Bericht über die Gemeinderatssitzung am 16.10.2008 im Bürgersaal in Oberkirchberg

 

Zur Sitzung begrüßte Bürgermeister Bertele die Mitglieder des Gemeinderates, Herrn Franz Glogger von der Südwest Presse, Herrn Leander Missel von der Verbandsverwaltung, Herrn Manfred Kornmayer von der Verwaltung sowie eine Zuhörerin. Er stellte die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und gab die Protokolle der letzten Sitzung bekannt. Zur Bürgerfragestunde meldete sich niemand.

 

Förderung der Seniorenwohnanlage „Schultheißenhof“

Nach Bericht des Kämmerers Manfred Kornmayer hatte die Gemeinde im Jahr 1998 als gemeindlichen Förderanteil ein kommunales Darlehen mit 0,5% Zins zur Mitfinanzierung der Seniorenwohnanlage zu stellen. Dieses Darlehen sei von der Landeskreditbank im Rahmen der Fördermittelbewilligung auf 458.000,-- DM festgesetzt worden. Auf Antrag der Gemeinde und im Einvernehmen mit der Landeskreditbank Baden-Württemberg hätte die Gemeinde am allgemeinen Kreditmarkt ein Darlehen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung aufgenommen und der Kreisbau die Mehraufwendungen über 0,5% Zins hinaus ersetzt. Das Darlehen hätte eine Zinsfestschreibung auf 10 Jahre gehabt und laufe nun zum 31.12.2008 aus.

Aufgrund der liquiden Mittel in der Rücklage habe nun die Gemeinde die Möglichkeit, die Fortführung dieses Darlehens entweder wieder als Marktdarlehen oder durch Gewährung eines eigenen Darlehens zu führen. Für das Darlehen hätten die gleichen Bedingungen wie nach der Landesförderung zu gelten, nämlich wie bisher 0,5 % Zins auf die Restlaufzeit bis 31.12.2033. Der aktuelle Darlehensstand betrage am 31.12.2008 voraussichtlich 208.272,04 EUR.

In der Diskussion wurde vom Gremium allgemein befürwortet, ein eigenes Darlehen an die Kreisbau zu gewähren. Damit lasse sich die Zinsdifferenz zwischen Soll- und Habenzins einsparen. Einstimmig wurde sodann ein Eigendarlehen beschlossen.

 

Hochspannungsleitung der EnBW von Dellmensingen nach Niederstotzingen

Bürgermeister Bertele berichtete, dass die am nördlichen Ortsrand von Oberkirchberg verlaufende Hochspannungsleitung zwischen Dellmensingen nach Niederstotzingen derzeit mit 2 Stromkreisen betrieben werde, einer davon mit 220 kV und einer mit 380 kV. Die EnBW beabsichtigte, künftig beide Stromkreise mit 380 kV zu betreiben.

Beim ohnehin fälligen Austausch der Masten habe die Gemeinde den Wunsch vorgetragen, die Leitungstrasse zu verlegen. Die EnBW habe der von der Gemeinde gewünschten Verlegung der Trasse weiter vom Ortsrand weg zu unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Gemeinde die Grundstücksverhandlungen übernehme und die an die Grundstückseigentümer zu zahlenden Trassenentschädigungen der EnBW ersetze.

 

