Zur Sitzung begrüßte
Bürgermeister Bertele die Mitglieder des
Gemeinderates, Herrn Franz Glogger von der Südwest Presse, Herrn Leander Missel
von der Verbandsverwaltung, Herrn Manfred Kornmayer von der Verwaltung
sowie eine Zuhörerin. Er stellte die form- und fristgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und gab die Protokolle der letzten
Sitzung bekannt. Zur Bürgerfragestunde meldete sich niemand.
Förderung
der Seniorenwohnanlage „Schultheißenhof“
Nach Bericht des Kämmerers Manfred Kornmayer hatte
die Gemeinde im Jahr 1998 als gemeindlichen Förderanteil ein kommunales
Darlehen mit 0,5% Zins zur Mitfinanzierung der Seniorenwohnanlage zu stellen.
Dieses Darlehen sei von der Landeskreditbank im Rahmen der
Fördermittelbewilligung auf 458.000,-- DM festgesetzt worden. Auf Antrag der
Gemeinde und im Einvernehmen mit der Landeskreditbank Baden-Württemberg hätte
die Gemeinde am allgemeinen Kreditmarkt ein Darlehen in eigenem Namen und auf
eigene Rechnung aufgenommen und der Kreisbau die Mehraufwendungen über 0,5%
Zins hinaus ersetzt. Das Darlehen hätte eine Zinsfestschreibung auf 10
Jahre gehabt und laufe nun zum 31.12.2008 aus.
Aufgrund der liquiden Mittel in der Rücklage habe
nun die Gemeinde die Möglichkeit, die Fortführung dieses Darlehens entweder
wieder als Marktdarlehen oder durch Gewährung eines eigenen Darlehens zu
führen. Für das Darlehen hätten die gleichen Bedingungen wie nach der
Landesförderung zu gelten, nämlich wie bisher 0,5 % Zins auf die Restlaufzeit
bis 31.12.2033. Der aktuelle Darlehensstand betrage am 31.12.2008
voraussichtlich 208.272,04 EUR.
In der Diskussion wurde vom Gremium allgemein
befürwortet, ein eigenes Darlehen an die Kreisbau zu gewähren. Damit lasse sich
die Zinsdifferenz zwischen Soll- und Habenzins einsparen. Einstimmig wurde
sodann ein Eigendarlehen beschlossen.
Hochspannungsleitung
der EnBW von Dellmensingen nach Niederstotzingen
Bürgermeister
Bertele berichtete, dass die am nördlichen Ortsrand von Oberkirchberg
verlaufende Hochspannungsleitung zwischen Dellmensingen nach Niederstotzingen
derzeit mit 2 Stromkreisen betrieben werde, einer davon mit 220 kV und einer
mit 380 kV. Die EnBW beabsichtigte, künftig beide Stromkreise mit 380 kV zu
betreiben.
Beim
ohnehin fälligen Austausch der Masten habe die Gemeinde den Wunsch vorgetragen,
die Leitungstrasse zu verlegen. Die EnBW habe der von der Gemeinde gewünschten
Verlegung der Trasse weiter vom Ortsrand weg zu unter der Voraussetzung zugestimmt,
dass die Gemeinde die Grundstücksverhandlungen übernehme und die an die
Grundstückseigentümer zu zahlenden Trassenentschädigungen der EnBW ersetze.
Die
Leitungsführung sei abhängig gewesen vom weiteren Verlauf im Bereich der Stadt
Senden, die ihrerseits eine Trassenverlegung zu erreichen gesucht habe. Es habe
sich in Senden keine Einigung abgezeichnet, d. h. der maßgebliche Mast östlich
des Illerkanals sei zum Fixpunkt geworden. Für Illerkirchberg sei eine ganze
Reihe von Varianten geprüft und mit den jeweils betroffenen
Grundstückseigentümern verhandelt worden. Bürgermeister Bertele dankte hierbei
der EnBW, die mit allergrößter Geduld immer wieder neue technisch denkbare
Planvarianten zur Verfügung gestellt hätte. Schlussendlich liege nun eine weitestgehend
konsensfähig Variante vor. Denkbar schwierig sei die Zustimmung zur
Mastenaufstellung zu gewinnen gewesen, weil diese ein erhebliches Hindernis bei
der Feldbestellung darstellten. Einzuhalten wäre auch die Vorgabe der EnBW,
dass kein weiterer „Winkelmast“ erforderlich wird, weil ein solcher Mast mit
rund 140.000,-- EUR zu Buche schlagen würde und dieser Aufwand ggf. der EnBW
Transnet ersetzt werden müsste.
