Der Vorsitzende begrüßte die Mitglieder
des Gemeinderates, die Herren Ingenieure Gerhard Rimmele und Siegfried Tsalos,
Herrn Franz Glogger von der Südwest Presse, Herrn Manfred Kornmayer von der
Verwaltung sowie die Zuhörer. Er stellte die form- und fristgerechte Einladung
sowie die Beschlussfähigkeit fest. Wie üblich wurden die Protokolle der
vergangen Sitzung durch Auflegen bekannt gegeben. Zur Bürgerfragestunde hatte
sich niemand gemeldet.
Bauarbeiten Illerstraße
Zum Baufortschritt gab
Ingenieur Siegfried Tsalos einen kurzen Sachstandsbericht der drei
Bauabschnitte vom „Unteren Brühl“ bis zur Burgstraße, von der Burgstraße bis
zur Einmündung Mahdauweg und vom Mahdauweg bis zum Ende der Sackgasse. Im
letzten Abschnitt werde die SWU auch die Gasleitung verlängern. Auftragsgemäß,
wie in der letzten Sitzung besprochen, habe er die Kosten für die durchgehende
Erneuerung des Feinbelages ermittelt. Wegen der Größe der Fläche habe die Firma
Wild nun ein günstigeres Angebot für die Fräsarbeiten abgegeben, sodass sich
die Gesamtkosten für eine einheitliche und durchgehende neue Asphaltdecke
zwischen „Unterem Brühl“ und Burgstraße sowie Mahdauweg bis Straßenende auf
rund 15.300 EUR belaufen würden. Für den Abschnitt Burgstraße bis Mahdauweg sei
dies ohnehin vorgesehen gewesen. Mehrere Gemeinderäte empfahlen, dieses Angebot
wahrzunehmen, schließlich verursachten Schnitte in der Fahrbahn mit
eindringendem Wasser vermehrt Setzungen und daher eher Straßenschäden.
Bürgermeister Bertele unterstützte den Vorschlag zur Erneuerung des
Fahrbahnbelags über die gesamte Straßenfläche ebenfalls. Schließlich
gewährleiste dies ein einheitliches Straßenbild. Zudem lägen die Kosten mit dem
günstigeren Nachtragsangebot deutlich niedriger als ursprünglich angenommen.
Auf eine Rückfrage aus dem Gemeinderat ergänzte er, dass auch in der
Illerstraße Leerrohre für eine etwaige spätere Verkabelung z .B. mit
Glasfaserkabel für Hochgeschwindigkeitsinternet eingelegt würden. Ganz aktuell
berichtete er hierzu über eine Einladung des Landrates, der sich der
Glasfaserverkabelung besonders annehmen wolle.
Einstimmig beschloss der
Gemeinderat sodann, für den Baubereich der Illerstraße einen neuen Asphaltfeinbelag
über die gesamte Fahrbahnbreite einbauen zu lassen.
Wehranlage „Großmahdau“
Bürgermeister Bertele
erinnerte daran, dass die frühere Planung, die Wehranlage „Großmahdau“
abzubrechen, nicht umgesetzt werden konnte, weil die damit verbundene
Mäandrierung am Grunderwerb scheiterte. Die Planung hätte eine sogenannte raue
Rampe nahe des Regenüberlaufbeckens „Till“ mit Ausleitung der Weihung in
Flussrichtung links und naturnaher Gestaltung vorgesehen. Nachdem dies
einerseits am Grunderwerb scheiterte, zum anderen aber auch die
Rahmenbedingungen sich geändert hätten, stelle sich die Frage nach dem weiteren
Vorgehen. Beispielsweise mit der Dückerung der Weihung im Bereich der roten
Wand sei die Gefahr für der Ulmer Trinkwasserversorgung im Hochwasserfalle gebannt
worden. Der ursprüngliche Gedanke, die Fischdurchgängigkeit zwischen dem
jetzigen Wehr und der Iller herzustellen, habe sich als nicht machbar erwiesen.
Das durch eine Fischtreppe abfließende Wasser würde sogleich weitestgehend im
kiesigen Untergrund versickern. Dies könne nur mit kostenträchtiger
Lehmauskleidung des jetzigen Bachbettes zur Hochwasserableitung zwischen Wehr
und Iller verhindert werden. Zudem würde dies gerade bei sommerlichem
Niedrigwasserstand einen hohen Wasserverlust für die rote Wand verursachen.
Einvernehmlich mit dem Landratsamt habe man nun als Alternative den Erhalt der
Wehranlage ins Auge gefasst. Wichtig sei es, einen genehmigten und somit
legalen Zustand herbeizuführen. In einem ersten Kostenvoranschlag seien die
Kosten für die Ertüchtigung der jetzigen Anlage auf ca. 80.000 EUR ermittelt
worden. Daran müsse sich die Stadt Ulm nach den bestehenden Vereinbarungen mit
73 % beteiligen und würde den Erhalt der jetzigen Wehranlage begrüßen. Darüber
hinaus fordere das Landratsamt einen Nachweis, dass durch den Erhalt der
Wehranlage keine Schäden durch austretendes Wasser aus der Ortskanalisation
entstünden.