Die Leitungsführung sei abhängig gewesen vom weiteren Verlauf im Bereich der Stadt Senden, die ihrerseits eine Trassenverlegung zu erreichen gesucht habe. Es habe sich in Senden keine Einigung abgezeichnet, d. h. der maßgebliche Mast östlich des Illerkanals sei zum Fixpunkt geworden. Für Illerkirchberg sei eine ganze Reihe von Varianten geprüft und mit den jeweils betroffenen Grundstückseigentümern verhandelt worden. Bürgermeister Bertele dankte hierbei der EnBW, die mit allergrößter Geduld immer wieder neue technisch denkbare Planvarianten zur Verfügung gestellt hätte. Schlussendlich liege nun eine weitestgehend konsensfähig Variante vor. Denkbar schwierig sei die Zustimmung zur Mastenaufstellung zu gewinnen gewesen, weil diese ein erhebliches Hindernis bei der Feldbestellung darstellten. Einzuhalten wäre auch die Vorgabe der EnBW, dass kein weiterer „Winkelmast“ erforderlich wird, weil ein solcher Mast mit rund 140.000,-- EUR zu Buche schlagen würde und dieser Aufwand ggf. der EnBW Transnet ersetzt werden müsste.

Die sogenannten „Mastentschädigungen“, die Mastkosten selbst und die Kosten für die durch die Verlegung unter Umständen topographisch bedingten Mastmehrhöhen übernimmt die EnBW Transnet. Die von der EnBW Transnet an die Landwirte noch zu zahlenden Entschädigungen würde nach Mitteilung der EnBW 20.907,-- EUR betragen, diesen Betrag habe folglich die Gemeinde der EnBW Transnet zu ersetzen. Die Aufsichtsbehörde verlange dies auch, um zu verhindern, dass Verlegungswünsche einzelner Gemeinden zu Lasten der Stromkunden gingen.

 

Mit der Trassenverlegung verbessere sich die Möglichkeit einer Gemeindeerweiterung in Oberkirchberg nach Westen. In unmittelbar naher Zukunft bestünden dafür zwar keine konkreten Absichten, doch werde die künftige Trasse wieder 50 Jahre Bestand haben und damit für einen nahezu unabsehbaren Zeitraum. Die Verlegung der Trasse diene somit einer weitsichtigen und nachhaltigen Gemeindevorsorge. Eine Gemeindeerweiterung nach Norden komme nicht in Frage, weil sich ja dann der Abstand wieder verringern würde, zudem seien die Grundstücke dort aufgefüllt und nicht bebaubar.

Zum anderen verbessere sich der Wohnwert für viele Anlieger am nördlichen Ortsrand. Der Abstand zum nächstliegenden Wohnhaus vergrößere sich von derzeit 33 m auf rund 120 m. Gleichzeitig betrage der Abstand von der „Ziegelei“ zur neuen Trasse immer noch 190 m. Ein Interessenausgleich sei auch insoweit gewahrt. Schriftliche Zustimmungserklärungen würden mit Ausnahme eines Grundstückes vollständig vorliegen, die Bestellung der Dienstbarkeiten sei beim Notar anhängig.

Die EnBW Transnet reiche die Antragsunterlagen bereits mit der neuen Trasse zur Genehmigung bzw. Planfeststellung ein. Die Erfolgsaussichten würden als sehr zuversichtlich beurteilt trotz des Fehlens einer Eigentümerzustimmung. Über das fragliche Grundstück verlaufe aber schon die bisherige Trasse und dieses werde in Zukunft um rd. 20 % geringer betroffen sein. Der Bau sei für das nächste Jahr vorgesehen.

 

Bürgermeister Bertele empfahl dem Gremium, diese äußerst seltene Chance aufzugreifen und die Trasse zu verlegen. In der Diskussion betonte ein Gemeinderat, dass es für viele Bürger eine zusätzliche Belastung gewesen wäre, wenn auf der alten Trasse eine Erhöhung der Stromkreise erfolgt wäre. Die nun gefundene Lösung begrüßte er nachhaltig und dankte für das positive Ergebnis. Er unterstütze deshalb die vorgeschlagene Neutrassierung mit Nachdruck. Einstimmig wurde sodann beschlossen, die Gelegenheit zur Trassenverlegung zu ergreifen und der EnBW Transnet die Trassenentschädigung zu ersetzen.