Die
sogenannten „Mastentschädigungen“, die Mastkosten selbst und die Kosten für die
durch die Verlegung unter Umständen topographisch bedingten Mastmehrhöhen
übernimmt die EnBW Transnet. Die von der EnBW Transnet an die Landwirte noch zu
zahlenden Entschädigungen würde nach Mitteilung der EnBW 20.907,-- EUR
betragen, diesen Betrag habe folglich die Gemeinde der EnBW Transnet zu
ersetzen. Die Aufsichtsbehörde verlange dies auch, um zu verhindern, dass
Verlegungswünsche einzelner Gemeinden zu Lasten der Stromkunden gingen.
Mit
der Trassenverlegung verbessere sich die Möglichkeit einer Gemeindeerweiterung
in Oberkirchberg nach Westen. In unmittelbar naher Zukunft bestünden dafür zwar
keine konkreten Absichten, doch werde die künftige Trasse wieder 50 Jahre
Bestand haben und damit für einen nahezu unabsehbaren Zeitraum. Die Verlegung
der Trasse diene somit einer weitsichtigen und nachhaltigen Gemeindevorsorge.
Eine Gemeindeerweiterung nach Norden komme nicht in Frage, weil sich ja dann
der Abstand wieder verringern würde, zudem seien die Grundstücke dort
aufgefüllt und nicht bebaubar.
Zum
anderen verbessere sich der Wohnwert für viele Anlieger am nördlichen Ortsrand.
Der Abstand zum nächstliegenden Wohnhaus vergrößere sich von derzeit 33 m auf
rund 120 m. Gleichzeitig betrage der Abstand von der „Ziegelei“ zur neuen
Trasse immer noch 190 m. Ein Interessenausgleich sei auch insoweit
gewahrt. Schriftliche Zustimmungserklärungen würden mit Ausnahme eines
Grundstückes vollständig vorliegen, die Bestellung der Dienstbarkeiten sei beim
Notar anhängig.
Die
EnBW Transnet reiche die Antragsunterlagen bereits mit der neuen Trasse zur
Genehmigung bzw. Planfeststellung ein. Die Erfolgsaussichten würden als sehr
zuversichtlich beurteilt trotz des Fehlens einer Eigentümerzustimmung. Über das
fragliche Grundstück verlaufe aber schon die bisherige Trasse und dieses werde in
Zukunft um rd. 20 % geringer betroffen sein. Der Bau sei für das
nächste Jahr vorgesehen.
Bürgermeister
Bertele empfahl dem Gremium, diese äußerst seltene Chance aufzugreifen und die
Trasse zu verlegen. In der Diskussion betonte ein Gemeinderat, dass es für
viele Bürger eine zusätzliche Belastung gewesen wäre, wenn auf der alten Trasse
eine Erhöhung der Stromkreise erfolgt wäre. Die nun gefundene Lösung begrüßte
er nachhaltig und dankte für das positive Ergebnis. Er unterstütze deshalb die
vorgeschlagene Neutrassierung mit Nachdruck. Einstimmig wurde sodann
beschlossen, die Gelegenheit zur Trassenverlegung zu ergreifen und der EnBW
Transnet die Trassenentschädigung zu ersetzen.
