsmaßnahme als voraussichtlich nicht
durchsetzbar, weil Alternativen bestünden und unter Umständen die
Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt sei. Schließlich wertete er gerichtliche
Auseinandersetzungen nachteilig für den Gemeindefrieden. Infolge eines
ungewissen Verfahrensausganges habe das Landratsamt die Weitergenehmigung des
bisherigen Wehres sorgsam geprüft. Auch wenn eine Weihungsverlegung immer noch
wünschenswert wäre, beurteilte er die rechtlichen Voraussetzungen zur
Weitergenehmigung als gegeben. Insbesondere sei durch ein neues Gutachten des
Ingenieurbüros Rimmele der Nachweis erbracht, dass selbst bei einem
einstauendem Hochwasser kein verschmutztes Kanalwasser aus den Schächten
austrete. Dies wiederum sei entscheidende Voraussetzung für die Wiedererteilung
der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Wehranlage. Er empfahl, die Genehmigung
für den Fortbestand der Wehranlage „Großmahdau“ herbeizuführen. Dies bedeute
nicht, dass die bisherige Absicht zur Weihungsverlegung und Mäandrierung
aufgegeben, sonder nur solange zurückgestellt werde, bis die Grundstücksfrage
zu lösen sei.
Im Hinblick auf den vorgeschlagenen
Fortbestand der Wehranlage informierte Bürgermeister Bertele, dass kurzfristige
Reparaturen unter anderem an den Hydraulikzylindern zu etwa 10.000.-- EUR
notwendig wären und in den nächsten Jahren laut vorliegendem Angebot einer
Fachfirma mit weiteren 70.000.-- EUR wegen der Wehrklappen zu rechnen wäre. Der
Stadt Ulm sei dies bekannt und sie plädiere dafür, die Wehranlage zu erhalten.
Obwohl die Gemeinde Betreiber des Wehres ist, gingen die Betriebs- und damit
Reparaturkosten nach vertraglicher Vereinbarung zu rund 73 % zu Lasten der
Stadt Ulm.
Aus der Mitte des
Gemeinderats wurde mehrfach die Auffassung vertreten, dass prinzipiell an der
Absicht der Weihungsverlegung mit Mäandrierung festgehalten werden solle.
Mangels Grunderwerb bestehe jedoch keine Alternative, als die Genehmigung zum
Fortbestand zu beantragen, um einen formal rechtmäßigen Zustand zu erlangen.
Bei einer Enthaltung wurde sodann beschlossen, beim Landratsamt einen Antrag
auf Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zu stellen, den seinerzeitigen
Antrag auf Planfeststellung aus dem Jahr 2003 zurückzunehmen und im Blick auf
die fernere Zukunft an der Absicht zur Weihungsverlegung grundsätzlich
festzuhalten.
Sanierung der alten Schule Unterkirchberg
Bürgermeister
Bertele erinnerte an die Diskussion und Entscheidung zunächst zur
Gebäudeauswahl zum Konjunkturpaket sowie an die geprüften Varianten für die
Schule in Gestalt einer Teilsanierung, einer Gesamtsanierung oder sogar eines
Neubaues. Am 23.07.2009 hatte der Gemeinderat unter sorgfältiger Abwägung die
Gesamtsanierung beschlossen. Architekt Jürgen Herrmann erläuterte die
erforderlichen Maßnahmen, angefangen von der Erneuerung der Fenster bis hin zur
Sanierung von Feuchteschäden. Das Raumprogramm hatte er im Vorfeld mit der
Rektorin Frau Elisabeth Gutser abgesprochen. Unmissverständlich stellte er
allerdings auch fest, dass die Gebäudegröße gegeben und nur innerhalb dieser
Größe Räume geschaffen werden könnten. Ein Neubau hingegen schaffe neue
Möglichkeiten – allerdings auch kostspielige Wünsche. Immerhin gelte es zu
berücksichtigen, dass eine Gesamtsanierung voraussichtlich 490.000 EUR, ein
Neubau in der gleicher Größe ohne Besonderheiten allein schon 800.000 EUR
koste. Außenflächen, Gestaltung des Umgriffs sowie Möblierung usw. seien darin
jeweils nicht enthalten. Rektorin Elisabeth Gutser legte in einem Wortbeitrag
insbesondere Wert auf Räumlichkeiten für Eltern- und Beratungsgespräche sowie
Betreuung und Unterrichtung der Kinder in kleinen Gruppen.
In
der Diskussion wurde aus dem Gemeinderat darum gebeten, insbesondere auch die
Schulhofsituation aufzugreifen und dabei auch den Garten beim alten Rathaus
miteinzubeziehen. Nach intensiver Diskussion wurde die Vorplanung des
Architekten einstimmig gebilligt und dieser mit der Genehmigungsplanung und dem
Bauantrag beauftragt.
