Bericht über die Gemeinderatssitzung am 22.10.2009 im Großen Saal des Rathauses Unterkirchberg

 

Zur Sitzung begrüßte Bürgermeister Bertele die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, als Sachverständige Herrn Oliver Huber vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachbereich Wasserrecht, Herrn Ingenieur Gerhard Rimmele und Herrn Architekt Jürgen Herrmann, Herrn Franz Glogger von der Südwest Presse, einige Zuhörer sowie Herrn Manfred Kornmayer von der Verwaltung. Er stellte die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Zur Bürgerfrageviertelstunde hatte sich niemand gemeldet.

 

Wehranlage „Großmahdau“

In Kurzfassung berichtete Bürgermeister Bertele chronologisch über die bisherigen Planungen zum Abbruch der Wehranlage. Beginnend ab dem Jahr 1999 beinhalteten sie das Ziel, die Wehranlage abzubrechen, am nördlichen Bebauungsrand eine sogenannte „Raue Rampe“ zu errichten, die Weihung in Flussrichtung linksseitig auszuleiten und naturnah umzugestalten (zu „mäandrieren“), aus dem Regenüberlaufbecken „Till“ eine Regenwasserentlastungsleitung zum bisherigen Weihungsflussbett zu bauen und über dieses bisherige Gerinne eine Fischdurchgängigkeit zur Iller herzustellen. Einher ging damit die Absicht, den Trinkwasserschutz im Bereich der Ulmer Trinkwasserversorgung in der „Roten Wand“ zu verbessern und die Kanalisation im Hochwasserfall in Unterkirchberg zu entlasten. Letztlich sei das gesamte Vorhaben trotz Umplanungen am notwendigen Grunderwerb gescheitert. Seit den Planungsursprüngen vor mehr als 10 Jahren hätten sich die Rahmenbedingungen maßgeblich geändert. Die Gefahr einer Trinkwasserkontamination der Ulmer Wasserversorgung in der „Roten Wand“ sei durch eine Dückerung der Weihung zur Donau hin gebannt bzw. gemindert worden. Die Fischdurchgängigkeit zwischen der Wehranlage „Mahdau“ und der Iller als ökologischer Belang werde heute mit großer Skepsis betrachtet, weil dorthin abfließendes Wasser schnell im Kiesbett versickere anstatt zur Iller zu fließen. Gerade bei Niedrigwasserstand in der Weihung ginge wertvolles Wasser für die „Rote Wand“ verloren. Schließlich habe sich auch der Fördersatz für derartige wasserwirtschaftliche Maßnahmen von 70 % auf 50 % erheblich gemindert.

 

Nach seiner Einführung bat Bürgermeister Bertele Herrn Oliver Huber, die Beurteilung des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis darzulegen. Neben den Aspekten des Trinkwasserschutzgebietes der Stadt Ulm verwies Oliver Huber auf das ursprüngliche Ziel, mit einer Ausleitung aus dem Regenüberlaufbecken „Till“ unterhalb einer geplanten rauen Rampe die Kanalisation zu entlasten. Generell sei heute soweit irgend möglich die Fischdurchgängigkeit zwischen Gewässern gefordert. Die Verhältnismäßigkeit der Aufwendungen, um dies zu erreichen, müsse allerdings gegeben sein. Die Kosten der ursprünglich angedachten Gesamtmaße schätzte er auf rd. 300.000 Euro. Nachdem ein freiwilliger Grunderwerb bis zum heutigen Tage nicht möglich sei, beurteilte er eine Enteignungsmaßnahme als voraussichtlich nicht durchsetzbar, weil Alternativen bestünden und unter Umständen die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt sei. Schließlich wertete er gerichtliche Auseinandersetzungen nachteilig für den Gemeindefrieden. Infolge eines ungewissen Verfahrensausganges habe das Landratsamt die Weitergenehmigung des bisherigen Wehres sorgsam geprüft. Auch wenn eine Weihungsverlegung immer noch wünschenswert wäre, beurteilte er die rechtlichen Voraussetzungen zur Weitergenehmigung als gegeben. Insbesondere sei durch ein neues Gutachten des Ingenieurbüros Rimmele der Nachweis erbracht, dass selbst bei einem einstauendem Hochwasser kein verschmutztes Kanalwasser aus den Schächten austrete. Dies wiederum sei entscheidende Voraussetzung für die Wiedererteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Wehranlage. Er empfahl, die Genehmigung für den Fortbestand der Wehranlage „Großmahdau“ herbeizuführen. Dies bedeute nicht, dass die bisherige Absicht zur Weihungsverlegung und Mäandrierung aufgegeben, sonder nur solange zurückgestellt werde, bis die Grundstücksfrage zu lösen sei.