Mittagsbetreuung
im Franziskus-Kindergarten, Oberkirchberg
Verursacht
durch den Ausfall einer Tagesmutter in Oberkirchberg, entstand laut Sachbericht
von Bürgermeister Bertele kurzfristig Nachfrage nach einer Mittagsbetreuung mit
Mittagessen im Franziskus-Kindergarten. Nach Feststellung der
Kindergartenleitung sollen täglich durchschnittlich 5 Kinder, jeweils am
Dienstag sogar 10 Kinder ein Mittagessen erhalten. Der Kindergartenträger
reagierte kurzfristig auf diese Nachfrage. Zusammen mit dem Landesverband
katholischer Kindertagesstätten, Herrn Resch, sowie dem Landratsamt//WKD, Herrn
Vöst, und dem Architekten Herrmann sei ganz kurzfristig eine Lösungsvariante
erarbeitet worden. Mit geringer baulicher Umgestaltung lasse sich der Raum der
bisherigen Kinderküche um eine Küchenzeile erweitern und der bereits
vorhandene, benachbarte Raum mit Tischen als Essensraum nutzen. Diese Nutzung
würde sich auch in eine künftige Renovierung des Kindergartens im Rahmen des
Landessanierungsprogramms einfügen.
Bürgermeister
Bertele verdeutlichte, dass generell die Betreuungsanforderungen an die Gemeinde
bzw. den Kindergartenträger steigen würden, insbesondere auch was die
Mittagsbetreuung betreffe. Dies werde deutlich am Beispiel des
Mittagessenangebotes im Josefskindergarten und der Grundschule Unterkirchberg.
Die Möglichkeit eines Mittagessens in der Grundschule Oberkirchberg und künftig
im Kindergarten wäre insbesondere auch für die Eltern vorteilhaft, die ein Kind
in der Schule und eines im Kindergarten hätten.
Die
geplante Maßnahme werde auch vom Kirchengemeinderat befürwortet.
In der Diskussion, insbesondere auch im Hinblick auf
die organisatorische Trägerschaft der Mittagsbetreuung, begrüßte das Gremium
dieses zusätzliche Angebot für Oberkirchberg.
Bürgermeister Bertele dankte für die Bereitschaft
des Franziskus-Kindergartens, dieses weitere Angebot in der Gemeinde zu
ermöglichen. Einstimmig wurde die Schaffung der baulichen Voraussetzungen zur
Mittagsbetreuung mit geschätzten Kosten von 12600.-- EUR sodann gebilligt.
Globalberechnung
für Kanalbeitrag, Klärbeitrag und Wasserversorgungsbeitrag
Kämmerer Manfred Kornmayer berichtete, dass die
derzeit gültigen Wasser- und Abwassersatzungen der Gemeinde Illerkirchberg in
ihrem ursprünglichen Wortlaut noch aus dem Jahr 1984 stammen. Für die
Anschlussbeiträge (Wasser- und Abwasserbeiträge) sei noch die Globalberechnung
1983 des Büros Heider & Zöllner unter Mitwirkung des Bürgermeisteramtes und
des Gemeindeverwaltungsverbandes maßgebend gewesen.
Grundlage sei eine einheitliche Abwasserbeseitigung
in der Gemeinde und die getrennte Wasserversorgung für die Ortsteile
Oberkirchberg und Unterkirchberg gewesen. Durch die Aufgabe der
Eigenwasserversorgung für den Ortsteil Unterkirchberg und den Anschluss an den
Zweckverband Wasserversorgung Steinberggruppe auf Ende 2005 ergebe sich eine
einheitliche Versorgung für die Gesamtgemeinde. Diese grundlegende Änderung bei
der Wasserversorgung sei bei der sogenannten Globalberechnung und damit bei den
Wasserversorgungsbeiträgen zu berücksichtigen. Es sei deshalb eine vollständige
Überarbeitung der Globalberechnung zur Ermittlung der Beitragssätze notwendig.
Diese berücksichtige dann auch die aktuellen Rechtsgrundlagen und
Rechtssprechungen.
