Bericht über die
Gemeinderatssitzung am 11.12.2008 im Bürgersaal in Oberkirchberg
Zur Sitzung begrüßte Bürgermeister Bertele die
Blutspender, die
Mitglieder des Gemeinderates, Herrn Franz Glogger von der Presse, die Herren
Jürgen Herrmann und Siegfried Tsalos als Sachverständige sowie Herrn Manfred
Kornmayer von der Verwaltung. Er stellte die form- und fristgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und gab die Protokolle der letzten
Sitzung bekannt. Zur Bürgerfrageviertelstunde hatte sich niemand gemeldet.
Blutspenderehrung
In
seiner Ansprache wies Bürgermeister Bertele auf die Bedeutung von Blutspenden
hin und dankte allen Spendern namens der Gemeinde und persönlich. Gemeinsam mit
dem Vorsitzenden des DRK-Ortsvereines, Herrn Christian Fischer, überreichte er
die Ehrennadeln samt Urkunden sowie ein Präsent an die anwesenden
Blutspender/innen. Aus terminlichen Gründen konnten jedoch leider nicht alle
Blutspender/innen anwesend sein.
Für 10 Blutspenden wurden mit der Ehrennadel in
Gold geehrt: Ulrich Bailer, Anita Bischof, Gabriele
Hänle, Gabriele Rau, Alexandra Schmölz und Thomas Veser.
Für 25 Blutspenden wurden mit der Ehrennadel in
Gold mit goldenem Lorbeerkranz geehrt: Agostinho da Costa Meira, Helene
Kappeler, Michael Müller, Mathilde Veser.
Sanierung der Wasserleitung in der Illerstraße –
Vergabe der Bauarbeiten
Einleitend
erinnerte Bürgermeister Bertele an die Vorberatungen zu den Bauarbeiten.
Nunmehr gelte es nur noch, die ausgeschriebenen Bauarbeiten zu vergeben. Dazu
bat er Herrn Ing. Siegfried Tsalos um den Sachvortrag. Seinen Worten zufolge
hätten 23 Interessenten die Unterlagen angefordert, davon allerdings nur
14 ein Angebot eingereicht. Als Ausführungszeitraum habe er die Zeit von April
bis August 2009 geplant. Einen früheren Baubeginn hielt er nicht für
sachgerecht, weil die vorübergehenden provisorischen Wasserhausanschlüsse
oberirdisch verlegt werden müssten und daher kein Frostrisiko eingegangen
werden dürfe. Er erläuterte das Ergebnis der Ausschreibung unter Bewertung der
eingegangenen Nebenangebote.
Im
Endergebnis habe die Fa. Wild aus Berkheim mit klarem Abstand das günstigste
Angebot zum Preis von rd. 246.000,-- EUR abgegeben. Das nächste Gebot liege bei
rd. 257.000,-- EUR. Das teuerste Angebot habe sogar bei ca. 400.000,-- EUR gelegen.
Hier sei allerdings davon auszugehen, dass kein ernsthaftes Interesse an einem
Zuschlag bestanden hätte, sondern dieser Bieter sich nur Zugang zur Submission
habe verschaffen wollen, um die Preise der Konkurrenten zu erfahren.
Der Gemeinderat folgte dem Vergabevorschlag
einstimmig und erteilte der Fa. Max Wild den Auftrag.
Dachgeschossausbau im
Antonius-Kindergarten für eine Kinderkrippe
Entsprechend
dem Beschluss vom 18.09.2008 wurde der Bauantrag eingereicht und die
Baugenehmigung inzwischen erteilt. Die Gemeinde hat bereits eine Zuschusszusage
aus dem Bundesprogramm über 84.000,-- EUR erhalten. Bürgermeister Bertele
erinnerte hierzu, dass der Zuschussantrag bereits zum ersten Termin, dem
15.05.2008 und somit sehr frühzeitig eingereicht worden sei, weil damals eine
Zuschussverteilung nach dem sog. Windhundprinzip im Raum gestanden habe.
Beantragt sei ferner ein Zuschuss aus dem Ausgleichstock über 130.000,-- EUR
bei voraussichtlichen Gesamtausgaben von 290.000,-- EUR. Er bat den
beauftragten Architekten Jürgen Herrmann, die Ergebnisse der Ausschreibung zu
erläutern.
Architekt
Jürgen Herrmann erläuterte, dass er in einem ersten Schritt zum Ausbau des
Dachgeschosses Zimmererarbeiten sowie Putz- und Wandarbeiten in Form von
Trockenbauarbeiten ausgeschrieben habe. Hinsichtlich der Wandkonstruktion
würden sich alternativ leichte Trennwände aus Gipsdielen oder als
Metallständerwand anbieten. Für beide Varianten lägen ihm Angebote vor.
Bei
Angebotspreisen für die Putz- und Wandbauarbeiten zwischen 19.100.-- EUR und
25.700,-- EUR bei insgesamt 10 Angeboten empfahl Architekt Herrmann, die
preislich günstigere und technisch ebenbürtige Bauvariante mit
Metallständerwänden durch die Fa. Rapp aus Blaustein als günstigste
Bieterin ausführen zu lassen. Dem Vorschlag folgte der Gemeinderat einstimmig.