 

Im Hinblick auf den vorgeschlagenen Fortbestand der Wehranlage informierte Bürgermeister Bertele, dass kurzfristige Reparaturen unter anderem an den Hydraulikzylindern zu etwa 10.000.-- EUR notwendig wären und in den nächsten Jahren laut vorliegendem Angebot einer Fachfirma mit weiteren 70.000.-- EUR wegen der Wehrklappen zu rechnen wäre. Der Stadt Ulm sei dies bekannt und sie plädiere dafür, die Wehranlage zu erhalten. Obwohl die Gemeinde Betreiber des Wehres ist, gingen die Betriebs- und damit Reparaturkosten nach vertraglicher Vereinbarung zu rund 73 % zu Lasten der Stadt Ulm.

 

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde mehrfach die Auffassung vertreten, dass prinzipiell an der Absicht der Weihungsverlegung mit Mäandrierung festgehalten werden solle. Mangels Grunderwerb bestehe jedoch keine Alternative, als die Genehmigung zum Fortbestand zu beantragen, um einen formal rechtmäßigen Zustand zu erlangen. Bei einer Enthaltung wurde sodann beschlossen, beim Landratsamt einen Antrag auf Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zu stellen, den seinerzeitigen Antrag auf Planfeststellung aus dem Jahr 2003 zurückzunehmen und im Blick auf die fernere Zukunft an der Absicht zur Weihungsverlegung grundsätzlich festzuhalten.

 

Sanierung der alten Schule Unterkirchberg

Bürgermeister Bertele erinnerte an die Diskussion und Entscheidung zunächst zur Gebäudeauswahl zum Konjunkturpaket sowie an die geprüften Varianten für die Schule in Gestalt einer Teilsanierung, einer Gesamtsanierung oder sogar eines Neubaues. Am 23.07.2009 hatte der Gemeinderat unter sorgfältiger Abwägung die Gesamtsanierung beschlossen. Architekt Jürgen Herrmann erläuterte die erforderlichen Maßnahmen, angefangen von der Erneuerung der Fenster bis hin zur Sanierung von Feuchteschäden. Das Raumprogramm hatte er im Vorfeld mit der Rektorin Frau Elisabeth Gutser abgesprochen. Unmissverständlich stellte er allerdings auch fest, dass die Gebäudegröße gegeben und nur innerhalb dieser Größe Räume geschaffen werden könnten. Ein Neubau hingegen schaffe neue Möglichkeiten – allerdings auch kostspielige Wünsche. Immerhin gelte es zu berücksichtigen, dass eine Gesamtsanierung voraussichtlich 490.000 EUR, ein Neubau in der gleicher Größe ohne Besonderheiten allein schon 800.000 EUR koste. Außenflächen, Gestaltung des Umgriffs sowie Möblierung usw. seien darin jeweils nicht enthalten. Rektorin Elisabeth Gutser legte in einem Wortbeitrag insbesondere Wert auf Räumlichkeiten für Eltern- und Beratungsgespräche sowie Betreuung und Unterrichtung der Kinder in kleinen Gruppen.

In der Diskussion wurde aus dem Gemeinderat darum gebeten, insbesondere auch die Schulhofsituation aufzugreifen und dabei auch den Garten beim alten Rathaus miteinzubeziehen. Nach intensiver Diskussion wurde die Vorplanung des Architekten einstimmig gebilligt und dieser mit der Genehmigungsplanung und dem Bauantrag beauftragt.