Die dem Gemeinderat übersandte Globalberechnung sei,
basierend auf Kostenberechnungen des Ingenieurbüros Rimmele, durch den
Gemeindeverwaltungsverband in Zusammenarbeit mit der Gemeinde erstellt worden.
Der Globalberechnung lägen nun aktuelle Daten zugrunde; diese würden
ihrerseits die Grundlage zur Festsetzung der Anschlussbeiträge für Wasser und
Abwasser in der anstehenden Neufassung der Satzungen bilden.
Die Globalberechnung diene als Kontrollinstrument
für die Beitragssätze. Der Gemeinderat habe nach pflichtgemäßem Ermessen die
Beitragssätze unter Berücksichtigung des Vorteilsprinzips, des
Kostendeckungsgrundsatzes und des Gleichheitssatzes festzusetzen.
Hierzu
sei nach der ständigen Rechtsprechung des VGH seit 1975 die Aufstellung einer
Globalberechnung erforderlich. Kämmerer Manfred Kornmayer erläuterte dem
Gemeinderat umfangreich und genau die Sachverhalte, die anzustellenden Ermessensentscheidungen
sowie die zum Teil auch anhand langjähriger Erfahrung vorgelegten
Entscheidungsempfehlungen. Er verwies hierzu auch auf die dem Gemeinderat
übersandten Unterlagen und die zur Einsicht bereitliegenden Nachweise. Anhand
von Flurkarten erläuterte er die einzubeziehenden Flächenvorgaben.
Nach einigen Rückfragen aus dem
Gremium und zusätzlichen Erläuterungen wurd die Globalberechnung einstimmig
vollinhaltlich gebilligt und bestätigt. In
der Diskussion wurden die einzelnen Ermessensentscheidungen vom gesamten
Gremium ausführlich beraten und abgewogen. Die eingearbeiteten Grundlagen und
Berechnungen wurden als richtig ermittelt und sachgerecht vorbereitet
beurteilt.
Bürgermeister Bertele dankte
Kämmerer Manfred Kornmayer und Leander Missel für die Erstellung dieser
Berechnungen. Es handle sich hierbei um eine rechtlich unbedingt nötige, aber
zeitlich äußerst aufwendige Aufgabe. Viele Kommunen beauftragten hierfür
externe Büros mit erheblichen Kosten im fünfstelligen EUR-Bereich.
Neufassung
der Abwassersatzung
Auf der Grundlage der zuvor erörterten und
beschlossenen Globalberechnung galt es nach Bericht des Kämmerers Manfred
Kornmayer, die derzeit gültige Abwassersatzung aus dem Jahr 1984 neu zu
erlassen. Der Gemeindetag hätte hierzu jeweils Mustersatzungen zur heutigen
Rechtslage herausgegeben, an die sich die vorgeschlagene Satzung für
Illerkirchberg anlehne. Unter anderem seien die Zutrittsrechte aktualisiert
worden. Das Betretungsrecht eines Privatgrundstückes beschränke sich heute
auf die Bereiche der Leitungen. Der Abwasserbeitrag sei nach der aktuellen
Globalberechnung neu kalkuliert worden. Der Maßstab nach der Geschossfläche für
die weitere Beitragspflicht in Einzelfällen entfalle. Es gelte nun einheitlich
der Maßstab des Nutzungsfaktors. Die Ermittlung des Nutzungsfaktors entspreche
den bereits geltenden Satzungsregelungen in der Erschließungsbeitragssatzung,
sodass nun einheitliche Maßstäbe herangezogen werden könnten. Inhaltlich bleibe
es bei der in der Sitzung vom 13.03.2008 festgesetzten Abwassergebühr in Höhe
von 1,90 EUR/m³.
Die Abrechnung werde künftig gleichzeitig mit den
Wasserverbrauchsgebühren vorgenommen , d. h. der bisherige Abrechnungszeitraum
bisher 01. Mai bis 30. April werde künftig auf das Kalenderjahr 01. Januar bis
31. Dezember umgestellt mit vierteljährlichen Vorauszahlungen zum 15.02.,
15.05., 15.08. und 15.11. Die Abrechnung erfolge am Jahresanfang für das
vergangene Kalenderjahr und werde jeweils mit der ersten Vorauszahlung am
15.02. verrechnet.