 

Mittagsbetreuung im Franziskus-Kindergarten, Oberkirchberg

Verursacht durch den Ausfall einer Tagesmutter in Oberkirchberg, entstand laut Sachbericht von Bürgermeister Bertele kurzfristig Nachfrage nach einer Mittagsbetreuung mit Mittagessen im Franziskus-Kindergarten. Nach Feststellung der Kindergartenleitung sollen täglich durchschnittlich 5 Kinder, jeweils am Dienstag sogar 10 Kinder ein Mittagessen erhalten. Der Kindergartenträger reagierte kurzfristig auf diese Nachfrage. Zusammen mit dem Landesverband katholischer Kindertagesstätten, Herrn Resch, sowie dem Landratsamt//WKD, Herrn Vöst, und dem Architekten Herrmann sei ganz kurzfristig eine Lösungsvariante erarbeitet worden. Mit geringer baulicher Umgestaltung lasse sich der Raum der bisherigen Kinderküche um eine Küchenzeile erweitern und der bereits vorhandene, benachbarte Raum mit Tischen als Essensraum nutzen. Diese Nutzung würde sich auch in eine künftige Renovierung des Kindergartens im Rahmen des Landessanierungsprogramms einfügen.

Bürgermeister Bertele verdeutlichte, dass generell die Betreuungsanforderungen an die Gemeinde bzw. den Kindergartenträger steigen würden, insbesondere auch was die Mittagsbetreuung betreffe. Dies werde deutlich am Beispiel des Mittagessenangebotes im Josefskindergarten und der Grundschule Unterkirchberg. Die Möglichkeit eines Mittagessens in der Grundschule Oberkirchberg und künftig im Kindergarten wäre insbesondere auch für die Eltern vorteilhaft, die ein Kind in der Schule und eines im Kindergarten hätten.

Die geplante Maßnahme werde auch vom Kirchengemeinderat befürwortet.

 

In der Diskussion, insbesondere auch im Hinblick auf die organisatorische Trägerschaft der Mittagsbetreuung, begrüßte das Gremium dieses zusätzliche Angebot für Oberkirchberg.

Bürgermeister Bertele dankte für die Bereitschaft des Franziskus-Kindergartens, dieses weitere Angebot in der Gemeinde zu ermöglichen. Einstimmig wurde die Schaffung der baulichen Voraussetzungen zur Mittagsbetreuung mit geschätzten Kosten von 12600.-- EUR sodann gebilligt.

 

Globalberechnung für Kanalbeitrag, Klärbeitrag und Wasserversorgungsbeitrag

Kämmerer Manfred Kornmayer berichtete, dass die derzeit gültigen Wasser- und Abwassersatzungen der Gemeinde Illerkirchberg in ihrem ursprünglichen Wortlaut noch aus dem Jahr 1984 stammen. Für die Anschlussbeiträge (Wasser- und Abwasserbeiträge) sei noch die Globalberechnung 1983 des Büros Heider & Zöllner unter Mitwirkung des Bürgermeisteramtes und des Gemeindeverwaltungsverbandes maßgebend gewesen.

 

Grundlage sei eine einheitliche Abwasserbeseitigung in der Gemeinde und die getrennte Wasserversorgung für die Ortsteile Oberkirchberg und Unterkirchberg gewesen. Durch die Aufgabe der Eigenwasserversorgung für den Ortsteil Unterkirchberg und den Anschluss an den Zweckverband Wasserversorgung Steinberggruppe auf Ende 2005 ergebe sich eine einheitliche Versorgung für die Gesamtgemeinde. Diese grundlegende Änderung bei der Wasserversorgung sei bei der sogenannten Globalberechnung und damit bei den Wasserversorgungsbeiträgen zu berücksichtigen. Es sei deshalb eine vollständige Überarbeitung der Globalberechnung zur Ermittlung der Beitragssätze notwendig. Diese berücksichtige dann auch die aktuellen Rechtsgrundlagen und Rechtssprechungen.