Lt.
Architekte Herrmann hätten für die Zimmer- und Holzbauarbeiten nur 4 Angebote
zwischen 49.400,-- EUR und 55.600,-- EUR vorgelegen, wobei der günstigste
Bieter, die Firma Lehle noch 2% Skonto zusätzlich bei sofortiger Zahlung
angeboten habe. Das Zimmerergewerk umfasse den Einbau von
Dachfenstern, Wärmedämmung der Dachkonstruktion, Innenausbau/Verkleidung der
Dachkonstruktion, abgehängte Decken in Teilbereichen, Herstellen der Galerie
mit Rückbau der vorh. Konstruktionen (Regie). Auch insoweit folgte der
Gemeinderat einstimmig dem Vorschlag des Architekten.
Abschließend
verwies Architekt Jürgen Herrmann darauf, dass auch die Wärmebedarfsberechnung
und die Überprüfung von Alternativen zur bestehenden Heizung (insbesondere
Erdwärmenutzung) vorbereitet seien und Anfang 2009 dem Gemeinderat vorgestellt
würden. Im Übrigen habe er den Bauzeitenplan so aufgestellt, dass die
Bauarbeiten den Kindergartenbetrieb möglichst wenig beeinträchtigen und
hinderliche Arbeiten möglichst in den Oster- und Pfingstferien erfolgen sollen.
Baugesuche/Bauangelegenheiten
Für
eine Doppelhaushälfte an der Kastellstraße lag ein Baugesuch vor mit dem
Vorhaben, die Haushälfte in zwei Wohnungen aufzuteilen. Hierzu ist eine
Außentreppe außerhalb des Baufensters vorgesehen und dafür eine Befreiung
beantragt worden. Im Erdgeschoss soll eine barrierefreie Wohnung entstehen. Zur
Errichtung zweier Gauben auf dem Dach lag ebenfalls ein Befreiungsantrag vor.
In dem aus dem Jahr 1974 stammenden Bebauungsplan waren Dachgauben nicht
vorgesehen. Nach heutigen Maßstäben sollen diese jedoch nach den Worten von
Bürgermeister Bertele begünstigt werden, um die Schaffung von Wohnraum im
bereits vorhandenen umbauten Raum zu fördern. Auf Rückfrage aus dem Gremium
erklärte er ferner, dass im Bebauungsplan keine Festsetzungen zur Zahl der
vorgeschriebenen Stellplätze enthalten seien. Folglich würden nur die
allgemeinen Regelungen der Landesbauordnung gelten, wonach je Wohnung
mindestens ein Stellplatz nachgewiesen werden müsse. Hierauf wurde dem
Baugesuch einstimmig unter dem Vorbehalt nachbarlichen Einvernehmens
zugestimmt.
Ein
weiteres Baugesuch bezog sich auf den Neubau eines Einfamilienhauses im
Neubaugebiet „Schelmenwinkel-Nord III“. Das geplante Haus bleibe mit 7,50m deutlich
unter der höchstzulässigen Gebäudehöhe von 8,50m, allerdings auch deswegen,
weil die Dachneigung statt mindestens 25 Grad nur 20 Grad haben solle und
hierfür eine Befreiung angefragt war. Bei 25 Grad Dachneigung wäre das Haus
etwa 8 m hoch. Im Baustil eines sogenannten Toskana-Hauses falle diese
Verringerung jedoch kaum auf, meinte Bürgermeister Bertele, und zudem komme
eine geringere Gebäudehöhe der Nachbarschaft zugute. Im vorliegenden Falle sei
nämlich beabsichtigt, auf die obere Geschossdecke zu verzichten und mit einer
etwas geringeren Dachneigung lasse sich eine übermäßige Geschosshöhe vermeiden.
In der Diskussion wurde dies ebenso bewertet. Im Hinblick auf eine etwaige
Dachterrasse auf der Garage soll allerdings ausdrücklich deren Zulässigkeit geprüft
werden. Mit dieser Maßgabe wurde dem Baugesuch zugestimmt.
Ebenfalls zugestimmt
wurde einem Wohnhausanbau an der Fuggerstraße. Es soll dort die bisherige
Terrasse vergrößert werden und dann darauf ein Wintergarten entstehen.
Schließlich wurde die Zustimmung zu einer Fahnenwerbung an der Hauptstraße
erteilt.
Von
der Stadt Ulm lag dem Gremium den Worten von Bürgermeister Bertele zufolge der
Bebauungsplan „Nahversorgungszentrum Eschwiesen“ zur Stellungnahme vor. Mit
einem Nahversorgungszentrum im Stadtteil Wiblingen solle die Nahversorgung mit
Gütern des täglichen Bedarfs in räumlicher Zuordnung zu dem neuen Wohngebiet
„Eschwiesen“ verbessert werden. Zur wohnortsnahen Versorgung sowie als
Ergänzung des Stadtteilzentrums „Tannenplatz“ ist ein neuer Standort für die
Ansiedlung eines Einzelhandelsmarktes im Plangebiet vorgesehen. Eine etwaige
Konkurrenzsituation zum Nettomarkt in Unterkirchberg könne hierbei nicht als
Einwand geltend gemacht werden. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, gegen den
Bebauungsplan keine Einwände zu erheben.