Die Abwassersatzung wurde sodann einstimmig
beschlossen.
Neufassung
der Wasserversorgungssatzung
Kämmerer Manfred Kornmayer verwies auf die bisher
getrennt geführten Wasserversorgungen für die Ortsteile Oberkirchberg und
Unterkirchberg mit einheitlichen Grundgebühren nach der Größe der Wasserzähler,
aber getrennte Verbrauchsgebühren nach der Wassermenge, also unterschiedliche
Wassergebühren. Dies beruhe auf Kostenunterschieden, die insbesondere aus der
Vergangenheit mit unterschiedlichen Wasserversorgungen herrührten. Um entstandene
Überschüsse aus früheren Zeiten auszugleichen, betrage die Gebühr in
Oberkirchberg 1,10 EUR/m³ und in Unterkirchberg 1,45 EUR/m³ lt. Festsetzung zum
01.05.2004.
Mit dem Anschluss des Gemeindeteils Unterkirchberg
an die Wasserversorgung Steinberg-Gruppe sei nun eine einheitliche
Wasserversorgung entstanden. Damit verbunden sei nun die Rechtspflicht, bei
einheitlicher Gemeinde und einheitlicher Wasserversorgung eine einheitliche
Wassergebühr festzusetzen. Nach ausdrücklicher Überprüfung, auch durch das
Landratsamt als Aufsichtsbehörde, führe kein Weg an der gesetzlichen Vorgabe
vorbei.
Grundgebühren nach Wasserzähler bisher:
Qn 1,5 und 2,5 |
1,84 EUR/monatl. |
Qn 3,5 und 5/6 |
2,45 EUR/monatl. |
Qn 10 |
3,68 EUR/monatl. |
Qn 15 und mehr |
6,14 EUR/monatl. |
Die aktuell gefertigte Gebührenkalkulation für die
Grundgebühren pro Wasserzähler laut Beilage ergibt folgende
Gebührenobergrenzen:
Qn 1,5 und 2,5 |
1,85 EUR/monatl. |
|
Qn 3,5 und 5/6 |
2,45 EUR/monatl. |
|
Qn 10 |
3,61 EUR/monatl. |
Vorschlag: 3,60 EUR/monatl. |
Qn 15 und mehr |
5,00 EUR/monatl. |
|
Ein vollständiger Ausgleich der alten
Rechnungsergebnisse in den Ortsteilen sei zwar nicht möglich gewesen.
Kostenüber- und Unterdeckungen zeigten sich auch in anderen Bereichen, weil
sich immer wieder im Vergleich zum Plan unvorhersehbare Änderungen ergeben
würden. Ertragsunterschiede werde es auch in der Zukunft immer wieder geben,
sodass eine vollständige Aufrechnung weder sachgerecht noch nach dem geltenden
Kommunalabgabengesetz (KAG) vorgesehen sei. Vielmehr sei es nach § 13 Abs. 1
KAG zwingende Rechtsvorschrift, technisch vereinte Anlagen, die der Erfüllung
der selben Aufgabe dienen, als eine Einrichtung zu betreiben, bei der Gebühren
nach einheitlichen Sätzen erhoben werden. Sowohl das Landratsamt als
Rechtsaufsichtsbehörde als auch die Gemeindeprüfungsanstalt würden keine
rechtliche Möglichkeit und auch keine sachliche Begründung sehen für weiter
getrennt geführte Gebührenhaushalte. Vielmehr sei der Wille des Gesetzgebers
eindeutig die Bildung einer einheitlichen Gebühr im Rahmen der
Solidargemeinschaft beim Betrieb einer öffentlichen Versorgungseinrichtung.