 

Die dem Gemeinderat übersandte Globalberechnung sei, basierend auf Kostenberechnungen des Ingenieurbüros Rimmele, durch den Gemeindeverwaltungsverband in Zusammenarbeit mit der Gemeinde erstellt worden. Der Globalberechnung lägen nun aktuelle Daten zugrunde; diese würden ihrerseits die Grundlage zur Festsetzung der Anschlussbeiträge für Wasser und Abwasser in der anstehenden Neufassung der Satzungen bilden.

 

Die Globalberechnung diene als Kontrollinstrument für die Beitragssätze. Der Gemeinderat habe nach pflichtgemäßem Ermessen die Beitragssätze unter Berücksichtigung des Vorteilsprinzips, des Kostendeckungsgrundsatzes und des Gleichheitssatzes festzusetzen.

Hierzu sei nach der ständigen Rechtsprechung des VGH seit 1975 die Aufstellung einer Globalberechnung erforderlich. Kämmerer Manfred Kornmayer erläuterte dem Gemeinderat umfangreich und genau die Sachverhalte, die anzustellenden Ermessensentscheidungen sowie die zum Teil auch anhand langjähriger Erfahrung vorgelegten Entscheidungsempfehlungen. Er verwies hierzu auch auf die dem Gemeinderat übersandten Unterlagen und die zur Einsicht bereitliegenden Nachweise. Anhand von Flurkarten erläuterte er die einzubeziehenden Flächenvorgaben.

Nach einigen Rückfragen aus dem Gremium und zusätzlichen Erläuterungen wurd die Globalberechnung einstimmig vollinhaltlich gebilligt und bestätigt. In der Diskussion wurden die einzelnen Ermessensentscheidungen vom gesamten Gremium ausführlich beraten und abgewogen. Die eingearbeiteten Grundlagen und Berechnungen wurden als richtig ermittelt und sachgerecht vorbereitet beurteilt.

 

Bürgermeister Bertele dankte Kämmerer Manfred Kornmayer und Leander Missel für die Erstellung dieser Berechnungen. Es handle sich hierbei um eine rechtlich unbedingt nötige, aber zeitlich äußerst aufwendige Aufgabe. Viele Kommunen beauftragten hierfür externe Büros mit erheblichen Kosten im fünfstelligen EUR-Bereich.

 

Neufassung der Abwassersatzung

Auf der Grundlage der zuvor erörterten und beschlossenen Globalberechnung galt es nach Bericht des Kämmerers Manfred Kornmayer, die derzeit gültige Abwassersatzung aus dem Jahr 1984 neu zu erlassen. Der Gemeindetag hätte hierzu jeweils Mustersatzungen zur heutigen Rechtslage herausgegeben, an die sich die vorgeschlagene Satzung für Illerkirchberg anlehne. Unter anderem seien die Zutrittsrechte aktualisiert worden. Das Betretungsrecht eines Privatgrundstückes beschränke sich heute auf die Bereiche der Leitungen. Der Abwasserbeitrag sei nach der aktuellen Globalberechnung neu kalkuliert worden. Der Maßstab nach der Geschossfläche für die weitere Beitragspflicht in Einzelfällen entfalle. Es gelte nun einheitlich der Maßstab des Nutzungsfaktors. Die Ermittlung des Nutzungsfaktors entspreche den bereits geltenden Satzungsregelungen in der Erschließungsbeitragssatzung, sodass nun einheitliche Maßstäbe herangezogen werden könnten. Inhaltlich bleibe es bei der in der Sitzung vom 13.03.2008 festgesetzten Abwassergebühr in Höhe von 1,90 EUR/m³.

 

Die Abrechnung werde künftig gleichzeitig mit den Wasserverbrauchsgebühren vorgenommen , d. h. der bisherige Abrechnungszeitraum bisher 01. Mai bis 30. April werde künftig auf das Kalenderjahr 01. Januar bis 31. Dezember umgestellt mit vierteljährlichen Vorauszahlungen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Die Abrechnung erfolge am Jahresanfang für das vergangene Kalenderjahr und werde jeweils mit der ersten Vorauszahlung am 15.02. verrechnet.