Zu diesem fachtechnischen
Aspekt bat Bürgermeister Bertele Herrn Ingenieur Gerhard Rimmele um dessen
fachlichen Vortrag. Anhand seiner Ingenieursberechnungen zum rechtlich
maßgebenden 100-jährigen Hochwasser, dem so genannten „HQ 100“ erläuterte Herr
Rimmele detailliert die maßgeblichen Rahmenfaktoren. Dazu zählten der Einstau
in das Regenüberlaufbecken „Till“ bei Hochwasser und der mittelbare Einstau bis
zur Burgstraße südlich der Gemeindehalle sowie der Einstau in die Kanalisation
im Mahdauweg. Ähnlich der Hochwasserrisikoabschätzung bei der „Illersäge“ in
Oberkirchberg sei davon auszugehen, dass Iller und Weihung nicht gleichzeitig
Hochwasser führten, weil die Wassereinzugsgebiete weit voneinander entfernt
lägen. Die Iller habe ihren Einzugsbereich in den Alpen und die Weihung im
Gebiet von Wain bis Unterkirchberg. Selbst bei einem Einstau der Weihung in das
Regenüberlaufbecken sorge dessen Ablaufbegrenzung auf 25 l/sec. nicht für
eine Überlastung des Hebewerkes, weil dessen Pumpkapazität bei 33 l/sec.
liege. In der Summe sei deswegen nicht mit Wasseraustritt aus den
Kanalschächten zu rechnen. Abschließend schlug Ingenieur Gerhard Rimmele vor,
bis auf Weiteres einen etwaigen Einstau in die Ortskanalisation zu tolerieren,
it der Option, bei einer etwaigen Realisierungschance zum Abbau der jetzigen
Wehranlage und Tieferlegung bzw. Entlastungsleitung aus dem Regenüberlaufbecken
„Till“ diese Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt auszuführen.
Bürgermeister Bertele sah
die Gemeinde in der Pflicht, einen genehmigten Betrieb der jetzigen Wehranlage
herbeizuführen, nachdem die anderweitig geplante Maßnahme mangels Grunderwerb
scheitere. Im Hinblick darauf sei es ihm wichtig, den Gemeinderat über etwaige
Alternativen aktuell zu informieren. Erst kurz vor der Sitzungseinladung sei
eine entsprechende Ausarbeitung zum möglichen Erhalt der Wehranlage im Rathaus
eingegangen. Mangels anderweitiger Alternative empfahl er, den Erhalt der
Wehranlage anzugehen. Zudem sei dies für die Gemeinde erheblich kostengünstiger
als der Bau einer rauen Rampe mit Abbruch der jetzigen Wehranlage.
Zu diesem Ansinnen zeigten
sich mehrere Gemeinderäte sehr überrascht, nachdem noch vor Jahren sehr
intensiv der Abbruch der Wehranlage verfolgt worden sei. Vor einer endgültigen
Entscheidung wurden seitens des Gemeinderates detaillierte Unterlagen
gewünscht. Bürgermeister Bertele sicherte dies zu, wobei es ihm vor allem
darauf ankam, den Gemeinderat über die aktuelle Entwicklung zu informieren und
das Bemühen um eine Alternativlösung anzuerkennen. Eine Entscheidung könne dann
gefällt werden, wenn das Landratsamt nach entsprechenden Überprüfungen die
Genehmigungsverlängerung für die jetzige Wehranlage tatsächlich in Aussicht
stelle. Nachdem die Genehmigung für die jetzige Wehranlage bereits seit
geraumer Zeit abgelaufen sei, bestehe jedenfalls Handlungsbedarf.
Ein Gemeinderat sah die
Alternative sehr positiv und empfahl, diese kostengünstigere Lösung weiter zu
verfolgen. Einige Gemeinderäte wünschten sich mehr Zeit für die Entscheidung
und weitere Sachunterlagen. Die Untersuchungen zur Alternativlösung wurde
sodann per Beschluss zur Kenntnis genommen und die Bemühung der Verwaltung hinsichtlich
der Genehmigungsverlängerung der jetzigen Wehranlage mehrheitlich gebilligt.