In
der Neufassung der Wasserversorgungssatzung sei deshalb vorgesehen, zum
01.01.2009 die Wasserversorgungen als eine öffentliche Einrichtung zu betreiben
und eine einheitliche Gebühr für die Gesamtgemeinde festzusetzen. Diese Gebühr
könne unter Berücksichtigung der noch vorhandenen Rechnungsabgrenzungsposten
und Kostenausgleiche auf 1,10 EUR/m³ festgelegt werden.
In der Diskussion gab ein
Gemeinderat einen Rückblick auf die früher getrennten Wasserversorgungen in
Oberkirchberg und Unterkirchberg mit ihren deutlichen Gebührenunterschieden. In
Unterkirchberg habe man trotz Befürchtungen aus Kostengründen an der
Eigenversorgung festgehalten. Er unterstütze die Zusammenlegung der
Wasserversorgungen zu einem Gebührenhaushalt mit einer einheitlichen Gebühr.
Jedoch sollten seiner Meinung nach die zuvor bei der Wasserversorgung
Oberkirchberg entstandenen Überschüsse an die Abnehmer zurückgegeben werden.
Hierzu sollten die gebührenrechtlichen Möglichkeiten geprüft werden, um
möglichst noch im Jahr 2008 eine Rückvergütung zu erreichen.
Ein anderer Gemeinderat
widersprach diesem Ansinnen, da es unmöglich sei, die im Jahr 2003 und 2004
entstandenen Überschüsse genau an die damaligen Gebührenzahler
zurückzuerstatten. Er unterstützte vielmehr den Vorschlag der Verwaltung, die
künftig geltende Gebühr entsprechend abzusenken und so den Ausgleich in den
nächsten 3 Jahren herzustellen.
Bürgermeister Bertele bat die Gemeinderäte, die
einzelnen Einrichtungen der Gemeinde nicht aufzusplitten und gegeneinander
aufzurechnen, sondern – den Blick nach vorne gerichtet – die weitere
Zusammenführung der Gemeinde voranzutreiben. Schließlich beabsichtige auch
niemand, das gesamte Haushaltsvolumen in Höhe von 10 Mio. EUR jährlich
aufzusplitten. Diese Aussage fand im Gremium ausdrückliche Unterstützung. Der
Blick richte sich in die Zukunft. Aus der Kalkulation ergebe sich logisch und
erklärbar, dass in der Zukunft eine gemeinsame Wassergebühr erhoben werde. Bei
einer Gegenstimme wurde sodann die neue Gebührenkalkulation samt neuer
Wasserversorgungssatzung beschlossen.
Auch hier wurde der
Abrechnungsmodus auf das Kalenderjahr umgestellt.
Baugesuche
Es
waren insgesamt nur zwei Baugesuche zu behandeln. Der Errichtung einer Garage
im Gärtnerweg wurde formal zugestimmt. Auf die Baugenehmigung bestand
offenkundig ein Rechtsanspruch. Ferner wurde einer Tektur für ein gewerbliches
Gebäude an der Hauptstraße zugestimmt. Hier hatte das Landratsamt im Vergleich
zur vorausgegangenen Planungen weitere gestalterische Anforderungen gestellt.
Städtepartnerschaft
Bürgermeister
Bertele berichtete über das sehr erfolgreich verlaufene Wochenende mit der
Partnerstadt Brives-Charensac. Die Gäste hätten sich herzlichst für die Gastfreundschaft
bedankt. Ohne eine Vielzahl von helfenden Händen hätte das Fest nicht
stattfinden können. Er dankte daher allen, die mit Ihrem Engagement zum
Gelingen des Festes beigetragen haben.
Recyclinghof
Entsprechend den Festlegungen des Gemeinderats
wurden im Recyclinghof ab 19.04.2008 die Öffungszeiten verlängert, nämlich samstags
zusätzlich 1 Stunde bis 14:00 Uhr und dienstags zusätzlich von 18:00 bis 20:00
Uhr.