 

Die Abwassersatzung wurde sodann einstimmig beschlossen.

 

Neufassung der Wasserversorgungssatzung

Kämmerer Manfred Kornmayer verwies auf die bisher getrennt geführten Wasserversorgungen für die Ortsteile Oberkirchberg und Unterkirchberg mit einheitlichen Grundgebühren nach der Größe der Wasserzähler, aber getrennte Verbrauchsgebühren nach der Wassermenge, also unterschiedliche Wassergebühren. Dies beruhe auf Kostenunterschieden, die insbesondere aus der Vergangenheit mit unterschiedlichen Wasserversorgungen herrührten. Um entstandene Überschüsse aus früheren Zeiten auszugleichen, betrage die Gebühr in Oberkirchberg 1,10 EUR/m³ und in Unterkirchberg 1,45 EUR/m³ lt. Festsetzung zum 01.05.2004.

Mit dem Anschluss des Gemeindeteils Unterkirchberg an die Wasserversorgung Steinberg-Gruppe sei nun eine einheitliche Wasserversorgung entstanden. Damit verbunden sei nun die Rechtspflicht, bei einheitlicher Gemeinde und einheitlicher Wasserversorgung eine einheitliche Wassergebühr festzusetzen. Nach ausdrücklicher Überprüfung, auch durch das Landratsamt als Aufsichtsbehörde, führe kein Weg an der gesetzlichen Vorgabe vorbei.

 

Grundgebühren nach Wasserzähler bisher:

Qn 1,5 und 2,5

1,84 EUR/monatl.

Qn 3,5 und 5/6

2,45 EUR/monatl.

Qn 10  

3,68 EUR/monatl.

Qn 15 und mehr

6,14 EUR/monatl.

 

Die aktuell gefertigte Gebührenkalkulation für die Grundgebühren pro Wasserzähler laut Beilage ergibt folgende Gebührenobergrenzen:

Qn 1,5 und 2,5

1,85 EUR/monatl.

 

Qn 3,5 und 5/6

2,45 EUR/monatl.

 

Qn 10  

3,61 EUR/monatl.

Vorschlag: 3,60 EUR/monatl.

Qn 15 und mehr

5,00 EUR/monatl.

 

 

Ein vollständiger Ausgleich der alten Rechnungsergebnisse in den Ortsteilen sei zwar nicht möglich gewesen. Kostenüber- und Unterdeckungen zeigten sich auch in anderen Bereichen, weil sich immer wieder im Vergleich zum Plan unvorhersehbare Änderungen ergeben würden. Ertragsunterschiede werde es auch in der Zukunft immer wieder geben, sodass eine vollständige Aufrechnung weder sachgerecht noch nach dem geltenden Kommunalabgabengesetz (KAG) vorgesehen sei. Vielmehr sei es nach § 13 Abs. 1 KAG zwingende Rechtsvorschrift, technisch vereinte Anlagen, die der Erfüllung der selben Aufgabe dienen, als eine Einrichtung zu betreiben, bei der Gebühren nach einheitlichen Sätzen erhoben werden. Sowohl das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde als auch die Gemeindeprüfungsanstalt würden keine rechtliche Möglichkeit und auch keine sachliche Begründung sehen für weiter getrennt geführte Gebührenhaushalte. Vielmehr sei der Wille des Gesetzgebers eindeutig die Bildung einer einheitlichen Gebühr im Rahmen der Solidargemeinschaft beim Betrieb einer öffentlichen Versorgungseinrichtung.