Kostenausgleiche für Kindertagesstätten
Bürgermeister Bertele erläuterte, dass das Land nach
dem Grundsatz „Das Geld folgt den Kindern“ zum 01.01.2009 einen gesetzlich
verpflichtenden interkommunalen Kostenausgleich bei auswärtiger Betreuung von
Kleinkindern (U3) wie auch von Kindergartenkindern (Ü3) eingeführt habe. Dabei
sei eine aufwandsbezogene Betriebskostenabrechnung (sogenannte
„Spitzabrechnung“) vorgesehen, die nicht nur erheblichen Verwaltungsaufwand und
Bürokratie verursache, sondern darüber hinaus auch erhebliches
Konfliktpotenzial zwischen den Kommunen schaffe. Nachdem das Land den Vorschlag
der kommunalen Landesverbände nicht aufgegriffen hätte, diesen ab 01.01.2009
verpflichtend zu leistenden Kostenausgleich der Wohnsitzgemeinden an die
Standortgemeinden bei auswärtiger Betreuung mit Pauschalbeträgen verbindlich zu
regeln, hätten Gemeindetag und Städtetag die Möglichkeit aufgegriffen,
Pauschalbeträge festzulegen, die den Städten und Gemeinden zur Umsetzung des
interkommunalen Kostenausgleichs bei der Betreuung auswärtiger Kinder empfohlen
werden. Diese Pauschalbeträge seien nun ausgearbeitet und differenziert nach
Betreuungsumfang festgelegt worden. Den Gemeinderäten lag eine Auflistung
dieser Pauschalen vor.
Die Regelungen gelten allerdings nur innerhalb von
Baden-Württemberg und vergleichbare Regelungen nur innerhalb Bayerns, aber
nicht, wenn ein Kind aus Illerkirchberg einen Kindergarten in der bayerischen
Nachbarstadt Senden oder umgekehrt besuche. Aus beruflichen Gründen wolle eine
Mutter beispielsweise ihr Kind in einen Ganztagesplatz von 7 – 17 Uhr in
Senden geben. Dafür berechne die Stadt Senden einen Kostenausgleich von
2.074.--EUR pro Jahr. Bürgermeister Bertele erinnerte daran, dass sich die
Stadt Senden nach entsprechenden Verhandlungen vor wenigen Jahren bereit
erklärte, in Härtefällen 1.500.--EUR als Ausgleich für Kinder aus Senden
(Illersäge) an die Gemeinde Illerkirchberg zu zahlen. Deswegen erachtete er es
als ein Gebot der Fairness, auch einen Kostenanteil für Illerkirchberger Kinder
in Senden zu leisten. Der Betragsunterschied ergäbe sich aus der längeren
Betreuungszeit bei einem Ganztagesplatz.
Ferner sei bei der letzten
Bürgermeisterbesprechung im Gemeindeverwaltungsverband Kirchberg-Weihungstal
vereinbart worden, auf Verbandsebene auf einen Kostenausgleich zunächst zu
verzichten, solange keine relevanten einseitigen Belastungen auftreten würden.
Es sei aber allen GVV-Bürgermeistern bewusst, dass tendenziell eher Kinder aus
Staig und Schnürpflingen von ihren Eltern auf dem Weg zur Arbeitsstätte in Ulm
nach Illerkirchberg gebracht würden als umgekehrt.
Eine Gemeinderätin sprach
sich für eine durchgängige Kostenregelung auch im GVV-Bereich aus. Auf
Rückfragen betonte Kämmerer Manfred Kornmayer, dass die Eltern die freie Wahl
des Kindergartens hätten. Es bestünde somit keine Verpflichtung zum Besuch am
Ort. Unabhängig vom Anlass sei die Gemeinde aber zum Kostenersatz verpflichtet.
Nach ausführlicher Beratung
wurde beschlossen, beim Kostenausgleich die vom Gemeindetag empfohlenen
Pauschalen anzuwenden. Ferner soll z. B. auch der Stadt Senden bzw. über die
Landesgrenze hinweg in Härtefällen ein Kostenausgleich gewährt werden.
Schließlich wurde bis auf Weiteres auf einen Kostenausgleich bei GVV-Gemeinden
verzichtet, soweit sich dies ausbalanciert im geringfügigen Rahmen verhält.
Bürgerentscheid zum Gelben
Sack
Bürgermeister Bertele trug
das Wahlergebnis zum Gelben Sack vom 07. Juli 2009 vor. Mit einer Mehrheit von
96 Stimmen sei diese Frage nun, wenn auch knapp entschieden. Nachdem das so
genannte Quorum von 25 % der Stimmberechtigten erfüllt sei, habe der
Bürgerentscheid bindende Wirkung. Er habe daher tags nach der Wahl mit dem
Landratsamt Kontakt aufgenommen. Die DSD habe die Entsorgung nun nicht auf 3,
sondern nur auf 2 Jahre bis längstens 31.12.2011 ausgeschrieben. Sobald
der Vertrag zwischen DSD und der jeweiligen Firma geschlossen sei, werde er auf
diese zugehen, um eine etwaige frühere Einführung des Gelben Sacks
auszuhandeln. Die Erfolgsaussichten ließen sich jedoch nicht vorher absehen.