Der
Versuch sollte wegen der Ablieferung des Grüngutes befristet auf die
Sommermonate erfolgen. Nach Feststellungen des Recyclinghofpersonals wurden
diese zusätzlichen Öffnungszeiten sehr gut angenommen. In der Diskussion wurde
einvernehmlich festgelegt, in den Wintermonate folgende Öffnungszeiten
anzubieten:
freitags
von 15:00 bis 18:00 Uhr, samstags von 10:00 bis 14:00 Uhr
Schützenverein
„Hubertus“ – Einladung zur Dorfmeisterschaft
Bürgermeister Bertele gab die Einladung des
Schützenvereins „Hubertus“ Oberkirchberg-Beutelreusch zur 25. Dorfmeisterschaft
am Sonntag, 26.10.2008 im Schützenheim Beutelreusch bekannt, zu der sich auch
einige Gemeinderatsmitglieder anmeldeten.
Theaterverein
„Tingel-Tangel 88“ - Vereinsjubiläum
Bürgermeister Bertele gab dem Gemeinderat ferner die
Einladung des Theatervereins „Tingel-Tangel 88“ e. V. zum 20-jährigen
Vereinsjubiläum am 18.10.2008 bekannt und bat um Teilnahme.
Schöffenwahl
2008
Bürgermeister Bertele erinnerte an die vom
Gemeinderat aufgestellte Vorschlagsliste zur Schöffenwahl. Er gab anschließend
die daraus vom Gericht bestimmten Schöffen bekannt. Es sind dies: Helmut
Paller, Josef Häußler und Roman Silvester Vorndran.
Hochwasserschutz
Oberkirchberg
Bürgermeister Bertele gab bekannt, dass die
Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz an der „Illersäge“ ab Montag, 20.10.2008
beginnen sollen. Den Zuschlag zur Ausführung der Arbeiten habe die Fa. Josef
Hebel, Memmingen vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth-Krumbach erhalten.
Spielplatz
Traminerweg
Bürgermeister Bertele
berichtete, dass ihm über Probleme wegen Wespen am Spielplatz Traminerweg
Probleme vorgetragen worden seien. Diese würden durch herunterfallendes Obst
angezogen werden. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde vorgeschlagen, für die
Obstbäume Patenschaften anzubieten.
Klärwerk
„Steinhäule“
Mit Verweis auf einen Pressebericht informierte
Bürgermeister Bertele über das Pilotprojekt des Klärwerks „Steinhäule“, in dem
eine neue Technologie zur Beseitigung von Spurenschadstoffen wie
Arzneimittelrückständen angewendet werde. Die Pilotanlage sei bundesweit
einzigartig und werde von der EU unterstützt. Die Illerkirchberger Abwässer
würden bekanntlich auch im Steinhäule gereinigt.
Abfallgebühren
2009
Kämmerer Manfred Kornmayer
verwies darauf, dass der Landkreis seine Gebühren für die Abfallbeseitigung
absenken werde. Die Gemeindeverwaltung werde deshalb zur nächsten Sitzung eine
Kalkulation für die Gebühren in der Gemeinde vorlegen.
RÜB XIV
der Gemeinde Staig
Kämmerer Manfred Kornmayer
legte dem Gemeinderat die Abrechnung der Gemeinde Staig über die Betonsanierung
am Regenüberlaufbecken XIV im Weihungstal vor. Danach betragen die Kosten
insgesamt 235.146,70 EUR. Der Anteil der Gemeinde Illerkirchberg betrage 13,4 %
= 31.509,66 EUR. Das Vorhaben sei dem Gemeinderat in der Sitzung vom 18.11.2004
vorgestellt und nun von der Gemeinde Staig abgerechnet worden.
Kinderbetreuung
Dem Gemeinderat wurden die
Anmeldungen zur Kinderbetreuung im Schuljahr 2008/2009 bekannt gegeben:
Kernzeit Oberkirchberg: 3 Kinder
Kernzeit Unterkirchberg: 34
Kinder
Mittagessen Kernzeit
Unterkirchberg: 16 Kinder
Mittagessen Kindergarten St.
Josef: 11 Kinder
Anschließend fand noch eine
nichtöffentliche Sitzung statt.