In der Neufassung der Wasserversorgungssatzung sei deshalb vorgesehen, zum 01.01.2009 die Wasserversorgungen als eine öffentliche Einrichtung zu betreiben und eine einheitliche Gebühr für die Gesamtgemeinde festzusetzen. Diese Gebühr könne unter Berücksichtigung der noch vorhandenen Rechnungsabgrenzungsposten und Kostenausgleiche auf 1,10 EUR/m³ festgelegt werden.

 

In der Diskussion gab ein Gemeinderat einen Rückblick auf die früher getrennten Wasserversorgungen in Oberkirchberg und Unterkirchberg mit ihren deutlichen Gebührenunterschieden. In Unterkirchberg habe man trotz Befürchtungen aus Kostengründen an der Eigenversorgung festgehalten. Er unterstütze die Zusammenlegung der Wasserversorgungen zu einem Gebührenhaushalt mit einer einheitlichen Gebühr. Jedoch sollten seiner Meinung nach die zuvor bei der Wasserversorgung Oberkirchberg entstandenen Überschüsse an die Abnehmer zurückgegeben werden. Hierzu sollten die gebührenrechtlichen Möglichkeiten geprüft werden, um möglichst noch im Jahr 2008 eine Rückvergütung zu erreichen.

Ein anderer Gemeinderat widersprach diesem Ansinnen, da es unmöglich sei, die im Jahr 2003 und 2004 entstandenen Überschüsse genau an die damaligen Gebührenzahler zurückzuerstatten. Er unterstützte vielmehr den Vorschlag der Verwaltung, die künftig geltende Gebühr entsprechend abzusenken und so den Ausgleich in den nächsten 3 Jahren herzustellen.

Bürgermeister Bertele bat die Gemeinderäte, die einzelnen Einrichtungen der Gemeinde nicht aufzusplitten und gegeneinander aufzurechnen, sondern – den Blick nach vorne gerichtet – die weitere Zusammenführung der Gemeinde voranzutreiben. Schließlich beabsichtige auch niemand, das gesamte Haushaltsvolumen in Höhe von 10 Mio. EUR jährlich aufzusplitten. Diese Aussage fand im Gremium ausdrückliche Unterstützung. Der Blick richte sich in die Zukunft. Aus der Kalkulation ergebe sich logisch und erklärbar, dass in der Zukunft eine gemeinsame Wassergebühr erhoben werde. Bei einer Gegenstimme wurde sodann die neue Gebührenkalkulation samt neuer Wasserversorgungssatzung beschlossen.

Auch hier wurde der Abrechnungsmodus auf das Kalenderjahr umgestellt.

 

Baugesuche

Es waren insgesamt nur zwei Baugesuche zu behandeln. Der Errichtung einer Garage im Gärtnerweg wurde formal zugestimmt. Auf die Baugenehmigung bestand offenkundig ein Rechtsanspruch. Ferner wurde einer Tektur für ein gewerbliches Gebäude an der Hauptstraße zugestimmt. Hier hatte das Landratsamt im Vergleich zur vorausgegangenen Planungen weitere gestalterische Anforderungen gestellt.

 

Städtepartnerschaft

Bürgermeister Bertele berichtete über das sehr erfolgreich verlaufene Wochenende mit der Partnerstadt Brives-Charensac. Die Gäste hätten sich herzlichst für die Gastfreundschaft bedankt. Ohne eine Vielzahl von helfenden Händen hätte das Fest nicht stattfinden können. Er dankte daher allen, die mit Ihrem Engagement zum Gelingen des Festes beigetragen haben.

 

Recyclinghof

Entsprechend den Festlegungen des Gemeinderats wurden im Recyclinghof ab 19.04.2008 die Öffungszeiten verlängert, nämlich samstags zusätzlich 1 Stunde bis 14:00 Uhr und dienstags zusätzlich von 18:00 bis 20:00 Uhr.