 

Haushaltsbericht 2009

Die Spuren der weltweiten Finanzkrise zeichneten sich nach den Worten des Kämmerers Manfred Kornmayer auch am Haushalt in Illerkirchberg ab. Nach derzeitigem Stand sei mit einem Einnahmeausfall aus Gewerbesteuer, Einkommensteueranteil und Schlüsselzuweisungen von insgesamt 423.000,-- EUR zu rechnen. Diese enormen Einbrüche ließen sich auch bei äußerst sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung nicht ausgleichen. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt werde deshalb deutlich unter dem Planansatz bleiben. Ein Nachtragshaushalt sei dennoch entbehrlich, weil mit Mehreinnahmen aus Bauplatzverkäufen und überschüssigen Haushaltsresten zu rechnen sei. Auf Rückfrage aus dem Gemeinderat stellte er klar, dass trotz der Verschlechterung der Finanzlage derzeit kein Vorhaben zurückgestellt werden müsse. Im Einzelnen erläuterte er detailliert die wesentlichen Haushaltszahlen. Zugleich gab er einen Überblick über die abgewickelten Aufgaben. Aus dem Gemeinderat wurde Kritik an Mehrausgaben im Bereich der Illerstraße geübt. Aufwendungen sollten bereits bei der Ausschreibung möglichst genau ermittelt werden, um nicht eingeplante Mehrausgaben zu vermeiden. Auch Anschlussarbeiten an den Straßenbaubestand sollten künftig möglichst genau einkalkuliert werden.

 

Änderung der Abwassersatzung

Kämmerer Manfred Kornmayer informierte über ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg, wonach eine Abwassersatzung rechtswidrig sei, wenn sie die nicht in die Kanalisation eingeleiteten Abwassermengen nur insofern gebührenfrei lasse, als deren Mengen 20 m3 jährlich übersteigen. Der Nachweis bezogenen Trinkwassers, aber nicht abgeleiteten Abwassers sei allerdings mit geeichten Wasserzählern vorzunehmen. Der Gemeindetag habe sich mit diesem Urteil befasst und eine darauf angepasste Mustersatzung herausgegeben. Im Interesse der Rechtssicherheit solle diese Mustersatzung nun auch für Illerkirchberg übernommen werden. Es handelte sich hierbei um eine formale Angelegenheit. Ohne weitere Aussprache wurde die Änderung einstimmig beschlossen.

 

Baugesuche

Für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im „Schelmenwinkel-Nord III“ lag ein Baugesuch vor. Nach Darstellung von Bürgermeister Bertele entsprach das Baugesuch dem Bebauungsplan. Ein untergeordneter Anbau weise ein leicht geneigtes Pultdach auf, während die gesamte Dachsilhouette der Vorgabe eines Satteldaches entspreche. Der kleine gaubenartige Dachteil beeinträchtige den Gesamteindruck des Satteldaches nicht. Die Angrenzeranhörung war bereits durchgeführt. Einstimmig wurde dem Baugesuch das Einvernehmen erteilt.

Ebenfalls einstimmig wurde der Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses an der Gartenstraße das Einvernehmen erteilt. Ein Bebauungsplan bestehe dort nicht und der Anbau füge sich in die umgebende Bebauung ein.

 

Bekanntmachungen

 

Hochspannungsleitung

Bürgermeister Bertele trug ein Schreiben der EnBW vor, wonach sich durch das nicht abzusehende Genehmigungsverfahren in Senden die Umstellung auf die neuen Masten verzögere. Der Leiterseilzug auf die neuen Masten sei technisch nur mit sehr hohem Aufwand und außerdem nur mit erheblichen Eingriffen in die Natur möglich. Um dies zu vermeiden, müssten die neuen Masten bis zum Frühjahr 2011 voraussichtlich unbeseilt stehen bleiben.

 

Umspannstation an der Weihungstraße

Ferner habe die EnBW mitgeteilt, dass die Umspannstation an der Weihungstraße sowohl technisch im Inneren als auch äußerlich an der Gebäudehülle saniert werde. Die Umspannstation erhalte auch einen neuen Anstrich. Die Sanierungsmaßnahmen sollen der EnBW zufolge im Frühjahr 2010 begonnen und dann alsbald abgeschlossen werden.

 

Öffnungszeiten des Recyclinghofs

Bezüglich der Öffnungszeiten des Recyclinghofs am Dienstagabend bestand der Vorschlag, trotz Dämmerung die Öffnungszeit von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr auch im Winterhalbjahr beizubehalten. Die große Mehrheit des Gemeinderates vertrat die Auffassung, dass im Winter kaum Grüngut anfalle. Zudem gelte es zu berücksichtigen, dass eine nächtliche Betriebszeit des Recyclinghofes eine entsprechende Beleuchtung und im Winter Sicherung erfordere. Per Beschluss wurde sodann die bisherige Festlegung zur Öffnungszeit beibehalten.

 

Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.