Baugesuche
Zugestimmt wurde einem
Neubau eines Einfamilienhauses mit der Garage im „Schelmenwinkel-Nord“ ebenso
wie einem An- und Ausbau eines bestehenden Reihenhauses an der Kastellstraße.
Dem Umbau eines bestehenden Wohnhauses und Anbau eines Treppenhauses sowie
Garagenneubau an der Bergstraße wurde ebenso zugestimmt, jedoch vorbehaltlich,
dass auf dem Garagendach keine Dachterrasse errichtet werde. Weiterhin
zugestimmt wurde der Errichtung eines Einfamilienhauses mit Arztpraxis an der
Mündelstraße. Vorbehalte gab es jedoch gegen die Stellung der Garage, weil vor
der Garage ein zu geringer Stauraum geplant sei. Es solle dort nach einer
anderweitigen Lösung gesucht werden. Nachdem am Ende der Sackgasse kein
Durchgangsverkehr herrsche, wolle sich Bürgermeister Bertele deswegen nochmals
mit dem Landratsamt besprechen.
Eine Aufstockung, der Umbau
und Anbau eines Treppenhauses für ein bestehendes Gebäude an der Mussinger
Straße waren bereits letztes Jahr Gegenstand zur Stellungnahme. Seinerzeit
stimmte der Gemeinderat dem Vorhaben zu. Jedoch wurde im Wege des
Nachbarwiderspruches vom Regierungspräsidium Tübingen die Baugenehmigung des
Landratsamtes kassiert. Um eine einvernehmliche Lösung zu finden, empfahl
Bürgermeister Bertele, das Baugesuch zunächst zurückzustellen bis zur
abschließenden Prüfung durch das Landratsamt und ihn gegebenenfalls zur
Dringlichkeitsentscheidung zu ermächtigen. Diesem Vorschlag folgte das Gremium.
Als letztes Baugesuch lag eine landwirtschaftliche Halle am westlichen Rand von
Mussingen zur Stellungnahme vor. Dem Baugesuch wurde, landwirtschaftliche
Privilegierung vorausgesetzt, das Einvernehmen erteilt.
Bekanntgaben
Bürgermeister Bertele wies
auf einen Bericht in der Wohn- und Immobilienzeitung „WIZ“ über den
Familienatlas der IHK hin. Er freute sich darüber, dass in diesem Bericht
Illerkirchberg - im Vergleich zu 38 Kommunen der Landkreise Biberach und
Alb-Donau - gemeinsam mit Illerrieden auf Platz 1 als besonders
familienfreundlich und herausragend in Sachen der Kinderbetreuung bezeichnet
wurde.
Auf eine Eingabe einer
Bürgerin habe er sich bezüglich der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum an
die kassenärztliche Vereinigung gewandt. In der Rückantwort habe diese
Vereinigung mitgeteilt, die ambulante ärztliche Versorgung sei in
Illerkirchberg „sehr gut sichergestellt“. Aus bedarfsplanerischer Sicht liege
nach Feststellung der kassenärztlichen Vereinigung sogar eine Überversorgung
vor. Dies bedeute, dass Neuzulassungen derzeit grundsätzlich scheitern.
Mittlerweile, so
Bürgermeister Bertele, sei mit den Arbeiten zur Verlegung der
Hochspannungsleitung am nördlichen Ortsrand von Oberkirchberg begonnen worden.
Der Mast westlich der Mussinger Straße, der bisher sehr nahe am Radweg
stehe, werde künftig vom Radweg weiter weg abgerückt.
Am Radweg
Oberkirchberg-Illerrieden habe kürzlich die Abnahme stattgefunden, wobei sich
jedoch die Notwendigkeit zu etlichen Nachbesserungen zeigte. Wie in der vergangenen
Sitzung angeregt, sei aber die Überfahrt für Radfahrer zur Lettenfurche hin
hergestellt worden.
Bürgermeister Bertele gab
ferner bekannt, dass die Bauarbeiten im Antonius-Kindergarten sich allmählich
dem Ende entgegen neigten und die Einweihungsfeier auf Sonntag, den
26. Juli 2009 nachmittags terminiert worden sei. Der genaue Ablauf der
Einweihungsfeierlichkeiten werde noch bekannt gegeben. Er bat den Gemeinderat,
sich den Termin zur Teilnahme vorzumerken.
Hinsichtlich der Sanierung
des alten Schulhauses mit Zuschüssen aus dem Konjunkturpaket berichtete er,
dass inzwischen eine Infrastrukturpauschale in Höhe von 47.700 EUR und eine
Bildungspauschale in Höhe von 112.000 EUR bewilligt worden seien.
Im Anschluss an die
öffentliche Sitzung fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.