Der Versuch sollte wegen der Ablieferung des Grüngutes befristet auf die Sommermonate erfolgen. Nach Feststellungen des Recyclinghofpersonals wurden diese zusätzlichen Öffnungszeiten sehr gut angenommen. In der Diskussion wurde einvernehmlich festgelegt, in den Wintermonate folgende Öffnungszeiten anzubieten:

 

freitags von 15:00 bis 18:00 Uhr, samstags von 10:00 bis 14:00 Uhr

 

Schützenverein „Hubertus“ – Einladung zur Dorfmeisterschaft

Bürgermeister Bertele gab die Einladung des Schützenvereins „Hubertus“ Oberkirchberg-Beutelreusch zur 25. Dorfmeisterschaft am Sonntag, 26.10.2008 im Schützenheim Beutelreusch bekannt, zu der sich auch einige Gemeinderatsmitglieder anmeldeten.

 

Theaterverein „Tingel-Tangel 88“ - Vereinsjubiläum

Bürgermeister Bertele gab dem Gemeinderat ferner die Einladung des Theatervereins „Tingel-Tangel 88“ e. V. zum 20-jährigen Vereinsjubiläum am 18.10.2008 bekannt und bat um Teilnahme.

 

Schöffenwahl 2008

Bürgermeister Bertele erinnerte an die vom Gemeinderat aufgestellte Vorschlagsliste zur Schöffenwahl. Er gab anschließend die daraus vom Gericht bestimmten Schöffen bekannt. Es sind dies: Helmut Paller, Josef Häußler und Roman Silvester Vorndran.

 

Hochwasserschutz Oberkirchberg

Bürgermeister Bertele gab bekannt, dass die Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz an der „Illersäge“ ab Montag, 20.10.2008 beginnen sollen. Den Zuschlag zur Ausführung der Arbeiten habe die Fa. Josef Hebel, Memmingen vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth-Krumbach erhalten.

 

Spielplatz Traminerweg

Bürgermeister Bertele berichtete, dass ihm über Probleme wegen Wespen am Spielplatz Traminerweg Probleme vorgetragen worden seien. Diese würden durch herunterfallendes Obst angezogen werden. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde vorgeschlagen, für die Obstbäume Patenschaften anzubieten.

 

Klärwerk „Steinhäule“

Mit Verweis auf einen Pressebericht informierte Bürgermeister Bertele über das Pilotprojekt des Klärwerks „Steinhäule“, in dem eine neue Technologie zur Beseitigung von Spurenschadstoffen wie Arzneimittelrückständen angewendet werde. Die Pilotanlage sei bundesweit einzigartig und werde von der EU unterstützt. Die Illerkirchberger Abwässer würden bekanntlich auch im Steinhäule gereinigt.

 

Abfallgebühren 2009

Kämmerer Manfred Kornmayer verwies darauf, dass der Landkreis seine Gebühren für die Abfallbeseitigung absenken werde. Die Gemeindeverwaltung werde deshalb zur nächsten Sitzung eine Kalkulation für die Gebühren in der Gemeinde vorlegen.

 

RÜB XIV der Gemeinde Staig

Kämmerer Manfred Kornmayer legte dem Gemeinderat die Abrechnung der Gemeinde Staig über die Betonsanierung am Regenüberlaufbecken XIV im Weihungstal vor. Danach betragen die Kosten insgesamt 235.146,70 EUR. Der Anteil der Gemeinde Illerkirchberg betrage 13,4 % = 31.509,66 EUR. Das Vorhaben sei dem Gemeinderat in der Sitzung vom 18.11.2004 vorgestellt und nun von der Gemeinde Staig abgerechnet worden.

 

Kinderbetreuung

Dem Gemeinderat wurden die Anmeldungen zur Kinderbetreuung im Schuljahr 2008/2009 bekannt gegeben:

Kernzeit Oberkirchberg:                            3 Kinder

Kernzeit Unterkirchberg:              34 Kinder

Mittagessen Kernzeit Unterkirchberg:            16 Kinder

Mittagessen Kindergarten St. Josef:   11 Kinder

 

Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.