Ebenfalls
keine Einwände sollen gegenüber einem Bebauungsplan der Stadt Neu-Ulm erhoben
werden. Zu diesem Bebauungsplan war die Gemeinde schon zu einem früheren
Zeitpunkt beteiligt worden. Gegenüber dem Vorentwurf sei inhaltlich nur die
Gewichtung der verschiedenen Einzelhandelssortimente geändert worden mit dem
Ziel, den vorgegebenen Branchenmix aus Bekleidung, Sport, Medien usw.
durchlässiger zu gestalten.
Schließlich
wurde eine Änderung des Bebauungsplanes „Unterer Brühl vorberaten“. Beim
Baugesuch zu dem bereits errichteten Wohnhaus wurde die Änderung des
ursprünglichen Bebauungsplanes bereits beschlossen. Es sollten dort auch
Pultdächer mit den bei Pultdächern üblichen Dachneigungen und
Bedachungsmaterialien zugelassen werden.
Hierbei erinnerte
Bürgermeister Bertele auch an den Bebauungsplan „Schelmenwinkel“, bei dem
beispielsweise die Dachfarbe nicht vorgeschriebe, sondern lediglich aus Gründen
des Brandschutzes eine Hartbedachung vorgegeben wurde. Im Hinblick auf mögliche
Bauformen seien zwischenzeitlich auch bereits begrünte Flachdächer angeregt
worden.
Er wies darauf hin, dass
eine Änderung im vereinfachten Verfahren erfolgen könne, weil die Grundzüge der
Planung im Rechtssinne nicht betroffen seien. Diese wären dann betroffen, wenn
beispielsweise der Gebietscharakter, das Maß der baulichen Nutzung, die Zahl
der zulässigen Vollgeschosse oder offene/halboffene Bauweise geändert würden.
Es wurden verschiedene
Möglichkeiten zur Öffnung der Bebauungsplanvorgaben angesprochen. Nach
verschiedentlichen Diskussionsbeiträgen kam aus dem Gremium der Vorschlag, ein
konkret angedachtes Bauvorhaben vorzulegen, um sich anhand eines Vorentwurfes
Änderungen bildlich vorstellen zu können.
Spenden an gemeindliche Einrichtungen
Bürgemeister Bertele wies
darauf hin, dass nach neuer Rechtslage Spenden an die Gemeinde oder
gemeindliche Einrichtungen vom Gemeinderat ausdrücklich genehmigt werden
müssen. Es sei dies eine Vorgabe des Korruptionsbekämpfungsgesetzes und § 78
Abs. 4 Gemeindeordnung. Dem Gemeinderat lag eine Liste der verschiedenen
Spenden mit Beträgen zwischen 20.-- EUR und 500.-- EUR vor. Ganz besonders
ragte die Spende aus dem Verkaufserlös der Unterkirchberger Chronik von Herrn
Karl Schlegel mit 3000.-- EUR heraus. Bürgermeister Bertele dankte allen
Spendern für die Unterstützung gemeindlicher Einrichtungen. Eine Besorgnis der
Vorteilsnahme war in allen Fällen nicht zu befürchten. Daher billigte der
Gemeinderat die Annahme aller Spenden einstimmig.
Verlegung von Leerrohren
Bürgermeister
Bertele erinnerte daran, dass die Gemeinde Illerkirchberg bereits seit einiger
Zeit bei entsprechenden Baumaßnahmen Leerrohre mitverlegen lasse.
Zwischenzeitlich liege auch eine Empfehlung des Ministeriums für Ernährung und
Ländlicher Raum Baden-Württemberg zur Verlegung von Leerrohren als
Breitbandinitiative für den ländlichen Raum vor. Die Gemeinde Illerkirchberg
habe bereits bei mehreren Tiefbaumaßnahmen solche Leerrohre gleichzeitig
mitverlegt, so zum Beispiel in den Baugebieten „Hornbächle-Süd“ und
„Schelmenwinkel-Nord III“ sowie in der Weihungstraße und in der Bucher Straße.
Damit nehme die Gemeinde Illerkirchberg, wie bereits bei der Umstellung der
Straßenbeleuchtung auf Gelblicht mittels NAV-Lampen vor mehr als einem
Jahrzehnt, auch bei der Breitbandversorgung eine Vorreiterrolle ein und
ermögliche so die Nutzung und Verbreitung neuer Technologien. Die Gemeinde
bereite sich damit schon für eine spätere Versorgung mittels Glasfaserkabeln
vor. Glasfaserkabel könnten erheblich größere Datenmengen transportieren als
herkömmliche Kupferkabel.
Anschließend
fand noch eine nichtöffentiche Sitzung statt.