Haushaltsbericht 2009
Die
Spuren der weltweiten Finanzkrise zeichneten sich nach den Worten des Kämmerers
Manfred Kornmayer auch am Haushalt in Illerkirchberg ab. Nach derzeitigem Stand
sei mit einem Einnahmeausfall aus Gewerbesteuer, Einkommensteueranteil und
Schlüsselzuweisungen von insgesamt 423.000,-- EUR zu rechnen. Diese enormen
Einbrüche ließen sich auch bei äußerst sparsamer und wirtschaftlicher
Haushaltsführung nicht ausgleichen. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt werde
deshalb deutlich unter dem Planansatz bleiben. Ein Nachtragshaushalt sei
dennoch entbehrlich, weil mit Mehreinnahmen aus Bauplatzverkäufen und
überschüssigen Haushaltsresten zu rechnen sei. Auf Rückfrage aus dem
Gemeinderat stellte er klar, dass trotz der Verschlechterung der Finanzlage
derzeit kein Vorhaben zurückgestellt werden müsse. Im Einzelnen erläuterte er
detailliert die wesentlichen Haushaltszahlen. Zugleich gab er einen Überblick
über die abgewickelten Aufgaben. Aus dem Gemeinderat wurde Kritik an
Mehrausgaben im Bereich der Illerstraße geübt. Aufwendungen sollten bereits bei
der Ausschreibung möglichst genau ermittelt werden, um nicht eingeplante
Mehrausgaben zu vermeiden. Auch Anschlussarbeiten an den Straßenbaubestand
sollten künftig möglichst genau einkalkuliert werden.
Änderung der Abwassersatzung
Kämmerer
Manfred Kornmayer informierte über ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes
Baden-Württemberg, wonach eine Abwassersatzung rechtswidrig sei, wenn sie die
nicht in die Kanalisation eingeleiteten Abwassermengen nur insofern
gebührenfrei lasse, als deren Mengen 20 m3 jährlich übersteigen. Der
Nachweis bezogenen Trinkwassers, aber nicht abgeleiteten Abwassers sei
allerdings mit geeichten Wasserzählern vorzunehmen. Der Gemeindetag habe sich
mit diesem Urteil befasst und eine darauf angepasste Mustersatzung
herausgegeben. Im Interesse der Rechtssicherheit solle diese Mustersatzung nun
auch für Illerkirchberg übernommen werden. Es handelte sich hierbei um eine
formale Angelegenheit. Ohne weitere Aussprache wurde die Änderung einstimmig
beschlossen.
Baugesuche
Für
den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im „Schelmenwinkel-Nord
III“ lag ein Baugesuch vor. Nach Darstellung von Bürgermeister Bertele
entsprach das Baugesuch dem Bebauungsplan. Ein untergeordneter Anbau weise ein
leicht geneigtes Pultdach auf, während die gesamte Dachsilhouette der Vorgabe
eines Satteldaches entspreche. Der kleine gaubenartige Dachteil beeinträchtige
den Gesamteindruck des Satteldaches nicht. Die Angrenzeranhörung war bereits
durchgeführt. Einstimmig wurde dem Baugesuch das Einvernehmen erteilt.
Ebenfalls
einstimmig wurde der Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses an der
Gartenstraße das Einvernehmen erteilt. Ein Bebauungsplan bestehe dort nicht und
der Anbau füge sich in die umgebende Bebauung ein.
Bekanntmachungen
Hochspannungsleitung
Bürgermeister
Bertele trug ein Schreiben der EnBW vor, wonach sich durch das nicht
abzusehende Genehmigungsverfahren in Senden die Umstellung auf die neuen Masten
verzögere. Der Leiterseilzug auf die neuen Masten sei technisch nur mit sehr
hohem Aufwand und außerdem nur mit erheblichen Eingriffen in die Natur möglich.
Um dies zu vermeiden, müssten die neuen Masten bis zum Frühjahr 2011
voraussichtlich unbeseilt stehen bleiben.
Umspannstation
an der Weihungstraße
Ferner
habe die EnBW mitgeteilt, dass die Umspannstation an der Weihungstraße sowohl
technisch im Inneren als auch äußerlich an der Gebäudehülle saniert werde. Die
Umspannstation erhalte auch einen neuen Anstrich. Die Sanierungsmaßnahmen
sollen der EnBW zufolge im Frühjahr 2010 begonnen und dann alsbald
abgeschlossen werden.
Öffnungszeiten
des Recyclinghofs
Bezüglich
der Öffnungszeiten des Recyclinghofs am Dienstagabend bestand der Vorschlag,
trotz Dämmerung die Öffnungszeit von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr auch im
Winterhalbjahr beizubehalten. Die große Mehrheit des Gemeinderates vertrat die
Auffassung, dass im Winter kaum Grüngut anfalle. Zudem gelte es zu
berücksichtigen, dass eine nächtliche Betriebszeit des Recyclinghofes eine
entsprechende Beleuchtung und im Winter Sicherung erfordere. Per Beschluss
wurde sodann die bisherige Festlegung zur Öffnungszeit beibehalten.
Anschließend
fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.